sind doch (soweit ich weiß) eigentlich wegen der "Leiterwirkung" nicht zulässig.
Ich habe aber auch in öffentlichen Gebäuden schon einmal gesehen, dass dies trotzdem praktiziert wurde, jedoch mit nach innen geneigtem Geländer und zusätzlich nach innen abgesetzten Handlauf!
Kann mir hierzu jemand die erforderlichen Maße bzw. die entsprechenden Vorschriften mitteilen?
Vielen Dank
Günther Hofmann
Geländer mit Horizontalstäben ...
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Geländer mit Horizontalstäben ...
-
Unabhängig von Vorschriften ...
Ich finde horizontale Geländerstreben auch schöner, würde mir das aber verkneifen, wenn Sie nicht 100-%ig ausschließen können, dass da nicht doch mal ein Kind drüberklettert. Können Sie das? Auch an Besuch denken!
Siehe auchGrüße
OK -
Bauherrenmeinung
keine Beratung: Wer Straßen baut weiß auch, dass darauf Autos fahren werden, die Unfälle erzeugen und ggf. auch Menschen töten.
Man kann alles übertreiben - Sie sollten sich von Ihrem Treppenbauer (aus Erfahrung) nur betätigen lassen, dass dieser in der Lage ist, sog. Kinderschutznetze für den Fall der Fälle an den Geländern anbringen zu können. Wir haben waagrechte Streben und der Abstand ist zudem no größer als ein Kinderkopf. Wenn die Kinder Kimmen, kommt ein Netz an das Besagte Gitter rann und gut. Die besagten Netze sind oft in öffentlichen Gebäuden oder auch Kindergärten zu sehen, also nicht besonderes. -
Dr Deifl isch a Eichhörnchen
sagt man bei uns im Schwäbischen und meint damit, dass halt auch unerwünschte Dinge passieren.
Das Treppennetz wird dann mal vergessen, die Nachbarin kommt eine Tasse Mehl holen, das Kind hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Scheiße.
Natürlich passiert das praktisch nie - aber wenn es passiert, sind die Konsequenzen u.U. fürchterlich. Und alles wegen eines Modegags, den man im Alltagsleben nachher ja eh nicht mehr groß beachtet ...
Nur mal so, cheers,
TH -
Was geht die Bauaufsicht mein privates Treppengeländer an?
könnte man ganz provokativ fragen und trifft bestimmt den ein oder anderen, der zustimmt. Ich finde auch, dass gerade da etwas übertrieben wird. Bei Treppengeländern sind die "horizontalen" Streben auch eigentlich geneigt und somit ist der leitereffekt bei derartigen Konstruktionen ohnehin nur sehr beschränkt vorhanden. Anders ist es sicher bei Umwehrungen (Treppenpodeste, Galerien, Balkone usw.).
Im Gegensatz zur strengen Beurteilugn von Umwehrungen sind nach unten offene Balkone über Terrassen fremder Wohnungen in manchen Bundesländern immer noch zulässig. Ich streite mich seit längerem mit einem Bauamt in N. in Brandenburg darüber. Die vorgestellten Holzbalkone im 1. OGAbk. haben als Platte einen Bohlenbelag mit 2 cm Fuge. Darunter nix. Unter dem Balkon befindet sich die Terrasse der EGAbk.-Wohnung.
Mein Problem als Gutachter: Herr Müller im EG kann Frau Meier im OG beim morgentlichen Frühstück mühlelos unter den Rock schauen. Wenn Frau Meier das merkt, kippt ihr vor Schreck der frisch gebrühte Kaffee um und verbrennt Herrn Müller im EG Gesicht und Glatze. Dass es sich bei der Konstruktion um einen Verstoß gegen § 3 der Brandenburgischen Landesbauordnung handelt, will das zuständige Bauamt nicht wahrhaben. Anmscheinend sin die Regelungen hierzu nicht genau genug, so das sie ein Bauaufsichtsbeamter einfach nur vorlesen müsste ohne nachzudenken und zu interpretieren!
Und bei privaten Treppen in Einfamilienhaus wird so ein Wirbel gemacht! Gibt es eigentlich eine Statistik, wo mal aufgeführt ist, wieviel Leute tatsächlich durch Mängel an Brüstungen und Umwehrungen verunglückt sind? Betreiben wir vielleicht nur Geisterjagd?
Es gibt auf jeden Fall eine Schätzung, dass seit Erfindung des Autos mehr Leute im Straßenverkehr umgekommen sind, als in beiden Weltkriegen zusammengerechnet. Warum kommt keiner auf die Idee Autos zu verbieten?
Soll es doch jedem Eigenheimer selbst überlassen werden, ob seine Familie abstürzt oder nicht, wenn er im Urlaub nach Portugal zum cabo de Sao Vicente fährt, dann ist dort auch kein Geländer vor den Klippen! Mein Vorschlag: Lassen wir den Eigenheimer in seiner Bude machen, was er will. Wenn es einen Unfall gibt und ihm nachgewiesen werden kann, dass eine Umwehrung den Regeln der Technik widersprach, dann sollte er nach amerikanischem Muster lebenslänglich Zahlen.
Sorry, nicht alle Passagen dieses Beitrages sind mein voller Ernst. Es musste nur mal der Frust raus. Ich finde Eierschneider (senkrechte Streben bei Geländern) gar nicht so schlecht, kann mir aber auch andere dekorativere Lösungen vorstellen. Es ist halt immer die gleiche Frage: Wie stark sollte sich die Bauaufsicht in die Architektur einmischen? In Berlin geht es ja soweit, dass Sie ein demontierbares Kindernetz als Sicherung gegen Überklettern bei der Bauaufsicht gar nicht durchbekommen. Es muss fest und dauerhaft installiert sein und bleiben. (Einzige unverständliche Ausnahme: Balkone einer benachbarten Seniorenwohnanlage - dort sind sämtliche Balkone horizontal gesprosst. Warum weiß ich nicht. Vielleicht ging das zuständige Bauamt bei der Genehmigung vor 4-5 Jahren davon aus, dass Senioren, die in diesem Haus wohnen "müssen" sowieso keinen Kinderbesuch bekommen!? Ich weiß es nicht. (SORRY - schon wieder greift mir der Zynicker in die Tastatur.) -
Danke für ...
Ihre Meinungen ...
Es handelt sich um ein Balkongeländer mit ca. 6 m Absturzhöhe und seitdem sich bei uns ein "Windelträger" eingenistet hat sehe ich die Sache etwas vorsichtiger - der hat nämlich nur Blödsinn im Kopf!
Nachdem mir meine eigentliche Frage nicht beantwortet wurde, habe ich mich für eine Lochblechfüllung entschieden - sieht auch gut aus und ist in jedem Fall sicherer - wenngleich ich auch weiß, dass dies auch kein 100 %iger Schutz ist ... es wird nicht lange dauern bis "er" sich eine Kiste oder einen Stuhl holt um über das Geländer zu schauen.
Trotzdem fühlen wir uns mit dieser Lösung etwas sicherer!
Gruß
Günther -
was aber ...
was aber auch geht sind waagerechte Streben in Verbindung mit einer (Schutz-) Plexiglasplatte die Sie bei Bedarf oder dauerhaft an die Streben anbringen. Es gibt Rohrklipse aus Kunststoff welche Sie an die Plexiglasplatte anschrauben und dann können Sie die Platte dran- und abklipsen wie Sie (oder das Kind) es benötigt.
Und mit den Gefahren das würde ich auch relativ sehen ... Meinen Sie nicht auch das eine Treppe an sich schon gefährlich genug ist. Da möchte ich auch nicht runterfallen. Weiter geht es dann mit dem Stuhl oder der Couch auf der das Kind rumklettert und evtl. runterfällt Oder Oder ... -
Sorry Günther
natürlich, die eigentliche Frage lautete, ob es eine Norm gibt, die horizontale Sprossungen von Geländern zulässt, wenn diese hinreichend nach innen geneigt sind. NEIN, gibt es nicht. Da das Verbot des Leitereffektes in der jeweiligen BauO steht, werden Sie solcherlei Sonderkonstruktionen jeweils im Einzelfall mit dem zuständigen Bauamt abstimmen müssen.
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