GRZ Berechnung: Terrasse, Pflasterflächen – Wie Grundstücksgröße, Haus & Garage die Grundflächenzahl beeinflussen?
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GRZ Berechnung: Terrasse, Pflasterflächen – Wie Grundstücksgröße, Haus & Garage die Grundflächenzahl beeinflussen?

Hallo,
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus und planen nun den Garten / Pflasterflächen ...
Im B-Plam steht folgendes:
Als zulässiges Höchstmaß der baulichen Nutzung wird gemäß § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) eine Grundflächenzahl von GRZAbk. 0,30 festgesetzt. Diese GRZ ermöglicht jeweils in Relation zur Größe der Grundstücke eine angemessene Bebauung mit Häusern von zwischen 120 und 200 m² Größe. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 1 begrenzt. So können die von jungen Familien bevorzugten Einfamilienhäuser entstehen, die im Programm "Junges Wohnen" vorgesehen sind.
Eine Überschreitung der GRZ ist nach den Bestimmungen des § 19 (4) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) grundsätzlich (um maximal 50 %) zur Errichtung der
notwendigen Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen zulässig und im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu behandeln. Darüber hinaus fließen Carports, Garagen und Nebenanlagen, die mit begrünten Dächern ausgeführt werden, nicht in die GRZ-Berechnung nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein.
Teilversiegelte Zufahrten und nicht überdachte Stellplätze, deren Versiegelungsgrad 60 % nicht übersteigt, werden mit dem Faktor 0,5 auf die GRZ angerechnet.
Eckdaten:
  • Grundstücksgröße 560 m²
  • Fläche Haus 110 m²
  • Fläche Garage 54 m²

=> somit liegt der GRZ-Wert bei 0,29 (also noch gerade innerhalb der 0,3)
Damit wir aber in die Garage Ein- und Ausfahren (Einfahren, Ausfahren) können, müssen wir vor dem Haus/Garage ca. 80 m² pflastern.
=> Gehen wir richtig der Annahme, dass diese Fläche nur mit 50 % angerechnet wird, wenn der Versiegelungsgrad unter 60 % liegt?
=> wann wir ein Versiegelungsgrad von unter 60 % erreicht? Kann man hier einen ganz normalen Pflaster nehmen oder muss hier ein spezieller Öko-Pflaster genommen werden?
=> Berechnung bis hier: 164 m² (Haus/Garage) + 40 m² (Pflaster) = 204 m² => entspricht 0,364 GRZ (max. 0,45 erlaubt)
Hinter dem Haus wollen wir auch noch etwas pflastern bzw. Terrassen-Platten anbringen. Die Gesamtfläche soll sich ca. auf 40 m² belaufen.
=> wenn wir das System richtig durchschaut haben, dann muss diese Fläche mit 100 % angerechnet werden, da nur teilversiegelte Zufahrten und nicht überdachte Stellplätze ggf. mit dem Faktor 0,5 anzurechnen sind, oder?
=> Berechnung: 204 m² + 40 m² = 244 m² (=> 0,436 GRZ)
Könnt ihr uns bitte mitteilen, ob unsere Annahmen korrekt sind und wann der Versiegelungsgrad von 60 % unterschritten wird.
Vielen Dank!
Gruß
Karin & Thomas

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "GRZ Berechnung: Terrasse, Pflasterflächen – Wie Grundstücksgröße, Haus & Garage die Grundflächenzahl beeinflussen?" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
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  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Grundflächenzahl (GRZAbk.) bestimmt, welcher Anteil Ihres Grundstücks bebaut werden darf. Hierbei zählen nicht nur Gebäude, sondern auch Zufahrten, Stellplätze und befestigte Flächen wie Terrassen und Pflasterwege.

    Berechnungsgrundlage: Die GRZ wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. 0,30). Multiplizieren Sie die Grundstücksfläche mit der GRZ, um die maximal zulässige bebaute Fläche zu erhalten. Beispiel: Bei einem 500 m² Grundstück und einer GRZ von 0,30 dürfen Sie maximal 150 m² bebauen.

    Was zählt zur bebauten Fläche?

    • Gebäude: Grundfläche des Hauses und der Garage.
    • Zufahrten und Stellplätze: Vollständig befestigte Flächen.
    • Terrassen: Je nach Gemeinde können Terrassen ganz oder teilweise angerechnet werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt.
    • Pflasterwege: Befestigte Wege im Garten.

    Teilversiegelte Flächen: Flächen, die wasserdurchlässig sind (z.B. Rasengittersteine), werden oft nur anteilig angerechnet. Klären Sie dies mit Ihrem Bauamt.

    👉 Handlungsempfehlung: Berechnen Sie die Grundflächenzahl präzise und berücksichtigen Sie alle relevanten Flächen. Bei Unklarheiten empfehle ich, sich direkt beim zuständigen Bauamt zu informieren, um spätere Probleme zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundflächenzahl (GRZ)
    Die GRZ gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks maximal bebaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben und im Bebauungsplan festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl (GFZAbk.), Bebauungsplan, Grundstücksfläche
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindliches Dokument, das die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen zur GRZ, GFZ, Bauweise und anderen relevanten Aspekten.
    Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Bauantrag, Bauamt
    Versiegelung
    Versiegelung bezeichnet die Befestigung von Flächen, wodurch der natürliche Wasserhaushalt beeinträchtigt wird. Vollständig versiegelte Flächen werden bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Teilversiegelung, Entsiegelung, Flächenversiegelung
    Teilversiegelung
    Teilversiegelung bezieht sich auf Flächen, die wasserdurchlässig sind, wie z.B. Rasengittersteine. Diese werden bei der GRZ-Berechnung oft nur anteilig berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Versiegelung, Rasengittersteine, Ökopflaster
    Nebenanlagen
    Nebenanlagen sind untergeordnete Bauwerke wie Gartenhäuser, Schuppen oder Carports, die ebenfalls zur GRZ zählen können, abhängig von ihrer Größe und Bauweise.
    Verwandte Begriffe: Garage, Carport, Schuppen
    Grundstücksfläche
    Die Grundstücksfläche ist die gesamte Fläche eines Grundstücks, die für die GRZ-Berechnung relevant ist. Sie wird in Quadratmetern angegeben.
    Verwandte Begriffe: Bebaute Fläche, Freifläche, Grundstücksgrenze
    Bebaute Fläche
    Die bebaute Fläche umfasst alle Flächen auf einem Grundstück, die durch Gebäude, Zufahrten, Stellplätze und befestigte Flächen überdeckt sind.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Versiegelung, Überbauung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn ich die GRZ überschreite?
      Antwort: Eine Überschreitung der GRZ kann zu einer Ablehnung des Bauantrags oder zu nachträglichen Auflagen führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie bebaute Flächen wieder entfernen.
    2. Frage: Werden Dachüberstände bei der GRZ berücksichtigt?
      Antwort: Dachüberstände werden in der Regel nicht zur GRZ hinzugerechnet, solange sie nicht übermäßig groß sind. Die genauen Bestimmungen variieren jedoch je nach Gemeinde.
    3. Frage: Zählen Gartenhäuser zur bebauten Fläche?
      Antwort: Gartenhäuser zählen zur bebauten Fläche, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten oder fest mit dem Boden verbunden sind. Informieren Sie sich über die zulässigen Größen und Bauweisen in Ihrer Gemeinde.
    4. Frage: Wie wirkt sich eine Garage auf die GRZ aus?
      Antwort: Garagen werden vollumfänglich zur GRZ hinzugerechnet, da sie eine versiegelte Fläche darstellen. Dies gilt sowohl für freistehende als auch für angebaute Garagen.
    5. Frage: Kann ich die GRZ nachträglich ändern lassen?
      Antwort: Eine nachträgliche Änderung der GRZ ist in der Regel nicht möglich, da sie im Bebauungsplan festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann eine Befreiung beantragt werden, dies ist jedoch mit Aufwand verbunden.
    6. Frage: Was sind Nebenanlagen im Zusammenhang mit der GRZ?
      Antwort: Nebenanlagen sind untergeordnete Bauwerke wie Schuppen oder Carports, die ebenfalls zur GRZ zählen können, abhängig von ihrer Größe und Bauweise.
    7. Frage: Wie werden teilversiegelte Flächen bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt?
      Antwort: Teilversiegelte Flächen, wie Rasengittersteine, werden oft nur anteilig zur GRZ hinzugerechnet. Der genaue Prozentsatz variiert je nach Gemeinde und Art der Versiegelung.
    8. Frage: Was ist der Unterschied zwischen GRZ und GFZ?
      Antwort: Die GRZ (Grundflächenzahl) bezieht sich auf die bebaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche, während die GFZ (Geschossflächenzahl) die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche angibt.

    🔗 Verwandte Themen

    • GFZ Berechnung
      Die Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt die maximal zulässige Summe der Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksfläche.
    • Bebauungsplan verstehen
      Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks und enthält wichtige Festsetzungen zur GRZ, GFZ und Bauweise.
    • Flächenversiegelung reduzieren
      Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung tragen zum Schutz des natürlichen Wasserhaushalts bei und können bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt werden.
    • Bauantrag stellen
      Für die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich, der beim zuständigen Bauamt eingereicht werden muss.
    • Grenzabstände einhalten
      Beim Bauen müssen bestimmte Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden, die im Bebauungsplan oder in der Landesbauordnung festgelegt sind.
  2. Welche Baunutzungsverordnung (BauNVO)?

    Vor 1990 oder nach 1990?
  3. GRZ: Maßgebliche Baunutzungsverordnung (BauNVO) nach 1990

    Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) ...
    Ich gehe davon aus, dass die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nach 1990 maßgebend ist. Steht zwar nicht ausdrücklich im Bebauungsplan, jedoch ist dies ein ganz neues Baubegiebt, welches erstmals im Jahr 2008 in den öffentlichen Sitzungen diskutiert wurde und relativ schnell (Ende 2009) erschlossen wurde ...
  4. jemand eine Idee?

    ... jemand eine Idee?
  5. GRZ Berechnung: Architekt/Planer Honorar gemäß BauNVO § 19

    rechnen,
    tut das ein Planer/Architekt gegen Honorar.
    In § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) nachlesbar.
  6. GRZ Berechnung: Unzureichende Hilfe zur Grundstücksplanung

    na ja, ...
    na ja, mit dieser Hilfe kann ich leider nur wenig anfangen!
  7. GRZ Überschreitung: Antrag auf Abweichung im Bauantrag!

    Wenn
    ihr das plant, bzw. planen lasst, dann gibt es eine (n) die/der das können muss. Denn im Bauantrag muss eine Berechnung dabei sein, die durch das Amt auch nachvollzogen wird. Falls es nicht hundert Prozentig reicht, stellt ihr eben einen Antrag auf Abweichung: Überschreitung der GRZAbk. um xx m².
    Mit den Maßen im Anhang ist das eh nicht zu rechnen.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    GRZ Berechnung: Terrasse & Pflasterflächen optimal planen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) unter Berücksichtigung von Terrassen, Pflasterflächen, Grundstücksgröße, Haus und Garage. Ein wichtiger Punkt ist die Einhaltung der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.). Bei Unsicherheiten sollte ein Architekt oder Planer hinzugezogen werden. Eine mögliche Überschreitung der GRZAbk. kann durch einen Antrag auf Abweichung kompensiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut GRZ Überschreitung: Antrag auf Abweichung im Bauantrag! muss dem Bauantrag eine nachvollziehbare Berechnung beiliegen. Bei Unklarheiten kann ein Antrag auf Abweichung gestellt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Die maßgebliche Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist laut GRZ: Maßgebliche Baunutzungsverordnung (BauNVO) nach 1990 die Fassung nach 1990, auch wenn dies nicht explizit im Bebauungsplan steht.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei der Planung von Terrasse und Pflasterflächen die GRZ genau berechnen und die BauNVO beachten. Bei Bedarf einen Architekten oder Planer hinzuziehen (siehe GRZ Berechnung: Architekt/Planer Honorar gemäß BauNVO § 19). Im Zweifelsfall einen Antrag auf Abweichung stellen.

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