Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
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Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?

Hallo liebes Forum,

ich will es kurz machen:

Umbau Haus 100 Jahre alt mit Architekten geplant. Budget 200 000 € Im Einverständnis aller nach Besprechung der Entwürfe auf 250 000 € erhöht.

Baugenehmigung erteilt. Verlief alles (fast) problemlos.

Bis hierher bestand schriftlicher Vertrag mit Einvernehmen, dass bei Zufriedenheit die weiteren LPs gemeinsam gemacht werden.

Dann kam die LP6 (ohne LPAbk. 5!). Architekt wollte erstmal anhand einer Standardbemusterung die er später mit uns besprechen wollte Angebote einholen. Ergebnis: 360 000 €.

Architekt versprach Nachbesserung, plante 100 000 € raus, ohne dass sich das Gesamtbild groß veränderte. (ER nahm einfach den Luxus wieder raus, den er nicht mit uns besprochen hatte 🙂 ). Er versprach uns die neuen LVS besser mit uns zu besprechen und die Werkpläne auch mit uns zu machen.

Nun nach einem halben Jahr haben wir immer noch keine neuen LVS sind aber mitten in der Werkplanung. Es kommen immer mehr Fehler in den alten LVs zu Tage. Sturz vergessen, Tippfehler bei den Maßen, nur eine Giebesleite verputzt. Durchrüche vergessen usw.. Hierauf müssen wir immer auf Nachbesserung hinweisen. Nun will er urplötzlich ohne Angabe von Gründen das mündlich vereinbarte Verhältnis sofort beenden, ohne Werkpläne und LVs nachzubessern und fertig zu stellen. Er meinte wir müssten auch nichts bezahlen für L5-L6 (LP 1-4 wurde per Abschlagszahlung eingefordert, bevor er mit dieser Nachricht rausrückte). Ihm mache dieser Bau einfach keinen Spaß mehr und es würde ihn belasten weil von seiner Seite zu viele Fehler passiert sind. Er wäre sich sicher wir finden jemand der das wieder repariert.

Wir wissen dass er einen dicken Auftrag an Land gezogen hat (öffentliche Hand) und alle Mitarbeiter abzieht und auch neue einstellen will. Wir denken dass er uns deshalb loswerden will.

Wir haben jetzt eine Entwurfsplanung, die einen für uns nicht ersichtlichen Rattenschwanz was die Baukosten betrifft nach sich zieht. Keine LVs und keine Werkpläne.

An Eigenleistung (Heizung, Innensanierung) haben wir schon 50 000 € als Vorleistungen investiert.

Was tun? Wir müssen dieser Auflösung doch nicht zustimmen und können die Fertigstellung von 5-6 einfordern oder? Bei allen anderen Bauleitern / Ingenieuren, die wir auf die schnelle angefragt haben kam als Antwort: übenehmen wir nicht. Ist zu heikel.

LG und Danke für die Hilfe

  • Name:
  • Walter
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    Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern und Kostenüberschreitungen mit Ihrem Architekten unzufrieden sind und eine Auflösung des Vertrags in Erwägung ziehen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

    1. Vertragsprüfung: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau. Welche Leistungen sind vereinbart? Gibt es Klauseln zur Kündigung oder zum Rücktritt bei Fehlplanung oder Kostenüberschreitung?

    2. Beweissicherung: Dokumentieren Sie alle Planungsfehler, Abweichungen von der ursprünglichen Planung und die daraus resultierenden Mehrkosten. Sammeln Sie E-Mails, Protokolle von Besprechungen und Rechnungen.

    3. Honoraranspruch: Der Architekt hat grundsätzlich Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Bei mangelhafter Leistung können Sie jedoch das Honorar mindern oder Schadensersatz fordern. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten.

    4. Alternativen zur Kündigung: Bevor Sie den Vertrag kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Vielleicht kann ein anderer Architekt die Planung übernehmen oder der bestehende Architekt ist bereit, die Fehler zu korrigieren und die Kosten zu reduzieren.

    🔴 Gefahr: Eine unüberlegte Kündigung des Architektenvertrags kann zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Er umfasst in der Regel die Planung, Bauleitung und Objektüberwachung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Planungsfehler
    Planungsfehler sind Fehler, die bei der Planung eines Bauvorhabens entstehen und zu Mängeln, Mehrkosten oder Bauverzögerungen führen können. Sie können beispielsweise durch fehlerhafte Berechnungen, unzureichende Detailplanung oder mangelhafte Koordination entstehen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauverzögerung, Schadensersatz
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten, Architektenhonorare und Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Honorar, Budget
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone
    Bauleitung
    Die Bauleitung ist die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch den Architekten oder einen Bauleiter. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Planungen und den geltenden Vorschriften umgesetzt wird.
    Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauüberwachung, Koordination
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Planungsfehlern oder Baumängeln geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigung, Gewährleistung, Haftung
    Werkpläne
    Werkpläne sind detaillierte Ausführungspläne, die alle notwendigen Informationen für die Handwerker enthalten, um ein Bauvorhaben umzusetzen. Sie beinhalten Maße, Materialien und Konstruktionsdetails.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Bauzeichnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Gründe berechtigen zur Kündigung eines Architektenvertrags?
      Antwort: Wesentliche Planungsfehler, die zu erheblichen Mehrkosten oder Bauverzögerungen führen, können eine Kündigung rechtfertigen. Auch wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder das Vertrauensverhältnis zerstört ist, kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden.
    2. Frage: Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?
      Antwort: Bei einer Kündigung können Kosten für bereits erbrachte Leistungen des Architekten entstehen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Architekten geltend gemacht werden, wenn die Kündigung unberechtigt ist. Es ist wichtig, die finanziellen Folgen einer Kündigung im Vorfeld abzuklären.
    3. Frage: Kann ich Schadensersatz vom Architekten fordern?
      Antwort: Ja, wenn der Architekt Planungsfehler verursacht hat, die zu Mehrkosten oder Schäden geführt haben, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Hierfür müssen Sie jedoch nachweisen, dass der Architekt seine Pflichten verletzt hat und dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist.
    4. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Rücktritt vom Architektenvertrag?
      Antwort: Die Kündigung beendet den Vertrag für die Zukunft, während der Rücktritt den Vertrag rückwirkend aufhebt. Ein Rücktritt ist in der Regel nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich. Die Kündigung ist die häufigere Form der Vertragsbeendigung.
    5. Frage: Wie finde ich einen neuen Architekten?
      Antwort: Sie können sich an Architektenkammern oder Berufsverbände wenden, um qualifizierte Architekten in Ihrer Region zu finden. Achten Sie auf Referenzen und Erfahrungen des Architekten mit ähnlichen Projekten. Führen Sie ausführliche Gespräche, um sicherzustellen, dass die Chemie stimmt und der Architekt Ihre Vorstellungen versteht.
    6. Frage: Was ist eine Standardbemusterung?
      Antwort: Eine Standardbemusterung ist die Auswahl von Materialien und Ausstattungsgegenständen nach einem vorgegebenen Standard, oft ohne individuelle Anpassung an die Wünsche des Bauherrn. Dies kann zu Unzufriedenheit führen, wenn die Auswahl nicht den Erwartungen entspricht.
    7. Frage: Was sind Werkpläne?
      Antwort: Werkpläne sind detaillierte Baupläne, die alle notwendigen Informationen für die Ausführung der Bauarbeiten enthalten. Sie dienen als Grundlage für die Handwerker und stellen sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Planungen umgesetzt wird.

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    • Mediation im Baurecht
      Wie kann eine Mediation bei Streitigkeiten am Bau helfen?
  2. Zu einem Rechtsanwalt für Baurecht gehen

    Foto von wiki

     
  3. Architektenvertrag: Anwalt einschalten bei Planungsfehlern!

    Kein Spaß mehr ...
    " Ihm mache dieser Bau einfach keinen Spaß mehr und es würde ihn belasten weil von seiner Seite zu viele Fehler passiert sind. "

    Das ist ja wohl der gespielte Witz. Ich würde nicht nur einen Anwalt einschalten, sondern auch die Architektenkammer.

  4. Architektenvertrag: Aufzwingen bei Inkompatibilität?

    zum Auftrag zwingen?
    Ich lese mal zwischen den Zeilen: Sie sind ein lästiger Bauherr der ständig mit Eigenleistungen dem Architekt in seine Planung funkt. Warum sollte dieser sich einen Auftrag aufzwingen lassen, besonders wenn es ums Detail geht? Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Sie werden sich wohl einen neuen Architekt angeln müssen. Zwingen können Sie den Architekten nur zu dem was schriftlich vereinbart ist. Einem Freund wird der Architekt das Projekt nicht weiter vermitteln, höchstens einem Feind. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Planungsfehler: Architekt ohne Vertrag – Honorar erhöhen?

    Wo lesen Sie denn was zwischen den Zeilen?
    Der Architekt hat nach eigener Aussage Fehler gemacht die er nicht mehr berichtigen kann. Sprich: er hat Leistungen ohne Absprache verändert, Mengen vergessen (!) usw.

    Zudem wohl auch "vergessen" überhaupt einen Vertrag mit dem Bauherrn zu machen, was aber natürlich auch ein Versagen des Bauherrn ist.

    Man könnte auch meinen er wolle einfach sein Honorar erhöhen damit er seinen Mitarbeiterstab bezahlen kann, dafür brauchte er ein größeres Projekt was er nun wohl hat. Aber das ist alles Kaffeesatzleserei.

  6. Architektenvertrag: Diplomatische Lösung mit Werkplänen & LVs

    Hallo erstmal danke für die Antworten, ich denke ...
    Hallo erstmal danke für die Antworten, ich denke Hallo

    erstmal danke für die Antworten,

    ich denke dass gesagte trifft es ganz genau. Wir versuchen eine diplomatische Lösung zu "erzwingen". Ohne Werkpläne und LVs wird uns kein anderer Planer ruhigen Gewissens nehmen.

    Wir können per email Verkehr nachweisen, dass über Werkpläne LVs und sogar Bauleitung Einvernehmen bestanden hat. Auch wurde unser Budget von vornerein benannt.

    Mittlerweile hatten wir uns auf Fertigstellung der Werkpläne und LVs verständigt, was nun jedoch auch schon wieder hinfällig ist (oder auch nicht?), da er sich wieder über eine email geärgert hat (die vielleicht wirklich etwas anders hätte formuliert sein können). aber wer will uns in unserer Situation das verdenken.

    Ich hoffe wir können eine diplomatische Lösung erzieln

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architektenvertrag Auflösen: Planungsfehler & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Auflösung eines Architektenvertrags aufgrund von Planungsfehlern und Kostenüberschreitungen. Einigkeit besteht darin, dass eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollte, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Bedeutung von Werkplänen und Leistungsverzeichnissen (LVs) für die weitere Planung wird hervorgehoben. Es wird diskutiert, ob der Architekt zur Fertigstellung gezwungen werden kann und welche Alternativen zur Verfügung stehen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenvertrag: Anwalt einschalten bei Planungsfehlern! wird empfohlen, bei schwerwiegenden Planungsfehlern und mangelnder Kooperationsbereitschaft des Architekten einen Anwalt und die Architektenkammer einzuschalten.

    💰 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Budgetplanung von 200.000 € wurde im Einvernehmen auf 250.000 € erhöht, was die Bedeutung einer klaren Vereinbarung über die Baukosten unterstreicht. Die Frage, ob der Architekt sein Honorar erhöhen möchte, wird im Beitrag Planungsfehler: Architekt ohne Vertrag – Honorar erhöhen? aufgeworfen.

    🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenvertrag: Diplomatische Lösung mit Werkplänen & LVs betont die Notwendigkeit von Werkplänen und LVs für die weitere Planung und die Suche nach einem neuen Planer. Der E-Mail-Verkehr kann als Nachweis für getroffene Vereinbarungen dienen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, zunächst eine diplomatische Lösung zu suchen und alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Einschaltung eines Anwalts ratsam. Klären Sie die Honorarfrage und die Verantwortlichkeiten für die Planungsfehler. Prüfen Sie Alternativen zur Kündigung des Architektenvertrags, wie z.B. eine Anpassung des Leistungsumfangs.

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