Undichtes Dach durch mangelhafte Bauleitung: Architekt haftbar? Kostenrückerstattung & Schiedsstelle?
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Undichtes Dach durch mangelhafte Bauleitung: Architekt haftbar? Kostenrückerstattung & Schiedsstelle?

Nachdem der Architekt seine Bauaufsicht unzureichend wahrgenommen hat, musste das Dach unseres Anbaus wieder abgerissen werden. Ein Gutachten belegte im übrigen die technischen Mängel, die auch ein sachkundiger Architekt hätte wahrnehmen können. Der Bau wurde von einem anderen Bauleiter seriös zu Ende gebracht.

Die Schiedsstelle der Architektenkammer NRW (AKNW) hielt es für nicht notwendig, dass der Architekt sein Honorar für die Bauaufsicht zurückzahlen musste, obwohl seine Leistung mangelhaft war. Es wurde auf einen fehlenden juristischen Rechtsanspruch hingewiesen.

Die Frage ist nun ob aus anderer Erfahrung heraus es ratsam ist die AKNW oder andere Architektenkammern für Probleme mit den Architekten, die ja auch Kammermitglieder sind, anzusprechen. Oder hat der Weg zum Gericht in solchen Fällen tatsächlich wenig Erfolgsaussicht?
Gibt es andere Fälle, bei denen die Kammer Ihre Mitglieder eventuell "schonen" wollte?

  • Name:
  • bauwilli
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie aufgrund mangelhafter Bauleitung durch Ihren Architekten ein undichtes Dach und den Abriss des Anbaus erleben mussten. Ein Gutachten bestätigt die technischen Mängel, die ein sachkundiger Architekt hätte erkennen müssen.

    In dieser Situation haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Architekten. Dieser umfasst die Kosten für den Abriss, die Neuerrichtung des Daches sowie eventuelle Folgeschäden. Die Grundlage hierfür bildet die Haftung des Architekten für Planungs- und Bauüberwachungsfehler.

    Die Schiedsstelle der Architektenkammer ist ein guter erster Schritt zur außergerichtlichen Klärung. Sie bietet eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, eine Einigung mit dem Architekten zu erzielen. Allerdings ist der Architekt nicht verpflichtet, sich auf ein Schiedsverfahren einzulassen.

    Sollte die Schiedsstelle scheitern, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen. Die Verjährungsfrist für Architektenhaftung beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes.

    ? Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche umfassend prüfen und durchsetzen zu lassen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauleitung
    Die Bauleitung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke und die Sicherstellung der Einhaltung der Pläne und Vorschriften. Eine mangelhafte Bauleitung kann zu Baumängeln und Schäden führen.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Objektüberwachung, Architektenleistung
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die Verantwortung des Architekten für Planungs- und Bauüberwachungsfehler. Der Architekt haftet für Schäden, die durch seine fehlerhafte Leistung entstehen.
    Verwandte Begriffe: Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler, Schadensersatz
    Schiedsstelle
    Eine Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Einrichtung zur Streitbeilegung. Sie versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
    Verwandte Begriffe: Mediation, Schiedsgericht, Streitbeilegung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz aufgrund von Baumängeln oder fehlerhafter Architektenleistung gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigungskosten, Folgeschäden, Vermögensschaden
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann. Die Verjährungsfrist im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Verjährungsfrist, Anspruch, Rechtsverlust
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks. Baumängel können zu Schäden und Wertminderungen führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Fehler, Bauschaden
    Gutachten
    Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung. Im Baurecht werden Gutachten zur Feststellung von Baumängeln und deren Ursachen erstellt.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Beweismittel, Expertise

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Pflichten hat ein Architekt bei der Bauleitung?
      Antwort: Der Architekt ist verpflichtet, die Bauausführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Plänen ausgeführt werden. Er muss Mängel erkennen und deren Beseitigung veranlassen.
    2. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Schiedsstelle und einem Gericht?
      Antwort: Eine Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Einrichtung, die versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Ein Gericht entscheidet den Rechtsstreit durch Urteil. Das Schiedsverfahren ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
    3. Frage: Welche Kosten kann ich vom Architekten ersetzt verlangen?
      Antwort: Sie können die Kosten für den Abriss, die Neuerrichtung des Daches, die Gutachterkosten sowie eventuelle Folgeschäden (z.B. Schäden durch eindringendes Wasser) ersetzt verlangen.
    4. Frage: Was ist die Verjährungsfrist bei Architektenhaftung?
      Antwort: Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden.
    5. Frage: Kann ich das Honorar des Architekten zurückfordern?
      Antwort: Ja, wenn der Architekt seine Leistung mangelhaft erbracht hat, können Sie einen Teil des Honorars zurückfordern oder die Zahlung verweigern. Dies hängt vom Grad des Mangels ab.
    6. Frage: Was passiert, wenn der Architekt zahlungsunfähig ist?
      Antwort: In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu wahren.
    7. Frage: Welche Rolle spielt das Gutachten in meinem Fall?
      Antwort: Das Gutachten dient als Beweismittel für die mangelhafte Leistung des Architekten. Es ist wichtig, dass das Gutachten von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde.
    8. Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt die Mängel bestreitet?
      Antwort: In diesem Fall ist es ratsam, ein weiteres Gutachten einzuholen oder den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Die Beweislast liegt bei Ihnen, die Mängel nachzuweisen.

    ? Verwandte Themen

    • Architektenvertrag
      Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr im Architektenvertrag.
    • Bauüberwachungspflichten
      Die konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten bei der Bauüberwachung.
    • Mängelrüge
      Wie Sie Baumängel richtig rügen und Ihre Ansprüche geltend machen.
    • Selbstständiges Beweisverfahren
      Ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung von Baumängeln vor einem eigentlichen Rechtsstreit.
    • Versicherung des Architekten
      Welche Versicherungen ein Architekt haben muss und wie Sie im Schadensfall vorgehen.
  2. Baumängel: Planer, Ausführender & Bauleiter – Verantwortlichkeiten

    3 Mann in einem Boot
    Hallo Bauwilli!
    Warum soll es denn gerade der Bauleiter gewesen sein?
    Bedenken Sie immer, dass bei Baumängeln und daraus resultierenden Schäden immer mindestens "3 Mann" beteiligt sind:
    1. der Planer (was war denn geplant? vielleicht war hier schon der Abriss vorprogrammiert?)
    2. Der Unternehmer, der die Leistungen (nach Plänen?) ausgeführt hatte und
    3. Der Bauüberwacher/Bauleiter, der den Murks des Handwerkers gesehen und evtl. "zugelassen" hatte, dass es solcher werden wird.
    Also, wenn Ersatz des Schadens erstritten wird, dann immer diese "3" mit ins Boot nehmen!
    Die Kammer der Architekten kann Ihnen dabei überhaupt nicht helfen. Die "deckt" natürlich ihre Schäfchen.
    Viel Erfolg!
  3. AKNW Schiedsstelle: Architektenhaftung bei mangelhafter Bauleitung

    Architektenkammer AKNW Schiedsstelle
    Hallo,

    in unserem Fall waren der Planer und der Bauleiter eine Person, sprich ein Architekt. Während die ausführenden Firmen für Ihren Schaden einstanden und nachbesserten, empfand die Schiedsstelle der Architektenkammer das Versagen des Architekten bei der Bauleitung als nicht beweisbar, obwohl er z.B. eine deutlich sichtbare mangelahafte Abdichtung des Anbaudaches nicht erkannte.
    Aber wahrscheinlich ist diese Kammer wirklich parteiisch und schütz ihre "Schäfchen". Der vorsitzende Rechtsanwalt trat auch genauso auf und verniedlichte die schlechte Arbeit des Architekten.

    Für andere Bauherren kann man nur die Empfehlung geben, sich nicht an die neutral auftretende Schiedsstelle der Architektenkammer zu wenden, sondern gleich einen Gutachter oder Rechtsanwalt einzuschalten und Rechtsschritte gegen den unfähigen Architekten einzuleiten. Wahrscheinlich hilft auch schon die Drohung. In unserem Fall wusste der Architekt genau, welche Schlechtleistung er erbracht hat.

    Es bleibt allerdings die Frage, warum in kaum einem Bauforum ernsthaft vor der Architektenkammer-Schiedsstelle gewarnt wird.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Undichtes Dach: Architekt haftbar bei mangelhafter Bauleitung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung eines Architekten bei einem undichten Dach aufgrund mangelhafter Bauleitung. Ein Gutachten belegte technische Mängel, die ein sachkundiger Architekt hätte erkennen müssen. Die Schiedsstelle der Architektenkammer NRW (AKNW) wurde eingeschaltet, um den Fall zu beurteilen. Es wird diskutiert, inwiefern der Architekt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baumängel: Planer, Ausführender & Bauleiter – Verantwortlichkeiten wird betont, dass bei Baumängeln oft mehrere Parteien beteiligt sind: Planer, Ausführender und Bauleiter. Die Verantwortlichkeiten müssen klar abgegrenzt werden, um die Haftung festzustellen.

    💰 Zusatzinfo: Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die Architektenkammer (AKNW) eine objektive Beurteilung des Falls gewährleisten kann, da der Architekt möglicherweise ein Kammermitglied ist. Die Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht werden ebenfalls diskutiert.

    🔴 Kritisch: Der Beitrag AKNW Schiedsstelle: Architektenhaftung bei mangelhafter Bauleitung schildert den Fall, in dem die Schiedsstelle der Architektenkammer das Versagen des Architekten bei der Bauleitung als nicht beweisbar ansah, obwohl eine mangelhafte Abdichtung des Daches erkennbar war. Dies wirft Fragen nach der Effektivität der Schiedsstelle auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und die eigenen Rechte als Bauherr zu sichern. Die Dokumentation aller Mängel und Schäden ist entscheidend für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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