Eckdaten Treppe, so in Ordnung?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Eckdaten Treppe, so in Ordnung?

Hallo!
Ich hätte eine Frage an die Treppenbaumeister hier im Forum.
Die Suchfunktion hat eher spärliches ausgespuckt.
Vor 18 Monate ist bei uns in einem Neubau eine Halbgewendelte Treppe eingebaut worden. Jetzt habe ich zufällig wieder mit Treppen zu tun und habe mir unsere mal näher angeschaut.
Es Handelt sich hierbei um eine Eingestemmte Treppe ohne Setzstufen.
Treppenbreite 900 mm,
Stufendicke und Wangendicke 37 mm,
Besteck oben und unten zwischen 25 mm und 40 mm,
Nach der Schrittmaßregel 2s+1a ergibt sich bei mir 660 mm
s=200, a=290
ist das so akzeptabel oder sollte ich mir Sorgen machen?
MfG Bauer M.
  • Name:
  • Bauer M.
  1. Warum?

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Herr/Frau Bauer M.
    wörüber machen Sie sich nach 18 Monaten Treppennutzung Sorgen?
    Dass die Schrittmaß-Regel um einen Zentimeter überschritten wurde?
    Haben sie auch an der richtigen Stelle gemessen?
    Haben Sie den Stufenüberstand bei "a=290" berücksichtigt?
    Hat die Stufen- und Wangenstärke von 37 mm bei Ihnen zu Problemen geführt?
    Ich denke, dass, wenn die Treppe bisher ohne Probleme "funktioniert" hat, dieses auch in der Zukunft so sein wird.
    Man/Frau kann natürlich die "Problematik" vertiefen und lange über die Schrittmaßregel (falls richtig gemessen) und die Stufenstärke diskutieren, aber wohin soll das den führen. Welches Ergebnis außer neuen Erkenntnissen bringt das Ganze? Bestimmt keine Neue Treppe.
    Übrigens was ist "Besteck oben und unten zwischen 25 mm und 40 mm, "?
    Freundliche Grüße
  2. Naja es ist schon so das es gewisse ...

    Naja, es ist schon so das es gewisse DINAbk. Anforderungen an eine Treppe gibt die doch einzuhalten sind. Noch dazu in einer Mietswohnung. Da Treppen sehr teuer sind könnte man erwarten das die Anforderungen zumindest erfüllt werden.
    Funktioniert hat die Treppe bisher ganz normal bis auf so manches Knarzen.
    290 mm ist die gesamte Stufenbreite, Stufenüberstand sind 30 mm.
    Besteck (Vorholz) = winkelrechter Abstand von Oberkante Wange bis Vorderkante Trittstufe. Meinen Unterlagen nach sollte das 40-50 mm betragen. Da bin ich mit teilweisen 25 mm weit weg.
    viele Grüße,
    Herr Bauer Manfred
  3. Regeln

    Hallo Herr Bauer,
    Erstmal die Regeln, denen die Treppe entsprechen müsste.
    Regelungen des Sachverständigenausschusses "Vorgefertigte Treppen" (A) im
    DEUTSCHEN INSTITUT FÜR BAUTECHNIK  -  Berlin
    Anstalt des öffentlichen Rechts
    Wangentreppen aus Vollholz, die in einigen Details nicht dem Regelwerk
    "Handwerkliche Holztreppen" entsprechen.
    Die Schaffung von allgemein gültigen Abgrenzungskriterien ist relativ schwer. Für Treppen die in ihren wesentlichen Konstruktionsmerkmalen dem Regelwerk entsprechen, d.h. Treppen mit eingestemmten oder eingeschobenen Trittstufen, gilt wie bisher, dass bei Abweichungen von den Vorgaben des Regelwerks die Gleichwertigkeit durch den Hersteller der Treppe in Eigenverantwortung nachzuweisen ist.
    So ist bei Unterschreitung der vorgegebenen Materialdicken für die Trittstufen oder Wangenträger die Gleichwertigkeit gegeben, wenn nachgewiesen wird, das die Durchbiegung der Stufen bei einer Einzellast F = 2,0 kN bzw. die Durchbiegung des Treppenlaufs bei einer Flächenlast von q = 3,5 kN/m² auf 1/200 begrenzt ist (E-Modul nach DINAbk. 1052-1:1988-04) und der Spannungsnachweis nach DIN 1052-1:1988-04 erbracht werden kann. Bei der Dimensionierung sind die Abmessungen um ein Vorhaltemaß von 2 mm zu vergrößern. Zusätzlich wird empfohlen bei Ausführung der Treppe mit geringeren Wangenstärken als nach Regelwerk einen Nachweis auf Begrenzung der Seitenschwingung zu erbringen und falls erforderlich den Treppenlauf durch Anbindung an die Treppenraumwand seitlich zu halten.
    Die Dicke der Wangenträger sollte jedoch generell 45 mm nicht unterschreiten.
    Allerdings ist zu beachten, dass bei Summierung mehrerer abweichender Konstruktionsmerkmale, z.B. Stufendicke + Wangenstärke + Tiefe der Einstemmung + Systemverbindung  -  sich das Tragverhalten der Treppe derart verändern kann, dass eine solche Treppe nicht mehr als Treppe nach Regelwerk angesehen werden kann.
    Bedenken sollten Sie:
    Viele Bauträger interessiert das heute allerdings kaum, die rechnen halt damit dass Hauskäufer keine Zeit, Nerven und vor allem kein Spielgeld haben jahrelang einen Rechtsstreit mit entsprechendem Risiko zu führen.
  4. So wie ich das verstehe ist das der Standsicherheitsnachweis den mir der Hersteller auf Anfrage erbringen muss?

    So wie ich das verstehe ist das der Standsicherheitsnachweis den mir der Hersteller auf Anfrage erbringen muss?
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