falsche Kostenplanung vom Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
falsche Kostenplanung vom Architekten
Hallo,
wir sind kurz vor Baubeginn und haben jetzt schon ein riesen Problem mit den Kosten der einzelnen Gewerke.
Unser Architekt hat den kompl. Part übernommen, Statik, Bauleitung, Ausschreibung usw.
In seiner Kostenplanung hat er den Rohbau mit 100.000,-- € angesetzt. Jetzt stellt sich heraus, das sich die Kosten auf ca. 120.000,-- belaufen obwohl wir keine Änderung vorgenommen haben,
die Sanitär/Heizung soll laut Kostenplanung bei 16.000,-- liegen,
nach Ausschreibung bei 30.000,--, Fenster incl Haustür sind mit 14.000,-- angegeben sind aber 16.000,-- ohne Haustür.
Frage, kann man dem Architekten dafür haftbar machen, das er so eine Fehlplanung gemacht hat? Es kann doch nicht sein das wir schon allein bei 3 Gewerken einen fehlbetrag von ca. 38.000,-- haben.
wir sind kurz vor Baubeginn und haben jetzt schon ein riesen Problem mit den Kosten der einzelnen Gewerke.
Unser Architekt hat den kompl. Part übernommen, Statik, Bauleitung, Ausschreibung usw.
In seiner Kostenplanung hat er den Rohbau mit 100.000,-- € angesetzt. Jetzt stellt sich heraus, das sich die Kosten auf ca. 120.000,-- belaufen obwohl wir keine Änderung vorgenommen haben,
die Sanitär/Heizung soll laut Kostenplanung bei 16.000,-- liegen,
nach Ausschreibung bei 30.000,--, Fenster incl Haustür sind mit 14.000,-- angegeben sind aber 16.000,-- ohne Haustür.
Frage, kann man dem Architekten dafür haftbar machen, das er so eine Fehlplanung gemacht hat? Es kann doch nicht sein das wir schon allein bei 3 Gewerken einen fehlbetrag von ca. 38.000,-- haben.
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Kostenüberschreitungen ...
können natürlich erst nach Prüfung und Feststellung derselben beanstandet werden.
Bedauerlicherweise kommt es nicht selten vor, dass einige Kollegen die geschätzten oder "berechneten" Baukosten um mehr als den allgemein zulässigen Prozentsatz (gem. der Berechnungsart) überschreiten. Heute darf man allerdings nicht unberücksichtigt lassen, dass sich die Baupreise erheblich verteuert haben, bei einigen Baumaterialien teilweise um 50 %.
Daher möchte ich Ihnen raten zuerst einmal das Gespräch mit Ihrem Architekten zu suchen. Lassen Sie sich von diesem die Kostenberechnungen und die Kostensteigerungen genau erläutern. Sollte dies nicht gelingen, bzw. bei Ihnen weiterhin Klärungesbedarf bestehen, empfehle ich Ihnen den Sachverhalt von einem Sachverständigen die Architektenleistungen prüfen zu lassen.
Entsprechende Sachverständige können Ihnen von der zuständigen Architektenkammer Ihres Bundeslandes benannt werden.