GRZ Berechnung: Wird ein Balkon angerechnet? Infos zu Baugenehmigung & GRZ Überschreitung
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GRZ Berechnung: Wird ein Balkon angerechnet? Infos zu Baugenehmigung & GRZ Überschreitung

Ich würde gerne wissen ob ein Balkon mit in die Berechnung der GRZAbk. 1 mitgerechnet wird oder nicht. Mein zuständiges Bauamt hat mir folgende Baugenehmigung genehmigt.

Hauptgebäude ohne Balkon : 6,99 m x 12,99 m = 90,80 m² Grundstücksgröße 283 m² 90,80 m² : 283 m² = 0,32 GRZ Zulässige GRZ ist 0,30 laut Lageplan habe also eine leichte Überschreitung von 0,02 GRZ.

Der Balkon hat eine Breite von 6,99 m x 2,00 m 6,99 m x 14,99 m = 104,78 m² 104,78 : 283 pm = 0,37 GRZ

Habe ich jetzt eine GRZ von 0,37 wegen dem Balkons? Der zuständige Bauamtmitarbeiter der dieses genehmigt hat ist in Rente gegangen. Sein Nachfolger hat mir erklärt, dass da ein Fehler unterlaufen ist aber mir die Baugenehmigung nicht weggenommen wird. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen K. Schatz

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  • Schatz
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    Die Frage, ob ein Balkon bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZAbk.) berücksichtigt wird, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bauordnungen und den konkreten Festsetzungen im Bebauungsplan ab. Generell gilt: Geschlossene Bauteile wie Wintergärten werden in der Regel angerechnet, während offene Balkone oft nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.

    Im vorliegenden Fall scheint das Bauamt den Balkon nicht angerechnet zu haben, was zu einer Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,30 geführt hat (berechnete GRZ 0,32). Es ist wichtig zu klären, ob diese Nichtanrechnung korrekt ist.

    Ich empfehle, die Baugenehmigung und den zugehörigen Lageplan genau zu prüfen. Achten Sie auf eventuelle Anmerkungen oder Auflagen bezüglich des Balkons und seiner Anrechnung auf die GRZ.

    ? Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie das Bauamt erneut und bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme zur Anrechnung des Balkons auf die GRZ. Klären Sie, ob ein Fehler vorliegt und welche Konsequenzen dies für die Baugenehmigung hat. Ziehen Sie ggf. einen Architekten oder Baurechtsexperten hinzu.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundflächenzahl (GRZ)
    Die GRZ gibt das Verhältnis der überbaubaren Grundstücksfläche zur Gesamtfläche des Grundstücks an. Sie wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. 0,4) und im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl (GFZ), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält Festsetzungen zur GRZ, GFZAbk., Bauweise und anderen baulichen Details.
    Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung (BauNVO), Landesbauordnung, Baugenehmigung
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass die geplanten Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften zu Baugestaltung, Standsicherheit, Brandschutz und anderen Aspekten des Bauens.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Bauamt
    Das Bauamt ist die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauordnung
    Geschossflächenzahl (GFZ)
    Die GFZ gibt das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche an. Sie wird als Dezimalzahl angegeben und im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die zulässige Art der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie unterscheidet verschiedene Baugebiete (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet) und legt fest, welche Nutzungen in diesen Gebieten zulässig sind.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ)

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
      Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks überbaut werden dürfen. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient der Steuerung der Bebauungsdichte.
    2. Frage: Wer legt die GRZ fest?
      Die GRZ wird von der Gemeinde im Bebauungsplan festgelegt. Dieser Plan ist öffentlich einsehbar und gibt Auskunft über die zulässige Bebauung eines Grundstücks.
    3. Frage: Was passiert, wenn die GRZ überschritten wird?
      Eine Überschreitung der GRZ kann dazu führen, dass die Baugenehmigung widerrufen wird oder dass ein Rückbau der überstehenden Flächen gefordert wird. Es ist daher wichtig, die GRZ genau einzuhalten.
    4. Frage: Wer kann bei Fragen zur GRZ helfen?
      Bei Fragen zur GRZ können Sie sich an das zuständige Bauamt, einen Architekten oder einen Baurechtsexperten wenden. Diese können Ihnen Auskunft über die geltenden Bestimmungen und die korrekte Berechnung der GRZ geben.
    5. Frage: Zählen Garagen und Stellplätze zur GRZ?
      Überdachte Garagen und Stellplätze werden in der Regel zur GRZ hinzugerechnet. Nicht überdachte Stellplätze können je nach Landesbauordnung ebenfalls angerechnet werden.
    6. Frage: Gibt es Ausnahmen bei der GRZ-Berechnung?
      Ja, es gibt Ausnahmen. So können beispielsweise unterirdische Bauten wie Tiefgaragen oder Zisternen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur GRZ hinzugerechnet werden.
    7. Frage: Wie finde ich heraus, welche GRZ für mein Grundstück gilt?
      Die für Ihr Grundstück geltende GRZ finden Sie im Bebauungsplan der Gemeinde. Dieser ist beim Bauamt oder online einsehbar.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
      Die GRZ (Grundflächenzahl) bezieht sich auf die bebaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche, während die GFZ (Geschossflächenzahl) das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche angibt.

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      Ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Bauherren.
    • Nachbarrechtliche Belange beim Bauen
      Was Sie beim Bauen in Bezug auf Ihre Nachbarn beachten müssen.
  2. GRZ Berechnung: Balkon & Dachüberstände korrekt berücksichtigen

    noch schlimmer
    Wenn Sie von oben auf Ihr Haus schauen, haben Sie den Umriss mit Balkon und den Dachüberständen. Das ergibt die GRZAbk. als Grundflächenzahl mit der überbauten Fläche. Hinzu kommen noch befestigte Wege und Nebengebäude, die mit 50 % angesetzt werden. Schicken Sie dem Pensionär nach Fertigstellung der Hütte einen Fresskorb als Dank, auf keinen Fall vorher ein Fass aufmachen. Und halten Sie sich peinlichst genau an die Baugenehmigung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. GRZ Berechnung: Dank für schnelle Hilfe & Ostergrüße

    Berechnung der GRZAbk. 1
    Hallo Herr Kirschner, vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Ihre Antwort hat mir sehr geholfen. Wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest. Mit besten Grüßen K. Schatz
  4. Baugenehmigung: Aufhebung wegen Fehler im Bauantrag möglich!

    Vorsicht, hier keine Rechtsberatung
    Eine Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der dem Verwaltungsverfahrensgesetz unterliegt. Die Bauverwaltung hat nun die Möglichkeit, die Genehmigung zu kippen. Lesen Sie dazu die Gesetze ab § 43 VwVg und folgende. Das kann sie immer tun, wenn kein Verschulden der Verwaltung vorliegt. Bei Ihnen liegt ein Fehler im Bauantrag vor, der Bescheid wurde erteilt und die Behörde hat Kenntnis von diesem Fehler. Die Möglichkeiten liegen zwischen "nichts" und "alles" und "Duldung" Spätere Schwierigkeiten können bei Umbau, Umnutzung und Verkauf auftreten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Korrektur: VwVfG – Abkürzung für Verwaltungsverfahrensgesetz

    richtige Abkürzung: VwVfG
    sorry, habe ein kleines "f" vergessen
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

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    GRZ Berechnung: Balkon anrechnen – Baugenehmigung & Überschreitung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der GRZAbk. (Grundflächenzahl) unter Berücksichtigung eines Balkons. Ein Fehler im Bauantrag kann zur Aufhebung der Baugenehmigung führen. Es ist wichtig, die korrekte Abkürzung für das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu verwenden. Die überbaute Fläche inklusive Balkon und Dachüberständen ist relevant für die GRZ. Befestigte Wege und Nebengebäude werden teilweise angerechnet.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Baugenehmigung: Aufhebung wegen Fehler im Bauantrag möglich! kann die Bauverwaltung eine erteilte Genehmigung aufheben, wenn ein Fehler im Bauantrag vorliegt und kein Verschulden der Verwaltung besteht. Dies kann zu Schwierigkeiten beim Umbau, der Umnutzung oder dem Verkauf führen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Berechnung der GRZ erfolgt durch Division der überbauten Fläche durch die Grundstücksgröße. Die zulässige GRZ ist im Lageplan festgelegt. Eine leichte Überschreitung der GRZ ist möglich, sollte aber vermieden werden, wie im ursprünglichen Antrag thematisiert.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Beispiel des Fragestellers beträgt die Grundstücksgröße 283 m², die überbaute Fläche ohne Balkon 90,80 m², was einer GRZ von 0,32 entspricht. Die zulässige GRZ laut Lageplan beträgt 0,30, was zu einer Überschreitung von 0,02 führt.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Bauantrag sorgfältig auf Fehler, um eine Aufhebung der Baugenehmigung zu vermeiden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Experten für Baurecht. Beachten Sie den Hinweis in GRZ Berechnung: Balkon & Dachüberstände korrekt berücksichtigen bezüglich der korrekten Berechnung der GRZ mit Balkon und Dachüberständen.

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