wie ist der Fall (in Baden Württemberg) zu berücksichtigen, wenn sich Abstandsflächen (von parallelen Außenwänden) desselben Gebäudes auf dem eigenen Grundstück überdecken? Im konkreten Fall handelt es sich um einen geplanten Anbau, dessen Wandhöhe geringer wäre, als die bestehende Wand, an die angebaut werden soll. Zudem wäre die Tiefe des Anbaus geringer als die Abstandsfläche der bestehenden Wand.
Die Abstandsfläche der bestehenden Wand würde zum Teil auf dem Anbau zu liegen kommen und sich zum Teil mit der Abstandsfläche des Anbaus (auf dem eigenen Grundstück) überdecken.
Verschiebt sich die Abstandsfläche dann um den "überdeckten" Anteil Richtung Grundstücksgrenze?
Vielen Dank im Voraus.