bestellter Sachverständiger
BAU-Forum: Architekt / Architektur

bestellter Sachverständiger

Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten:
Vom Gericht ist ein Sachverständiger (Dipl. Ing.) bestellt worden, der das Dach und den Speicherraum überprüfen und dokumentieren soll.
Wie geht der Sachverständige dabei vor? Was darf er alles und was geht zu sehr in die Privatsphäre? Muss er sich dabei alle Räume in der Wohnung ansehen und überprüfen, ehe er ein Urteil abgeben kann? Wie lange dauert in der Regel ein Gutachten?
Danke an alle.
  1. Sachverständiger

    Hallo,
    macht das was ihm von Gericht aufgegeben wurde, nicht mehr und nicht weniger.
    Dauer  -  kann man nicht sagen  -  zwischen 1/2 Jahr und einem Jahr.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. der gerichtlich bestellte SV

    darf nur das prüfen, was von Gericht beauftragt wurde.
    Daher macht es oft Sinn, zuvor einen eigenen SV zu holen, der sich das gesamte Objekt anschaut, und Euch, samt Eurem Anwalt, eine Zuarbeit liefert, damit der bei Gericht auch beantragt alles Notwendige prüfen zu lassen.
  3. stimme den Vorschreibern zu

    aber für ein einfaches GA ist ein halbes bis zu einem Jahr zu lang. Die Richter gehen mittlerweile dazu über, Fristen zu setzen. IdR ca. 2 Monate.
    Wenn es nach GA Vorlage oder kurz nach dem Ortstermin auf Anträgen der Parteien zu Erweiterungen der Beweisfragen kommt, kann es laaaaange werden.

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