Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wir haben im letzten Jahr eine Bauträgerfirma mit einem Architekten um Vorplanung für einen Umbau gebeten. Vorvertag Abrechnung per HOAIAbk.. (Wenn es zur Bauausführung über die seine Firma kommt, werde die Leistung verrechnet)
Nun sollte es nach 2 Vorentwürfen um den eigentlichen Bauvertrag gehen und die Arbeiten sollten unmittelbar beginnen.
Die Bauleistungsbeschreibung war allerdings nicht vollständig nach Angebot und zudem fehlten Angaben über Materialien, ausführende Handwerker und Fristen komplett. Meine Bitte um Ergänzung beantwortete der Architekt mit fehlendem Vertrauen in seine Firma, auf dessen Basis eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt würde. Die bisher entstandenen Kosten werde er uns in Rechnung stellen. Wir sollten uns die ausführenden Firmen selber suchen. Wie ist das Verhalten zu bewerten? Das ich für mein Geld auch genau wissen möchte wann was eingebaut wird und die Bauleistungsbeschreibung dafür die Grundlage ist, ist doch wohl nicht zu viel verlangt?
Danke im Voraus
Paul
Bauträger/Architekt kündigt weitere Zusammenarbeit unmittelbar vor Baubeginn
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauträger/Architekt kündigt weitere Zusammenarbeit unmittelbar vor Baubeginn
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Der Architekt traut seiner eigenen Firma nicht?
Ich nehme an, der Architekt und die Bauträgerfirma sind nicht identische Parteien, sondern die Bauträgerfirma kauft die Architektenleistung hinzu?
Mit wem haben Sie denn nun einen Vertrag? -
Ich würde sagen: Herzlichen Glückwunsch ...
und das meine ich weder ironisch noch als schwarzen Humor.
Wenn jemand (ob nun Architekt oder Generalübernehmer) bei solch simplen Nachfragen schon das Vertrauen erschüttert sieht, dann ist er entweder ertappt worden oder eine Mimose.
Beides hätte in der Bauphase zum großen Knall geführt.
Seien Sie also froh, dass Sie da jetzt einen sauberen Schnitt machen können.
Sind denn die Entwürfe so, dass Sie die als Bauantrag hätten einreichen können/wollen? -
Antworten auf o.a. Beiträge und ein Danke schön
Hallo
zu Punkt eins. Vertrag nach HOAIAbk. unterzeichnet mit dem Bauträger der die Architektenleistungen dazugekauft hat.
Stand dieser Leistung ein PDF Vorentwurf nach bereits vorhandenen Bauplänen.
zu Punkt zwei Herr Dühlmeyer. Bauantrag wäre Aufgrund der geringfügen Änderungen wohl nicht notwendig lt Bauträger. Dafür hätte es auch nicht gereicht.
letzter Sachstand ist wohl das der Bauträger seine Marge gefährdet sah, wenn er eine vernünftige Bauleistungsbeschreibung hätte abgeben müssen. Mittlerweile sind wir über den ersten Schock weg und trösten uns damit, dass wie sie sagen der Bau wohl komplett schief gelaufen wäre, wenn wir es mit dem Bauträger gemacht hätten.
Dank noch mal für das Feedback -
Planungsvertrag mit Bauträger
So wie ich es jetzt verstehe, haben Sie einen Planungsvertrag mit dem Bauträger, der erstmal immer noch gilt. Der Bauträger hat nicht gekündigt.
Der vom Bauträger hinzugekaufte Architekt hat hingeschmissen und will mit dem Bauträger nichts mehr zu tun haben und bei Ihnen direkt abrechnen?
Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann haben Sie mit dem Architekt keinen Vertrag und er hat bei Ihnen nichts abzurechnen. Er muss sein Geld beim Bauträger. Mit dem Bauträger besteht immer noch ein Vertrag, der noch erfüllt werden kann. Wenn Sie den kündigen wird aber in den Bauträger das Planungshonorar fällig?
Ihre Formulierung ist also noch nicht eindeutig. Aber im Wesentlichen ist Ihre Frage eine juristische Frage, die hier nicht geklärt werden kann. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
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