nach dem Pflastern sind jetzt alle Lichtschächte im Terrassenbereich zu niedrig (teilweise bis zu 8 cm). Muss nun der Bauherr die Kosten für Aufsätze (kann mir ein Schlosser anfertigen) auf die Schächte tragen? Bundesland: NRW
Vielen Dank!
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nach dem Pflastern sind jetzt alle Lichtschächte im Terrassenbereich zu niedrig (teilweise bis zu 8 cm). Muss nun der Bauherr die Kosten für Aufsätze (kann mir ein Schlosser anfertigen) auf die Schächte tragen? Bundesland: NRW
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1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der AN (also Architekt) unbeschränkt.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Architekten dem Grunde + der Höhe nach auf den Schadensumfang, der dem Grunde + der Höhe nach durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist oder hätte objektangemessen gedeckt werden können.
3. Im Falle einer Inanspruchnahme kann der AN verlangen, dass zunächst ihm die Nachbesserung oder Schadensbeseitigung übertragen wird.
Also muss der Architekt die Lichtschacht-Aufsätze bezahlen, oder? Wenn ja, stellt sich noch die Frage, wie teuer dürfen die sein bzw. welches Material darf verwendet werden (Edelstahl z.B. )?
Vielen Dank!
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