Baulast Wertminderung Reihenhaus: Ansprüche bei verweigerter Eintragung der Terrassenüberdachung?
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Baulast Wertminderung Reihenhaus: Ansprüche bei verweigerter Eintragung der Terrassenüberdachung?

Moin. Reihenhaus aus den 1960, Niedersachsen, Baulasteintragung einer genehmigungsfreien Terassenüberdachung. Nach 2 mündlichen Zusagen des jetzigen Eigentümers, zuvor mündliche Zusage des voreigentümers zur Baulasteintragung der Terassenüberdachung, weigert er sich jetzt die Unterschrift zu leisten. (Terassenüberdachung mittlerweile gekauft).

Grund sei die extreme Wertminderung seiner Immobilie.

Ich würde gerne erfahren wie wertmindernd so eine genehmigungsfreie Terassenüberdachung wohl seien könnte.

MfG

  • Name:
  • S.C.
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    Die Verweigerung der Unterschrift zur Baulasteintragung einer Terrassenüberdachung kann zu einer Wertminderung Ihrer Immobilie führen. Da bereits mündliche Zusagen vorliegen, sollten Sie folgende Schritte prüfen:

    • Prüfung der Rechtslage: Lassen Sie von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, ob die mündlichen Zusagen rechtlich bindend sind.
    • Dokumentation: Sammeln Sie alle Beweise für die mündlichen Zusagen (Zeugenaussagen, E-Mails, etc.).
    • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die fehlende Eintragung ein Schaden entsteht (z.B. Wertminderung), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

    🔴 Gefahr: Eine nicht eingetragene Baulast kann zu Problemen beim Verkauf der Immobilie führen und den Wert erheblich mindern.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt für Immobilienrecht, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks einschränken oder erweitern. Verwandte Begriffe: Baulastenverzeichnis, Grundstücksrecht, Baurecht.
    Wertminderung
    Eine Wertminderung bezeichnet die Reduzierung des Verkehrswertes einer Immobilie. Sie kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z.B. Baumängel, Schäden oder rechtliche Belastungen wie eine Baulast. Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Sachverständigengutachten, Schadenersatz.
    Terrassenüberdachung
    Eine Terrassenüberdachung ist eine bauliche Anlage, die eine Terrasse vor Witterungseinflüssen schützt. Sie kann genehmigungspflichtig sein oder unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Freifläche.
    Baulastenverzeichnis
    Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register, in dem alle Baulasten eines Grundstücks eingetragen sind. Es wird von der Baubehörde geführt und dient der Information über die rechtlichen Belastungen eines Grundstücks. Verwandte Begriffe: Baulast, Grundbuch, Kataster.
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf Grundstücke und Gebäude beziehen. Es regelt unter anderem den Kauf, Verkauf, die Belastung und die Nutzung von Immobilien. Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Baurecht, Mietrecht.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Im Immobilienrecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln, Pflichtverletzungen oder Wertminderungen geltend gemacht werden. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Vertragsrecht.
    Grundstücksrecht
    Das Grundstücksrecht ist ein Teil des Sachenrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen und Grundstücken. Es umfasst unter anderem das Eigentum an Grundstücken, die Belastung von Grundstücken mit Rechten Dritter und die Übertragung von Grundstücken. Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Eigentum, Grundbuch.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baulast?
      Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und wirkt sich auf die Bebaubarkeit und Nutzung des Grundstücks aus.
    2. Wie wirkt sich eine Baulast auf den Wert einer Immobilie aus?
      Eine Baulast kann den Wert einer Immobilie sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Eine Baulast, die die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, führt in der Regel zu einer Wertminderung. Eine Baulast, die die Nutzungsmöglichkeiten erweitert oder sichert, kann den Wert steigern.
    3. Kann eine mündliche Zusage zur Baulasteintragung bindend sein?
      Mündliche Zusagen sind im Immobilienrecht oft schwer nachweisbar und daher rechtlich schwer durchsetzbar. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Ein Anwalt kann prüfen, ob die mündlichen Zusagen im konkreten Fall eine rechtliche Wirkung haben.
    4. Was kann ich tun, wenn der Nachbar die Unterschrift zur Baulasteintragung verweigert?
      Wenn der Nachbar die Unterschrift zur Baulasteintragung verweigert, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie einen Anwalt für Immobilienrecht konsultieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
    5. Welche Ansprüche habe ich bei einer Wertminderung durch eine fehlende Baulasteintragung?
      Wenn Ihnen durch die fehlende Baulasteintragung ein Schaden entsteht (z.B. Wertminderung der Immobilie), können Sie Schadensersatzansprüche gegen denjenigen geltend machen, der die Eintragung zu verantworten hat. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Umfang der Wertminderung.
    6. Wie wird die Wertminderung einer Immobilie durch eine Baulast ermittelt?
      Die Wertminderung einer Immobilie durch eine Baulast wird in der Regel durch ein Wertgutachten eines Sachverständigen ermittelt. Der Sachverständige berücksichtigt dabei die Art und den Umfang der Baulast sowie deren Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert der Immobilie.
    7. Was ist ein Baulastenverzeichnis?
      Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register, in dem alle Baulasten eines Grundstücks eingetragen sind. Es wird von der Baubehörde geführt und kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse hat.
    8. Kann eine Baulast wieder gelöscht werden?
      Eine Baulast kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder gelöscht werden. Dies ist in der Regel dann möglich, wenn die Baulast ihren Zweck erfüllt hat oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung nicht mehr gegeben sind. Die Löschung einer Baulast bedarf der Zustimmung der Baubehörde.

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  2. Baulast: Wertminderung durch genehmigungsfreie Maßnahme?

    Wertminderung Baulast
    Mit einer Baulast soll die Genehmigungsfähigkeit einer Baumaßnahme hergestellt werden, was sonst zur Ablehnung führt. Im Umkehrschluß benötigt eine genehmigungsfreie Maßnahme keine Baulast. Baugenehmigungsfrei bedeutet, sie müssen niemand fragen. Fragen bedeutet es besteht kein Anspruch. Besteht die Notwendigkeit von nachbarlichem Einvernehmen (Zustimmung) so ist die erst nach schriftlicher Zustimmung wirksam. Das Einvernehmen ist formbedürftig, mündliche Zusagen sind Schall und Rauch. Die Wertminderung einer Baulast ist fiktiv, nehmen sie einfach an, der Nachbar will nicht. Ist die Maßnahme genehmigungsfrei, so lassen sie sich das von der Baubehörde bestätigen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei ohne Baulasteintragung?

    Baulasteintragung?
    Warum? Wofür?

    Die NBauO kennt "verfahrensfreie" Bauvorhaben [§ 60]. Vordächer sind in der Anlage zwar nicht explizit ausfgeführt, dafür aber Terrassenüberdachung bis 30 m².

    Ich würde das Vordach deshalb als verfahrensfrei einstufen.

    Sofern also die Grenzabstände nach § 5 NBauO eingehalten werden, ist die Eingangsüberdachung verfahrensfrei zulässig und geht die Nachbarn einen feuchten an.

    P.S.: Es kann örtliche Vorschriften geben (B-PlanAbk., Gestaltungssatzung o.ä.) die etwas abweichendes regeln.

  4. Reihenhaus: Grenzabstand bei Terrassenüberdachung problematisch?

    Tja
    @Herr Stöckel der Abstand zum Nachbarn ist bei einem Reihenmittelhaus ja gerade das Problem, weshalb ihr Hinweis: "Sofern also die Grenzabstände nach § 5 NBauO eingehalten werden, ist die Eingangsüberdachung verfahrensfrei zulässig und geht die Nachbarn einen feuchten an." wohl nix hilft, oder? Die Terrassenüberdachung soll bei dem schmalen Reihenmittelhaus sicher über die gesamte Hausbreite gehen.
  5. NBauO: Abstandsflächen bei Vordach und Baulasteintragung

    naja
    Die Abstandsfläche beträgt bei Vordächern und üblicher Gebäudehöhe nur 1,50 m. [§ 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO]

    Interessant ist das ja eh nur, wenn das einzelne Haus als Gebäude gezählt wird. Dann wäre das Vordach aber, weil die Abstandsfläche des Vordaches in der Abstandsfläche des Nachbargebäudes liegen würde, auch mit Baulasteintragung nicht genehmigungsfähig.

    Ist das gesamte Reihenhaus als ein Gebäude anzusehen, spielen die seitlichen Abstandsflächen keine Rolle mehr.

    Es kommt halt darauf an, wem was gehört und wie was genehmigt wurde.

  6. Baulast: Wertsteigerung durch Erweiterungsmöglichkeiten möglich!

    Foto von wiki

    Einzelfallbezogene Wertbeeinflussung
    Eine Baulast kann auch wertsteigernd wirken, was hier durchaus in Betracht kommt, da sie für das Nachbargrundstück Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet. Ob und wie eine Baulast den Wert des Grundstücks beeinflusst, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, die im Forum nicht zu klären sind, denn die größten Faktoren sind die beteiligten Menschen und deren subjektives Empfinden.

    @Klaus Kirschner: Die Baulast soll keine Genehmigungsfähigkeit herstellen, sondern die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit. Somit bedürfen auch genehmigungsfreie Maßnahmen einer Baulast, wenn dadurch baurechtswidrige Umstände geheilt werden.

    @Volker Stöckel: Zugegeben, die Informationen zum Bauvorhaben sind sehr dünn, dennoch weiß ich nicht, warum Sie aus einer Terrassenüberdachung ein Vordach bzw. eine Eingangsüberdachung machen und Fragen zum Gebäudebegriff aufwerfen. Der Text des Fragestellers lässt doch eher den Standardfall vermuten, dass es sich um ein Reihenhaus auf einem eigenen Grundstück handelt, dessen Terrasse breiter als 1/3 des Hauses ist und mehr als nur 1,5 m tief überdacht werden soll, so dass Abstandsflächen ausgelöst werden, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen und daher durch Baulast gesichert werden sollen.

  7. Recht beeindruckend dargelegt!

    Foto von

    Danke!
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Baulast, Wertminderung & Reihenhaus: Terrassenüberdachung eintragen?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Baulasteintragung für eine Terrassenüberdachung bei einem Reihenhaus notwendig ist und welche Auswirkungen dies auf die Wertminderung der Immobilie hat. Es wird erörtert, ob die Terrassenüberdachung als verfahrensfrei gemäß NBauO eingestuft werden kann und welche Rolle die Grenzabstände dabei spielen. Zudem wird die Möglichkeit einer Wertsteigerung durch die Baulast in Betracht gezogen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Baulast: Wertminderung durch genehmigungsfreie Maßnahme? ist eine Baulast nicht notwendig, wenn die Maßnahme genehmigungsfrei ist. Es besteht kein Anspruch auf Eintragung, wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei ohne Baulasteintragung? verweist auf § 60 NBauO und die Möglichkeit, dass Terrassenüberdachungen bis 30 m² verfahrensfrei sein können, sofern die Grenzabstände nach § 5 NBauO eingehalten werden. Die Gestaltungssatzung und der B-PlanAbk. sind ebenfalls zu beachten.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wie im Beitrag Reihenhaus: Grenzabstand bei Terrassenüberdachung problematisch? hervorgehoben wird, kann der Grenzabstand bei einem Reihenmittelhaus ein Problem darstellen, da die Terrassenüberdachung oft über die gesamte Hausbreite geht.

    📊 Fakten/Zahlen: Gemäß NBauO: Abstandsflächen bei Vordach und Baulasteintragung beträgt die Abstandsfläche bei Vordächern und üblicher Gebäudehöhe nur 1,50 m. Dies ist jedoch nur relevant, wenn das einzelne Haus als Gebäude gezählt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die individuellen Umstände und die spezifischen Vorschriften der NBauO zu prüfen, um festzustellen, ob eine Baulasteintragung erforderlich ist und welche Auswirkungen dies auf den Wert der Immobilie hat. Der Beitrag Baulast: Wertsteigerung durch Erweiterungsmöglichkeiten möglich! legt nahe, dass eine individuelle Bewertung der Wertbeeinflussung notwendig ist.

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