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Bauherr bezeichnet Konstruktionsfuge als lächerlich
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Bauherr bezeichnet Konstruktionsfuge als lächerlich

Ich bin Trockenbauer und wurde beauftragt in einem Spitzbodentreppenhaus die Umfassungswände aus Ständerwerkskonstruktionen zu bauen. Im darunter leigenden Dachgeschoss sind die Wände aus Stein mit Gipsputz. Jetzt habe ich am Übergang zwischen Gipskartonplatte und Mauerwerksputz eine Sollrissstelle, die mit einer Leiste überdeckt werden soll. Der Bauherr lehnt die Leiste jedoch ab und behauptet, ich hätte dort Gewebe einarbeiten müssen, dann wäre der Riss nicht entstanden. Ich habe den Bauherren aber erklärt, dass das eine Konstruktionsfuge ist und die so ausgebildet werden muss. Übrigens hat mir das mal ein Sachverständiger erklärt. Jetzt lehnen die Bauherren die Leiste ab, sehen dort eine Riss und zahlen nicht. Zudem bezeichnen sie meine Erklärung zur Konstrulktionsfuge als lächerlich. Der Gipsputz im Dachgeschoss wurde nicht durch mich ausgeführt. Wie sehen die anderen den technischen Sachverhalt?
  • Name:
  • Wolf Resen
  1. Der klassische ...

    Der klassische Drittelfinanzierer ...
  2. Firma Berg

    Wie sehen Sie denn die Ausführung, die ich dort vorgeschlagen habe bzw. ausgeführt habe?
    • Name:
    • Wolf Resen
  3. Wir kennen diese Probleme ...

    Wir kennen diese Probleme gerade im Bereich von Treppen. Deshalb ziehen wir den Treppenspiegel einmal rundherum. Gerade bei diesem "angebastel", mit verschiedenen Materialien (Holz und massiv) wird das dauerhaft Probleme geben.
  4. ich würde mich entspannen ..

    ... und die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.
    der wird sich freuen, weil geschuldet ist eine (von vielen möglichen)
    funktionierende, d.h. technisch einwandfreie, Lösung.
    wenn der Bauherr Anspruch auf e. optisch "ansprechendere" Lösung (gewebefuge,
    Dauerwartungsfuge, schattenfuge, ...) geltend machen will, wird er das
    wohl begründen müssen.
    damit wir uns richtig verstehen: ich finde die deckleistenvariante
    ziemlich sch ... äbig  -  aber das funktioniert wenigstens.
  5. Vereinbart war nichts

    Jedenfalls nicht, was die Ausbildung der Fuge angeht. Also habe ich diese Lösung eingebaut bzw. vorgesehen.
    • Name:
    • Wolf Resen
  6. Fuge ...

    Werter Fragesteller
    ist unvemeidlich! Was für ein Gewebe hätten Sie den einlegen sollen? PutzgitterGewebe? Um das sauber einzuspachteln, hätten Sie 10 mm+ auftragen müssen. Gibt ne'tolle Beule und hätte jedem SV zum Mängelbericht gelangt ;-(. Und nach einem Jahr kommt der Riss trotzdem!
    GK und Putz auf Mauerwerk sind unterschiedliche Materialien, die unterschiedliche Feuchte- und Temperaturlängenänderungen durchlaufen.
    Leiste ist optisch unschön. Alternative: Fuge verbreitern und mit Acryl versiegeln.
    Und daraus lernen. Bei nächsten Bauherren vorher ansprechen und auf Ideen mit Überspachteln eine Bedenkenanmeldung schicken.
    Und zahlt nicht: Unstreitiges Guthaben ist auszuzahlen! Einbehalt bei Mängeln hier max. 200,00 €.
  7. Herr Dühlmeyer

    Optisch unschön: Über Geschmack kann man bekanntlich nicht streiten. Und wenn es so ist, wie Berg schreibt, dass es sich um einen "Drittelfinazierer" handelt, dann wird der wohl auch im Nachhinein eine Schattenfuge oder anderes plötzlich nicht schön finden. Ich habe dem Bauherren jetzt in Verzug gesetzt, da er meinen Vorschlag zur Mängelbehebung mit Leiste nicht anerkennt. Der Bauherr sagt mir nicht, wieviel Geld er für den angeblichen Mangel einbehält und behauptet, er dürfe das dreifache einbehalten, sodass ich erst einmal kein Geld bekomme.
    • Name:
    • Wolf Resen
  8. Richtig..

    aber meine Erfahrung zeigt, dass die meisten Bauherren und besonders Baudamen auf das Wort Deckleiste mit allergischen Reaktionen (Schreikrämpfe und grüne Pickel) reagieren.
    Klar darf er auf techn. Mängel €*3 einbehalten. Aber nicht bei optischen Mängeln, denn technisch ist die Lösung einwandfrei.
    Und wenn nichts vereinbart war, dann eben auch mit Leiste, da hat MLS schon recht.
    Wer schon so anfängt, ist kein Drittelfinanzierer. Der hofft auf mehr als 30 %, weil er sich sagt: mal sehen, ob er das Geld für den Anwalt über hat.
  9. Herr Dühlmeyer

    Wo steht denn das geschrieben, dass der Bauherr für optische Mängel nur das einfache einbehalten darf und außerdem: Ist es ein optischer Mangel?
    Muss der Bauherr nicht vorlegen, wie viel er im Einzelnen einbehält?
    • Name:
    • Wolf Resen
  10. Der Faktor 3 ...

    dient der Sicherstellung (Abdeckung) der zur Mängelbehebung erforderlichen Arbeiten bei Ausführung durch Dritte. Ein optischer Mangel wird nicht behoben  -  weil Behebung unverhältnismäßig zum Schaden -. In so weit kein Sicherungsbedürfniss des AG, weil diesem durch Mehrkosten Dritter kein Schaden entstehen kann.
    Ob das ein optischer Mangel ist? .
    Sicher hat MLS recht, wenn er sagt, wo nichts vereinbart ist, sind alle techn. richtigen Lösungen machbar. Fragt sich nur, ob die Richter das auch so sehen ;-(.
  11. Die Kunst der Fuge  -  mal eine (Schnaps?) Idee

    Oder besser, die Kunst der Leiste? Für diese Fugenversteckleisten möchte ich mal eine Lanze brechen. Ich habe schon wirklich schicke Lösungen damit gesehen. Besonders die Deckenleisten aus profiliertem Holz, wie sie in Schweden immer noch beliebt und bei vielen Hausherstellern sogar Standard sind, wirken alles andere als hässlich, sondern sie geben einem Raum i.d.R. eine besonders hochwertige Optik.
    Nun ist die Situation an einer vertikalen Trennlinie in der Ecke zwischen zwei Wänden natürlich komplizierter. Das kann man aus der Ferne eh nicht beurteilen. Evtl. gäbe es ja eine Möglichkeit, diese Leiste nicht so allein herumstehen zu lassen, sondern in anderen Ecken aus optischen Gründen ebensolche Leisten anzubringen? Vielleicht auch an der Decke, sodass ein Rahmen entsteht? Dabei sollte die mögliche Möblierung mit bedacht werden. Die Puristen mögen mich ruhig lynchen, aber im Einzelfall könnte so etwas funktionieren (vage Hoffnung).
    Allerdings hat man hier den Eindruck, dass sich dieser Bauherr sowieso durch nichts besänftigen ließe.
  12. Dies ist wohl ein typisches Problem bei privaten Bauherrn

    Problem: Ein Bauherr erwartet  -  selbst wenn es nicht explizit vereinbart ist  -  eine technisch UND OPTISCH ordentliche Lösung.
    Technisch ist hier wohl alles OK.
    Aber dass man ohne explizite diesbezügliche Vereinbarung normalerweise nur Anspruch auf eine "ausreichende" bzw. "gerade noch nicht verschandelte" Optik hat (anstatt eine "erstklassige"), ist den meisten privaten AG einfach nicht klar! Dies musste ich auch erst schmerzlich lernen als Bauherr.
    Was "ausreichend" ist, darüber kann man sich dann natürlich trefflich streiten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mangelnde Optik wohl fast nie reklamieren kann, solange es technisch OK ist und das Bauwerk nicht grundlegend verschandelt.
    Wer also eine gute Optik möchte, sollte es auch explizit vereinbaren. Da es so eine Vereinbarung hier nicht gab, ist der Bauherr hier offensichtlich auf dem Holzweg und der AN im Recht.
    Drittelfinanzierung würde ich ihm allerdings auch nicht einfach so vorwerfen, denn  -  wie oben schon gesagt  -  es ist ihm offensichtlich einfach nicht klar, wie "wenig" Optik er nur erwarten kann, wenn nichts vereinbart ist ...
  13. Ich will es jetzt endlich wissen!

    Ja, ich gebe zu, ich habe mich bisher nicht zu fragen getraut, aber diese Bezeichnung taucht nun immer häufiger auf und ich will es jetzt endlich wissen:
    Was ist eine Drittelfinanzierung? Kann mir das bitte mal einer erklären? Vielen Dank.
    MfG Ortwin
  14. Ortwin: Drittelfinanzierung ...

    Ortwin: Drittelfinanzierung oder auch "Hamburg Finanzierung":
    1/3 freillich
    1/3 über Gericht
    1/3 gar nicht
    manche sagen auch:
    1/3 Eigenkapital
    1/3 Bank
    1/3 zieh ich dem Unternehmer ab.
    Auf letzteres verweisen sogar die Banken Ihre Kunden, wenn die Gesamtfinanzierung nicht ausreicht. (kein Witz!)
  15. "w" nachliefer, "freiwillich" ...

    ... "w" nachliefer, "freiwillich" ...
  16. Nicht so schlimm ...!

    ... und wann kommt das "g"?
  17. Variante 3 ...

    der Drittelfinanzierung
    1/3 Bauherr
    1/3 Architekt (per nicht gezahltem Honorar und Mängelliste)
    1/3 Unternehmer (per Mängelliste und Zahlungsweigerung)
    ;-(.
  18. da schau an ...

    da schau an Herr Filusch. Noch ohne versprochenes Profil. Er will ein "geh! "
  19. Oh, noch ein Eigentor!

    Ein wahrer Fuchs! Aber Ich gebe nicht so schnell auf.
  20. Hamburg-Finanzierung

    finde ich frech! :-(
    warum nicht franken-Finanzierung oder Baden-Württemberg Finanzierung?
  21. Da wohn ich nun mal ...

    Da wohn ich nun mal aber Hamburger tun sich da besonders hervor (jedenfalls mehr als Holsteiner). Und sobald hier ein Hamburger anruft, gehen die Lichter an! (ist leider so)..
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