Abstandsflächen bei Gebäudeaufstockung (1962): BayBO-Anforderungen & Genehmigung?
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Abstandsflächen bei Gebäudeaufstockung (1962): BayBO-Anforderungen & Genehmigung?

Hilfe! , habe da mal eine Frage zu der Behandlung der Abstandsflächen bei der Teilaufstockung eines Gebäudes (Bungalow 1962, Wandhöhe 2.82 m) ). Nach aktuellem Bebauungsplan 2011 der Gemeinde kann bis zu einer Wandhöhe von 5.75 m aufgestockt werden, Walm- oder Satteldach (Walmdach, Satteldach) mit 20-25 ° Dachneigung. Bei allen Grundstücken wurden die Gebäude damals mit 1 m Abstand zur linken Nachbargrenze errichtet und genehmigt. Nach aktueller ByBO ist aber nun die Abstandsfläche Bestand unzulässig, da min. 3 m. Der Bungalow ist ca. 22,20 m lang, L-förmig (siehe beigefügte Datei) und der kürzere L-Flügel (Quergebäude) ist um ca. 2 m nach hinten versetzt. Auf diesem Quergebäude soll nun Aufgestockt werden, Wandlänge an der Grenze ca. 10,20 m < 16 m für H/2. Im unveränderten Bestandsbereich wurde H als Abstandsfläche angenommen, im aufzustockendem Teil H/2 um auf dem eigenen Grundstück zu bleiben. Der Nachbar hat auch der Baubehörde gegenüber klar zum Ausdruck gebracht, dass er einer Abstandsflächenübernahme nicht zustimmen wird. Er möchte später frei über seinen Grund bei Neuplanungen verfügen können. Mit der beigefügten Planung muss er ja auch keine neuen Abstandsflächen übernehmen. Die Gemeinde hat bereits zugestimmt, sollte ein Genehmigungsfreies Verfahren werden (wegen Bebauungsplan). Nun besteht aber die lokale Baubehörde auf einen Bauantrag/ Antrag auf Abweichung für diesen Planungsansatz (H/2 auf 10.20 m, Bestand mit 3 m) und dieser Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nachbarn, sonst wird der Antrag abgelehnt. Die Bearbeiter begründen das mit einer "Neubewertung der Gesamtsituation" und einer zusätzlichen Belastung des Nachbarn (es würden öffentlich-rechtlich zu schützende Nachbarrechte verletzt" , " eine Aufstockung würde für den Nachbarn eine wesentliche Veränderung darstellen und sich nachteilig auswirken"😉 Der Nachbar möchte aber nichts unterschreiben. Was kann man tun/ wer weiß Rat oder kennt Kommentare zur BayBOAbk. für diese Situation?

Anhang:

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile die Situation wie folgt: Bei der Aufstockung eines Gebäudes aus dem Jahr 1962 sind die aktuellen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) hinsichtlich der Abstandsflächen zu beachten. Der Bebauungsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2011 erlaubt eine Aufstockung bis zu einer Wandhöhe von 5,75 m.

    Es ist wichtig zu prüfen, ob die geplante Aufstockung die Abstandsflächenvorschriften einhält. Dabei sind die Wandhöhe, die Dachform (Walm- oder Satteldach) und die Dachneigung relevant. Wenn die Aufstockung die Abstandsflächen unterschreitet, ist eine Abweichung von den Bestimmungen erforderlich.

    Für eine solche Abweichung ist in der Regel die Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und deren Einverständnis einzuholen. Zudem sollte ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Einhaltung der Abstandsflächen und eventuelle Abweichungen geprüft.

    🔴 Gefahr: Eine Nichteinhaltung der Abstandsflächenvorschriften kann zum Baustopp oder sogar zum Rückbau der Aufstockung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich frühzeitig von einem Architekten oder Baujuristen beraten zu lassen, um die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften sicherzustellen und das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Wandhöhe des Gebäudes und den Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines bestimmten Gebiets regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Dachform und andere bauliche Details.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Bauordnung
    BayBO
    Die BayBO ist die Abkürzung für die Bayerische Bauordnung. Sie enthält die grundlegenden Vorschriften für das Bauen in Bayern. Die BayBO regelt unter anderem die Abstandsflächen, die Standsicherheit von Gebäuden, den Brandschutz und den Schallschutz.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bauvorschriften
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie Baupläne, Baubeschreibung und Nachweise über die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Genehmigungsverfahren
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Genehmigungsverfahren
    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Grenze zwischen zwei Grundstücken. Sie wird durch das Grundbuch und den Katasterplan bestimmt. Die Einhaltung der Grundstücksgrenze ist bei jeder Baumaßnahme von großer Bedeutung.
    Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarrecht, Grenzbebauung
    Abweichung
    Eine Abweichung ist die Ausnahme von einer bestimmten baurechtlichen Vorschrift. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Baubehörde genehmigt werden, wenn die Einhaltung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde.
    Verwandte Begriffe: Befreiung, Sondergenehmigung, Ausnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden?
      Antwort: Die Nichteinhaltung von Abstandsflächen kann zu einem Baustopp führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau des nicht genehmigten Teils des Gebäudes anordnen. Es ist daher wichtig, die Abstandsflächen genau zu berechnen und einzuhalten oder eine Abweichungsgenehmigung zu beantragen.
    2. Frage: Benötige ich die Zustimmung meiner Nachbarn für eine Abweichung von den Abstandsflächen?
      Antwort: Ja, in den meisten Fällen ist die Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich, wenn die Abstandsflächen unterschritten werden. Die Nachbarn müssen der Abweichung schriftlich zustimmen. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und deren Bedenken auszuräumen.
    3. Frage: Was ist ein Bebauungsplan und welche Bedeutung hat er für die Aufstockung?
      Antwort: Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines bestimmten Gebiets regelt. Er enthält Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Dachform und andere bauliche Details. Bei einer Aufstockung muss geprüft werden, ob der Bebauungsplan die geplante Aufstockung zulässt.
    4. Frage: Was ist die BayBO?
      Antwort: Die BayBO ist die Abkürzung für die Bayerische Bauordnung. Sie enthält die grundlegenden Vorschriften für das Bauen in Bayern. Die BayBO regelt unter anderem die Abstandsflächen, die Standsicherheit von Gebäuden, den Brandschutz und den Schallschutz. Bei jeder Baumaßnahme, auch bei einer Aufstockung, müssen die Bestimmungen der BayBO eingehalten werden.
    5. Frage: Was ist bei einer Aufstockung hinsichtlich des Brandschutzes zu beachten?
      Antwort: Bei einer Aufstockung muss der Brandschutz des gesamten Gebäudes überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies kann beispielsweise den Einbau von Rauchmeldern, die Ertüchtigung von Brandwänden oder die Schaffung von Rettungswegen umfassen. Die genauen Anforderungen hängen von der Art und Nutzung des Gebäudes ab.
    6. Frage: Kann ich eine Aufstockung auch ohne Baugenehmigung durchführen?
      Antwort: In bestimmten Fällen ist eine Aufstockung genehmigungsfrei möglich. Dies hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Auch wenn eine Aufstockung genehmigungsfrei ist, müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Abstandsflächen, eingehalten werden.
    7. Frage: Welche Rolle spielt die Wandhöhe bei der Berechnung der Abstandsflächen?
      Antwort: Die Wandhöhe ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Abstandsflächen. Je höher die Wand, desto größer müssen in der Regel die Abstandsflächen sein. Die genauen Berechnungsregeln sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
    8. Frage: Was ist eine Abstandsflächenübernahme?
      Antwort: Eine Abstandsflächenübernahme ist eine Vereinbarung zwischen zwei Grundstückseigentümern, bei der ein Grundstückseigentümer einen Teil seiner Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück überträgt. Dadurch kann der Nachbar näher an die Grundstücksgrenze bauen. Eine Abstandsflächenübernahme muss notariell beurkundet werden und im Grundbuch eingetragen werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Genehmigungsfreie Aufstockung
      Unter welchen Bedingungen eine Aufstockung ohne Baugenehmigung möglich ist.
    • Nachbarrecht bei Aufstockung
      Welche Rechte und Pflichten gegenüber den Nachbarn bei einer Aufstockung bestehen.
    • Dachformen und Abstandsflächen
      Wie die Dachform die Berechnung der Abstandsflächen beeinflusst.
    • Brandschutz bei Aufstockung
      Welche Brandschutzmaßnahmen bei einer Aufstockung erforderlich sind.
    • Statische Anforderungen bei Aufstockung
      Welche statischen Berechnungen und Nachweise für eine Aufstockung erforderlich sind.
  2. Bebauungsplan: Grenzabstand Wand im Bestand – Art. 6 BayBO

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Wie geht denn der aktuelle Bebauungsplan ...
    Wie geht denn der aktuelle Bebauungsplan mit der Wand im unveränderten Bestand um, die weniger als 3 m Grenzabstand hat? Entspricht die dem Bebauungsplan, und zwar im Sinn von Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBOAbk.🔴 ("Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 Außenwände zugelassen oder vorgeschrieben, vor denen Abstandsflächen größerer oder geringerer Tiefe als nach den Sätzen 1 und 2 liegen müssten"😉

    Falls ja, ist m.E. kein Antrag auf Abweichung erforderlich, weil keine Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans da ist.

    Falls nein, sollte die Gemeinde, die wohl auf Ihrer Seite ist, den Bebauungsplan so ändern, dass der Bestand dem Bebauungsplan entspricht (z.B. Baulinie dort, wo die Wand steht). Auch Ihr Nachbar sollte nichts dagegen haben. Ihm geht es ja in erster Linie nur darum, weiter frei auf seinem Grundstück zu sein.

  3. Abstandsflächen: H/2 Ansatz – Herausforderungen mit Bauamt München

    Foto von wiki

    vielen Dank für Ihre Bemühungen, bisher ...
    vielen Dank für Ihre Bemühungen, bisher bin ich davon ausgegeangen, dass H/2 auf den hinteren 10,20 m ansetzbar wäre und im Bestand H bzw. 3 m, , nur eben reicht das dem Bauamt Landkreis München nicht. Im Bebauungsplan BP_89_c (Internetfassung) steht folgendes: "D Hinweise durch Text: 1.0 Bestandsschutz Es besteht Bestandsschutz. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erst wirksam bei Änderung oder Neubebauung. C. Festsetzung durch Text: 12.0 Sonstiges Dieser Bebauungsplan ersetzt für seinen Gesamtbereich alle früheren rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung für den ... und noch weiter vorne ist der Gebäudetyp "C" mit Walmdach und Wandhöhe von 5.75 m definiert" Aber damit kann ich nicht so wirklich was anfangen, denn zu den Abstandsflächen ist da Nichts und was definieren die als Bestand? Das gesamte Gebäude oder pro Flügel? Dann würde der Bebauungsplan ja für alle in diesem Bereich liegenden Grundstücke mit Bestand bedeuten, dass Aufstockung nicht möglich wäre, nur Abriss und Neubau mit neuer Wandhöhe, da damals alle nur 1 m von der Grenze errichtet wurden und somit 3 m nie einhalten können/Abstandsflächenübernahme nachträglich bedingen. Gibt es vielleicht was amtliches zum Thema Teilung der Abstandsflächenermittlung bei Gebäudelängen über 16 m und die Notwendigkeit eines Antrages auf Abweichung hierfür (und damit Zustimmung der Nachbarn unbedingt erforderlich!)? Und wieso werden Rechte des Nachbarn verletzt? Wenn ich H/2 ansetze, bleibe ich doch mit der errechneten Abstandsfläche auf meinem Grundstück!

    Ich steh gerade völlig im Dunkeln diesbezüglich und bisher konnte auch niemand im näheren Kollegenkreis was dazu sagen, nur dass man das eben so handhabt (Teilung der Wandlänge über 16 m in Teilberechnung mit H/2 bis 16 m und H für den Rest!).

    Danke im Voraus für eine erneute Antwort.

  4. Abstandsflächen BayBO: 16-m-Privileg auch für Wandabschnitte!

    Foto von

    16-m-Privileg bei Wänden länger 16 m
    Hierzu gibt es etwas für Sie Günstiges im Handkommentar von Jürgen Busse und Franz Dirnberger: Beim 16-m-Privileg kommt es nicht auf Gesamtlänge einer Wand an, sondern auch ein 16-Meter-Stück einer längeren Wand kann das Privileg H/2 in Anspruch nehmen.
  5. Abstandsflächen: Neubewertung durch Behörde bei Aufstockung

    Foto von

    Das Argument der Behörde "Neubewertung der ...
    Das Argument der Behörde "Neubewertung der Gesamtsituation" kann ich übrigens annähernd nachvollziehen. Die Behörde geht davon aus, dass die Unterschreitung der Abstandsfläche teilweise auf 1 Meter 1962 nur angesichts der Gesamtsituation zugelassen wurde. Wenn man sich jetzt bezüglich der Ausnahmestelle auf Bestandsschutz beruft, während man alle anderen Wände erhöht, ändert das natürlich schon die Gesamtsituation und es wäre fraglich, ob 1962 die 1 Meter zugelassen worden wären, wenn der Rest der Gebäude schon 2-geschossig gewesen wäre.
  6. Bebauungsplan-Recherche: Bestandsschutz bei Gebäudeaufstockung

    Foto von

    Danke für den Link. Das hilft schon ...
    Danke für den Link. Das hilft schon Danke für den Link. Das hilft schon mal. Zum 2. Teil: da in der Nachbarschaft und im vorderen Grundstück schon mit ausgebauten Dachgeschoss oder Obergeschoss bebaut wurde, wahrscheinlich aber min. 5-10 Jahre nach 1962 und ein amtlicher Bebauungsplan derzeit nicht zur Verfügung steht (recheriere ich im Bayerischen Staastarchiv) ist die Situation nicht eindeutig. Der L-Bau waren ja mal 2 verschiedene Nutzungseinheiten (Wohnung und Praxis), davon wird nun eine (Wohnung) aufgestockt. Da sich weder BayBOAbk. noch aktueller Bebauungsplan zum Bestand konkret äußern, kann man das eben auf zwei Arten interpretieren, aber rechtliche Absicherung wäre besser.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Abstandsflächen bei Aufstockung (1962): BayBOAbk.-Anforderungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Anwendung der BayBO (Bayerische Bauordnung) bei der Aufstockung eines Bungalows aus dem Jahr 1962. Besondere Beachtung gilt dem Bestandsschutz, den aktuellen Bebauungsplänen und dem 16-Meter-Privileg. Die Notwendigkeit einer Genehmigung und die möglichen Auswirkungen auf die Abstandsflächen werden intensiv erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Behörde kann eine "Neubewertung der Gesamtsituation" vornehmen, wenn durch die Aufstockung die ursprüngliche Situation, die zur Genehmigung der geringen Abstandsfläche führte, verändert wird. Dies ist im Beitrag Abstandsflächen: Neubewertung durch Behörde bei Aufstockung detailliert beschrieben.

    ✅ Zusatzinfo: Das 16-Meter-Privileg gemäß BayBO kann auch für Teilstücke einer längeren Wand gelten, was bei der Berechnung der Abstandsflächen von Vorteil sein kann. Details dazu im Beitrag Abstandsflächen BayBO: 16-m-Privileg auch für Wandabschnitte!.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Gültigkeit des aktuellen Bebauungsplans und dessen Auswirkungen auf den Bestandsschutz ab. Prüfen Sie, ob das 16-Meter-Privileg angewendet werden kann. Beachten Sie die mögliche Neubewertung durch die Baubehörde. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Bebauungsplan-Recherche: Bestandsschutz bei Gebäudeaufstockung.

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