Dicke einer Fassadendämmung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Dicke einer Fassadendämmung

Hallo,
wir haben vor, unser Einfamilien-Zechen-RMH dämmen zu lassen. Leider haben verschiedene Kostenvoranschläge auch verschiedene Dicke der Dämmung ergeben, von 4 cm bis 10 cm war alles dabei. Die Wandstärke beträgt 38 cm und es handelt sich um einen massiven Ziegelbau von 1923. Es gibt keine Feuchtigkeitsschäden. Welche Fassadendämmung können die Experten hier raten? Uns wären vom optischen her 4 cm am liebsten, allerdings möchten wir auch, dass es eine Energieeinsparung bringt. Ich bin gespannt auf alle Antworten!
MfG
Simone Kühn
  • Name:
  • Simone Kühn
  1. Dämmstoffdicke

    Foto von Martin Kempf

    Um den Anforderungen zu genügen, wäre eine Dämmstoffdicke von 8 cm bei 040er Polystyrol oder Mineralfaserplatten nötig.
  2. Nu ist es passiert

    Die Frage ist doppelt gestellt, und MK hat nur eine gesehen. Ich rate immer noch zu Energieberater vor Ort. Sowas geht schnell schief, Schimmel zum Bleistift.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Nebenbei erwähnt

    Foto von Martin Kempf

    würde ich bei eieiner 38er Vollbacksteinwand ohne Feuchteschäden überhaupt keine Dämmung aufbringen. Mit einem gut schlagregendichten Anstrich aus Silikonharzfarbe zum Beispiel den Putz trocken halten ist das A und O, dann braucht man wirklich keine Dämmung, auch wenn die WSVO das anders sieht. Ich habe hier n Altbau von 1879 mit eieiner 24er Vollbacksteinwand, da wurden die Außenwände vor vielen Jahren mal mit Gipskartonverbundplatten zugestellt, weil im Haus keieieiner verputzen konnte.
  4. Siehst du

    Habe ich auch gesagt :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Fahrlässige Ratschläge

    Mit einer regendichten Beschichtung der Fassade erreichen Sie nur dass das Dämmvermögen der Fassade durch eindringen von Wasser nicht noch schlechter wird als es bei einem solchen Wandaufbau ohnehin schon der Fall ist. Eine solche Maßnahme als ausreichend zu bezeichnen ist nicht sehr kompetent.
    Ich schließe mich daher dem Beitrag weiter oben an und sage, suchen Sie Ihren Energieberater auf, Dämmen Sie ihr Haus, Sie werden Geld sparen, die Umwelt schonen und ihr Raumklima verbessern.
  6. was zu bezweifeln wäre.

    Foto von Martin Kempf

    sowohl das "Geld sparen" als auch das "Umwelt schonen" und drittens noch das "Raumklima verbessern". Alle drei Faktoren sind im Zusammenhang mit Vollwärmeschutz auch schon widerlegt worden.
  7. Was zu beweisen wäre

    nämlich die Energieeinsparung. Wie oft wird denn ein Haus kaputt gedämmt? Öfter als man glaubt. Und ich komme dann wieder raus, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
    Deswegen bleibe ich bei meinem Energieberater (ich bin keiner), der trägt dann auch die Verantwortung dafür.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Lassen Sie eine Energiesparberatung vor Ort durchführen!

    Die Bundesregierung fördert seit Juli 1998 die ausführliche Energiediagnose
    von Wohngebäuden, die vor 1984 gebaut worden sind. Der Zuschuss beträgt für
    Ein- und Zweifamilienhäuser (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser) maximal 650,- DM. Darüber hinaus gehende Kosten
    der Diagnose trägt der Eigentümer, ca. 490,- DM.
    Die Beratung zeigt die Schwachstellen im Energiehaushalt des Gebäudes auf,
    macht umfassende Vorschläge für sinnvolle Energieeinsparinvestitionenen sowie
    Sanierungsvorschläge und informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten (wie
    dem KfW-CO2-Minderungsprogramm).
    Die Vor-Ort-Energieberatung ist vor jeder Sanierungsmaßnahme eine sinnvolle
    Angelegenheit.
    Wir sind ein deutschlandweites Netzwerk von kompetenten Fachleuten und
    beraten sie gern.
    In welcher Ecke von Deutschland sind Sie?
  9. Sag ich doch :-)

    Wo waren Sie, Herr Jahn?
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Wählen sie einen unabhängigen Energieberater,

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    so lautet mein Tipp. Wir haben für unseren Energiesparcheck 150,- DM bezahlt, der Rest wurde bezuschusst. Allerdings war unser Energieberater Chef eines Stukkateurbetriebes und hat uns neben dem Ergebnis gleich ein Angebot zur kompletten Fassadendämmung mitgebracht ;-) Nun ja, ich würde jetzt zu einem unabhängigen Berater tendieren, der einem nichts verkaufen will.
  11. Nicht ganz richtig, UC

    Der unabhängige Energieberater verkauft auch was: sein Wissen.
    Es stimmt natürlich, man sollte nicht unbedingt einen Dämmstoffhersteller zur Energieberatung rufen :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. So unabhängig wie es einem Geschäftsmann nur möglich ist.

    Ich bin Energiefachmann im Stuckateurhandwerk und ich habe schon
    Energieberatungen und Energiesparchecks durchgeführt, bei denen es im vorherein schon klar war, das eine Wärmedämmung des Hauses nicht in Frage kommt. Und ich habe trotzdem meine Aufgaben mit Sorgfalt erledigt auch wenn ich wusste es springt dabei kein
    Auftrag heraus. Und wer sich in diesem Bereich auskennt weiß das
    die Entlohnung eines Energiesparchecks in keinem Verhältnis zum
    Aufwand steht.
  13. Wie wahr

    Die Entlohnung steht in der Tat nicht im Verhältnis zum Aufwand. Genau deshalb besteht ja die Gefahr, dass auf einen Anschlussauftrag spekuliert wird. Ich will das mit Sicherheit nicht jedem unterstellen, aber schwarze Schafe gibt es eben überall.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Fix, Fix!

    Schnelle Antwort
    Ist das nun eigentlich ein Forum oder doch ein Chat? :-))
  15. Zu manchen Zeiten eher Chat :-)

    Das ist wohl wahr :-) Mein Drucker druckt gerade vor sich hin, da kann ich ehh nichts anders machen, als hier zu schreiben.
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Aufwand

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Der Aufwand unseres Checks war so groß, dass die Ausarbeitung 4 (vier!) Monate gedauert hat. Wenn ich so lang für eine Absteckung bräuchte, naja lassen wir das. Ich stimme mit MB überein, vermutlich sind wir nicht "an den Besten seines Fachs" geraten :-)
  17. 4 Monate?

    Das ist heftig. Ich weiß, wieviel Aufwand das ist. Aber länger als eine Woche darf es nicht dauern.
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. Liebe Kollegen: Mitleid bekommt man umsonst, Neid muss man sich verdienen!

    Die Energiesparberatung vor Ort wird vom Bund gefördert weil sie sehr aufwändig aber für den Kunden auch sehr aufschlussreich ist. Ein über 50 Seiten Bericht und mehrere Vor Ort Gespräche sind das Geld durchaus Wert!
    Klimaschutz und Energieeinsparung stehen immer mehr im Vordergrund der Energiepolitik. Mit einer Reihe von aktuellen gesetzlichen Maßnahmen macht die Bundesrepublik deutlich, dass sie die Minderung der CO2-Emissionen ernst nimmt: die geplante Energieeinsparverordnung, die Einführung des Wärmebedarfsausweises für neue Gebäude und die verschärften Anforderungen der Heizungsanlagenverordnung stehen für die Bemühungen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.
    Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs geht, steht das Motiv der Ausgabenersparnis häufig im Vordergrund. Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" soll vor allem Haus- und Wohnungseigentümern helfen, mit Unterstützung von Experten herauszufinden, wo und wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können.
    Anbei erhalten Sie das Leistungsprofil des EBZ.
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    Sie profitieren in mehrfacher Hinsicht durch unsere unabhängige Energieberatung:
    1. Für Sie ist unser Gutachten ist ein wertvoller Ratgeber für alle zukünftige Investitionsentscheidungen rund um Ihr Haus.
    2. Lassen Sie Sich die öffentlichen Zuschüsse für unsere Beratung nicht entgehen.
    3. Nicht zuletzt tragen Sie aktiv dazu bei, dass wir unsere Umwelt entlasten.
    Wie läuft die Beratung ab?
    Sofern Sie alle Zuwendungsvoraussetzungen gemäß den Richtlinien über die Vor-Ort-Beratung erfüllen, läuft die Beratung folgendermaßen ab:
    1. Die amtlichen Antragsformulare (Beratungsvertrag, Erklärungen des Beratungsempfängers, Zuschussantrag) können Sie entweder über uns oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anfordern. Die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden über uns an das BAFA zurückgeschickt. Beim Ausfüllen der Formulare sind wir Ihnen gerne behilflich. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Förderzusage erteilen, sofern alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind.
    2. Anhand der von uns aufgenommen Daten erfolgt eine Einstufung von Wärmeschutz und Anlagentechnik. Über eine Computersimulation erarbeiten wir individuelle Vorschläge zur Energieeinsparung und bewerten diese im Hinblick auf deren technische, wirtschaftliche und ökologischen Potentiale. In einem Beratungsbericht werden die wesentlichen Ergebnisse und Einsparungsvorschläge vergleichend dargestellt.
    3. In einem persönlichen Abschlussgespräch stellen wir Ihnen den Beratungsbericht vor und erläutern die darin enthaltenen Vorschläge zur Energieeinsparung sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten. Dabei erhalten Sie von uns Hinweise auf weitere Förderprogramme und haben selbst noch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
    Wie hoch sind die Beratungskosten?
    Die Kosten für eine Beratung (Vor-Ort-Besichtigung, Computersimulation, Beratungsbericht und Abschlussgespräch) sowie die staatlichen Zuschüsse sind vom Objekttyp und der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht:
    Objekttypen Anzahl der Wohneinheiten Kosten der Vor-Ort-Beratung inkl. 16 % MwSt. DM Bundesanteil DM Ihr Eigenanteil Vor-Ort-Beratung inkl. 16 % MwSt. DM
    A bis 2 WEAbk. 1140,- 650,- 490.-
    B bis 6 WE 1508,- 700,- 808.-
    C bis 15 WE 2146,- 750,- 1396.-
    D bis 30 WE 2784,- 800,- 1984.-
    E bis 60 WE 3840,- 850,- 2630.-
    F bis 120 WE 4176,- 900,- 3276.-
    Hinweis: Die Anfahrt von unserem Büro in einem Umkreis von 50 Kilometern ist kostenfrei.
  19. Ja, erst als ich gedroht habe ...

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    einen anderen Energieberater zu beauftragen und mal das Wort IHKAbk. in den Mund nahm war der Check noch am selben Tag da. Wahrscheinlich war das Angebot zum Check noch nicht fertig ;-)
  20. Dämmstoffdicke

    Der Zentimeter Styropor kostet ca. 2 DM pro m². Ein WDVSAbk. mit 4 cm je nach Region in der Regel über 100 DM. D.h. die Kosten für ein WDVS werden nur unwesentlich von der Dämmstoffdicke bestimmt. Deshalb würde ich so dick wie technisch möglich dämmen. Wenn es geht, deutlich mehr wie 10 cm. 4 cm WDVS sind meiner Meinung bezüglich der Wärmedämmung in keiner Weise den finanziellen Aufwand für das WDVS Wert.
    • Name:
    • Martin
  21. Altbauwandsanierung

    Hallo,
    in den vergangenen Wochen habe ich einen Altbau BJ 1964 renoviert und modernisiert.
    Die Außenwände sind von innen nach außen wie folgt aufgebaut:
    Putz 16 mm*
    Kalksandstein 115 mm*
    Poresta 40 mm*
    Kalksandstein 115 mm*
    Putz 16 mm*
    Dämmfilz 40 mm
    Luftschicht 10 mm
    Leitbetonstein 50 mm
    Putzschicht aus Fliesenkleber 3 mm
    Klinkerriemchen 20 mm (einschl. Fliesenkleber)
    • vorhandenes Mauerwerk

    Zur Luftschicht wurden in den Stoßfugen entsprechende Lüftungsschlitze von 12 mm x 60 mm eingearbeitet.
    Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Zwischenbau. Die sanierten Außenmauern befinden sich in Ost-West-Richtung.
    Als Fenster wurden Kunststofffenster mit Kömmerling-Profilen und Isolierverglasung eingebaut.
    Die Wandkonstruktion wurde von mir nach eigenen Vorstellungen geplant.
    Reicht die Konstruktion aus um eine effiziente Wärmeisolierung zu erzielen?
    Wer kann mir eine Antwort geben?
    MfG
    Günter Niehoff

    • Name:
    • Günter Niehoff
  22. Wärmedämm-Verbundsysteme aus Polystyrol-Partikelschaum

    WDVS
    Im Zeitalter der Energieeinsparung werden Wohnhäuser (und nicht nur diese) immer besser und stärker gegen Wärmeverluste geschützt, indem sie vielfach mit einem "Vollwärmeschutz", auch "Thermohaut" genannt, versehen werden.
    Eine besonders beliebte Variante dieser Wärmedämm-Verbundsysteme besteht aus angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) in einer Stärke von mehr als 10 cm (je dicker, desto besser!?).
    Diese Wärmedämm-Verbundsysteme brauchen, nachdem es sich um "nicht geregelte Bauprodukte" (Bauprodukte, für die es keine allgemein anerkannte Regel der Technik oder Technische Baubestimmungen z.B. nach Artikel 3 Absatz 2 BayBauO) handelt, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), damit sie überhaupt verwendet werden dürfen.
    Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin erteilt.
    Zugelassen sind aber immer nur die entsprechenden Systeme im Ganzen. Dies deshalb, weil diese Systeme aus mehreren, aufeinander abgestimmten Komponenten bestehen.
    "Die Wärmedämm-Verbundsysteme" (WDVSAbk.) bestehen aus am Untergrund mit Klebemörtel angeklebten Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (PS), einem mit Textilglas-Gittergewebe bewehrten Unterputz und mineralisch- bzw. kunstharzgebundenen (mineralisch gebundenen, Kunstharz-gebundenen) Oberputzen. Der Untergrund ist ggf. mit einer Grundierung zu verfestigen. " Mit anderen Worten: Grundierung, Klebemörtel, Dämmstoffplatten, Textilglas-Gittergewebe, Unterputz und Oberputz bilden die einzelnen Komponenten des Systems, wobei die WDVS vollständig aus diesen Produkten bestehen müssen! Auch die Verarbeitung ist vorgeschrieben. Die jeweilige Zulassung enthält nicht nur zwingende Bestimmungen für die Bauprodukte (Eigenschaften und Zusammensetzung; Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung; Übereinstimmungsnachweis), für Entwurf und Bemessung (Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), sondern auch Bestimmungen für die Ausführung, so u.a.
    • der Untergrund (Wand) muss eben, trocken, fett- und staubfrei (fettfrei, staubfrei) sein, stark saugende oder sandende Untergründe müssen mit einer Grundierung verfestigt werden,
    • der Klebemörtel ist in einem bestimmten Verhältnis (Trockenmörtel: Wasser) gebrauchsfertig einzustellen und auf die Dämmstoffplatten aufzubringen.
    • Die Dämmstoffplatten sind passgenau im Verband anzukleben. Zwischen den Platten dürfen keine offenen Fugen entstehen. Unvermeidbare Spalten müssen mit gleichwertigen Dämmstoffen geschlossen werden. In die Fugen darf kein Klebemörtel gelangen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten nicht bestrichen oder verschmutzt sein.

    Die Dämmstoffplatten sind entweder bei ebenen Untergründen mit Zahnspachtel vollflächig zu beschichten oder durch Auftragen einer umlaufenden Wulst am Plattenrand und Klebepunkten in der Mitte so mit Klebemörtel zu versehen, dass mindestens eine Verklebung von 40 % erreicht wird. Der Klebemörtel ist von Hand oder maschinell aufzubringen.
    Der Klebemörtel darf auch wulstförmig auf den Untergrund aufgetragen werden. Es müssen mindestens 60 % der Fläche durch Mörtelstreifen bedeckt sein, der Abstand der Klebewülste darf 10 cm nicht überschreiten. Die Dämmstoffplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.
    Bei Dämmstoffplatten mit Dicken über 100 mm bis 200 mm muss aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Öffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DINAbk. 4102-A) vollflächig angeklebt werden. Im Kantenbereich ist das Bewehrungsgewebe zusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken. Werden hierdurch auch Laibungen gedämmt, ist für die Dämmung der horizontalen Laibung im Sturzbereich ebenfalls nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoff (Baustoffklasse DIN 4102-A) zu verwenden.
    Die Platten dürfen zusätzlich zur Fixierung mit mechanischen Hilfen gehalten werden.
    Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.

    • Unter weiteren Hinweisen ist ausgeführt, dass abweichende Ausführungen der WDVS von den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  -  wie z.B. bedingt durch den Einbau von Rollladenkästen  -  im Einzelfall zu beurteilen sind und ggf. zusätzlicher Nachweise bedürfen.

    Die verschiedensten Wärmedämm-Verbundsysteme sind, soweit sie durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Anstalt des öffentlichen Rechts, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind vielfach weder richtig geplant noch richtig, d.h. entsprechend der Verarbeitungsanweisung, die Gegenstand der entsprechenden Zulassung ist, ausgeführt worden.
    Häufig zu beobachtende Fehler bei Dämmstärken >10 cm bestehen darin,
    1. dass der oberhalb jeder Gebäudeöffnung (Tür, Fenster) erforderliche Mineralfaser-Lamellendämmstreifen einfach fehlt, die Wärmedämmung aus Polystyrol ist bis an die Gebäudeöffnung herangeführt,
    2. dass nur der  -  konstruktiv bedingt über das Außenmauerwerk hervorstehende Rollladenkasten mit mineralischem Material gedämmt ist,
    3. der seitliche Überstand von 30 cm links und rechts der Gebäudeöffnung nicht oder nicht richtig ausgebildet ist,
    4. der Mineralfaser-Lamellendämmstreifen zwar angebracht ist, aber an der falschen Stelle (!) ,
    5. dass "Laibungen" nicht mit dem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen gedämmt sind (darunter fallen nicht nur Fensterlaibungen, sondern z.B. zurückgesetzte Eingangstüren oder auskragende Bauteile können ebenfalls unter diese Definition fallen) ,
    und gelegentlich,
    6. dass sowohl die Dämmstoffplatten nicht passgenau im Verband geklebt
    7. als auch nicht richtig mit Klebemörtel versehen sind.
    Auch ein sogenanntes "Mischen" der Systeme ist unzulässig.
    Hierauf weist der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V., Fremersbergstraße 33,76530 Baden-Baden in einer eigens zu diesem Thema herausgegebenen Information "Erfolg im System" sogar ausdrücklich hin. (Diese und auch andere interessante Informationen finden Sie im Internet unter

    ).
    Dies bedeutet, dass alle Häuser, die nicht entsprechend den Verarbeitungsanweisungen  -  wie in der jeweiligen Zulassungsurkunde niedergelegt, ausgeführt wurden, fehlerhaft sind  -  mit der Konsequenz, dass Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche (Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche) bestehen (eine Sanierung ist nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich).
    Argumente, dass bei "Gebäuden geringer Höhe" die Brandschutzbestimmungen der LandesBauO nicht gelten, weshalb die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geforderte "Brandabschottung" aus einem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen nicht notwendig sei, gehen an der Sache vorbei! Der richtig angebrachte Dämmstreifen aus Mineralfaser-Lamelle verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet, und ein Abtropfen verhindert. Im Vordergrund steht hier der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt  -  unabhängig von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeart erforderlich!
    Die Ausführungsbestimmungen sind einzuhalten!
    Dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, ergibt sich schon daraus, dass bei Verwendung von Baustoffen, die nicht allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, die Bauordnungen der Länder dies als Ordnungswidrigkeit ansehen und Verstöße mit Geldbußen bis zu € 500.000,00 geahndet werden können.
    Fazit: Nur wer die "abZ" kennt, richtig interpretiert und anwendet, wird eine dauerhafte Freude an den WDVS haben, sei es als Bauherr, Verarbeiter oder Generalübernehmer.
    Diesen Beitrag finden Sie auch auf meiner Website mit Beispielbildern dazuauf Seite 5; siehe auch untenstehender Link!


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