Grund sei die extreme Wertminderung seiner Immobilie.
Ich würde gerne erfahren wie wertmindernd so eine genehmigungsfreie Terassenüberdachung wohl seien könnte.
MfG
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Grund sei die extreme Wertminderung seiner Immobilie.
Ich würde gerne erfahren wie wertmindernd so eine genehmigungsfreie Terassenüberdachung wohl seien könnte.
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Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Die Verweigerung der Unterschrift zur Baulasteintragung einer Terrassenüberdachung kann zu einer Wertminderung Ihrer Immobilie führen. Da bereits mündliche Zusagen vorliegen, sollten Sie folgende Schritte prüfen:
🔴 Gefahr: Eine nicht eingetragene Baulast kann zu Problemen beim Verkauf der Immobilie führen und den Wert erheblich mindern.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt für Immobilienrecht, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Die NBauO kennt "verfahrensfreie" Bauvorhaben [§ 60]. Vordächer sind in der Anlage zwar nicht explizit ausfgeführt, dafür aber Terrassenüberdachung bis 30 m².
Ich würde das Vordach deshalb als verfahrensfrei einstufen.
Sofern also die Grenzabstände nach § 5 NBauO eingehalten werden, ist die Eingangsüberdachung verfahrensfrei zulässig und geht die Nachbarn einen feuchten an.
P.S.: Es kann örtliche Vorschriften geben (B-PlanAbk., Gestaltungssatzung o.ä.) die etwas abweichendes regeln.
Interessant ist das ja eh nur, wenn das einzelne Haus als Gebäude gezählt wird. Dann wäre das Vordach aber, weil die Abstandsfläche des Vordaches in der Abstandsfläche des Nachbargebäudes liegen würde, auch mit Baulasteintragung nicht genehmigungsfähig.
Ist das gesamte Reihenhaus als ein Gebäude anzusehen, spielen die seitlichen Abstandsflächen keine Rolle mehr.
Es kommt halt darauf an, wem was gehört und wie was genehmigt wurde.
@Klaus Kirschner: Die Baulast soll keine Genehmigungsfähigkeit herstellen, sondern die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit. Somit bedürfen auch genehmigungsfreie Maßnahmen einer Baulast, wenn dadurch baurechtswidrige Umstände geheilt werden.
@Volker Stöckel: Zugegeben, die Informationen zum Bauvorhaben sind sehr dünn, dennoch weiß ich nicht, warum Sie aus einer Terrassenüberdachung ein Vordach bzw. eine Eingangsüberdachung machen und Fragen zum Gebäudebegriff aufwerfen. Der Text des Fragestellers lässt doch eher den Standardfall vermuten, dass es sich um ein Reihenhaus auf einem eigenen Grundstück handelt, dessen Terrasse breiter als 1/3 des Hauses ist und mehr als nur 1,5 m tief überdacht werden soll, so dass Abstandsflächen ausgelöst werden, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen und daher durch Baulast gesichert werden sollen.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Baulasteintragung für eine Terrassenüberdachung bei einem Reihenhaus notwendig ist und welche Auswirkungen dies auf die Wertminderung der Immobilie hat. Es wird erörtert, ob die Terrassenüberdachung als verfahrensfrei gemäß NBauO eingestuft werden kann und welche Rolle die Grenzabstände dabei spielen. Zudem wird die Möglichkeit einer Wertsteigerung durch die Baulast in Betracht gezogen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Baulast: Wertminderung durch genehmigungsfreie Maßnahme? ist eine Baulast nicht notwendig, wenn die Maßnahme genehmigungsfrei ist. Es besteht kein Anspruch auf Eintragung, wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei ohne Baulasteintragung? verweist auf § 60 NBauO und die Möglichkeit, dass Terrassenüberdachungen bis 30 m² verfahrensfrei sein können, sofern die Grenzabstände nach § 5 NBauO eingehalten werden. Die Gestaltungssatzung und der B-PlanAbk. sind ebenfalls zu beachten.
🔴 Kritisch/Risiko: Wie im Beitrag Reihenhaus: Grenzabstand bei Terrassenüberdachung problematisch? hervorgehoben wird, kann der Grenzabstand bei einem Reihenmittelhaus ein Problem darstellen, da die Terrassenüberdachung oft über die gesamte Hausbreite geht.
📊 Fakten/Zahlen: Gemäß NBauO: Abstandsflächen bei Vordach und Baulasteintragung beträgt die Abstandsfläche bei Vordächern und üblicher Gebäudehöhe nur 1,50 m. Dies ist jedoch nur relevant, wenn das einzelne Haus als Gebäude gezählt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die individuellen Umstände und die spezifischen Vorschriften der NBauO zu prüfen, um festzustellen, ob eine Baulasteintragung erforderlich ist und welche Auswirkungen dies auf den Wert der Immobilie hat. Der Beitrag Baulast: Wertsteigerung durch Erweiterungsmöglichkeiten möglich! legt nahe, dass eine individuelle Bewertung der Wertbeeinflussung notwendig ist.
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