Vollgeschoss Definition Bayern: Was zählt wirklich? Raumhöhe, Wintergarten & Dachterrasse?
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Vollgeschoss Definition Bayern: Was zählt wirklich? Raumhöhe, Wintergarten & Dachterrasse?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Definition Vollgeschoss.

Zur Erklärung: Wir haben vor ein Einfamilienhaus in einem neu erschlossenen Baugebiet in Bayern zu errichten. Unser Entwurf besteht momentan aus 2 Vollgeschossen mit Flachdach. Unser Traum wäre jetzt ein "Penthouse" mit Dachterrasse oben drauf zu setzen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur I+II erlaubt. Auf die beiden Vollgeschosse wäre dann noch ein Walmdach, Satteldach oder Pultdach möglich. Ich habe mich schon sehr viel informiert, belesen und auf der Gemeinde nachgefragt wie und ob das Vorhaben zu lösen wäre. Ich habe etwas gefunden, das ich diesen "3. Stock" bauen könnte, wenn 1/3 der Grundfläche unter 2,3 m Raumhöhe liegt.

Jetzt meine Fragen:

1. Wie ist die Raumhöhe genau zu berechnen? OK-Estrich bis OK-Dacheindeckung?

2. Zählt ein zusätzlicher Wintergarten ebenfalls zur Grundfläche? Diesen könnte ich ja dann (durch ein Glasdach) niedriger als 2,3 m ausführen.

3. Würde es ausreichen an den Raum eine Überdachung (günstiger als ein Wintergarten) "dranzuhängen" um die Grundfläche zu vergrößern und die Raumhöhe zu drücken?

4. Zählt eine Dachterrasse (mit fester ca. 1 m hoher Umrandung aus Mauersteinen) ebenfalls zur Grundfläche und fällt dann unter die 2,3 m? Zur Wohnfläche würde sie ja mit 25 % dazugerechnet werden.

Vielen Dank für eine Antwort.

MfG

  • Name:
  • Andreas
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    Um die Frage nach der Definition eines Vollgeschosses in Bayern zu beantworten, sind mehrere Faktoren relevant. Der Bebauungsplan der Gemeinde ist hierbei die wichtigste Grundlage. Dieser legt fest, welche Dachformen (Walmdach, Satteldach, Pultdach, Flachdach) zulässig sind und wie Vollgeschosse definiert werden.

    Raumhöhe: Die lichte Raumhöhe muss ein bestimmtes Mindestmaß überschreiten, damit ein Geschoss als Vollgeschoss zählt. Die genaue Höhe ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) festgelegt. Ein Estrich und die Dacheindeckung werden bei der Berechnung der Raumhöhe nicht berücksichtigt.

    Wintergarten: Ein zusätzlicher Wintergarten mit Glasdach kann zur Wohnfläche zählen, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt (z.B. beheizbar, feste Umrandung mit Mauersteinen). Ob er als Teil eines Vollgeschosses gewertet wird, hängt von seiner Konstruktion und der Auslegung des Bebauungsplans ab.

    Dachterrasse/Penthouse: Eine Dachterrasse, insbesondere im Penthouse-Stil, kann die Geschossigkeit beeinflussen. Ob das oberste Geschoss als Vollgeschoss zählt, hängt von der Raumhöhe unter dem Flachdach und der Größe der Dachterrasse ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition eines Vollgeschosses im konkreten Fall mit der zuständigen Gemeinde und einem Architekten. Lassen Sie sich den Entwurf im Hinblick auf die Ausnutzbarkeit des Bebauungsplans prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, das vollständig über der Geländeoberfläche liegt und bestimmte Mindestanforderungen an Höhe und Fläche erfüllt.
    Verwandte Begriffe: Geschossigkeit, Bebaubarkeit, Bauordnung
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie
    Raumhöhe
    Der vertikale Abstand zwischen Fußbodenoberkante und Deckenunterkante eines Raumes.
    Verwandte Begriffe: Lichte Höhe, Deckenhöhe, Geschosshöhe
    Wohnfläche
    Die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume einer Wohnung oder eines Hauses.
    Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Grundfläche, Wohnraum
    Wintergarten
    Ein Anbau an ein Gebäude, der überwiegend aus Glas besteht und zum Wohnen genutzt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Gewächshaus, Veranda, Glasanbau
    Dachterrasse
    Eine befestigte Fläche auf dem Dach eines Gebäudes, die als Aufenthaltsbereich genutzt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Dachgarten, Loggia, Balkon
    Bayerische Bauordnung (BayBO)
    Das Landesgesetz, das die baurechtlichen Vorschriften in Bayern regelt.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Vollgeschoss?
      Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    2. Frage: Wie wird die Raumhöhe eines Vollgeschosses gemessen?
      Die Raumhöhe wird von der Oberkante des fertigen Fußbodens (Oberkante Estrich) bis zur Unterkante der Decke gemessen. Installationen wie abgehängte Decken oder Unterzüge können die nutzbare Raumhöhe verringern.
    3. Frage: Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?
      Ein Wintergarten zählt zur Wohnfläche, wenn er beheizbar ist und über eine feste Verbindung zum Gebäude verfügt. Die genauen Kriterien können je nach Landesbauordnung variieren.
    4. Frage: Was ist bei einer Dachterrasse in Bezug auf Vollgeschosse zu beachten?
      Eine Dachterrasse selbst ist kein Vollgeschoss. Allerdings kann die Gestaltung des Dachgeschosses mit einer Dachterrasse dazu führen, dass das Geschoss als Vollgeschoss gewertet wird, wenn bestimmte Kriterien (z.B. Raumhöhe) erfüllt sind.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Definition von Vollgeschossen?
      Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Gebäuden in einem bestimmten Gebiet zulässig sind. Er kann auch spezifische Regelungen zur Geschossigkeit und zur Definition von Vollgeschossen enthalten.
    6. Frage: Was passiert, wenn mein Gebäude nicht den Anforderungen an ein Vollgeschoss entspricht?
      Wenn ein Geschoss nicht als Vollgeschoss gewertet wird, kann dies Auswirkungen auf die zulässige Gebäudehöhe und die bebaubare Fläche haben. Im schlimmsten Fall kann dies zu Problemen mit der Baugenehmigung führen.
    7. Frage: Kann ich die Geschossigkeit meines Hauses nachträglich ändern?
      Eine nachträgliche Änderung der Geschossigkeit ist in der Regel nur mit einer erneuten Baugenehmigung möglich. Ob dies genehmigt wird, hängt von den geltenden Bauvorschriften und dem Bebauungsplan ab.
    8. Frage: Wer kann mir bei Fragen zur Definition von Vollgeschossen helfen?
      Bei Fragen zur Definition von Vollgeschossen können Sie sich an einen Architekten, einen Bauingenieur oder die zuständige Baubehörde wenden.

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