Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte

Hallo!
Hoffentlich bin in diesem Forum richtig. Mein Anliegen ist nämlich ein bisschen kompliziert, sodass ich nicht genau wusste, wo ich es einordnen soll ...
Leider deswegen auch ein bisschen länglich, sorry. Und jetzt los: mein Mann und ich haben Mitte letzten Jahres ein vier Jahre altes Haus in NRW gekauft, bei dem noch einige Restarbeiten zu erledigen sind, unter anderem der Umbau des Vorgartens mit der Einfahrt. Wir hatten einen sehr großen Lichthof rechts (Licht fürs Büro im UGAbk.) und eine sehr schmale Einfahrt links und das Pflaster hatte sich zu Lichthof-Seite schon gesenkt, zudem waren einige Sachen noch sehr provisorisch). Weil wir handwerklich nicht so versiert sind, haben wir einen Bauleiter engagiert (mit Vertrag). Dieser hat einen Gartenbauer empfohlen, der nach einem gemeinsamen Termin ein Vorschlag mit Zeichnung und ein Angebot erstellt hat: ein Teil des Lichthofs sollte überbaut und die Einfahrt dadurch verbreitert werden, der Lichthof verkleinert und neu gestaltet (Trockenmauer) und außerdem ein Mülltonnenstellplatz erstellt werden. 7.600 € brutto Kostenvoranschlag fürs Ganze. Der Kostenvoranschlag wurde vom Bauleiter geprüft. Wir hatten dann nochmals einen Termin, in dem wir ein paar Details besprochen haben. Der Gartenbauer wollte uns ein aktualisiertes Angebot schicken und dann einen Termin für den Umbaubeginn mitteilen. Das Ganze war Mitte Oktober. Drei Wochen später hatten wir dann einen Anruf von unserem Bauleiter auf dem AB, dass die Arbeiten übermorgen (!) beginnen sollen  -  ein neues Angebot war noch nicht da. Ich habe dann darauf bestanden, dass wir noch eines bekommen  -  in dem dann aber einer der diskutierten Punkte, nämlich verschiedene Preise für die Abdeckung (Gitter? Glas?) für einen beim Umbau neu entstehenden Lichtschacht nicht aufgeführt war. Hinterher stellte sich dann heraus, dass das Gitter NIE Teil des Angebots gewesen war, obwohl es auf der Zeichnung deutlich zu sehen ist. Meinem Mann und mir war das nicht aufgefallen, ich denke aber, dass der Gartenbauer uns darauf hätte hinweisen können, weil wir einige Zeit über die Ausführung der Abdeckung (Gitter? Glas?) diskutiert hatten. Und dem Bauleiter hätte es ja auch auffallen können. Das Gitter ist dann von einem Schlosser "maßgefertigt" worden.
Der Umbau startete trotzdem wie geplant. Nach Entwurf des Bauleiters haben wir mit dem Gartenbauer einen Werksvertrag (VOBAbk., Einheitspreisvertrag) auf Basis des Angebots abgeschlossen. Dieser sah auch vor, dass wir innerhalb von 24 h die Stundenzettel bekommen und diese auch abzeichnen (haben wir für fast alle Tage gemacht).
Während des Baus tauchten leider ein paar unvorhergesehene Sachen auf: der Kanalanschluss war nicht wie von Gartenbauer und Bauleiter erwartet auf der linken Seite, sondern der rechten Seite des Hauses, sodass das Regenwasser von der neu eingebauten Akkurinne durch den ganzen Vorgarten geleitet und dieser deswegen ausgeschachtet werden musste. Dabei stellte sich auch noch heraus, dass eine der schon vorhandenen Rohrleitungen ein falsches Gefälle aufwies. Weil wir nicht das Risiko eines Wasserschadens im Vorgarten (mit erneuten Ausschachten) eingehen wollten, haben wir auf dieses Rohr neu verlegen lassen.
Angesichts dieser Mehrarbeiten war uns schon klar, dass der Umbau deutlich teurer als geplant werden würde  -  geschätzt haben wir etwa auf 10.000 €.
Die Fertigstellung des Umbaus war ursprünglich für Ende November 2007 geplant, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 5.950 € haben wir Mitte November erhalten und bezahlt.
Nach den ersten Arbeiten kam es aber zu einer Pause, weil der Zaun noch nicht geliefert werden konnte. Diese wurde Mitte Dezember gebaut und Stand heute stehen noch die Pflanzarbeiten aus (Wert etwa 800 €).
Ende März hat der Gartenbauer trotzdem eine "Teil-Schluss-Rechnung" in Höhe von 12.817 € gestellt! Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich das gesehen habe! Unser Bauleiter hat diese Rechnung zuerst erhalten und mit Hilfe der Wiegescheine überprüft  -  zur Höhe hat er aber kein Wort verloren!
Wir konnten die Überziehung nicht nachvollziehen  -  Mehrkosten für Entwässerungsarbeiten und zusätzliche Arbeiten belaufen sich auf rund 1.800 €. Wir haben z.B. nicht verstanden, dass im Voranschlag Abfahren von 5 t Aushub angesetzt war, am Ende es aber 35 t waren!
Wir haben dann nach einigem Hin und Herr mit dem Bauleiter einen gemeinsamen Termin mit Gartenbauer und Bauleiter vorgeschlagen, in dem uns als Grund der Mehrkosten erklärt wurde:
  • Wegen des Ausschachtens war deutlich mehr Aushub nötig, der Aufgrund der beengten Situation auf unserem Grundstück/Straße abgefahren und dann wieder ersetzt werden musste.
  • Ursprünglich war nur das Pflastern eines kleinen Teilstücks von 5 m² vorgesehen. Aus Weisung unseres Bauleiters wurde dann aber die gesamte Einfahrt aufgenommen und neu verlegt (22 m²).

Das stimmt, unserer Meinung nach waren die 5 m² aber etwas sehr knapp kalkuliert, weil schon nach Zeichnung eigentlich klar war, dass mit Anschluss mindestens 10 m² gepflastert werden müssen (ist uns leider auch erst hinterher aufgefallen).

  • Weil der Untergrund schlechter als erwartet war, mussten zum Überbau des Lichthofs deutlich höhere Mauerscheiben eingesetzt werden. Hierzu ging ein Zusatzangebot an unseren Bauleiter, das wir aber nie gesehen haben.
  • Die unvorhergesehen Rohrarbeiten.
  • Und dann noch ein paar Kleinigkeiten (z.B. Spritzschutzstreifen, obwohl er auf der Zeichnung zu sehen war)

Telefonisch hat der Gartenbauer mir auch noch gesagt, dass er unserem Bauleiter gesagt hätte, dass das Ganze "wesentlich teurer" wird. Das kam bei uns aber auch nicht an.
Während des ganzen Gespräches hatte ich den Eindruck, dass unser Bauleiter eher auf der Seite des Gartenbauers stand, als auf unserer und uns einige Male geradzu "in den Rücken" gefallen ist (vielleicht weil er nach tatsächlicher Rechnung und nicht Kostenvoranschlag bezahlt wird?)
Der Gartenbauer war bereit ca. 300 € bei der Rechnung nachzulassen, was wir angesichts der Höhe der Kostenüberschreitung ein bisschen wenig finden ...
Meine Fragen sind nun: War es denn OK, dass wir über die Kostenüberschreitung in dieser Höhe nicht (schriftlich) informiert wurden? Kann man bei der Höhe der Rechnung noch was machen, obwohl wir Stundenzettel unterschrieben haben? Und hat der Bauleiter bei Angebotsprüfung und Kostenkontrolle richtig gearbeitet?
Sollten/müssen wir denn eigentlich noch eine Abnahme des Umbaus machen?
Sollte noch schreiben, dass es an der Arbeit selbst bisher nichts auszusetzen gab  -  wenn man mal davon absieht, dass der Umbau wegen der ausstehenden Pflanzarbeiteren eigentlich noch nicht abgeschlossen ist. Die Arbeiter waren nett und haben wirklich gut gearbeitet, der Fachbauleiter hat sich allerdings ein bisschen selten sehen lassen.
Ehrlich gesagt, halte ich den abgerechneten Aufwand auch nicht für total unrealistisch (eine genaue 1:1-Kontrolle anhand der Stundenzettel fand ich aber schwierig), aber ich finde, dass man uns bei einer solchen Überschreitung früher hätte informieren sollen. Vielleicht hätten wir dann ein paar Sachen "vereinfacht".
Vielen Dank fürs Lesen und schon im Voraus für die Hilfe.

  • Name:
  • Renate
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie mit erheblichen Kostenüberschreitungen bei Ihrem Vorgartenumbau konfrontiert sind. Um Ihre Situation besser einschätzen zu können, ist es wichtig, den Vertrag mit dem Gartenbauer und die Rolle des Bauleiters genauer zu betrachten.

    🔴 Gefahr: Unkontrollierte Mehrkosten können schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden, um weitere Schäden zu vermeiden.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Angebotsprüfung: Vergleichen Sie das ursprüngliche Angebot mit den tatsächlich angefallenen Kosten. Achten Sie auf Nachtragsangebote und deren Begründung.
    • Kostenkontrolle: Führen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung durch. Dokumentieren Sie alle Mehrkosten und fordern Sie entsprechende Nachweise vom Gartenbauer an (z.B. Wiegescheine für Aushub).
    • Abnahme: Verweigern Sie die Abnahme, wenn Mängel vorliegen oder die Kostenüberschreitung nicht geklärt ist. Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Schritt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag und die Abrechnungen von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Einheitspreisvertrag
    Vertrag, bei dem die Kosten pro Leistungseinheit festgelegt sind. Die Gesamtkosten variieren je nach Menge der erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Werksvertrag, Pauschalvertrag, Stundensatzvertrag
    Werksvertrag
    Vertrag, bei dem ein bestimmtes Werk (z.B. ein fertiger Vorgarten) zu einem festen Preis vereinbart wird.
    Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Bauvertrag, Bauwerksvertrag
    Abnahme
    Die formelle Bestätigung des Auftraggebers, dass das Werk vertragsgemäß erbracht wurde. Sie ist entscheidend für den Beginn der Gewährleistungsfrist und die Fälligkeit der Schlussrechnung.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme
    Nachtragsangebot
    Ein zusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren. Es entsteht, wenn während der Bauausführung unerwartete Arbeiten notwendig werden.
    Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, Änderungsanordnung, Bauzeitverlängerung
    Bauleiter
    Die Person, die für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich ist. Er stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwacher
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel am Werk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Nachbesserung
    Kostenkontrolle
    Die laufende Überwachung und Steuerung der Kosten eines Bauprojekts. Sie umfasst die Erfassung der Ist-Kosten, den Vergleich mit den Soll-Kosten und die Einleitung von Maßnahmen zur Kostenreduzierung.
    Verwandte Begriffe: Budgetierung, Controlling, Kostenmanagement

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Einheitspreisvertrag?
      Antwort: Ein Einheitspreisvertrag ist ein Vertrag, bei dem die Vergütung für jede einzelne Leistung (z.B. pro Kubikmeter Aushub) festgelegt ist. Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der erbrachten Leistungen.
    2. Frage: Was ist ein Werksvertrag?
      Antwort: Ein Werksvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z.B. ein fertiger Vorgarten) zu einem festen Preis.
    3. Frage: Was bedeutet Abnahme?
      Antwort: Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass das Werk vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    4. Frage: Was ist ein Nachtragsangebot?
      Antwort: Ein Nachtragsangebot ist ein zusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten waren. Es entsteht, wenn während der Bauausführung unerwartete Arbeiten notwendig werden.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Bauleiter?
      Antwort: Der Bauleiter ist für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich. Er sollte sicherstellen, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt werden.
    6. Frage: Was kann ich tun, wenn der Bauleiter Fehler gemacht hat?
      Antwort: Wenn der Bauleiter seine Pflichten verletzt hat (z.B. mangelhafte Überwachung, falsche Anweisungen), kann er für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
    7. Frage: Wie kann ich mich gegen unberechtigte Mehrkosten wehren?
      Antwort: Fordern Sie detaillierte Nachweise für die Mehrkosten an. Lassen Sie die Abrechnungen von einem Fachmann prüfen und verweigern Sie die Zahlung unberechtigter Forderungen.
    8. Frage: Was ist eine Gewährleistung?
      Antwort: Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel am Werk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag prüfen lassen
      Warum eine rechtliche Prüfung des Bauvertrags vor Baubeginn wichtig ist.
    • Mängel bei der Bauabnahme
      Wie Sie Mängel richtig dokumentieren und Ihre Ansprüche geltend machen.
    • Rechte bei Baumängeln
      Welche Rechte Sie als Bauherr bei Mängeln haben und wie Sie diese durchsetzen.
    • Bauzeitverlängerung
      Was Sie tun können, wenn sich die Bauzeit unverschuldet verlängert.
    • Streit mit dem Bauunternehmer
      Wie Sie einen Streit mit dem Bauunternehmer vermeiden oder beilegen können.
  2. Kostenüberschreitung: Bauleiter-Fehler – Honorarminderung prüfen!

    Ich denke nicht, ...
    dass sich der ganze Aufwand lohnt (bei der angegebenen Summe), den Sie betreiben müssten, um eventuell etwas Geld zurück zu erhalten, bzw. um ggf. Recht (im juristischen Sinne) zu bekommen. Sicherlich ist dies ärgerlich.
    Ihrer Schilderung folgend sehe ich durchaus ein "Verschulden" Ihres "Bauleiters" (? hat er sich so bezeichnet, oder was ist dieser von Beruf?).
    Wenn Sie Regiearbeitern unterschrieben haben, haben Sie diese anerkannt und können dann im Nachhinein nichts mehr daran bemängeln, außer ggf. mangelhafte Arbeit (dies es wohl nicht gab). Was nicht geht ist: Arbeiten dulden, diese abnehmen, Rechnungen anstandslos bezahlen und hinterher klagen. Wenn, dann hätten Sie dieses sofort, und am besten schriftlich, äußern müssen.
    Ich erachte es aber, wenn Ihre Schilderung zutrifft, durchaus für angemessen die Leistung des BL entsprechend zu mindern (er hätte bspw. über die Kostensteigerung und Mehrungen informieren (mündlich reicht) müssen).
    Versuchen Sie mit Ihrem BL zu sprechen, wenn er Fehler gemacht hat, sollte er dazu zu bewegen sein diese einzugestehen und dafür sein Honorar zu mindern.
  3. Vorgartenumbau: Teilzahlung – Risiken bei Kostensteigerung

    Danke & noch ein paar Ergänzungen
    Hallo Herr Kaiser,
    erst mal vielen Dank für Ihre Antwort, die mir schon mal weiterhilft. Wir haben die Rechnung bisher nämlich noch nicht bezahlt  -  nur den Abschlag, der ja nicht mal die Hälfte der Summe abdeckt. Weil der Gartenbauer ja gut gearbeitet hat, will ich ihm sein Geld eigentlich ja auch nicht unnötig vorenthalten, hatte aber Bedenken, dass wir mit einer Zahlung einen Riesenfehler machen. Sieht ja aber nicht so aus, wir werden also auf das Angebot des Gartenbauers (300 € Minderung) eingehen und dann asap bezahlen. Spielt es eigentlich eine Rolle, dass Arbeiten noch nicht ganz fertiggestellt sind? Und wie sieht es dann mit einer Endabnahme aus?
    Das Problem ist ja nicht die Ausführung der Arbeit  -  deswegen haben wir auch immer die Stundenzettel unterzeichnet  -  sondern die enormen Kostensteigerungen, von denen wir zum Großteil jetzt erst mit der "Teil-Schluss-Rechnung" erfahren haben und die uns erst auf wiederholtes Nachfragen einigermaßen erläutert wurden. Nur Aufgrund der Stundenzettel war das einfach nicht transparent für uns ...
    Aber ist ja wohl vor allem ein Verschulden unseres BL  -  bei dem es sich um einen Bauingenieur handelt, der sich mit einem Ing. und Sachverständigenbüro selbstständig gemacht hat, Bauleitung also schon von Berufs wegen macht.
    Nochmals vielen Dank!
    • Name:
    • Renate
  4. Endabnahme: Schlusszahlung erst nach vollständiger Leistung!

    Ergänzung
    >Spielt es eigentlich eine Rolle, dass Arbeiten noch nicht ganz fertiggestellt sind? Und wie sieht es dann mit einer Endabnahme aus?
    ja natürlich, Schlusszahlung erfolgt erst nach Erledigung (Abschluss) der gesamten Arbeiten und erfolgter (erfolgreicher) Endabnahme.
    Dies muss Ihr BL schon wissen und dann eben auch so veranlassen (die Rechnung hat übrigens, ja nach Auftrag der BL zu prüfen und entsprechend frei zu geben).
  5. Festpreisvertrag: Kalkulationsrisiko bei Gartenumbau vermeiden

    Der Fehler liegt wohl darin
    das kein Festpreis (ggf mit geringen Einschränkungen) vereinbart wurde. Dies erlaubt dem Unternehmer eine eher knappe Kalkulation und entsprechend höhere tatsächliche Rechnungen.
    35 t Abfuhr (obwohl der Lichthof kleiner geworden ist) etnspricht etwa 17 m³ Volumen, also einem Loch von 4 x 2 x2 m beispielsweise ... verglichen mit den 5 to bedeutet dies eine ziemlich erhebliche Fehleinschätzung ...
    Alles in allem spricht das nicht gerade für den Planer ... nicht wissen konnte er allenfalls das mit der Leitung ---
    Gruß
  6. Einheitspreise: Nachtragsangebote bei Mehrkosten einfordern!

    Festpreis? Wozu?
    Es ist doch möglich, so eine Gartenumgestaltung nach Einheitspreisen abzurechnen.
    Wenn sich die Massen mehren oder Zusatzarbeiten beauftragt werden, ist es doch logisch, dass es teurer wird. Nur der Bauleiter sollte vor Beauftragung von Zusatzarbeiten schriftliche Nachtragsangebote einholen (reicht oft ein kurzes Fax) und dann die Mehrkosten benennen.
    Wenn Sie einen Bauleiter haben, dann sollte die Rechnung vor Bezahlung auch über seinen Tisch gehen und geprüft werden. Alle Positionen müssen mit einem Aufmaß belegt werden. Der Gartenbauer muss eine Massenermittlung beilegen, die mit Skizzen und Rechenformeln belegt, woher die Massen kommen. Erst dann wird plausibel, woher z.B. der Bodenaushub stammt.
    Also:
    Die Schlussrechnung erst bezahlen, wenn die Leistung fertig und abgenommen ist.
    Wenn Sie keine nachvollziehbare Massenermittlung haben, erst mal den Gartenbauer auffordern, eine prüffähige Schlussrechnung aufzustellen mit nachvollziehbarer Ermittlung der Massen. Wenn diese Rechnung dann stimmig ist bezahlen.
    Eigentlich ist das der Job des Bauleiters. Aber vielleicht hat er als Bürogründer zurzeit größere Aufträge. Vielleicht hat er auch zu wenig Honorar genommen?
    Es gibt auch die Möglichkeit einen weiteren, privat beauftragten Sachverständigen (Bauingenieur, Architekt, öffentl. best. Sachverständige etc.), hinzuzuziehen, welcher die Rechnungsprüfung übernimmt. Dazu Bedarf es eines Ortstermins, wo alle Leistungen aufgenommen werden, dann werden die Massen ermittelt und die Rechnung geprüft. Allerdings zahlen den Aufwand Sie selbst.
    Ob Sie die Leistung eines Sachverständigen vom Honorar des Bauleiters abziehen können, da er diese Leistungen Ihrer Meinung nach nicht ausreichend erbringt, ist eine rechtliche Frage. Aber Sie könnten dem Bauleiter einfach mal schriftlich anzeigen, dass Sie so etwas beabsichtigen, wenn er nicht endlich dafür sorgt, dass eine prüffähige Rechnung vorliegt und er Ihnen die Posten erläutert. Ich glaube, dann wird er schon in die Hufe kommen.
    Gruß
  7. Kostenkontrolle: Festpreis für maximale finanzielle Sicherheit

    Zum Erhalt maximaler Sicherheit zB
    in finanzieller Hinsicht.
    Wenn ich ein Projekt in Auftrag gebe, möchte ich z.B. wissen, was finanziell auf mich zukommt! Entscheidungen Aufgrund eines Kostenvoranschlages (der vermutlich auch genauer (höher) machbar gewesen wäre) und x Nachschlägen (weil sich die Massen mehren, die vorher auch schon da waren, aber freundlicherweise nicht mit einkalkuliert wurden), können da etwas ins Auge gehen.
    Wenn ich eine Palette Steine anfrage, interessiert mich nicht der Steinpreis, sondern der Betrag "frei Baustelle, abgeladen" ...
    Nebenbei wäre es für den Planer auch einfacher ... er braucht sich nur um die Arbeitsqualität/Vollständigkeit zu kümmern ...
    Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass es Spaß macht, dem Kunden mitteilen zu müssen, dass sein Vorhaben erheblich teurer wird ...
  8. Festpreis: Nachträge bei Mehrmengen – So vermeiden Sie Ärger

    funktioniert auch nicht besser
    Ein Festpreis oder Pauschalpreis gilt in der Regel auch nur für ein Leistungsverzeichnis mit Einzelpositionen und vorher berechneten Mengen.
    Wenn sich die Mengen mehren, wird der Unternehmer auch mehr abrechnen wollen. Wenn zusätzliche Leistungen beauftragt werden hagelt es Nachträge.
    Also Nachforderungen wegen Mehrmengen und zusätzlichen Leistungen bekommt man mit einem Festpreisvertrag nicht weg.
    Wenn man gar kein LVAbk. mit Einzelpositionen und Preisen hat, sondern eine "funktinale Leistungsbeschreibung" für 1 Stück "Gartengestaltung wie beschrieben" zum Festpreis kann es den meisten Ärger geben. Hier fehlt dann komplett die Abrechnungsgrundlage im Fall von Mehrmengen und zusätzlichen Leistungen.
    Um bei Ihrem Beispiel mit der Steinpalette zu bleiben:
    Wenn Sie einen Festpreis für die Lieferung einer Steinpalette haben, dann ist das gut.
    Wenn Sie dann aber 20 Steine nachbestellen, dann bezahlen Sie 20 Steine zum Stückpreis mit neuer Anfahrt und Mindermengenfrachtzulage usw. Also auch da hilft ein Festpreis nicht.
    So steht zum Beispiel in VOBAbk. B § 2 (7)
    "Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGBAbk.), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten) zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. "
    Also eine schlecht aufgestelltes LV, bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man durch Festpreise (im Streitfall) nicht heilen.
    Gruß
    Gruß
  9. Leistungsverzeichnis: Mangelhafte Beschreibung – Streitfall vermeiden

    "ein schlecht aufgestelltes LVAbk., bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man ...
    "ein schlecht aufgestelltes LV, bzw. eine schlecht beschriebene Leistung kann man durch Festpreise (im Streitfall) nicht heilen"
    Da stimme ich zu ...
    Das mit den Steinen ist natürlich auch korrekt: Die Preise für Nachlieferung sollten erfragt werden, vor allem wenn es sich um Sonderbestellungen handelt (sprich: keine Lagerware)
    Mehrpreis bei Festpreis: Das Stichwort lautet "erheblich".
    Grundsätzlich ist ein Angebotsnehmer an sein Angebot gebunden. Es würde hier erstmal zu prüfen sein, ob das ursprünglich abgegebene Angebot fehlerhaft war. Wir sprechen hier nicht von den umzulegenden Rohren (die ein guter Planer erfragt hätte), sondern von einer anscheinend erheblich zu niedrig angesetzten zu pflasternden Fläche, dem erheblich unterschätzten Aufwand für die Stützmauer, bei der mir unklar ist warum eine solche Menge Material abzufahren war wo doch der Lichthof kleiner geworden ist.
    Hier könnte ein Richter durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass das Angebot von vornherein zu niedrig war und dem AN eine (erhebliche/komplette) Mitschuld zuweisen und die Forderungen abweisen.
    Gruß
  10. Bauleiter-Fehler: Kontrollverlust führt zu Kostenüberschreitung

    Der Bauleiter ...
    spielt hier eine denkbar ungünstige Rolle. Sie haben dem Bauleiter vertraut und sich ohne weitere eigene Kontrolle "ausgeliefert". Da Ihr Bauvorhaben doch recht überschaubar ist und Sie zudem quasi éine Planung beauftragt haben, sollten Sie eigentlich mit 10  -  20 % Preissteigerung auskommen.
    Ein weiterer Gesichtspunkt ist, wer die Auftragserweiterung beauftragt, Sie oder Ihr Bauleiter, hat er er überhaupt die Befugnis dazu? Musste der Gartenbauer davon ausgehen, dass er die Befugnis dazu hatte? Denkbar ungünstig ist dann noch die Kombination, dass Sie selbst die Tageszettel unterzeichnet haben ohne ggf. über Auftragserweiterungen informiert zu sein. Haben Sie dabei nur den Aufwand anerkannt oder auch die Vergütung?
    Treten Sie erstmal den Bauleiter in den Allerwertesten. Wenn die Leistung auf Ihrer Baustelle wirklich so erbracht wurde und auch zu ortsüblichen Preisen abgerechnet wurde, und die Nachträge dem Kostenniveau des Ursprungsangebot enstprechen und alles fachgerecht ist, dann sollten Sie den Unternehmer fairerweise auch bezahlen trotz noch fehlender Teilleistungen aber mit einem gewissen Einbehalt.
    Wenn Sie einen Klüngel zwischen Bauleiter und Bauunternéhmer befürchten, dann mauern Sie erstmal und stellen auf sturr.
    1. Schritt: Rechnungsprüfung (wenn Sie nicht weit weg sind von mir, kann ich Ihnen vielleicht behilflich sein)
    Gruß
  11. Planung & Bauleitung: Richtiger Weg für überschaubare Projekte

    Schade eigentlich
    Ich denke, die Bauherren haben sich nicht ohne weitere Kontrolle "ausgeliefert".
    Der Weg, einen eigenen Planer und Bauleiter zu beauftragen ist schon der richtige Weg und sollte bei einer solch überschaubaren Maßnahme auch genügen.
    Gruß
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Rechte & Kostenkontrolle

    💡 Kernaussagen: Bei einer Kostenüberschreitung im Vorgartenumbau ist es entscheidend, die Rolle des Bauleiters zu prüfen und die Vertragsgrundlagen (Festpreis vs. Einheitspreise) zu verstehen. Nachtragsangebote sollten schriftlich vorliegen, und die Schlusszahlung ist erst nach vollständiger Endabnahme fällig. Ein mangelhaftes Leistungsverzeichnis kann im Streitfall problematisch sein, daher ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung wichtig. Die Beauftragung eines Planers und Bauleiters ist grundsätzlich ein guter Ansatz, erfordert aber dennoch Eigenkontrolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die Details im Leistungsverzeichnis, wie im Beitrag Leistungsverzeichnis: Mangelhafte Beschreibung – Streitfall vermeiden erläutert wird. Eine unklare Beschreibung kann zu Streitigkeiten führen.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Festpreisvertrag bietet finanzielle Sicherheit, wie im Beitrag Kostenkontrolle: Festpreis für maximale finanzielle Sicherheit hervorgehoben wird, aber auch hier sind Nachträge bei Mehrmengen möglich, wie in Festpreis: Nachträge bei Mehrmengen – So vermeiden Sie Ärger beschrieben.

    💰 Zusatzinfo: Die Honorarminderung des Bauleiters kann eine Option sein, wenn nachweislich Fehler vorliegen, wie im Beitrag Kostenüberschreitung: Bauleiter-Fehler – Honorarminderung prüfen! angedeutet wird. Dies sollte jedoch juristisch geprüft werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie alle Rechnungen und Stundenzettel genau, bevor Sie Zahlungen leisten. Fordern Sie bei Kostensteigerungen immer schriftliche Nachtragsangebote an und dokumentieren Sie alle Absprachen. Beachten Sie den Beitrag Endabnahme: Schlusszahlung erst nach vollständiger Leistung! und führen Sie eine Endabnahme erst nach vollständiger Fertigstellung durch.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kostenüberschreitung, Vorgartenumbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10932: Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenschätzung Neubau nach DIN 276: Anleitung, Beispiele & Vorgehensweise für Schulgebäude?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekten Kostenplan überschritten: Was tun? Nachtrag, Rechte & Pflichten?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kostenüberschreitung, Vorgartenumbau" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kostenüberschreitung, Vorgartenumbau" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Kostenüberschreitung Vorgartenumbau: Was tun bei Bauleiter-Fehlern? Kostenkontrolle & Rechte
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kostenüberschreitung Umbau: Rechte & Kostenkontrolle
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Kostenüberschreitung, Vorgartenumbau, Bauleiter, Mehrkosten, Baurecht, Kostenkontrolle, Nachtragsangebot, Abnahme, Gewährleistung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼