Belag auf Fliesen
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Belag auf Fliesen
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der erste Tipp
Absätze sind nicht nur an Schuhen sinnvoll.Ob die Grundreinigung zu den vereinbarten Leistungen gehört und vom Fliesenleger zu erbringen war, möge man in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen.
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Da war die Quelle wohl unvollständig oder es wurde falsch verstanden. Die Grundreinigung ist keine Nebenleistung sondern müsste gesondert vereinbart/beauftragt sein.(Mittlerweile habe ich aber erfahren, dass dies sehr wohl dessen Aufgabe ist, da dies vom Endkunden gar nicht zu leisten ist)
... [ Zitat Ende ]Erst im Streiflich sichtbar werdende Schlieren oder Unebenheiten sind, sofern diesbezüglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, im allgemeinen kein Beurteilungskriterium.
[ Zitat Anfang ] ...
Vermutlich war auch hier die Quelle unvollständig oder wurde falsch verstanden.Der Gutachter wollte uns sogar weissmachen, dass eine Sicht im Streiflicht gar nicht zählt, sonder nur eine Direktansicht von oben. Das stimmt so auf jeden Fall nicht.
... [ Zitat Ende ]Die Ursache könnte tatsächlich ein Rückstand des Fugmörtels sein. Es kann aber auch das verwendete Renigungsmittel die Ursache sein. Beide Rückstände sollten sich dann aber durch eine maschinelle Grundreinigung entfernen lassen.
Sofern tatsächlich rechtliche Schritte erwogen werden, rate ich dringend zur vorherigen Einschaltung eines Fachanwaltes. Andernfalls wird es sehr wahrscheinlich daneben gehen, zumal die Chance den gewünschten Austausch der Fliesen erfolgreich durchgesetzt zu bekommen eher gegen Null tendiert.
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Defizite in der sachgerechten Anwendung und sorgfältigen Verarbeitung der Flexfuge