Hallo an alle, die sich die Zeit nehmen und hier schreiben. Ich habe euch zu spät entdeckt, aber trotzdem bin ich dankbar für eure Mühe. Ich wusste selber nicht, dass ich Probleme bekomme,
aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe 2006 gebaut, mit Generalunternehmer, mein Architekt LPAbk. 1-8, hat auch die Energieberechnung gemacht, hat mir den Antrag für den Kredit KfW 60 bestätigt. Und ich dachte, ich habe den Haus mit Anforderung KfW60. Im Vertrag mit Generalunternehmer stand nur "Anforderungen der EnEVAbk. sind einzubehalten". Ich wohne in dem Haus seit 2006, mir fehlte die Berechnung. Trotz vielen Anforderungen habe ich sie nicht bekommen. Anzahl an Ausreden war groß ... Jemand hat mir ein Tipp mit dem Bauamt gegeben. Und dort konnte ich mir sie kopieren, wobei die Berechnung statt Zahl 60 nur 140! ist. Um nachzurüsten auf Standard 60, fehlt mir das Geld. Wenn KfW das rauskriegt, bekomme ich Ärger ... Was soll ich tun? Ist solche Situation durch die Haftpflichtversicherung des Architekt gedeckt? Der Mann schweigt und hgofft auf das Ende 2009, da ist die Verjährung da ...
Danke Heike
PS: email Adresse b.B.
Architekt und KfW60
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt und KfW60
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Dicker Hund
Der kfw-Kredit hat die relativ günstigen Zinsen und die Tilgungszuschüsse, weil er durch Steuergelder gefördert wird.
Wer also unrichtige Angaben gegenüber der kfw-Bank macht, um an den geförderten Kredit zu kommen, begeht, nach meinem laienhaften Rechtsverständnis, Subventionsbetrug.
Antragsteller bei der kfw-Bank sind erstmal Sie. Mir ist schleierhaft, warum ein Architekt die kfw-Bescheinigung fälscht, damit der Bauherr an den kfw-Kredit kommt, um anschließend etwas ganz anderes zu bauen. Das wäre doch wie Harakiri.
Möglicherweise ist der Wert von 140 die benötigte Endenergie. Wenn diese Endenergie durch regenerative Energien erzeugt wird, (Holzpellets, solar, Erdwärme etc.) liegt der Primärenergiekennwert niedriger, sodass durchaus der kfw-60 Standard eingehalten sein kann.
Deshalb sollten Sie zuerste den EnEVAbk.-Nachweis sachverständig prüfen lassen und mit den tatsächlichen Gebäudekennwerten nachrechnen lassen. Der Sachverständige wird Ihnen dann das Ergebnis, ob es sich um kfw-60-Haus handelt oder nicht, mitteilen können.
Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass es sich nicht um ein kfw-60-Haus handelt, sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) aufsuchen, um sich über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.
Gruß -
KfW 60
Wir haben WP, aber kein Solar.
Ist die EnEVAbk.-Berechnung bindend oder noch eine Art Beschäftigung und Geldquelle für die Architekten?
Gibt es da Urteile?
Danke Heike -
Natürlich
Der EnEVAbk.-Nachweis ist bindend. Ich vermute, Ihr Haus wird die zum Zeitpunkt des Bauantrags gültige EnEV einhalten.
Die Anforderung nach einem kfw-60 gehen über die EnEV-Anforderung hinaus. Da die kfw-60-Bestätigung vom Architekten unterzeichnet wurde, gehe ich davon aus, dass der Architekt auch die Planung und Bauüberwachung eines kfw-60-Hauses schuldet.
Nun nehme ich aber an, dass Sie als Laie den EnEV-Nachweis falsch interpretieren. Deshalb sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, der den EnEV-Nachweis überprüft und bewertet.
Sie können auch einen Auszug aus dem EnEV-Nachweis mit den Energiekenndaten und die kfw-60 Bescheinigung hier als Bild hochladen, wenn Sie die Daten der Beteiligten schwärzen.
Gruß -
Mal der Reihe nach ...
Sie haben vom Architekten ein Haus planen lassen und wollten den KfW 60 Kredit.
Die dafür notwendige Bescheinigung hat der Architekt unterschrieben?
Wenn ja, dann muss er auch so planen.
In so weit wäre er also in der Haftung.
Wann wurde denn die Architektenleistung abgenommen?Lassen Sie den EnEVAbk.-Nachweis prüfen und vor allem auch, ob er richtig aufgestellt und so wie aufgestellt auch gebaut wurde!
Gibt es da Abweichungen oder Ungereimtheiten - sofort zum Baurechts-RA.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Garage steht mit einer Seite auf der Bodenplatte des Hauses
- … wir bauen ein KFWAbk.A 55 Haus, sodass die gesamte Bodenplatte des Hauses auf XPS Platten …
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- … schießen werden, so um ca. 35000 ! Schnell nen Termin mit dem Architekten gemacht, der konnte das nicht nachvollziehen, sei doch alles im …
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- … Ein Architektenhaus ist kein Produkt von der Stange. Viele Dinge können daher …
- … Ob der Architekt haftbar gemacht werden kann? Wohl nur dann wenn er nachweislich Fehler …
- … es gab nichts an Sonderwünschen. es wurde durchaus reagiert, indem der Architekt Gewerke nachberhandelt hat. warum wir erst jetzt diesen weg gehen ist …
- … dahingestellt. die Bank und wir sagen nein. Wir reden über ein kfw 70 Haus, 126 m² wfl., ohne Garage und ohne feige Außenanlagen …
- … beschrieben. Es bleibt aber die Frage: Wie bekomme ich von einem Architekten ein Haus nach meinem Budget und nicht nach seinen Preisvorstellungen. …
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- … 1.253,97 EUR/m². Kostenmehrung also 158,73 EUR/m². Wohlgemerkt: für ein Architektenhaus in Massivbauweise, nicht für einen Bleistifttempel mit Spanplatten wie sie …
- … 235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). Was …
- … also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … >235.000 netto (Kalkulationsgrundlage des Architekten) zzgl. 19 % MwSt ergibt 280.000 (Endpreis für den Verbraucher). …
- … Was also werfen Sie dem Architekten vor, außer vielleicht, dass er diesen Unterschied vorab nicht ausreichend kommuniziert hat? …
- … Ich könnte mir denken, dass das auch für Architekten gilt. Es se denn, der Kunde des Architekten …
- … Wurde das Haus in der Entwurfsplanung bereits als KfW70-Haus geplant? …
- … Waren in den 165 Tsd auch die Architektenkosten enthalten? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - KfW Standard nicht erreicht - Schadensersatzanspruch?
- … KfW Standard nicht erreicht - Schadensersatzanspruch? …
- … Wir haben ein KfW Effizienzhaus 100 zusammen mit einem Architekten und einem Energiesachverständigen …
- … konnte dies noch erreicht werden. Die entstandenen Zusatzkosten habe ich vom Architektenhonorar abgezogen, da bereits bei der Angebotseinholung die Werte nicht berücksichtigt …
- … wurden. Der Architekt besteht jedoch auf den vollen Honorarbetrag. Habe ich rechtlich hier eine Chance? …
- … *Der Architekt? …
- … Ich denke, dass allein der Architekt dafür verantwortlich ist, da er bereits in seinen Anfragen bzw. dann …
- … mir hier auch nur ums Prinzip - ich möchte von dem Architekten lediglich die Kosten für die Wärmebrückenberechnung erstattet haben. Diese belaufen …
- … die Vorgehensweise jetzt richtig sein, damit es keinen Ärger mit der kfw-Bank gibt. Der EnEVAbk.-Nachweisersteller muss die Kosten für diesen Nachweis auch …
- … bezahlen und in Vorleistung gehen. Wo Sie sich das dann wiederholen (Architekt, Baufirma) hängt von den Umständen ab. …
- … auch mit 40 % weniger Dämmstärke (dafür bessere WLG?) + Wärmebrückenberechnung den KfW100 Status zu halten, dann wäre ja in Sachen Energieverbrauch kein …
- … Der Architekt, der die Energieberatervorgaben versemmelt, oder der Energieberater, der dicke Einsparpotentiale liegen …
- … Von daher sehe ich keine sehr einfache Ausgangslage, vom Architekten (wenn es denn alles wirklich so war) Geld zu holen. …
- … Seiten an, ehe sie Recht sprechen. Wer weiß, welche Argumente der Architekt anzubieten hat. …
- … interessante Frage wäre, ob das Ziel KfW 100 oder minimale Heizkosten waren. KfW 100 wurde mit der Wärmebrückenberechnung erreicht. Der Bauherr hat (möglicherweise) …
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