Falsches Mauerwerk: Kalksandstein statt Hochlochziegel – Rechte, Kosten & Vorgehen bei Bauträgerinsolvenz?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Falsches Mauerwerk: Kalksandstein statt Hochlochziegel – Rechte, Kosten & Vorgehen bei Bauträgerinsolvenz?
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Abweichungen im Mauerwerk können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Eine statische Neuberechnung durch einen zertifizierten Fachmann ist ratsam.
🔴 Kritisch: Falsches Mauerwerk kann zu erhöhter Feuchtigkeit und Schimmelbildung führen. Regelmäßige Kontrollen sind wichtig.
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Ich verstehe, dass Sie verunsichert sind, da anscheinend Kalksandstein statt der vereinbarten Hochlochziegel verbaut wurde und der Bauträger insolvent ist. Das ist eine schwierige Situation, die ich Ihnen im Folgenden erläutere:
🔴 Gefahr: Ein falsches Mauerwerk kann Auswirkungen auf die Wärmedämmung, Statik und den Schallschutz des Hauses haben.
Prüfung des Bauvertrags: Überprüfen Sie zunächst Ihren Bauvertrag genau. Welche Eigenschaften der Hochlochziegel (z.B. Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit) sind dort festgelegt? Weichen die Eigenschaften des verbauten Kalksandsteins davon ab?
Dokumentation: Dokumentieren Sie den Ist-Zustand mit Fotos und Videos. Lassen Sie den Bauzustand von einem Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Abweichungen vom Vertrag feststellen und die Auswirkungen auf die Bauqualität beurteilen.
Rechte bei Bauträgerinsolvenz: Durch die Insolvenz des Bauträgers ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschwert. Melden Sie Ihre Ansprüche (z.B. Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz) beim Insolvenzverwalter an. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie dabei unterstützen.
Fertigstellung des Hauses: Klären Sie mit dem Insolvenzverwalter, ob und wie das Haus fertiggestellt werden kann. Eventuell ist eine Fertigstellungsversicherung vorhanden, die für die Kosten aufkommt. Andernfalls müssen Sie möglicherweise einen anderen Bauträger beauftragen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Baurecht und einem Bausachverständigen beraten zu lassen. Diese können Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kalksandstein
- Ein Mauerstein aus Kalk, Sand und Wasser. Er zeichnet sich durch hohe Druckfestigkeit und gute Schalldämmung aus, hat aber eine geringere Wärmedämmung als Hochlochziegel.
Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Rohdichte, Schalldämmung - Hochlochziegel
- Ein Mauerziegel mit vielen kleinen Löchern, die für eine gute Wärmedämmung sorgen. Er ist leichter als Kalksandstein.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Mauerwerk, porosierter Ziegel - Bauträgerinsolvenz
- Die Zahlungsunfähigkeit eines Bauträgers. Dies kann für Bauherren zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
Verwandte Begriffe: Insolvenzrecht, Fertigstellungsversicherung, Bauvertrag - Rohdichte
- Das Verhältnis von Masse zu Volumen eines Baustoffs. Sie beeinflusst die Eigenschaften des Baustoffs, wie z.B. die Wärmeleitfähigkeit und die Schalldämmung.
Verwandte Begriffe: Dichte, Masse, Volumen - Bausachverständiger
- Ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann Gutachten erstellen, die vor Gericht verwendet werden können.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baumängel, Bauabnahme - Bauvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die Bauleistungen und die Zahlungsbedingungen regelt. Er sollte alle wichtigen Details des Bauvorhabens enthalten.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, BGBAbk. - Insolvenzverwalter
- Eine Person, die im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Schuldners verwaltet und die Gläubigerinteressen vertritt.
Verwandte Begriffe: Insolvenzrecht, Gläubiger, Schuldner
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Kalksandstein und Hochlochziegel?
Kalksandstein ist ein dichter, schwerer Stein mit guter Schalldämmung, aber geringerer Wärmedämmung. Hochlochziegel sind leichter und haben durch die Luftkammern eine bessere Wärmedämmung. - Welche Auswirkungen hat ein falsches Mauerwerk auf die Wärmedämmung?
Wenn Kalksandstein statt Hochlochziegel verwendet wurde, kann dies zu einem höheren Wärmeverlust und somit zu höheren Heizkosten führen. Ein Bausachverständiger kann die genauen Auswirkungen berechnen. - Wie kann ich meine Ansprüche bei einer Bauträgerinsolvenz geltend machen?
Melden Sie Ihre Ansprüche schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Fügen Sie alle relevanten Dokumente (Bauvertrag, Gutachten, Fotos) bei. Ein Anwalt kann Sie bei der Formulierung der Ansprüche unterstützen. - Wer zahlt für die Begutachtung durch einen Bausachverständigen?
Die Kosten für den Bausachverständigen tragen Sie zunächst selbst. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können Sie diese Kosten jedoch vom Bauträger bzw. dessen Insolvenzmasse zurückfordern. - Was ist eine Fertigstellungsversicherung?
Eine Fertigstellungsversicherung sichert Bauherren gegen die Insolvenz des Bauträgers ab. Sie übernimmt die Kosten für die Fertigstellung des Hauses durch einen anderen Bauträger. - Kann ich den Bauvertrag kündigen, wenn der Bauträger insolvent ist?
Ob eine Kündigung des Bauvertrags möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten. - Welche Rolle spielt der Bauwagen auf der Baustelle bei der Insolvenz?
Der Bauwagen gehört in der Regel dem Bauträger und fällt in die Insolvenzmasse. Er hat für Sie als Bauherr keine direkte Bedeutung. - Wie wirkt sich der Bodenbeton auf die Situation aus?
Der Bodenbeton ist Teil des Rohbaus und sollte fachgerecht ausgeführt sein. Mängel am Bodenbeton sollten ebenfalls dokumentiert und dem Insolvenzverwalter gemeldet werden.
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Wie Sie Baumängel richtig dokumentieren und Ihre Ansprüche geltend machen. - Rechte bei Bauträgerinsolvenz
Ihre Rechte als Bauherr im Falle einer Bauträgerinsolvenz. - Fertigstellungsversicherung prüfen
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Kalksandstein statt Hochlochziegel: Widerspruch?
Wieso falsches Mauerwerk?
Hochlochsteine 1.2 und KS widerspricht sich doch nicht.
Tja, einem nackten Mann in die Tasche greifen geht nicht. Aber wieso hat der denn schon 50 % bei dem Baufortschritt erhalten?
Was genau fehlt denn noch? Ihnen bleiben im Prinzip ja nur zwei Möglichkeiten- selber weitermachen
- Bau, so wie er steht, verkaufen
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Bauträgerinsolvenz: Wärmetechnik & Dickere Dämmung
Ich befürchte ganz schlimmes!
Da werden Sie wohl jetzt starke Nerven haben müssen. Haben Sie denn schon Ihre Wohnung gekündigt? Das mit dem Mauerwerk ist erstmal ganz falsch, weil sich wärmetechnisch einiges verschlechtern wird und Sie deshalb dickere Dämmung brauchen, was letztlich teurer wird. --- Das mit dem Rechtsanwalt ist nun mal leider so. Sie müssen gegen den Bauträger klagen um einen Titel zu erhalten. Der nützt Ihnen wiederum nichts, denn einem "nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen". Dazu kommt noch, dass Sie den Bauträger überzahlt haben und das Geld nun weg ist. Auf das Nachbargrundstück hat bestimmt die Bank den Daumen drauf! Ich bin hier ratlos - vielleicht lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung beraten. Was meinen die anderen Forumianer? -
Baurecht: Anwaltliche Erstberatung bei Bauträgerinsolvenz
Sie *müssen* zum Anwalt ...
Sie *müssen* zum Anwalt und zwar schnell. Erstberatung kostet nur 350,-. Nur ein Anwalt kann beraten, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger am besten geltend machen können. Ulf Eberhard -
Bauträgerinsolvenz: Finanzielle Notlage & Baumängel
Herr Beisse, meinen Sie?
Ich bin total verzweifelt. Das mit den Steinen ist ja nicht so schlimm. Das mit dem weiterbauen, dafür fehlt mir das Geld. Der Bauträger hat bereits 50 % des Geldes bekommen, weil das so im Vertrag steht. Da war ich ganz schön blöd. Ich weiß nicht mehr weiter. Das Haus verkaufen geht auch nicht so schnell, ich muss ja bald umziehen. Es sind schon eine ganze Menge Fehler eingebaut worden. Rohrleitungen, die eigentlich vor der Wand raus kommen müssen, liegen mitten im Raum. Ich kann des Bau so doch nicht zeigen. Und wer will schon 130.000 DM für einen halben Rohbau bezahlen? Ich bin am Ende, ich weiß nicht mehr weiter. -
Alternative: Verbraucherzentrale vor Anwalt kontaktieren
Verbraucherzentrale vergessen ...
Entschuldigung, wäre sinnvoll die vor einem Anwalt zu kontaktieren. In meinem Fall fragte der Hotline-*Baufachmann* der Verbraucherzentrale Stuttgart, was ich bei ihm wolle, wenn die Sache schon bei Rechtsanwalt und Gericht sei. Eile tut trotzdem Not. Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Anwaltliche Erstberatung empfohlen
Wie die anderen Beiden auch:
Rechtsanwalt Erstberatung. Was sonst? Ich kenne solche Fälle leider zur Genüge, was Ihnen natürlich auch nicht hilft. Schon mit der Bank gesprochen? -
Baurecht: Erfahrener Anwalt bei Bauträgerinsolvenz
Nichts alleine unternehmen
Ihre Überlegung, zu einem Anwalt zu gehen war schon richtig Herr Koltz. Lassen Sie sich von einem Anwaltsuchservice o.ä. einen in Baurechtsachen erfahrenen Rechtsanwalt nennen und lassen Sie sich von diesem Beraten. Alleine können Sie im Moment eigentlich gar nichts tun. Alles Gute! Gruß Stefan -
Anwaltstipp: Bau- und Insolvenzrecht in [Ort]
Wo ist das ungefähr ...
Wo ist das ungefähr möglicherweise hat jemand aus dem Forum einen Tipp zu einen erfahrenen Anwalt. Bau- und Insolvenzrecht wäre sicher nicht schlecht. Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Keine Vollstreckungsaussicht – Hoffnungslos?
Nein, das lohnt nicht mehr
Dem Bauträger liegen schon so viele Titel vor, die nicht mehr vollstreckt werden können, warum soll ich mich dahinten anstellen. Es kostet mein Geld. Ich habe den Zeitdruck im Rücken und die Bank spielt auch nicht mit. Ich will auch nicht mehr. Ich bin so aussichtslos, das ich alle Hoffnung verloren habe. Ein Anwalt kann mir nicht helfen. Was nützt mir eine Beratung von 350,- DM. Was ich brauche sind Taten. Nur einen Titel erwirken, bringt es nicht mehr. -
Anwaltssuche: Baurechtsexperten auf Homepage finden
Vielleicht einer auf unserer Homepage?
Vielleicht ist ja einer in der Nähe -
Experten gesucht: Baustelle zur Begutachtung anbieten
Wo ist denn das?
Vielleicht ist ja einer in der Nähe, der sich dass mal ansehen kann? -
Bauträgerinsolvenz: Anwalt hilft nicht – Hoffnungslosigkeit
Sie verstehen es nicht
Ein Anwalt kann mir nicht weiterhelfen. Es macht alles keinen Sinn mehr. Ich bin froh, dass ich Sie habe, Sie reden noch mit mir in meiner aussichtslosen Lage. -
Bauträgerinsolvenz: Fachleute suchen nach Lösungen
Muss nun aber weg
Weibchen abholen und einkaufen. Bis später. Hier gibt es noch genügend Fachleute, die vielleicht eine Idee haben. Also nicht aufgeben. -
Sachverständige: Expertise im Forum finden
MB meinte zuletzt jemand von den Sachverständigen ...
MB meinte zuletzt jemand von den Sachverständigen ... -
Bauträgerinsolvenz: Ruhe bewahren & Lösung suchen
Da müssen wir helfen, Leute ...
Da müssen wir helfen, Leute nun bleiben Sie erstmal ganz ruhig. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Anwalt nicht mehr helfen kann, dann müssen wir halt eben nach einer anderen Lösung suchen. Mir fällt hier erstmal keine ein. Wo ist eigentlich Herr Schotten? Aber wir geben uns Mühe. Bleiben Sie erstmal ruhig, Sie ändern so erstmal nichts. -
Bauträgerinsolvenz: Anwalt vs. Sachverständiger – Kostenfrage
Rechtsanwalt oder Sachverständiger
Ist doch egal, die wollen doch alle nur mein Geld. Wie will ein Sachverständiger mir denn helfen? Ich weiß wirklich nicht mehr weiter! -
Baustellenrettung: Materielle Werteinschätzung durch Experten
um evtl. mal zu schauen ...
(blöder return-Taste schon wieder)
... um evtl. mal zu sehen, was rein technisch zu retten ist, bzw. die Sache an materiellem Wert hat. Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Fachleute helfen ohne Honorar
Erklärung ...
Erklärung es gibt im Forum Fachleute, die auch mal was machen, ohne gleich einen Koffer voll Geld dafür zu nehmen. Und das ist genau das was Sie brauchen - ich schreibe das aus Erfahrung. Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Hoffnungslosigkeit & Resignation
Glauben Sie denn wirklich?
Ich nicht. Ich glaube an nichts mehr. Ich will jetzt auch nicht mehr. Sie waren eigentlich meine letzte Hoffnung, weil ich von diesem Forum gehört habe. Aber hier kann mir auch nicht mehr helfen. Ich will nicht mehr! -
Bauträgerinsolvenz: Experten bieten kostenlose Hilfe an
Herr Koltz!
Nun werfen Sie bitte nicht gleich die Flinte ins Korn. Wir versuchen Ihnen zu helfen. Langsam bitte. Das Problem ist zu komplex, das man es in 10 Minuten lösen kann. Wo ist denn Ihr Bauvorhaben. Vielleicht kann ja wirklich mal jemand herausfahren und sich die Sache anschauen - und dann auch noch kostenlos. Wie sieht es denn aus, Leute? -
BAU.DE-Experten: Problemlösung statt Geldscheffeln
Stimmt genau!
Genau die selbe Erfahrung habe ich als Bauherr hier auch gemacht!
Herr Koltz, vertrauen Sie sich den BAU.DE-Experten hier ruhig an, kann ich nur wärmstens empfehlen. Die Problemlösung ist hier nämlich die Hauptsache und nicht das Geldscheffeln ... -
Bauträgerinsolvenz: Hoffnungslosigkeit in Idar-Oberstein
Es ist alles aus
Ich komme nirgendwo mehr weiter. Das Haus steht in Idar-Oberstein. Kennen Sie den Ort. Dort steht auch die Felsenkirche. Ich mag nicht mehr so richtig an ein Wunder glauben und weiß nicht mehr weiter. Ich will nicht mehr! -
Rohbau: Leitungsführung – Technische Details zur Rettung
Beispiel ...
Beispiel es muss nicht verkehrt sein, wenn Leitungsführungen mitten im Raum liegen. Heute werden Leitungen üblicherweise unter Estrich gelegt und zu den entsprechenden Heizungs- und Brauchwasseranschlüssen geführt. Kann man aber nur vor Ort abklären ...
Mein Generalunternehmer geht auch grad Pleite, wg. ihm bin ich bis unter die Haarwurzeln verschuldet und habe nen Prozess am Hals - bleibt nur durchhalten und sich kompetente Hilfe suchen! Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Vorgehen, Bankbürgschaft & Baurecht
Herr Koltz, jetzt erstmal ganz ruhig
ist völlig verständlich, dass Sie momentan in einer verzweifelten Lage sind. Aber das dauernd zu wiederholen, hilft weder Ihnen noch uns hier weiter. Entschuldigung, wenn das jetzt hart klingt.- Sie haben von einem Bauträger gekauft. Da wurden im Kaufvertrag sicher die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der Raten festgelegt. Haben Sie von der finanzierenden Bank des Bauträgers eine Bankbürgschaft für Ihre Zahlungen erhalten? Wenn ja, dann unbedingt mit der Bürgschaft und dem ganzen Vertragswerk zu einem in Baurecht erfahrenen Anwalt.
- Ist die Bank, die Ihren Bau finanziert hat auch die Bank des Bauträgers? Im Grundbuch ist vorrangig vermutlich eine Globalgrundschuld für die Bank des Bauträgers eingetragen. Da müssen Sie ja eine Freistellungsverpflichtung von der Bank bezüglich dieser Grundschuld erhalten haben. In diesen Erklärungen sind Regelungen für den Fall enthalten, dass das Bauvorhaben nicht beendet werden kann. Aber auch hier kann Ihnen eigentlich nur ein Anwalt weiterhelfen.
- wohin haben Sie die Kaufpreisraten bezahlt? Normalerweise werden die eingehenden Gelder auf gesonderten Konten geführt. Vielleicht können Sie noch was zurückholen, wenn der Bautenstand nicht dem Zahlungsstand entspricht.
- Alternativ wäre ja auch noch möglich, dass der Konkursverwalter des Bauträger das Bauvorhaben fertigstellt. Aber ob diese Variante so realistisch ist, glaube ich eigentlich weniger. Schon mal mit dem Konkursverwalter Kontakt aufgenommen?
Ich sehe, dass Sie sich momentan in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden. Aber ohne rechtlichen Beistand werden Sie nicht weiterkommen.
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Bauträgerinsolvenz: Prozesskostenhilfe & Anwaltskosten
Prozesskostenhilfe ...
Also , Kopf hoch! Ich stimme zu, dass es wenig Sinn macht, einen bankrotten Bauträger zu verklagen, da man da - wenn man gewinnt - nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts , sondern auch die Gerichtskosten zu zahlen hat, bei derartig hohen Beträgen kein Pappenstiel. Dazu kommen dann die sinnlosen Gerichtsvollziehergebühren, die einen - der Schuldner hat ja nichts bzw. besteht dann auch bald nicht mehr - auch noch treffen. Das ist sinnlos, vor allem , falls der Bauträger eine GmbH ist, eine OHG-KG oder so was ist . Bei einem Bauträger, der als Einzelperson haftet, da würde ich mir das Ganze doch mal überlegen, denn immerhin ist ein Titel 30 Jahre lang gültig, vielleicht erholt sich der Schuldner wieder. Da S ie aber vermutlich auch bald nicht mehr zu den Reichsten gehören werden - Bankkredite etc. - würde ich mich mal beim Rechtspfleger Ihres Amtsgerichtes erkundigen, ob Sie nicht Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Sie können dies auch einem Anwalt Ihrer Wahl- rufen Sie doch die Rechtsanwaltskammer Ihres Bezirkes an und fragen Sie nach Spezialisten- vortragen, der kostet Sie ja , selbst wenn Sie keine Beratungshilfe erhielten, in der Erstberatung nur bis zu DM 350.
Ich bin zwar kein Spezialist für Baufragen, aber auch Anwältin.
Viel Glück! -
Bauträgerinsolvenz: Expertenhilfe & Lösungsansätze
Wir bekommen es doch langsam hin, also immer ruhig
Vielen Dank, Frau Rechtsanwältin. Schreiben Sie doch Herrn RA Schotten mal direkt an: [email protected]
Wo sind denn nun unsere Norditaliener, die sich das makl angucken können? Notfalls schicke ich Digitalkamera runter, damit wir uns ein Bild von machen können.
Ich denke nicht, dass alles verloren ist. -
Bauträgerinsolvenz: Tipps & Tricks – Annehmbar?
Tja und jetzt die zweite ...
durchweg annehmbare Tipps oder? Ulf -
Bauträgerinsolvenz: Gemeinsame Problemlösung im Forum
Jetzt erst mal ruhig Blut
Wir haben schon anderen Mist rausgerissen, jeder für sich einzeln. Aber diesmal vielleicht zusammen?
Machbar ist IMMER was. Es laufen schon eMails, die wir aber nicht veröffentlichen können, sorry. Aber wir wollen Sie auch in nichts reinreißen.
Bitte schildern Sie so genau wie möglich Ihre Situation. Wichtig wären auch Verträge und alles was so schriftlich vorliegt. Sortieren Sie das mal in Ruhe. Der Vorteil des Forums hier: wenn es einem vorliegt, kann er des den anderen zugänglich machen.
Auch wenn hier zeitweise Gegenteiliges behauptet wird: hier ist keiner Geldgeil! -
Bauträgerinsolvenz: Bürgschaftspflicht nach 1.5.2000 prüfen!
Vertrag nach dem 1.5.2000 geschlossen?
Hallo Herr Koltz,
als selber Bauträgergeschädigter Bauherr kann ich Ihnen bestätigen: hier werden SIE GEHOLFEN! Die Forumianer unterstützen die Leidenden nach Kräften, also erstmal Kopf hoch.
Frage: Falls Ihr Vertrag nach dem 1.5.2000 geschlossen wurden, ist der Bauträger doch verpflichtet, die gezahlten Gelder bis zur Fertigstellung uns Umschreibung auf Ihren Namen mit einer Bürgschaft zu hinterlegen. Schauen Sie doch mal in Ihren Notarvertrag, unter Umständen können Sie, wenn Ihr Vertrag nach dem 1.5.2000 geschlossen wurde und einen solchen Passus nicht enthält, den Notar mit ins Boot ziehen, andernfalls sind ja die Bürgschaften vorhanden! -
Bauträgerinsolvenz: Bürgschaft – Wichtiger Hinweis!
Ja genau!
Daran habe ich ja gar nicht gedacht. Nja, bin ja auch weder Jurist noch geschädigter Bauherr ... -
Bauträgerinsolvenz: War es eine Falschmeldung?
War das jetzt eine Verar ...?
War das jetzt eine Verar ...? -
Kontaktaufnahme: E-Mailadresse für Herrn Koltz?
Habe auch das Gefühl ...
Im Telefonbuch steht er nicht. Wie wäre es mit Ihrer E-Mailadresse Herr Koltz. -
Bauträgerinsolvenz: Hilfsbereitschaft im Forum
Ich gebe zu
der Gedanke kam mir gestern auch. Wenn es nicht so ist, umso schlimmer, dass Herr K. sich nicht mehr rührt. Wie es auch sei, finde ich es toll, welche Hilfestellung in kürzester Zeit kam Jetzt scheint die Angelegenheit, aus welchen Gründen auch immer, im Sande zu verlaufen, aber ich denke, aus der verbalen Hilfestellung wäre mehr geworden. Ein tolles Forum! -
Bauträgerinsolvenz: Falsche Anfrage oder Realität?
Klar war das eine Verar ...
Auch meine Frau (die besten Ehefrau von allen) hat sich halb totgelacht, als sie den Beitrag las:
1. Es ist nicht angenehm, aber soo dramatisch nicht, wenn einer 130 Blatt in den Sand setzt.
2. Ich kenne Idar-Oberstein. Wer würde da nicht gerne gegenüber der Felsenkirche wohnen? Das Grundstück wäre sicherlich verkäuflich.
3. Wer verfasst eine Anfrage die da heißt " falsches Mauerwerk eingebaut" und kommt dann auf SO ein Thema?
nee, nee, war nett gemeint von allen, aber da seid ihr einem aber ganz derbe auf den Leim gegangen.
(hoffe ich zumindest ...) Gebe zu, ich habe es auch geglaubt *nenrotenkopfkrieg* -
Bauträgerinsolvenz: Hilfe für Betroffene priorisieren
stimmt dazu aber meine Meinung lieber einem rsch ...
stimmt, dazu aber meine Meinung: lieber einem *rsch auf dem Leim gehen, dafür aber den wirklich Betroffenen helfen ... Geistig arm ist der, der sich einen solchen Spaß (?) macht: Wenn alle immer nur "Hilfe" schreien, hört keiner mehr hin ... Ich bin sicher, der Verursacher dieses Spaßes bekommt früher oder später seine passende Antwort ... -
Bauträgerinsolvenz: Versicherung gegen Schadensfälle?
Noch eine Zusatzfrage
Hallo ,
unabhängig von der obigen Diskussion ist mir noch der Gedanke für alle Bauwilligen gekommen , ob man solche Schadensfälle nicht versichern sollte, ich glaub in Dänemark ist das sogar Pflicht. Ich habe jedenfalls für so nen Fall eine Versicherung von der SGWN,
und die ist im Verhältnis zu den Gesamtkosten lächerlich gering im Beitrag. War übrigens letztens sogar im fernsehen da und wurde3 dort auch als sinnreich dargestellt. Ich bin übrigens kein Versicherungsvertreter, sondern baue nur grad und meine Baufirma hat mir das angeboten, weil die hatten schon mal Konkurs gemacht
aber sie bauen trotzdem ganz tolle schöne Häuser.
Servus Herbert -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Falsches Mauerwerk & Bauträgerinsolvenz: Rechte und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt den Fall eines Bauherrn, bei dem Kalksandstein statt vertraglich vereinbarter Hochlochziegel verbaut wurde. Hinzu kommt die Insolvenz des Bauträgers. Die Diskussion dreht sich um rechtliche Schritte, mögliche Kosten und die Frage, wie der Bauherr in dieser Situation am besten vorgehen sollte. Es werden alternative Lösungsansätze wie die Kontaktaufnahme zur Verbraucherzentrale oder die Suche nach einem erfahrenen Anwalt für Baurecht und Insolvenzrecht diskutiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauträgerinsolvenz: Wärmetechnik & Dickere Dämmung wird darauf hingewiesen, dass der Austausch des Mauerwerks wärmetechnische Konsequenzen hat und möglicherweise eine dickere Dämmung erforderlich macht, was zusätzliche Kosten verursacht.
✅ Empfehlung: Mehrere Nutzer raten dringend dazu, sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Baurecht: Anwaltliche Erstberatung bei Bauträgerinsolvenz betont wird. Eine Erstberatung kann helfen, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.
💰 Kosten: Es wird diskutiert, dass ein Rechtsstreit mit einem insolventen Bauträger hohe Kosten verursachen kann, insbesondere wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Im Beitrag Bauträgerinsolvenz: Prozesskostenhilfe & Anwaltskosten wird auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hingewiesen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte zunächst alle relevanten Unterlagen (Bauvertrag, Zahlungsnachweise etc.) zusammentragen und sich dann von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen. Es sollte geprüft werden, ob eine Bankbürgschaft vorliegt, die die gezahlten Gelder absichert, wie im Beitrag Bauträgerinsolvenz: Bürgschaftspflicht nach 1.5.2000 prüfen! angeraten wird.
🔧 Praktische Umsetzung: Einige Forumsteilnehmer bieten an, die Baustelle vor Ort zu begutachten und eine Einschätzung der Situation abzugeben. Dies kann helfen, das Ausmaß der Baumängel und die möglichen Kosten für die Fertigstellung des Baus zu ermitteln.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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