Bauvorlageberechtigter
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauvorlageberechtigter

Angenommen will man nach Erfüllung der Voraussetzungen die Eintragung in Architekten- oder Ingenieurkammer beantragen.

1. Wenn man nur Bauvorlageberechtigung braucht, würde es genügend bei kostengünstigerem (inwieweit?) Ingenieurkammer (anstatt Architektenkammer) Mitglied zu sein. Gibt es gravierende Unterschiede zwischen diese 2 Kammern? welche?

2. Man ist erst vorlageberechtigt wenn man in Kammer eingetragen ist. Wieso wird schon beim Antrag den Haftpflichtversicherungsnachweis verlangt? Als Angestellter braucht man ja solche Versicherung nicht.

Kann man mir helfen die Frage zu beantworten?

  1. Berechtigung für was?

    Sie müssen in beiden Kammern prüfen, für was Sie die Berechtigung erhalten. Wenn die Mitgliedschaft in der Architektenkammer die Bauvorlagenberechtigung enthält und die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer die Berechtigung für den Namenszusatz "Beratender Ingenieur" und ein Stempel mit Nummer so beantwortet sich Ihre Frage eindeutig. Die Frage nach der Berufshaftpflichtversicherung ist im Aufnahmeritual enthalten. Spätestens bei der ersten honorarfähigen Leistung benötigen Sie die Haftpflichtversicherung.
  2. Versicherung

    Architektenkammer kennt (glaube ich) nur einen Status: Mitglied Baukammer kennt mehrere Mitgliedsstufe:
    • Freiwilliges Mitglied (z.B. für Angestellte, ggf. mit Bauvorlageberechtigung)
    • Pflichtmitglied (für Selbständige, meist mur mit Bauvorlageberechtigung im jeweiligen Bundesland)
    • Beratender Ingenieur (für Selbständige, deutschlandweit Bauvorlageberechtigt)

    Natürlich brauchen Sie bereits von Anfang an eine Berufshaftpflichtversicherung, die sie bei Eintritt in die Kammer nachweisen müssen, zumindest wenn sie als Selbstständiger eigenverantwortlich arbeiten wollen. Sollten Sie die Haftpflichtversicherung später kündigen, so müssen Sie dies der Kammer mitteilen (siehe Satzung), denn wenn sie den Status eines Pflichtmitgliedes führen darf jeder Auftraggeber davon ausgehen, dass sie versichert sind.

    Wenn Sie als Angestellter in einer Firma arbeiten, so muss die Firma eine Haftpflicht abgeschlossen haben. Dies wird dann i.d.R. nicht von der Kammer, sondern von den meisten Auftraggebern bei Abschluss eines HOAIAbk.-Vertrages überprüft (Kopie des aktuellen Versicherungsscheines als Anlage zum Vertrag).


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