Architektenvertrag kündigen: Kosten, Vorgehen & Alternativen bei Problemen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenvertrag kündigen: Kosten, Vorgehen & Alternativen bei Problemen?

Hallo zusammen,
wir benötigen Eure Hilfe. Wir haben einen Architekten der uns ein Einfamilienhaus geplant hat. Wir waren mit der Planung noch nicht ganz durch, hatten aber ein Gespräch mit einem Bauunternehmer und hatten diesen gebeten uns ein Angebot für einen Keller mit Bodenplatte zukommen zu lassen. Als wir dieses Angebot erhalten haben, mussten wir feststellen dass unser Architekt vergessen hatte die Bodenplatte (20.000 EURO) und die Entwässerung (3000 EURO) in die Kostenschätzung mit aufzunehmen. Wir sind schockiert. Wie kann man vergessen eine Bodenplatte in eine Kostenschätzung mit aufzunehmen?!?!?! Das nächste Problem woher sollen wir 23.000 € zaubern? Die Kostenschätzung war davor schon zu hoch und nun kommt dieser Betrag auch noch dazu. Das Haus wird für uns nicht mehr finanzierbar. Wir haben uns lange unterhalten und uns entschieden den Vertrag zu kündigen. Es besteht keine Vertrauensbasis mehr.
Für mich stellt sich die Frage, wie kann ich den Vertrag kündigen ohne Probleme mit evtl. dem Anwalt des Architekten zu bekommen und was steht dem Architekten als Honorar zu. Er hat von uns schon eine Abschlagszahlung der Grundlagenermittlung und Vorplanung zu 100 % erhalten und die Entwurfsplanung zu 60,55 %. Wir möchten nicht noch mehr Geld an ihn bezahlen, da wir gar nicht wissen ob wir seine Planung weiterhin verwenden können (zu hohe Baukosten).
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
Daniela
  • Name:
  • Daniela
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Ihren Architektenvertrag kündigen möchten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Prüfen Sie den Vertrag: Lesen Sie Ihren Architektenvertrag sorgfältig durch. Achten Sie auf Klauseln zur Kündigung, zu den Kündigungsfristen und zu den Folgen einer Kündigung (z.B. Honoraransprüche des Architekten).
    • Kündigungsgrund: Eine Kündigung ist grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich, kann aber Honoraransprüche auslösen. Bei einem wichtigen Grund (z.B. gravierende Planungsfehler) kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
    • Honorar: Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Dies umfasst in der Regel die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel und Probleme schriftlich. Dies kann im Streitfall wichtig sein.
    • Alternativen zur Kündigung: Bevor Sie kündigen, sollten Sie versuchen, die Probleme mit dem Architekten zu besprechen und eine Lösung zu finden. Vielleicht ist eine Anpassung der Planung oder eine Mediation möglich.

    ? Gefahr: Eine unüberlegte Kündigung kann zu hohen Kosten führen, insbesondere wenn der Architekt bereits weit fortgeschrittene Leistungen erbracht hat.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Architektenvertrag und die bisher erbrachten Leistungen von einem Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie die Kündigung aussprechen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten für ein Bauvorhaben regelt. Er umfasst in der Regel die Planung, Bauleitung und Überwachung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Werkvertrag
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung
    Grundlagenermittlung
    Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Architektenleistung. Sie umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, die Sammlung von Informationen und die Beratung des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, HOAI
    Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung ist die zweite Leistungsphase der Architektenleistung. Sie umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts, die zeichnerische Darstellung des Entwurfs und die Kostenschätzung.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, HOAI
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Bauvertrag, Honorar
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und den vertraglichen Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, HOAI, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?
      Antwort: Die Kosten hängen vom Umfang der bereits erbrachten Leistungen des Architekten ab. In der Regel hat der Architekt Anspruch auf Honorar für die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Die genaue Höhe richtet sich nach der HOAI und den vertraglichen Vereinbarungen.
    2. Frage: Kann ich einen Architektenvertrag fristlos kündigen?
      Antwort: Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, beispielsweise bei gravierenden Planungsfehlern oder Verletzung der Vertragspflichten durch den Architekten. Der wichtige Grund muss nachweisbar sein.
    3. Frage: Was passiert mit den bereits erstellten Plänen, wenn ich den Architektenvertrag kündige?
      Antwort: Die Nutzungsrechte an den Plänen verbleiben in der Regel beim Architekten, bis das Honorar für diese Leistungen vollständig bezahlt ist. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte auf Sie über, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
    4. Frage: Was ist die HOAI?
      Antwort: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest. Die HOAI ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Richtlinie für die Honorarermittlung.
    5. Frage: Was sollte ich tun, wenn ich mit der Planung des Architekten unzufrieden bin?
      Antwort: Sprechen Sie Ihre Bedenken offen mit dem Architekten an und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden. Dokumentieren Sie alle Mängel und Probleme schriftlich. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine Mediation sinnvoll sein.
    6. Frage: Kann ich einen Teil des Architektenvertrags kündigen?
      Antwort: Ob eine Teilkündigung möglich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel ist eine Teilkündigung nur dann möglich, wenn die einzelnen Leistungsphasen des Architektenvertrags klar voneinander abgegrenzt sind.
    7. Frage: Was ist eine Grundlagenermittlung?
      Antwort: Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase der Architektenleistung. Sie umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, die Sammlung von Informationen und die Beratung des Bauherrn.
    8. Frage: Was ist eine Entwurfsplanung?
      Antwort: Die Entwurfsplanung ist die zweite Leistungsphase der Architektenleistung. Sie umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts, die zeichnerische Darstellung des Entwurfs und die Kostenschätzung.

    ? Verwandte Themen

    • Architektenvertrag: Rechte und Pflichten
      Informationen zu den Rechten und Pflichten von Bauherren und Architekten im Rahmen eines Architektenvertrags.
    • HOAI: Honorarermittlung für Architektenleistungen
      Erläuterungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zur Ermittlung des Architektenhonorars.
    • Bauplanung: Tipps für die erfolgreiche Planung Ihres Bauvorhabens
      Ratschläge und Hinweise für eine erfolgreiche Bauplanung, von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
    • Baurecht: Wichtige Gesetze und Verordnungen für Bauherren
      Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Baurecht, die Bauherren kennen sollten.
    • Mediation im Baubereich: Konflikte lösen ohne Gericht
      Informationen zur Mediation als alternative Streitbeilegung im Baubereich.
  2. Architektenvertrag: Honorar bei Kündigung ohne wichtigen Grund

    Nicht so einfach ...
    Hallo Daniela,
    was sie Ihrem Architekten zahlen müssen, hängt in erster Linie davon ab, womit Sie ihn beauftragt haben. Kündigen Sie ohne wichtigen Grund den Vertrag, steht dem Architekten das volle Honorar abzgl. der ersparten Aufwendungen zu.
    Sie sollten besser erst das Gespräch suchen und zusammen über die Möglichkeit sprechen, das Haus so umzuplanen, dass es zum Kostenrahmen passt.
  3. Architektenvertrag kündigen: Vertrauensverlust als Kündigungsgrund

    kein Vertrauen mehr
    Hallo,
    wir möchten den Vertrag kündigen und einen anderen Architekten beauftragen. Es gab noch mehr Kritikpunkte, außerdem hat er des öfteren bei Fehlern oder Missverständnissen behauptet, dass das von uns so gewünscht gewesen wäre oder wir das besprochen hätten. Von unserer Seite besteht kein Vertrauen mehr in den Architekten und ich denke so macht eine Zusammenarbeit keinen Sinn.
    Weiterhin ist mir wirklich schleierhaft, wie man eine Bodenplatte und die Entwässerung in der Kostenschätzung vergessen kann.
    Viele Grüße
    Daniela
  4. Architektenvertrag: HOAI, Leistungsphasen & Kündigungsgrundlage

    Was für ein Vertrag?
    HOAIAbk., LP1-9 oder nur die Planung? Haben Sie dem A geschrieben, dass die bisherige Kostenschätzung zu hoch ist? Was ist überhaupt schriftlich gelaufen?
    'Kündigung aus wichtigem Grund' kann evtl. 'keine Vertrauensbasis ' sein, allerdings muss da schon eine Menge an offenkundigen Fehlern vorliegen. Wenn Sie den Vertrag (falls HOAI) einfach so kündigen kann es sein, dass Sie 90 % des Honorars zahlen müssen. Wenn Sie unbedingt kündigen wollen (besser wäre wirklich ein offenes Gespräch mit klaren Vorgaben, schriftlich festgehalten und ein 'Neubeginn'), auf jeden Fall noch einmal 250,- investieren und einen Fachanwalt für Baurecht fragen, der findet evtl. einen Vergleich.
    Gruß
    Volker
  5. Architektenleistung: Fehlende Bodenplatte rechtfertigt keine Kündigung

    Bodenplatte vergessen
    Hallo Daniela,
    wegen eines, Ihnen vorliegenden Angebotes eines Bauunternehmers, können Sie keinen Architekten aus seiner Pflicht entlassen.
    Wie groß ist denn Ihr geplantes Gebäude, dass eine Bodenplatte mit Entwässerung € 23.000,00 kosten soll?
    Lassen Sie Ihren Architekten eine ordnungsgemäße Rohbauausschreibung erarbeiten und fragen Sie dann damit bei
    ca. 10 Bauunternehmen nach Angeboten. Nach der Auswertung der Angebote nehmen Sie den billigsten und den teuersten Anbieter "aus dem Rennen".
    Wenn das Vertrauensverhältnis zu Ihrem A. getrübt ist, schalten Sie einen neutralen Sachverständigen ein, der die technischen Dinge überprüft und den A. zur Nachbesserung anhält.
    Nachbesserung bedeutet auch, dass die Planung so abgespeckt wird, dass Ihr Budget eingehalten werden kann.
    Viel Erfolg!
  6. Bauplanung: Architektenleistung & Kostenkalkulation im Detail

    das kann doch nicht sein
    Hallo an alle,
    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wir planen ein Haus mit einer Wohnfläche von 240 m² sowie den Umbau des vorhandenen Gewölbekellers hinzu kommt noch eine Doppelgarage von 45 m² sowie ein Anbau von nochmals ca. 45 m².
    Da wir ein Holzständerhaus bauen möchten, haben wir das Angebot vom Partner des Architekten verlangt und die Posten verglichen. Jetzt ist uns aufgefallen, dass der Architekt den Estrich 2x berechnet hat (ist im Angebot des Holzständerhauses berechnet und als Einzelposition in der Kalkulation des Architekten aufgefürt) sowie die Statik und Bauplanung wurde uns auch doppelt eingerechnet. Ich finde das ein Unding, wenn ich so eine Arbeit in der Firma abliefern würde, dann müsste ich mir ernsthaft Gedanken machen, ob ich diesen Job auf Dauer behalten kann. Ich habe einen Architekten der eine Menge Honorar verlangt und nicht einmal fähig ist eine ordentliche Kalkulation auf den Tisch zu legen.
    Wie kann es da sein, dass wir diesen Vertrag nicht kündigen können? Was vergisst und übersieht er denn, wenn es mal richtig an den Bau geht? Es geht ja hier nicht um ein Möbelstück, das ich jederzeit ersetzen kann, sondern um ein Haus  -  das ich hoffentlich nur einmal im Leben bauen werde.
    Viele Grüße von einer frustrierten Bauherrin.
    Daniela
    • Name:
    • Daniela
  7. Architektenvertrag: Sachverständiger zur Klärung bei Problemen!

    Sachverständigen einschalten
    Hallo Daniela,
    Ihre ergänzende Stellungnahme macht deutlich, dass es für Sie höchste Zeit ist, einen neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden einzuschalten.
    Dessen Aufgabe muss es sein, sämtliche Vertragsunterlagen, Bauzeichnungen, Beschreibungen usw. "aufzudröseln" und dann schrittweise zu einer Lösung der Gesamtproblematik zu kommen.
    Erst nach Klärung aller Unterlagen können Sie alles so juristisch aufbereiten, dass "Köpfe rollen" können.
    Auch eine Trennung von dem "Partner" des Architekten erscheint sinnvoll.
    Sprechen Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Kündigungen aus!
    Viel Erfolg!
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architektenvertrag kündigen: Kosten, Vorgehen & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Eine Kündigung des Architektenvertrags ohne wichtigen Grund kann hohe Honorarkosten verursachen. Vertrauensverlust allein reicht oft nicht als Kündigungsgrund aus. Ein Sachverständiger kann bei der Klärung von Problemen helfen, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen wird. Die genaue Prüfung des Vertrags (HOAIAbk., Leistungsphasen) ist entscheidend für die Bewertung der Kündigungsgrundlage. Eine detaillierte Kostenkalkulation und Rohbauausschreibung sind wichtig, um die Architektenleistung zu bewerten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenvertrag: Honorar bei Kündigung ohne wichtigen Grund kann eine Kündigung ohne wichtigen Grund hohe Honorarkosten verursachen. Es ist ratsam, zuerst das Gespräch mit dem Architekten zu suchen.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Vertrauensverlust kann laut Architektenvertrag kündigen: Vertrauensverlust als Kündigungsgrund ein Kündigungsgrund sein, jedoch müssen dafür offenkundige Fehler vorliegen. Eine Dokumentation der Fehler ist ratsam.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Bodenplatte und Entwässerung sollten durch eine ordnungsgemäße Rohbauausschreibung ermittelt werden, wie im Beitrag Architektenleistung: Fehlende Bodenplatte rechtfertigt keine Kündigung erläutert wird. Mehrere Angebote sollten eingeholt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie den Architektenvertrag kündigen, sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren, um die rechtlichen Konsequenzen zu prüfen. Der Beitrag Architektenvertrag: Sachverständiger zur Klärung bei Problemen! empfiehlt, einen Sachverständigen einzuschalten, um die Situation neutral zu bewerten und eine Lösung zu finden. Klären Sie, welche Leistungsphasen beauftragt wurden (siehe Architektenvertrag: HOAI, Leistungsphasen & Kündigungsgrundlage).

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Kündigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vernachlässigt Bauprojekt: Was tun? Tipps zu Rechten, Pflichten & Vorgehen
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt Vertrag: Rechte, Pflichten & Alternativen bei Vertrauensverlust?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenüberschreitung beim Hausumbau: Was tun bei 50% Aufpreis? Reißleine ziehen?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenvertrag, Kündigung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenvertrag, Kündigung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architektenvertrag kündigen: Kosten, Vorgehen & Alternativen bei Problemen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenvertrag kündigen: So geht's!
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenvertrag, Kündigung, Honorar, Architekt, Bauplanung, Baurecht, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼