Bei uns wurde einfach die Sauberkeitsschicht nicht ausgeführt, dafür Folie 2-lagig. Es ist zufällig nach der Bauabnahme rausgekommen, keiner hat uns was gesagt. Wegen einigen Mängel und aus unserer Sicht falscher Rechnung stehen wir vom Gericht. Es war ein Gerichtsgutachter da, eine Kernbohrung wurde veranlasst (Bohrkerne). Der Gutachter war sehr überrascht, dass wir auf diese Schicht bestehen, verdichtete Kiesschicht reicht aus!?! Bei der Kernbohrung wurde festgestellt, dass untere Bewehrung ais Unwissenheit nicht beanstandet, das ist neu. Die Bewehrungsabnahme fand stat, der Statiker = der Planer = der Bauleiter hat aber die Seiten gewechselt und hält mit dem Bauunternehmer dicht.
Jetzt zu der Frage, die uns quält. Wir wollen das als Mangel angeben, müssen aber den Gutachter vorauszahlen. Wir haben Angst, dass Gericht später sagt, es ist ein Mangel, aber wir haben kein Schaden, deswegen keine Kostenerstattung!
Hat jemand andere Erfahrungen? Wie sollen wir vorgehen?
Udo und Marianne
rechtliche Frage?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
rechtliche Frage?
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mehr Input!
Liebe Fragesteller!
Eure Mängelbeschreibung:
"untere Bewehrung aus Unwissenheit nicht beanstandet"
ist viel zu ungenau, als dass sich jemand hier im Forum etwas darunter vorstellen könnte. Worin besteht denn der Mangel, den ihr vermutet, konkret? Wurde z.B. von den Bewehrungsplänen abgewichen und falls ja, in welcher Weise? Und wieso konnte der Mangel bei einer Kernbohrung entdeckt werden?
Erst dann können wir uns hier damit befassen, ob es denklogisch möglich wäre, dass das Gericht das Vorliegen eines Mangels bejaht, aber eine Verpflichtung zur Mangelbeseitigung verneint.
Zum Thema Sauberkeitsschicht fehlen mit die technisch-fundierten Kenntnisse, vielleicht kann hier jemand anderes noch etwas dazu sagen. Ich habe aber gehört, dass schöne betonierte Sauberkeitsschichten im klassischen Sinne beim Bau von 1-Fam-Häusern immer seltener anzutreffen sind. Sie dient wohl nur dazu, dass die Bewehrungen nicht im Baugrund einsinken, bevor betoniert wird (alle Fachleute: bitte korrigiert mich, wenn das Quatsch sein sollte!). Wenn es der Bauunternehmer auf andere Weise schafft, dass die Bewehrungen an ihrer Position bleiben, soll es wohl trotzdem reichen.
Viele Grüße
Ralf -
Nur soviel:
Rechtliche Fragen werden hier nicht, bzw. höchstens verallgemeinert beantwortet.
Ganz allgemein gesprochen kann ich aus Erfahrung sagen, dass Bauherren und deren Anwälte, die in einem Verfahren wegen Bauleistungen stecken, sich eine Beratungsleistung eines eigenen privaten Sachverständigen leisten sollten.
Dieser private Sachverständige kann den Beweisbeschluss, die Beweisfragen und die Abrechnungen checken. Möglicherweise stellen sich dann manche Abrechnungsunstimmigkeiten als Bagatellen oder als korrekt abgerechnet heraus. Ebenso sind manche Mängel gar keine Mängel, oder sind kaum der Rede Wert.
Deshalb empfiehlt es sich, mit dem Anwalt und einem eigenen Sachverständigen (Architekt/Bauingenieur) zu beraten, welche Mängel tatsächlich da sind und aufrecht erhalten werden sollen. Auf alle anderen kleineren Mängelbehauptungen, wo Sie unterliegen könnten, verzichten Sie. Das senkt den Streitwert und in Folge die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten (Anwaltskosten, Gutachterkosten).
Gruß -
@ Andreas Lott: Nur als kurzer Hinweis zu ...
@ Andreas Lott:
Nur als kurzer Hinweis zu Ihrer Aussage: "Rechtliche Fragen werden hier nicht, bzw. höchstens verallgemeinert beantwortet. "
Rechtsberatung ist nur denjenigen nicht gestattet, die nach dem Rechtsberatungsgesetz hierzu keine besondere Erlaubnis erteilt bekommen haben. Wir Anwälte gehören zu denen, die rechtlich beraten dürfen, auch in einem Internetforum, wie diesem.
Eine juristisch fundierte Beratung im Einzelfall anhand aller Unterlagen kann eine Thread hier im Forum natürlich niemals ersetzen.
Ihrem Hinweis auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Sachverständigen schließe ich mich im übrigen voll an. Oftmals wird bei solchen Konstellationen am falschen Ende gespart.
Viele Grüße,
Ralf -
Eine Frage noch an die Bauherren:
Hallo Udo und Marianne,
interessehalber habe ich an Sie noch eine Frage:
Mittlerweile gibt es viele Bauherren, die um zu Sparen nur noch das baurechtlich nötigste an Planung durchführen lassen, also gerade mal Baueingabeplanung fürs Bauamt in 1:100, eine möglichst günstige Statik und noch für wenige hundert € zusammengestrickte Leistungsverzeichnisse.
Ausführungs-, Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) sind oft Fremdwörter. Ausschreibung, Mitwirkung bei Vergabe und Abrechnung, Bauüberwachung und Dokumentation durch einen Architekten und Ingenieur sind oft Fremdwörter.
Manche Bauherren fühlen sich heutzutage ohne Ausbildung in der Lage, die Bauabwicklung, Überwachung und Abrechnung mit den Bauunternehmern selbst in die Hand zu nehmen und verzichten auf die (scheinbar) teure Inanspruchnahme von Architekten- und Ingenieursleistungen (Architektenleistungen, Ingenieursleistungen).
Es zeigt sich aber schon sehr oft, dass das an der Planung eingesparte Geld (oder sogar ein vielfaches davon) hinterher für Gerichtsverfahren, Gutachten und Anwaltskosten verschleudert wird.
Ist dies bei Ihnen ebenso der Fall oder haben Sie auch einen Architekten im Boot? Wenn ja, darf ich fragen mit welchen Leistungsphasen und welchem Honorar dieser beauftragt war?
Gruß -
Der Architekt war dabei, LP 1-8,
Hallo,
ich konnte nicht eher Antworten, das ganze schlaucht sehr, das Familienleben leidet enorm.
Also die Sauberkeitsschicht war vertraglich vereinbart, untere Bewehrung ha ca. 1,5 cm Betonbedeckung, die obere Bewehrung 7-8 cm. Die Bewehrung wurde angeblich abgenommen, wir haben keine Unterlagen.
Vom Gericht müssen wir die Kosten zuerst tragen, wir haben das mit der Bewehrung nicht als Mangel angegeben. Wir haben Angst, dass folgendes passiert, Mandel= kein Schaden = kein Geld zurück
Udo und Marianne -
Abwägen ...
Inwieweit kann es denn ein Koordinierungsfehler oder Bauleitungsfehler des Architekten sein? Welche Rolle hat der Architekt bei der Prüfung der Rechnung und Anmahnung der Mängel gespielt?
Ich denke, es wird schwierig, hier viel Geld rauszuhohlen. Wegen der fehlenden Sauberkeitsschicht aus Beton ist nicht das ganze Gebäude mangelhaft. Es ist zwar entgegen der Beauftragung eine andere Art der Sauberkeitsschicht eingebaut worden, aber diese erfüllt als Kiesschicht auch Ihren Zweck.
Da der Mangel während der Bauausführung nicht angemahnt wurde (mangelhafte Bauüberwachung) kann er nun nicht mehr mit verhältnismäßigem Aufwand behoben werden. Wenn das Abdichtungskonzept der Abdichtung des kellefußbodens dennoch funktioniert, ist gar kein Schaden entstanden.
Dann können Sie maximal verlangen, dass der Bauunternehmer diese Kiessauberkeitsschicht nicht bezahlt bekommt. Eine Betonsauberkeitsschicht darf der Bauunternehmer eh nicht abrechnen, da sie ja nicht ausgeführt wurde.
Nun kosten eine 5-10 cm Kiessauberkeitsschicht im Schnitt 5-8 €/m². Eine Betonsauberkeitsschicht 5-10 cm vielleicht 6-9 €/m².
Bei einer Grundfläche von z.B. 120 m² beträgt dieser Streitposten also (nur) zwischen 600 und 1000 € zzgl. MwSt. Dafür allein fängt man noch keinen Prozess an.
Haben Sie die Sauberkeitsschicht denn überhaupt schon bezahlt, oder verlangt der Bauunternehmer Geld dafür? Warum haben Sie den Betrag (bzw. ihr Architekt) nicht erstmal aus der Rechnung gekürzt? Dann wäre der Bauunternehmer am Zug gewesen.
Wer hat eigentlich geklagt? Sie oder der BU?
Ich verstehe nicht, warum Sie wegen unstimmiger Rechnung und einigen Mängel vor Gericht stehen, wenn doch der Architekt erstmal derjenige ist, der die Rechnung prüft und nötigenfalls korrigiert und dann zur Zahlung freigibt. Welche Rolle hat Ihr Architekt da gespielt?
Gruß
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