Malerarbeiten mangelhaft: Fachmännische Qualität, Rechte & Vorgehen bei Pfusch?
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Malerarbeiten mangelhaft: Fachmännische Qualität, Rechte & Vorgehen bei Pfusch?

Moin Moin,
ich habe ein Problem. Da ich ein gebrauchtes Haus gekauft habe, sollten diverse Räume gestrichen werden. Um Kosten zu sparen habe ich Schlaf- und Arbeitszimmer (Schlafzimmer, Arbeitszimmer) selbst gestrichen. Das Streichen des 35 m² großen Wohnzimmers wollte ich einem richtigen Maler überlassen.
Den, dachte ich zumindest, habe ich auch gefunden und beauftragt. Da ich mir mit dem Farbton nicht sicher war, haben wir abgemacht, dass ich die Farbe Stelle. Geworden ist es "Imparat Raufa e.l.f. ", eine hochwertige Malerfarbe, die ich auch für die anderen Räume verwendet habe. Das Ergebnis ist einwandfrei.
Der Maler hat das Wohnzimmer nun an einem Tag alleine komplett (Decke, Stuck und Wände) gestrichen. Als ich gestern Abend von der Arbeit kam, traf mich der Schlag. Die Wände trieften nur so vor Farbe und es waren an vielen Stellen dicke Farbriefen zu sehen, die auch nach dem Trocknen der Farbe nicht weggetrocket sind. Dort wo er eine kleine Rolle verwenden musste, ist der Auftrag in Ordnung, dort, wo er mit einer Großen gearbeitet hat, ist alles voller Riefen und "Flächennasen".
Ich habe den Maler darauf angesprochen und ihm meine selbstgetrichenen Räume gezeigt, die wesentlich besser aussahen. Er meinte nur, dass ich wohl eine feinere Rolle verwendet habe und das Rollenmuster so normal sei. In der Tat kann ich so schön sehen, wo er nach oben und wo nach unten gerollt hat.
Ich habe ihm gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und er hat eingeräumt nochmal nachzubessern, indem er die Wände etwas abschleift und neu übermalt. Ich glaube kaum, dass das so besser wird.
Die Decke war vorher gespachtelt und gestrichen, die Oberfläche dementsprechend glatt, jetzt ist dort eine Kraterwüste (weißes Bild).
Das war meine Geschichte, nun die Fragen:

1) Kann ich irgendwo nachlesen, in welcher Qualität ein Maler seine Arbeit abliefern muss? Am bester Bilder, was i.O. ist was nicht.

2) Wie kann ich weiter (technisch) vorgehen? Aus meiner Sicht, ist es nur möglich die Wände komplett neu zu tapezieren?

3) Was kann ich mit der verauten Decke machen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße
Angepfuschter

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  • Angepfuschter
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Wenn ein Maler mangelhafte Arbeit abgeliefert hat, ist es wichtig, systematisch vorzugehen. Zunächst sollten Sie den Mangel schriftlich beim Maler anzeigen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos.

    Fachmännische Qualität bei Malerarbeiten umfasst unter anderem:

    • Gleichmäßiger Farbauftrag ohne Farbnasen oder Läufer
    • Saubere Kanten und Übergänge
    • Keine Rollmuster oder Strukturunterschiede
    • Vollständige Deckung des Untergrunds
    • Geeignete Vorbehandlung des Untergrunds (z.B. Grundierung)

    Sollte der Maler die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben oder die Nachbesserung erneut mangelhaft sein, haben Sie verschiedene Rechte:

    • Minderung des Werklohns
    • Selbstvornahme (Beauftragung eines anderen Malers auf Kosten des ursprünglichen Malers)
    • Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln)
    • Schadensersatz (z.B. für Folgeschäden durch den Pfusch)

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die mangelhaften Malerarbeiten von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Dokumentieren Sie alle Schritte schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Die schriftliche Mitteilung an den Handwerker, dass die erbrachte Leistung nicht vertragsgemäß ist. Sie ist Voraussetzung für weitere Ansprüche.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz
    Nachbesserung
    Die Beseitigung von Mängeln durch den Handwerker. Der Auftraggeber muss dem Handwerker in der Regel die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Selbstvornahme
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nachbesserung, Schadensersatz
    Schadensersatz
    Der finanzielle Ausgleich für Schäden, die durch mangelhafte Leistungen entstanden sind. Schadensersatz kann neben der Minderung oder Selbstvornahme gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Selbstvornahme
    Selbstvornahme
    Die Beseitigung von Mängeln durch einen anderen Handwerker auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers, wenn dieser die Nachbesserung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nachbesserung, Schadensersatz
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Verjährung
    Aufmaß
    Die genaue Vermessung der zu bearbeitenden Flächen, um die Materialmenge zu bestimmen und die Kosten zu berechnen.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Abrechnung, Leistungsverzeichnis

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Farbton nicht stimmt?
      Ein abweichender Farbton stellt einen Mangel dar. Fordern Sie den Maler zur Nachbesserung auf, d.h. zum Anpassen des Farbtons oder zum Neuanstrich.
    2. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Malerarbeiten beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sollten jedoch unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden.
    3. Was bedeutet "Abnahme" der Malerarbeiten?
      Die Abnahme ist die Bestätigung, dass die Malerarbeiten vertragsgemäß erbracht wurden. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    4. Kann ich den Maler verklagen?
      Wenn alle anderen Versuche scheitern (Mängelanzeige, Nachbesserung, Minderung), können Sie den Maler auf Schadensersatz verklagen.
    5. Was ist ein Aufmaß?
      Ein Aufmaß ist die genaue Vermessung der zu bearbeitenden Flächen. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung und Abrechnung.
    6. Was ist eine Grundierung?
      Eine Grundierung ist ein Voranstrich, der den Untergrund für den eigentlichen Anstrich vorbereitet. Sie verbessert die Haftung und verhindert das Aufsaugen der Farbe.
    7. Was sind Farbnasen?
      Farbnasen sind unschöne Verdickungen der Farbe, die entstehen, wenn zu viel Farbe aufgetragen wurde und diese herunterläuft.
    8. Was ist ein Rollmuster?
      Ein Rollmuster entsteht, wenn die Farbe nicht gleichmäßig mit der Farbrolle verteilt wird und dadurch ein unregelmäßiges Muster auf der Wand entsteht.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängel richtig dokumentieren
      So erstellen Sie eine lückenlose Beweisdokumentation.
    • Rechte bei Baumängeln
      Ihre Ansprüche gegenüber Handwerkern und Baufirmen.
    • Sachverständigengutachten
      Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie Sie einen geeigneten Sachverständigen finden.
    • Die Abnahme verweigern
      Gründe und Vorgehensweise, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß ist.
    • Farbtonabweichungen vermeiden
      Tipps für die richtige Farbauswahl und -mischung.
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