Nutzung Keller / Bauamt unterstellt Nutzungsänderung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Nutzung Keller / Bauamt unterstellt Nutzungsänderung

Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Im Keller haben wir einen Raum ca. 16 m² mit 2 Rigipswänden abgeteilt. Den Ram weiß gestrichen, klick Venyl gelegt und die Decke schön gemacht. In diesem Raum lagern wir Sachen des normalen Hausbedarfs. Getränke, Speisevorräte etc, alles was man halt in einen Keller stellt. Daneben haben wir ein WC aus Rigips gebaut, ca. 4 m² groß.

Nun hatten wir Besuch vom örtlichen Bauamt und die Dame unterstellte uns eine Nutzungsänderung und sagte wir hätte hierfür einen Bauantrag benötigt.

In meinen Augen totaler Unsinn, da wir den Raum nicht als Aufenthaltsraum nutzen und das WC ist ja ebenfalls kein Aufenthaltsraum.

Was sagen die Experten dazu?

Wie würdet Ihr euch verhalten?

Vielen Dank im Voraus

  • Name:
  • Dirk1978-NRW
  1. Mal ehrlich

    Wenn Ihr schon im EGAbk. und im DGAbk. ein WC/Bad habt, wozu braucht ihr neben einem augenscheinlich zu Wohnzwecken ausgebauten "Getränkelager" ein WC? Ich vermute mal, dass dieser Lagerraum auch noch eine Heizung hat?! Natürlich "nur" als Frostschutz für die Getränke! -)

    Tja  -  das eigentliche Problem ist wohl, dass im UGAbk. keine Aufenthaltsräume mehr zugelassen sind, weil EG und OGAbk. schon die GFZAbk. des Grundstücks ausgereizt haben und ein Bauantrag dann auch negativ beschieden worden wäre, oder?

    Was sagt das Amt denn nun? Was sollt ihr machen? Bauantrag Nutzungsänderung nachreichen oder rückbauen?

  2. sie werden beobachtet

    "Jemand" hat gesehem, wie Sie Baumaterial für einen Ausbau ins Haus geschafft haben. Wer das war, können Sie bei einer Akteneinsicht "aus berechtigtem Interesse" auf dem Amt herausfinden. Natürlich ist das Ansinnen Quatsch, schließlich lagern Sie dort Lebensmittel. Eine Toilette im Keller ist kein Raum zum Daueraufenthalt.
  3. Nun ja, die Dame vom Amt ...

    Nun ja, die Dame vom Amt erzählte etwas von Nutzungsänderung. Mir ist das an sich relativ egal was sie denkt, wenn wir gerne 3 WC s haben, das muss ich mich dafür nicht rechtfertigen. Wenn jemand 3 Autos hat ist das doch auch nichts was man in Frage stellt. Der Raum unten dienst als Lagerraum, auch wenn ich ihn schön gemacht habe, wenn sie das anzweifelt ist mir das an sich relativ egal, ich bin mir nur nicht sicher, wer hier in der Beweispflicht ist. Sie erzählte etwas von Baulicher Veränderung und das ich für die Erstellung des Raumes einen Bauantrag benötigt hätte ... Für Rigips? Da kam dann keine gescheite Antwort mehr.
  4. Geschwätz

    Solange es keinen amtlichen Bescheid gibt, bleibt es Geschwätz. Ein Gäste-WC für Handwerker ist immer von Vorteil. Solange die Dame keine Betten und keine Asylanten vorgefunden hat brauchen Sie nicht reagieren. Die Nutzung ist ein Keller und wird nicht geändert, auch nicht durch Rigips und Bodenbelag.
  5. Nehmen Sie Akteneinsicht!

    Foto von wiki

    Ich habe dabei schon interessante Details entdeckt. Dass Akten unvollständig waren ist auch vorgekommen.

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