Hallo,
wir haben eine Betontreppe aus Winkelstufen auf Untermauerung und und hierzu ein Geländer von einem Metallbaubetrieb anfertigen und aufstellen lassen.
Es besteht aus Edelstahlpfosten (T-Träger) mit dazwischengespannten Edelstahlseilen, Handlauf aus Ahorn.
Außerdem wurden die Treppenstufen seitlich mit einer Edelstahlblechplatte, s=1,5 mm, verblendet.
Nun sind ein paar Sachen nicht so, wie wir sie uns vorgestellt haben:
Für das Anbringen der Pfosten wurden die Bolzen durch die Wand gebohrt und auf der Hinterseite der Wand, also unter der Treppe, bei uns der Kellerabgang, sind nun größere Löcher, die durch die Bohrungen entstanden sind. Dies wurde einfach so gelassen, hätte doch beigeputzt werden müssen?
Die Stahlblechwange wurde sichtbar gestoßen und hat nun einen ca. 2 mm Spalt, der auch noch schief ist.
Die Seile sind so gespannt, dass sie am Pfosten einen Bogen machen, d.h. die Löcher wurden nicht in der richtigen Neigung gebohrt.
Der Handlauf ist an den Stoßstellen unsauber verarbeitet und klafft zum Teil.
Auf den Pfosten sind noch Nummern mit Edding draufgeschrieben und wurden nicht entfernt.
Die Stahlwange verdeckt teilweise nicht ganz die Stufen.
Außerdem wurde das Geländer nicht zum vereinbarten Termin eingebaut.
Was sollen wir jetzt machen, wir möchten einen Nachlass, der Metallbauer ist aber pampig geworden, und meint, er hätte ordentlich gearbeitet?
Er will noch nicht mal kommen und sich den Mist ansehen.
Die Rechnung wurde gestellt und liegt jetzt bei uns rum.
Hat jemand Tipps?
Treppengeländer unsauber? Sind wir zu pingelig?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Treppengeländer unsauber? Sind wir zu pingelig?
-
Da wäre erstmals zu klären..
was denn (schriftlich) vereinbart wurde. Und dann können Sie prüfen, was davon abgewichen wurde.
Oder haben Sie das nur "Mündlich" gemacht.
Das andere ist, ob was gegen die Regeln der "Kunst" verstoßen hat. Das wäre dann ein Sachmangel.
Kann ich aber nicht sagen.
Vorschlag: Zahlen Sie erstmals einen großen Teil. Denn Sie haben auch was erhalten. Fände ich Fair gegenüber dem Unternehmer, auch wenn Sie es gerne anders gehabt hätten.
Denn sonst gibt es irgendwann eine Firmenpleite mehr in Deutschland. Da ist auch niemand geholfen.
Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. -
Normalerweise, haben Sie
Anspruch auf ein durschnittliches Gewerk, besonders "pingelige" Ausführung kein Problem, aber kostet extra.
Es bleibt also Ihre Frage: "Sind wir zu pingelig? "
Dies zu klären dürfte aus der Ferne schwer sein.
Aber ich vergleiche mal mit unserem Geländer: Was bei Ihnen die Seile sind bei und Stäbe und die sind natürlich unter dem entsprechendem Winkel gebohrt (Ich persönlich würde Ihre Ausführung als Mangel empfinden).
Aber wie kommen Sie weiter?
Meine persönliche Meinung: Schriftliche Mängelrüge bei gleichzeitiger Zahlung von 70,80, 90 % der Rg-Summe, was immer Ihnen angemessen erscheint. Ich halte dies für wichtig, um auf jeden Fall Ihren guten Willen zu dokumentieren und auch für fair, er hat ja eine Treppe geliefert.
Fordern Sie Ihren Handwerker auf, eine gemeinsame Besichtigung zu machen und bitten ihn, sich zu ihren Fragen zu äußern. versuchen Sie andere Treppen der gleichen Bauart zu finden und schauen Sie sich die Ausführungen an, Stichwort: durschnittliches Gewerk.
Vor allem, bleiben Sie ruhig und fair und am Ball.
Sie haben einen wichtigen Vorteil, Sie haben das Geld.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Treppengeländer, Geländer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Treppengeländer, Geländer" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Treppengeländer, Geländer" oder verwandten Themen zu finden.