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Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt verschätzt: Kostenexplosion um 100.000€ – Was tun? Honorar, Rechte, Alternativen

Hallo
Wir befinden uns in zusammen Arbeit mit einem Architekten und das schon in Leistungsphase 4.
Es gab keine Probleme mit dem Architekten bis wir jetzt die Kostenberechnung bekommen haben.
Wir haben von Anfang an über eine maximale Summe von 250000 € gesprochen, wo rauf wir ein Angebot vom Architekten über 238000 € und der dazu gehörigen Honorar Rechnung bekommen haben.
Jetzt sollten die Pläne zum Bauamt und wir wollten eine Kostenberechnung für die Bank.
Diese hat er uns zugeschickt mit einer Summe von 355000 €, nach einigen Gesprächen mit Ihm war er selber Überrascht über diese hohe Summe.
Er meinte nur das diese Summe aus Erfahrungswerten besteht und man noch einiges über gute Ausschreibungen sparen könnte.
Wir können uns nicht vorstellen das man bei einem Projekt was 355000 € kosten soll 100000 € sparen kann.
Könnten Sie uns eventuell weiter helfen wie wir uns in diesem Fall verhalten sollen, oder ist es durchaus vorstellbar so eine hohe Summe einzusparen.
MfG
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine erhebliche Kostenüberschreitung durch Ihren Architekten erleben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und kann existenzbedrohend sein. Da Sie sich bereits in Leistungsphase 4 befinden, ist es wichtig, jetzt schnell und überlegt zu handeln.

    Zunächst sollten Sie den Architektenvertrag genau prüfen. Welche Vereinbarungen wurden bezüglich der Kostenschätzung getroffen? Gibt es Klauseln zur Haftung bei Kostenüberschreitungen? Wurde ein verbindlicher Kostenrahmen vereinbart?

    Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenberechnung an. Vergleichen Sie diese mit den ursprünglichen Kostenschätzungen und den Angeboten der Handwerker. Wo genau liegen die Abweichungen?

    🔴 Gefahr: Eine erhebliche Kostenüberschreitung kann die Finanzierung Ihres Bauprojekts gefährden. Sprechen Sie umgehend mit Ihrer Bank, um die Situation zu besprechen und mögliche Lösungen zu finden.

    Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihren Architektenvertrag prüfen und Ihnen Ihre Rechte aufzeigen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder eine Reduzierung des Architektenhonorars.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine unabhängige Zweitmeinung von einem anderen Architekten oder Bausachverständigen ein. Diese können die Kostenberechnung überprüfen und Ihnen alternative Lösungen aufzeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen und Honorare regelt.
    Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphasen, Honorar.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Vergütung für Architektenleistungen in Deutschland regelt.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen.
    Kostenberechnung
    Eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Baukosten.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Angebot, Budget.
    Leistungsphasen
    Die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Ausführungsplanung.
    Honorar
    Die Vergütung des Architekten für seine erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen.
    Ausschreibung
    Die Aufforderung an Handwerker zur Angebotsabgabe für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Bauvertrag.
    Bauamt
    Die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bebauungsplan.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die Leistungsphase 4 im Architektenvertrag?
      Antwort: Die Leistungsphase 4 umfasst die Erstellung der Ausführungsplanung. Hier werden die Details des Bauvorhabens festgelegt, auf deren Basis die Handwerker ihre Angebote erstellen.
    2. Frage: Was ist ein Architektenhonorar?
      Antwort: Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Umfang der erbrachten Leistungen.
    3. Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt das Honorar zu hoch ansetzt?
      Antwort: Sie können das Honorar mit dem Architekten verhandeln oder eine Überprüfung durch die Architektenkammer beantragen.
    4. Frage: Welche Rechte habe ich bei einer Kostenüberschreitung durch den Architekten?
      Antwort: Ihre Rechte hängen von den Vereinbarungen im Architektenvertrag ab. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder eine Reduzierung des Honorars.
    5. Frage: Was ist eine Kostenberechnung?
      Antwort: Eine Kostenberechnung ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie dient als Grundlage für die Finanzierung und die Vergabe der Aufträge an die Handwerker.
    6. Frage: Was ist ein Architektenvertrag?
      Antwort: Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten und die Vergütung geregelt sind.
    7. Frage: Was bedeutet HOAI?
      Antwort: HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
    8. Frage: Was ist eine Ausschreibung?
      Antwort: Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an mehrere Handwerker, Angebote für bestimmte Bauleistungen abzugeben.

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  2. Architekt: Angebot vs. Schätzung – Realistische Einsparungen?

    Das mit dem Angebot für 238000 versteh ich nicht. Das könnte er nur wenn er gleichzeitig Firmeninhaber eines Bauunternehmens wär ...
    Das mit dem Angebot für 238000 versteh ich nicht. Das könnte er nur wenn er gleichzeitig Firmeninhaber eines Bauunternehmens wär ...
    Dann bräuchte er sich aber nicht mit Schätzkosten und möglichen Einsparungen herauszureden ...
    Mir fehlt im Übrigen auch die Phantasie mir vorzustellen dass durch geschickte Ausschreibung fast ein Drittel einzusparen ist ...
    Gruß
  3. Kostenüberschreitung: 212 m² Wohnfläche x 1000€ Baukosten zu hoch?

    Das sehen wir ähnlich. Auf die 238000 € ist ...
    Das sehen wir ähnlich.
    Auf die 238000 € ist er durch entstehenden 212 m² Wohnfläche mal 1000 € Baukosten gekommen.
    Da unser max. Preis 250000 € ist können wir den Hausbau wohl vergessen.
  4. Architekten-Angebot: Kostenschätzung vs. verbindlicher Preis?

    Die Begriffe bitte erklären!
    Was ist mit "Angebot" des Architekten gemeint? Ein solches kann er, wie Bernhard Furch schon schrieb, nur abgeben, wenn er selber die Bauleistungen anbietet. Oder handelte es sich um eine Kostenschätzung? Schriftlich oder mündlich, verbindlich oder unverbindlich? Und wie hoch war denn sein Honorar bis Stufe 4? 12.000,-? Wieviel kommt später noch hinzu? Sind die Zahlen als netto oder als brutto zu verstehen?
    Der Spruch mit dem Sparen von 100.000,- ist natürlich haarsträubender Unsinn! Da will nur jemand, der vorher entweder nicht rechnen konnte oder unehrlich war, mit aller Gewalt seinen Auftrag retten  -  Vorsicht!
    Nennen sie uns doch bitte mal die gesamten Zahlen und worauf sie sich konkret beziehen (z.B. Fliesen: m² Preis, welche Haustechnik im einzelnen, welche Dachpfannen). Und teilen sie uns mit, ob es sich bei dem Haus z.B. um einen Bungalow, ein Haus mit 1 1/2 oder 2 Geschossen handelt. Welche Dachform? Hilfreich wären auch die Zeichnungen.
    Und nicht zu vergessen, um welche Bauweise und genaue Konstruktion mit welchen Wärmedämmwerten (U-Werte von Außenwand, Dach, Fenstern, Außentüren) oder mit welchem kfw-Standard handelt es sich? So Wischiwaschi wie sich das bis hierher liest, kann man doch keinen Hausbau planen und entscheiden! Das machte man vielleicht vor 30-40 Jahren so. Die Ergebnisse sind heute vielfach Schrott!
  5. Forum-Knigge: Anonymität vs. Persönliche Ansprache im Bauforum

    Ach noch etwas:
    Machen sie sich doch vielleicht die kleine Mühe, sich einen Namen zuzulegen! Man kommuniziert ungern mit einem Phantom. Ich jedenfalls möchte nur mit konkreten Menschen sprechen, die ich auch persönlich ansprechen kann. Hier ist zwar alles umsonst, allerdings nur fast alles. In diesem Forum helfen Menschen anderen Menschen, ohne eine Rechnung zu schicken, und die erwarten ein Minimum man zwischenmenschlicher Ansprache. Ohne das funktionieren nicht nur keine Zahlen, sondern es gibt erst gar keine.
  6. Architektenvertrag: Angebote vergleichen – Preise realistisch?

    Hallo Also wir haben vom Architekten einen Vertrag ...
    Hallo
    Also wir haben vom Architekten einen Vertrag inkl. Planungs Angebot bekommen der folg. aus sieht.
    Ich habe es als PDF Dokument angehangen da die Tabellen nicht richtig dargestellt werden.
    Wir wollten uns jetzt selbst noch Angebote einholen um zu schauen ob die Preise in etwa mit den oben genannten überein stimmen.
    Falls das der Fall sein sollte sehe ich keine Chance für den Hausbau da unser Limit bei 250000 € liegt.
    Ich bin sehr auf ihre Antwort gespannt.
    D. Böhm
    • Name:
    • Böhm
  7. Baukosten-Check: Aufstockung ohne Elektrik/Wasser – Was fehlt?

    so auf den erste Blick ...
    eine Aufstockung ohne jede Elektrik, Wasser- und Abwasserleitung (Wasserleitung, Abwasserleitung). Auch keine Badobjekte ... aber immerhin Fliesen im Bad ...
    Gruß
  8. Haustechnik im Angebot: Heizung, Sanitär, Elektro – Details?

    Wieso steht doch unter Haustechnik Haustechnik KGr. 400 ...
    Wieso steht doch unter Haustechnik
    Haustechnik KGr. 400
    Heizung 20.000,00
    Sanitärinstallation 10.000,00
    Elektroinstallation 5 . 500,00
    wurde nur nicht aufgeschlüsselt
  9. Honoraraufstellung: Architekt rechnet Mindestsätze ab – fair?

    mal etwas Off-Topic
    In der Honoraraufstellung sieht man schön, wie der Architekt die Objektplanung nach Mindestsätzen abrechnet, was ja auch erstmal völlig gerechtfertigt ist. Ich versteh nur nicht, warum er die Leistungsphasen teilweise nicht voll berechnen will.
    Dann aber wird die Statik für einen 237.000 €-Umbau, die der Architekt versuchen wird irgendwo billig als Fremdleistung einzukaufen, für 900 € netto verhökert, EnEVAbk. nur für 250. Wer sich ein bisschen in der Materie auskennt weiß, welche statischen Probleme beim Bauen im Bestand auftreten und wie wichtig eine gute Zusammenarbeit schon in den frühen Planungsphasen zwischen Statiker und Architekt ist. Nimmt man allein nur 100.000 € anrechenbare Baukosten für die Tragwerksplanung an, kosten LPh 1-4 der Tragwerksplanung in Zone 2 schon ca. 4.000,- netto.
    Ich behaupte mal, dass so eine Aufstellung wie man sie hier sieht, kein Einzelfall ist. Deshalb mal meine Frage an die Architektenkollegen: Wie kommen Architekten darauf, den eigenen Leistungsbereich strickt nach HOAIAbk. abzurechen, aber wichtige bautechnische Nachweise für ein Appel und nen Ei anzubieten, völlig ignorierend, dass auch dort die HOAI gilt? Genau wegen solcher Angebote sind die Statikerhonorar im "Kleinhäuschenbau" kaputt. Da brauchen sich Architekten nicht wundern, wenn viele konstruktive Bauingenieure auch in der Objektplanung tätig sind.
  10. Kündigungsgrund: Schriftliche Kostenschätzung als Vorteil nutzen!

    Vorteil
    ist, dass Ihr die erste Kostenschätzung schriftlich im Angebot habt. Damit kann der Architekt nicht mehr bestreiten, dass die Planung vielleicht genehmigungsfähig (= Leistung erbracht), deren Verwendung aber kaum zumutbar ist => Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages (wichtiger Grund), die man aber wegen der formalen Anforderungen mit einem Anwalt besprechen sollte.
    Planer zur Nachbesserung (hier wohl neue Planung) auffordern, mal etwas intensiver über Anforderungen und Möglichkeiten reden und vielleicht einige Träume vergessen.
    Einige Zahlen sehen etwas seltsam aus, aber da kann ich als Laie wenig beurteilen (Elektro 5500 wird kaum für 235 m² gehobene Qualität reichen). Zahlungsplan ist schlampig (oder dreist), 50 % von LP8 bei Rohbaufertigstellung ist zwar eine Standardzahl, aber nicht, wenn der weniger als 10 % der Bausumme ausmacht.
    Es wäre wohl möglich, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und bisherige Zahlungen zurück zu verlangen (nur mit Anwalt!), aber davon steht da kein fertiges Haus. Die Vorgabe 1000 €/m² ist nicht ganz einfach, aber das muss der Planer sehen und ansprechen, also zweiter Versuch und mehr miteinander reden
    Gruß
    Volker Leue
  11. Holzbaukosten: Dachkonstruktion mit 120.000€ – zu teuer?

    Was soll eigentlich diese Position sein?
    Holzbau:
    Dachgeschosskonstruktion einsch. Dachbinder 120.000,00
    und OSBAbk.-DGAbk.-Decke
    Vielleicht hat der Architekt da etwas zu ungenau die Kosten geschätzt.
    Falls nur der Dachstuhl gerichtet werden soll, scheinen 12.000 € richtiger, denn er hat ja Dacheindeckung, Innenausbau, Dämmung usw. nochmals separat erfasst.
  12. Architekten-Leistung: Statik vs. Optik – Prioritäten falsch?

    Nein, ...
    Nein, für 12.000 bekommst du keinen Dachstuhl bei 240 m².
    Aber dies hier ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, warum den Architekten die Kunden weglaufen.
    Für ein paar bunte Bildchen sollen mal so eben 6 Mille bewegt werden. Aber für die Statik, die ich, gerade bei einer Aufstockung für wesentlich wichtiger halte, werden 900 veranschlagt.
    Nichts für ungut, aber wer solche Zahlen rausgibt, in vollem Bewusstsein, dass das nicht HOAIAbk.-Konform ist, der gehört, einfach ausgedrückt, bei der Architektenkammer angesch ...
  13. Dachkosten: Rechenfehler? 51.300€ realistisch für Eindeckung?

    wenn
    er sich doch vertipselt hat und da ist eine kleine "0" zu viel, dann kostet das Dach zusammengerechnet mit Eindeckung usw. 51.300,00 T€, ist für mich realistisch  -  oder nicht? Und dann kommt es auch mit den Summen hin.
    Aber er kalkuliert mir sonst etwas zu knapp.
    Gruß Andre
  14. Baukosten im Bestand: 1.000€ pro m² – realistisch oder Utopie?

    Der Kasus Knaxus ...
    Der Kasus Knaxus wird, so tippe ich mal, wieder der sein:
    brutto und netto. Eine Sache, die die wenigstens Architekten auf Anhieb hinbekommen.
    Aber 1.000 € pro m², bei Bauen im Bestand, das ist eine Hausnummer, die nicht ohne ist. Um nicht zu sagen eigentlich unmöglich. Wenn dann noch ein paar Winkel/Ecken/extravagante Wünsche sind, dann kannst du das vergessen.
  15. Honoraranspruch: Architekt Ziel verfehlt – Anwalt einschalten!

    zurück auf Start ..
    der hat das ziel verfehlt. honoraranspruch? wofür? Rechtsanwalt! bau/honorarrecht!
  16. Flachdach-Aufstockung: Ringanker notwendig? Kosten beachten!

    Danke erstmal für die Antworten. Ich muss noch ...
    Danke erstmal für die Antworten.
    Ich muss noch dazu sagen das wir im jetzigen Flachdach Bereich ca. 4 % Gefälle haben (Satteldach) was ja erst mal begradigt werden muss.
    Dafür wollte er einnen Ringanker erstellen auf dem die Balken für den Aufbau der 2 ten Etage liegen.
    Wenn Er sich bei der Position für Dachstuhl und OSBAbk. Decke verrechnet haben soll (eine 0 zu viel) dann würde die ganze Sache ja doch nicht so schlecht aussehen.
    Bis jetzt hat der Architekt auch noch keine Zahlungs Aufforderung geschickt, also kann man sicher alles noch friedlich lösen.
    Würden Sie sagen das man bei diesem Bauumfang mit ca. 250000 € hinkommen könnte.
    D. Böhm
  17. Baufinanzierung: 100.000€ Kostenüberschreitung – Vertrauensverlust?

    Meine grobe Daumenrichtung sagt ...
    Meine grobe Daumenrichtung sagt weiß man nicht.
    dazu müsste wan wirklich Details der Planung kennen, Grundrisse, Ansichten Schnitt.
    Kann sein, kann nicht sein. 250 k€ ist nicht wenig, dafür bekommt man eine ganze Masse. Aber ich brauche keine Tröte von Architekt der sich mal so ups um 100 k€ verballert. Das sind dann meistens die, die dann auf meinpfosten das für 17,95 haben wollen. Wer weiß, was da noch für Kinken in seinen bunten Bildchen lauern ...
    Markus, um Dich zu ergänzen: zurück auf los: mit einem neuen Planer, hier dürfte ein Vertrauensverhältsnis zerstört sein.
  18. Aufstockung: Hohe Vorbereitungskosten – Statik-Honorar prüfen!

    die Tücke liegt hier sicher im Detail ...
    die Tücke liegt hier sicher im Detail Entschuldigung, die Haustechnik habe ich überlesen ...
    Es ist auf jedenfall kein kleines Projekt, wenn erstmal für fast 45000 € die Voraussetzungen für die Aufstockungen geschaffen werden müssen (in dem Fall sind die 900 € für die Statik natürlich besonders seltsam ...)
    235 m² zusätzliche Wohnfläche auf mehr oder weniger einer Ebene. Das ist eine Riesenhütte: Insofern sind die 120000 für den Rohbau nicht mal so unrealistisch.
    Bei 20000 für die Heizung ist evtl. Austausch der Heizanlage mit drin ... 5500 für Elektrik kann vielleicht hinkommen, bei den Bädern (2) für 10000 € sehe ich allerdings schwarz.
    Ich fürchte dass das Projekt (auch wegen der enormen Vorbereitungskosten) nicht viel günstiger machbar ist.
    Allerdings schließ ich mich meinen Vorrednern an: Nicht ohne neuen Planer ... an den Neustart gehen.
    Gruß
  19. Zeichnungen zur Aufstockung: Visualisierung des Bauprojekts

    Ich habe noch ein paar Zeichnungen mit angehangen ...
    Ich habe noch ein paar Zeichnungen mit angehangen so das man sich in etwa vorstellen kann was da entstehen soll.
    D. Böhm

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  20. Budgetplanung: 250.000€ für Aufstockung – wird es reichen?

    wird eng
    250 dürfte eng werden, aber 350 sollten es auch nicht werden. Kommt halt auch drauf an, was am Bestand noch passieren soll, Außenanlagen etc.
    Honorare muss man ja auch noch hinzurechnen. Und den Statiker, der die Genehmigungsstatik für 900 € für dieses relativ aufwendige Konstruktion macht, möchte ich sehen. So jemanden findet man höchstens bei Internet-Auftragsbörsen.
  21. Bestandsumbau: Kosten für Öffnungen und Fensteränderung kalkulieren

    an den Außenanlage sowie im Erdgeschoss soll nicht ...
    an den Außenanlage sowie im Erdgeschoss soll nicht mehr viel gemacht werden.
    Es werden nur noch Öffnungen geschlossen, Wände entfernt und ein Durchgang hergestellt, sowie ein Panorama Fenster geändert.
    Das alles sollte so um die 10000-15000 € kosten.
    Den Vertrag des Statikers haben wir auch schon unter Dach und Fach.
    Ist nichts aus dem Internet ein ganz normaler Statiker halt soweit wir das beurteilen können.
  22. Grundrissoptimierung: Raummaße prüfen und Bad anpassen!

    soviel zum Thema HOAIAbk. ... 😉
    Nebenbei ... der Grundriss ist optimierbar: das Zimmer 3,5x knapp 6 m hat ein ungünstiges Maß ... Badezimmerwand um einen halben Meter verschieben ... das Bad ist dann immer noch groß genug ...
  23. Statiker-Honorar: Selbstlose Angebote – Realität oder Ausnahme?

    Selbstlos
    Es gibt halt selbstlose Statiker.
  24. Statiker-Vertrag: Arbeit pausieren wegen Architekten-Problemen?

    Ich habe da ein Fehler mit der Berechnung ...
    Ich habe da ein Fehler mit der Berechnung des Statikers gemacht.
    Den original Vertrag hatte meine Mutter mit dem Statiker gemacht und mir gerade eben rüber geschickt.
    Ich hänge ihn als PDF mit an und hätte da gleich noch eine Frage.
    Wir würden morgen mit dem Statiker sprechen ob er seine Arbeit vorübergehend einstellen könnte da es zu Problemen mit dem Architekten gekommen ist.
    Kann man das so machen, denn viel kann der Statiker dem Architekten noch nicht zugearbeitet haben da die Pläne erst kommende Woche zu Bauamt gehen sollten.

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  25. Baukostenanalyse: 1.063 €/m² für Aufstockung – realistische Zahl?

    Rechnen wir mal ...
    Rechnen wir mal 250 k€ bei 235 m² macht 1.063 €/m². Für nen ebenerdigen Walmdachbungalow. Fundament lass ich mal weg, dafür haste dann die Kosten für das Arbeiten im Bestand.
    Utopisch.
    da steht eine 3 als erste Zahl.
  26. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt verschätzt: Kostenexplosion bei Aufstockung – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Eine Kostenüberschreitung von 100.000€ bei einer geplanten Hausaufstockung wirft Fragen nach dem Honorar des Architekten, den Rechten des Bauherrn und möglichen Alternativen auf. Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit der Baukosten, die Kostenschätzung des Architekten und die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenplanung. Es wird auch die Rolle des Statikers und die Bedeutung eines klaren Architektenvertrags beleuchtet.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Kündigungsgrund: Schriftliche Kostenschätzung als Vorteil nutzen! kann eine schriftliche Kostenschätzung im Angebot als Vorteil bei einer möglichen Kündigung des Architektenvertrags dienen, sollte die Planung unzumutbar sein. Es wird jedoch empfohlen, dies mit einem Anwalt zu besprechen.

    💰 Kosten: Mehrere Nutzer äußern Bedenken hinsichtlich der Baukosten. Der Beitrag Baukostenanalyse: 1.063 €/m² für Aufstockung – realistische Zahl? stellt die Frage, ob 1.063 €/m² für eine Aufstockung realistisch sind, während andere Beiträge die hohen Kosten für den Dachstuhl (Holzbaukosten: Dachkonstruktion mit 120.000€ – zu teuer?) und die Statik (Aufstockung: Hohe Vorbereitungskosten – Statik-Honorar prüfen!) thematisieren.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, Angebote von anderen Baufirmen einzuholen, um die Preise des Architekten zu überprüfen (Architektenvertrag: Angebote vergleichen – Preise realistisch?). Zudem sollte der Grundriss auf Optimierungspotenzial geprüft werden, wie in Grundrissoptimierung: Raummaße prüfen und Bad anpassen! vorgeschlagen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird geraten, einen Rechtsanwalt für Baurecht und Honorarrecht zu konsultieren (Honoraranspruch: Architekt Ziel verfehlt – Anwalt einschalten!), um die eigenen Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem sollte die Zusammenarbeit mit dem Statiker überdacht werden (Statiker-Vertrag: Arbeit pausieren wegen Architekten-Problemen?), um weitere Kosten zu vermeiden.

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