Ist die Gebäudehöhe immer inklusiv der Attika, wenn es keinen Bebauungsplan in diesem Gebiet gibt?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Ist die Gebäudehöhe immer inklusiv der Attika, wenn es keinen Bebauungsplan in diesem Gebiet gibt?
Ich arbeite an einem Wettbewerb und in der Auslobung steht, dass man die Gebäudehöhe über GOK nachweisen muss. Es gibt keinen Bebauungsplan in diesem Gebiet.
Frage: Ist es so, dass die Gebäudehöhe immer die Attika umfassen muss und nicht auf der OKFFB gemessen wird?
Die Verwirrung kommt daher, dass normalerweise in einem Bebauungsplan die maximale Höhe gegen einen genauen Punkt (zum Beispiel die Firsthöhe) angegeben wird, aber aus Brandschutzgründen ist die Gebäudehöhe normalerweise für das OKFBB bestimmt.
Im Link WWW steht:
[ Zitat Anfang ] ...First- und absolute Gebäudehöhe sind das Gleiche, First- und Gebäudehöhe jedoch nicht. In Deutschland ist die Gebäudehöhe das gemittelte Maß zwischen der Geländeoberfläche und der Fußbodenoberkante des am höchsten gelegenen möglichen Geschoss, das als Aufenthaltsraum nutzbar ist. Die Gebäudehöhe kann für die Einstufung eines Gebäudes in eine Gebäudeklasse herangezogen werden und ist in der Baubeschreibung bei der Baueingabe mit anzugeben.... [ Zitat Ende ]
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ist in der LBO geregelt
Da das Bundesland nicht genannt wurde, hier § 2 Abs. 3 Satz 2 der Muster-Bauordnung:
[ Zitat Anfang ] ...
Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.
... [ Zitat Ende ]Wenn in dem Wettbewerb was anderes gefragt wird, müsste der Wettbewerb mal verlinkt werden.
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Ist die Gebäudehöhe immer inklusiv der Attika - siehe § 2 Abs. 3 Satz 2 der Muster-Bauordnung
Ich danke Ihnen für die Erklärung, Herr Stöckel. Da es sich um eine Ausschreibung eines privaten Investors handelt, gibt es diesbezüglich nicht viele Erklärungen. Ich danke Ihnen auf jeden Fall für den Hinweis auf das Baurecht.
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mich irritiert, dass
jemand an einem Architektenwettbewerb teilnimmt,
[ Zitat Anfang ] ...
der vom Baurecht anscheinend Null Ahnung hat.Ich arbeite an einem Wettbewerb
... [ Zitat Ende ] -
warum haben Sie geantwortet?
Vielleicht sollten Sie darauf hinweisen, dass in meiner Frage, obwohl die legislative Referenz fehlt, der Inhalt schon dort war (siehe Link). Wenn Sie der Meinung sind, dass die genaue Bezeichnung der Artikel von Baurecht ausreichend ist, um Wettbewerbe zu gewinnen, dann wissen Sie offensichtlich nicht, wovon Sie sprechen oder haben nur sehr wenige Wettbewerbe durchgeführt.
und dann...Wenn es so irritierend war, warum haben Sie geantwortet?
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Grundsatz bei Gericht und im Leben
Grundsatz ist: stelle nie eine Frage, deren Antwort du nicht kennst
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Definition
Die Gebäudehöhe ist eine Frage der Definition und wird planerisch ermittelt wie schon genannt als oberste Nutzebene als Einordnung in die Gebäudeklasse. Sonstige Höhen sind von der Dachform abhängig. Der Laie meint meistens die Firsthöhe. Am Wettbewerb sollten nur Fachleute teilnehmen und die Nullebene sollte definiert werden, besonders bei schrägem Gelände. Nichtwissen ist ein Ausschlußkriterium.
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Vielleicht
Meine Frage war nicht klar und nicht 100 % korrekt formuliert, aber ich sehe nicht, warum man sauer oder voreingenommen in der Antwort sein sollte.
Ich werde es mir sicherlich zweimal überlegen, bevor ich in Zukunft hier eine Frage stelle.
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@Herr/Frau Fede - danke für diese offen ausgesprochene und selten zugegebene Aussage und ...
[ Zitat Anfang ] ...
Meine Frage war nicht klar und nicht 100 % korrekt formuliert, ...
... [ Zitat Ende ]Danke für diese offen ausgesprochene und selten zugegebene Aussage!
[ Zitat Anfang ] ...
Ich werde es mir sicherlich zweimal überlegen, bevor ich in Zukunft hier eine Frage stelle.
... [ Zitat Ende ]Ich kann Ihre Reaktion verstehen und nachvollziehen, aber bitte bedenken Sie auch, dass die Antwortengeber hier täglich völlig freiwillig Antworten / Hilfestellungen bzgl. anonym gestellter Fragen geben.
Dies ist eine außerordentliche Leistung und ja, nicht jeden Tag ist jeder Antwortengeber immer gleich gut drauf, aber bedenken Sie auch, dass ich alle Ihre Beiträge bzgl. Rechtschreibung und Formatierung nachgearbeitet habe. Das war mein Teil, den ich zum "Gelingen" dieser Anfrage beitragen konnte - mehr verstehe ich von dieser Sache leider nicht.
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Begriffe
Viele Begriffe werden in unterschiedlichen Zusammenhängen mit mehreren Definitionen verwendet. Wenn nicht klar ist, welche der möglichen Auslegungen gemeint ist, kann man manchmal nachfragen (dazu gibt es teilweise bei Wettbewerben auch Erörterungstermine) oder man findet Wege, alle zu vermutenden Varianten anzugeben. Maße in Zeichnungen, im Text "Gebäudehöhe nach Art. 2 LBOA" usw.
Es soll auch vorkommen, dass die Auslober des Wettbewerbs andere Hintergedanken bei solchen Angaben hatten, als die reinen baurechtlichen Anforderungen im Genehmigungsverfahren.
Wenn nicht zufällig einer von uns hier beim auslobenden Büro arbeitet, können wir das nicht zweifelsfrei klarstellen. Und wenn einer daran mitarbeitet, darf der sich hier nicht äußern, ohne das Ergebnis des Wettbewerbs zu gefährden.
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Danke
Danke für die Antwort. Das ist genau der Grund, warum ich nicht zu viele Details über die Auslobung verraten wollte. Es ist mir (leider) schon oft passiert, dass schlecht formulierte Anfragen (meist von Investoren, die auch selbst Auslober sind) ohne genaue gesetzliche Referenzen, Anlass zu Missverständnissen geben können.
Der Ratschlag, im Zweifelsfall um eine Klarstellung zu bitten oder beide Informationen hinzuzufügen, ist natürlich eine Möglichkeit, Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Fall habe ich mich entschieden, die Information über die maximale absolute Höhe hinzuzufügen, da sie mit der Nachweisung der Abstandsflächen in genau der gleichen Zeichnung kohärent ist. Es ist natürlich fraglich, ob beide Informationen benötigt werden. Aber das kann in einer anderen Zeichnung wie einem Schnitt geklärt werden.
Ich nutze die Gelegenheit, um allen (auch Prof. Partsch) in diesem Forum für ihre sehr wertvollen Beiträge zu danken.
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Auch Ihnen danke ...