Bauvorlageberechtigung & Architekt: Notwendigkeit, Kosten & Alternativen im Überblick?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauvorlageberechtigung & Architekt: Notwendigkeit, Kosten & Alternativen im Überblick?
Natürlich benötigt man einen Bauvorlagenberechtigten Ing. Auch wenn's manchem weh tun mag, im besten Falle einen Architekten für die Gesamtplanung.
Natürlich können hier keine fachtechnischen Stellungnahmen erfolgen, ohne den konkreten Fall zu kennen, erst Recht keine rechtlichen Beurteilungen. Ohne Beauftragung eines kompetenten sachverständigen und Fachanwalt für Baurecht, werden Sie, nach erfolgter Prüfung des Sachverhalts, nicht weiterkommen.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen in einem Erstberatungsgespräch bei einen entsprechenden Anwalt die rechtlichen Gegebenheiten zu erörtern und ggf. prüfen zu lassen. Dann wissen Sie mehr.
M.E. dürften Sie, wenn Ihr Vortrag zutreffend ist, gute Chancen haben. Allemal empfehlenswert ist die Einschaltung der Ingenieurekammer (Rechtsabteilung) noch vor einem möglichen Gerichtsverfahren (aus eigener Erfahrung). Diese wird entsprechende Möglichkeiten aufzeigen, um dem "Ingenieurskollegen" zur Verantwortung zu ziehen. Meine pers. Bemerkung: solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht.
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🔴 Kritisch: Unzureichende Planung und fehlende Genehmigungen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen.
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Herr Wrobel benötigt für sein Bauvorhaben wahrscheinlich einen Bauvorlagenberechtigten. Dies ist im besten Fall ein Architekt, der die Gesamtplanung übernimmt. Es ist wichtig zu beachten, dass ohne Kenntnis des konkreten Falls keine fachtechnischen oder rechtlichen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Ich empfehle, einen Fachanwalt für Baurecht für eine Erstberatung zu konsultieren, um die Gegebenheiten zu erörtern und die Chancen zu prüfen. Die Einschaltung der Ingenieurkammer oder der Rechtsabteilung könnte ebenfalls in Betracht gezogen werden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gerichtsverfahren.
🔴 Gefahr: Ohne die notwendige Bauvorlageberechtigung kann es zu Baustopps und rechtlichen Konsequenzen kommen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Notwendigkeit einer Bauvorlageberechtigung und die Qualifikation des Planers frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvorlageberechtigung
- Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Sie ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Landesbauordnung - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden und Freianlagen. Er ist in der Regel in die Architektenkammer eingetragen und verfügt über eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Entwurf, Gestaltung - Bauingenieur
- Ein Bauingenieur ist ein Fachmann für die technische Planung, Statik und Bauausführung von Bauwerken. Er ist in der Regel in die Ingenieurkammer eingetragen und verfügt über eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung.
Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerksplanung, Bauausführung - Landesbauordnung
- Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Zuständigkeiten der Baubehörden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie wird von der zuständigen Baubehörde erteilt, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvorlageberechtigung, Baurecht - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Er enthält alle erforderlichen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlageberechtigung, Baurecht - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung und soll eine angemessene Entlohnung der Fachleute sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bauvorlageberechtigung?
Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Sie ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. - Wer benötigt eine Bauvorlageberechtigung?
Grundsätzlich benötigt jeder, der ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben plant, eine Bauvorlageberechtigung. Dies betrifft in der Regel Bauherren, die nicht selbst über die erforderliche Qualifikation verfügen. In diesen Fällen muss ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur hinzugezogen werden. - Wer ist bauvorlageberechtigt?
Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architekten und qualifizierte Bauingenieure, die in die jeweilige Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen sind. Die genauen Voraussetzungen sind in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. - Was passiert, wenn man ohne Bauvorlageberechtigung baut?
Das Bauen ohne Bauvorlageberechtigung kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Baubehörde kann einen Baustopp verhängen, die Beseitigung des Schwarzbaus anordnen und Bußgelder verhängen. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche entstehen, beispielsweise wenn das Bauwerk Mängel aufweist. - Kann ein Bauingenieur einen Architekten ersetzen?
In vielen Fällen ja, aber es hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und der Art des Bauvorhabens ab. Einige Landesbauordnungen erlauben es Bauingenieuren, Bauvorlagen für bestimmte Arten von Gebäuden einzureichen, während für andere Gebäude ein Architekt erforderlich ist. - Welche Kosten entstehen durch einen Architekten mit Bauvorlageberechtigung?
Die Kosten für einen Architekten mit Bauvorlageberechtigung richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Umfang der Leistungen. Sie können je nach Bauvorhaben und Region variieren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauingenieur?
Architekten konzentrieren sich hauptsächlich auf die gestalterischen und entwurflichen Aspekte eines Gebäudes, während Bauingenieure sich mit der technischen Planung, Statik und Bauausführung befassen. Beide Berufsgruppen können jedoch auch Bauvorlageberechtigt sein, abhängig von den jeweiligen Landesbauordnungen. - Wo finde ich einen Architekten oder Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung?
Architekten und Bauingenieure mit Bauvorlageberechtigung finden Sie über die Architekten- und Ingenieurkammern der jeweiligen Bundesländer. Diese führen Listen der eingetragenen Mitglieder und können bei der Suche behilflich sein.
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Bauvorlage: Fehlende Berechtigung – Konsequenzen für Bauträger
Jetzt übertreiben Sie aber
"Bemerkung: solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht. "
Herr Kaiser,
aus meinen konkreten Nachfragen bei Herrn Wrobel konnte ich folgende Fakten herauslesen:
Das Bauvorhaben ist genehmigt.
Das Bauamt sieht keinen Handlungsbedarf sich weiter um die fehlende Bauvorlageberechtigung zu kümmern.
Das Gebäude ist standsicher.
Die mangelhafte Statik ist gar nicht mangelhaft, es gab nur eine Nachtragsberechnung, in der zusätzliche Stahlträger im Dach angeordnet wurden. Gründe hierür kann es viele geben, die der Statiker wahrscheinlich gar nicht zu vertreten hat.
Also gibt es Aufgrund der Darstellung von Herrn Wrobel keinen Grund für die Bemerkung: "solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht"
Eher kann man sagen "solche Bauträger braucht die Welt nicht". Leider werden sich aus wirtschftlichen Gründen immer mehr Architekten und Bauingenieure zu Unterschriftssklaven und Rechenknechten der Bauträger machen lassen müssen.
Oder stört Sie die Tatsache, dass neben Architekten auch Bauingenieure Bauvorlagen anfertigen und einreichen können?
Gruß -
Bauvorlage: Genehmigung trotz fehlender Berechtigung – Was nun?
974: Mit Nichten ...
Herr Lott.
"Das Bauvorhaben ist genehmigt.
Das Bauamt sieht keinen Handlungsbedarf sich weiter um die fehlende Bauvorlageberechtigung zu kümmern.
Das Gebäude ist standsicher. "
=> darum geht es dem Fragesteller hier doch überhaupt nicht.
und OK Ich ergänze gerne, dass neben den hier erwähnten "Kollegen" ebenso oder u.v.m. die üblen Bauträger, die es nach meiner Erfahrung zu Hauf gibt, nicht gebraucht werden. Und, ich denke schon, dass man rechtlich gegen diese "Herrschaften" vorgehen sollte, auch zum Vorteil für die vielen guten Leute und zum Schutz der Verbraucher und Häusleerwerber.
Ihre teils langen Ausführungen, die teilweise ohne konkreten Bezug zur Fragestellung, überall öffentlich nachlesbare Inhalte haben, und durchaus nicht unrichtig sind, erachte ich als unnötig und nicht unbedingt hilfreich, da es sich um Laienfragen handelt, die m.E. möglichst kurz und präzise beantwortet werden sollten um dann tatsächlich eine erste (hier kostenfreie) Hilfestellung zu sein. -
Statik mangelhaft: Lastabtragung Dach – Haftung des Bauträgers?
Thema verfehlt
Herr Kaiser,
ich zitiere nochmal aus einer Antwort von Herrn Wrobel, die auf meine Nachfragen hin gegeben wurde:
"Die Standsicherheit ist auch nicht direkt gefährdet, lediglich die Lastabtragung des Daches ist nicht gewährleistet. Die Statik ist lediglich insoweit mangelhaft, das diese für die " gekaufte" Nutzung des Gebäudes nicht ausreicht. Daraufhin wurde vom Statiker (den der Bauträger natürlich beauftragt hat) eine korrigierte Statik abgegeben die Bauteile (Stahlträger) enthält die nachweislich nicht verbaut wurden. "
Insoweit gehen Ihre Empfehlungen bezüglich Einschaltung der Ingenieurkammer usw. am Thema vorbei.
Die Stahlträger sind berechnet worden und müssen nun eingebaut werden. Das ist Sache des Bauträgers.
Der Bauherr hat bereits einen laufenden Gerichtsprozess, also hat er wohl auch einen Rechtsanwalt und ein Sachverständiger ist auch schon involviert.
Also braucht der Fragesteller gar kein Erstberatungsgespräch, weil er schon mitten im Rechtsstreit ist und deshalb wohl auch anwaltlich vertreten ist. Einen Sachverständigen braucht er auch nicht mehr, da es wohl schon ein Gutachten gibt. Das Gericht wird bei Bedarf weitere Gutachter hinzuziehen.
Also geht es doch darum, was der Bauträger dem Bauherrn vertraglich schuldet und ob der Bauträger noch die Dachkonstruktion so ertüchtigen muss, wie der Statiker dies berechnet hat. Um diese Frage wird sich das Gericht kümmern.
Deshalb halte ich die Kollegenschelte des uns unbekannten Kollegen für grundlos und ein Hinweis auf die fehlende Bauvorlageberechtigung des Statikers wird vor Gericht wohl nur als Randnotiz wahrgenommen werden.
Gruß -
Bauamt außen vor? Vorwurf gegen Bauträger – Rechtliche Schritte
974: Der Fragesteller ...
scheint nur einen Vorwand für ein Schlechtmachen des Bauträger und dessen "Gehilfen", bspw. dr. "Geldbuße" etc., zu suchen. Aber das Bauamt ist, gem. der bisherigen Schilderung des Fragestellers, wohl außen vor. Eine Prüfung ist meines Wissens nicht angezeigt, wenn nicht ggf. offensichtliche Mängel bestehen. Somit keine Amtshaftung und was soll bitteschön: "vielleicht wäre es dem Bauamt ja irgendwie nahezubringen (nachträglich) noch ein Bußgeld (-Verfahren) aufzuerlegen, damit ggf. meine Erfolgsaussichten vor Gericht steigen.
Alles rechtliche Dinge, die ein kompetenter Anwalt beantworten kann und muss. Hier ist dies wohl kaum möglich. Dumm finde ich es jedenfalls, dass manche Fragesteller so lange hinterm Berg halten mit deren Wissen, dass unnötige Diskussionen entstehen.
"Würde es mich natürlich interessieren ob man nicht über das Bauamt eine Geldbuße veranlassen kann. Und wie ich dies angehen sollte. Seit es das verbrauchfeindliche vereinfachte Verfahren (bei dem man den Bock zum Gärtner gemacht hat) in RLP eingeführt hat, habe ich das Gefühl das, das Bauamt "schmollt" nach dem Motto "Macht doch grad euren Kram alleine, ihr werdet schon sehen wie weit ihr kommt" 😉 "
Herr Lott: wollte natürlich nicht Ihre Kompetenz infrage stellen, im Gegenteil, allerdings: "in der Kürze liegt die Würze"
😉 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bauvorlageberechtigung: Architekt, Kosten & Alternativen – Ein Überblick
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Bauvorlageberechtigung, insbesondere die Rolle des Architekten und die möglichen Konsequenzen bei fehlender Berechtigung. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein Bauvorhaben trotz fehlender Bauvorlageberechtigung genehmigt werden kann und welche Risiken dies birgt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Haftung des Bauträgers bei mangelhafter Statik und den möglichen rechtlichen Schritten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauvorlage: Fehlende Berechtigung – Konsequenzen für Bauträger wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende Bauvorlageberechtigung schwerwiegende Folgen für den Bauträger haben kann, insbesondere wenn die Statik mangelhaft ist.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauvorlage: Genehmigung trotz fehlender Berechtigung – Was nun? diskutiert die Frage, ob ein Bauvorhaben trotz fehlender Bauvorlageberechtigung genehmigt werden kann und welche Risiken dies birgt. Es wird betont, dass die Genehmigung eines solchen Bauvorhabens nicht automatisch bedeutet, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Statik mangelhaft: Lastabtragung Dach – Haftung des Bauträgers? wird die mangelhafte Statik des Daches thematisiert und die Frage aufgeworfen, inwieweit der Bauträger dafür haftbar gemacht werden kann. Es wird empfohlen, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Situation zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit der Bauvorlageberechtigung oder mangelhafter Statik sollte man sich umgehend an einen Architekten, Bauingenieur, Sachverständigen und einen Fachanwalt für Baurecht wenden. Der Beitrag Bauamt außen vor? Vorwurf gegen Bauträger – Rechtliche Schritte gibt Hinweise zu möglichen rechtlichen Schritten gegen den Bauträger.
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