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Fugenbreite bei Perimeterdämmung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Fugenbreite bei Perimeterdämmung

Wie breit darf denn die Fuge zwischen 2 Platten der Perimeterdämmung sein (bei Kellerwand, bzw.
Streifenfundament)? wie sind diese Spalten dann richtig zu verschließen? In wie weit ist es zulässig, wenn bei der
Erstellung der Kellerwände zuerst die
Perimeterdämmung aufgestellt wird, und dann
die Spalten mit Beton voll laufen?
Muss/sollte die Perimeterdämmung unter den Streifenfundamenten mit Deltafolie geschützt werden?
vielen Dank im Voraus
  1. Oha

    Hallo Herr Kulicke,
    Ja das ist wieder ein leidiges Thema, Bei Vollwärmeschutz
    wird immer darauf geachtet das alles schön dicht gestoßen
    und verschlossen ist.
    Leider wird beim Kellerbau nach wie vor gemurkst wie von Ihnen
    beschrieben wurde.
    Zur Sache ... ich weiß zwar nicht ob es gegen irgendeine DINAbk.
    verstößt ... dennoch rein Fachlich gibt es zwei Gründe warum
    diese Ausführung nicht ausgeführt werden sollte.
    1.) Wie Sie so schön umschreiben ist der Beton auf den Perimeter
    Platten rausgelaufen ... sprich eine klassische Wärmebrücke!
    2.) Die Feinteile des Beton laufen in alle Ritzen/Spalten sprich
    damit entziehen sie dem Beton die Feinteile die von Nöten
    sind um die Betonoberfläche glatt zu bekommen ... Fazit:
    Entfernen Sie mal eine Platte wo besonders viel rausgelaufen
    ist und sie werden feststellen das sich dahinter ein
    Betonnest gebildet mit der Ursache "Entzug der Feinteile"
    Was wiederum besonders Kritisch bei Grundwasser zu werten ist.
    Auch nachträglicher Einsatz von Dickbeschichtung auf dieses System ... ändert nicht meine Meinung: "Zuerst kommt der Beton dann die Dämmung"!
  2. Keine DIN aber WSVO

    Da steht klar drin, dass es eben keine Lücken geben darf, und schon gar nicht mit Beton vollgelaufen.
    Sonst: siehe oben
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Klar WSVO

    Ist ja klar ... hätte ich auch draufkommen müssen (tztztz)
    wieder was dazu gelernt :-)
    MfG Thalhammer
  4. an MB: Nicht in WSVO, sondern Zulassung der Dämmplatten ...

    Die Verarbeitung der Dämmung ist in der jeweiligen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Dämmplatte, die beim Einsatz im erdberührten Bereich nun mal vorliegen muss, geregelt. Da steht dann das auch mit dem pressgestoßen und ohne Kältebrücken drin. Bei der Fassadendämmung würde es übrigens in der jeweiligen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Systemanbieters stehen :-)
    Mit freundlichen Gruß
    Veikko Ulrich
  5. War ein Umweg, OK

    In der WSVO steht die Vermeidung von Wärmebrücken und eben auch zugelassene Dämmstoffe. Also steht es doppelt da :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
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