Kündigung Architektenvertrag
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kündigung Architektenvertrag

Hallo zusammen,
wir benötigen Eure Hilfe. Wir haben einen Architekten der uns ein Einfamilienhaus geplant hat. Wir waren mit der Planung noch nicht ganz durch, hatten aber ein Gespräch mit einem Bauunternehmer und hatten diesen gebeten uns ein Angebot für einen Keller mit Bodenplatte zukommen zu lassen. Als wir dieses Angebot erhalten haben, mussten wir feststellen dass unser Architekt vergessen hatte die Bodenplatte (20.000 EURO) und die Entwässerung (3000 EURO) in die Kostenschätzung mit aufzunehmen. Wir sind schockiert. Wie kann man vergessen eine Bodenplatte in eine Kostenschätzung mit aufzunehmen?!?!?! Das nächste Problem woher sollen wir 23.000 € zaubern? Die Kostenschätzung war davor schon zu hoch und nun kommt dieser Betrag auch noch dazu. Das Haus wird für uns nicht mehr finanzierbar. Wir haben uns lange unterhalten und uns entschieden den Vertrag zu kündigen. Es besteht keine Vertrauensbasis mehr.
Für mich stellt sich die Frage, wie kann ich den Vertrag kündigen ohne Probleme mit evtl. dem Anwalt des Architekten zu bekommen und was steht dem Architekten als Honorar zu. Er hat von uns schon eine Abschlagszahlung der Grundlagenermittlung und Vorplanung zu 100 % erhalten und die Entwurfsplanung zu 60,55 %. Wir möchten nicht noch mehr Geld an ihn bezahlen, da wir gar nicht wissen ob wir seine Planung weiterhin verwenden können (zu hohe Baukosten).
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
Daniela
  • Name:
  • Daniela
  1. Nicht so einfach ...

    Hallo Daniela,
    was sie Ihrem Architekten zahlen müssen, hängt in erster Linie davon ab, womit Sie ihn beauftragt haben. Kündigen Sie ohne wichtigen Grund den Vertrag, steht dem Architekten das volle Honorar abzgl. der ersparten Aufwendungen zu.
    Sie sollten besser erst das Gespräch suchen und zusammen über die Möglichkeit sprechen, das Haus so umzuplanen, dass es zum Kostenrahmen passt.
  2. kein Vertrauen mehr

    Hallo,
    wir möchten den Vertrag kündigen und einen anderen Architekten beauftragen. Es gab noch mehr Kritikpunkte, außerdem hat er des öfteren bei Fehlern oder Missverständnissen behauptet, dass das von uns so gewünscht gewesen wäre oder wir das besprochen hätten. Von unserer Seite besteht kein Vertrauen mehr in den Architekten und ich denke so macht eine Zusammenarbeit keinen Sinn.
    Weiterhin ist mir wirklich schleierhaft, wie man eine Bodenplatte und die Entwässerung in der Kostenschätzung vergessen kann.
    Viele Grüße
    Daniela
  3. Was für ein Vertrag?

    HOAI, LP1-9 oder nur die Planung? Haben Sie dem A geschrieben, dass die bisherige Kostenschätzung zu hoch ist? Was ist überhaupt schriftlich gelaufen?
    'Kündigung aus wichtigem Grund' kann evtl. 'keine Vertrauensbasis ' sein, allerdings muss da schon eine Menge an offenkundigen Fehlern vorliegen. Wenn Sie den Vertrag (falls HOAIAbk.) einfach so kündigen kann es sein, dass Sie 90 % des Honorars zahlen müssen. Wenn Sie unbedingt kündigen wollen (besser wäre wirklich ein offenes Gespräch mit klaren Vorgaben, schriftlich festgehalten und ein 'Neubeginn'), auf jeden Fall noch einmal 250,- investieren und einen Fachanwalt für Baurecht fragen, der findet evtl. einen Vergleich.
    Gruß
    Volker
  4. Bodenplatte vergessen

    Hallo Daniela,
    wegen eines, Ihnen vorliegenden Angebotes eines Bauunternehmers, können Sie keinen Architekten aus seiner Pflicht entlassen.
    Wie groß ist denn Ihr geplantes Gebäude, dass eine Bodenplatte mit Entwässerung € 23.000,00 kosten soll?
    Lassen Sie Ihren Architekten eine ordnungsgemäße Rohbauausschreibung erarbeiten und fragen Sie dann damit bei
    ca. 10 Bauunternehmen nach Angeboten. Nach der Auswertung der Angebote nehmen Sie den billigsten und den teuersten Anbieter "aus dem Rennen".
    Wenn das Vertrauensverhältnis zu Ihrem A. getrübt ist, schalten Sie einen neutralen Sachverständigen ein, der die technischen Dinge überprüft und den A. zur Nachbesserung anhält.
    Nachbesserung bedeutet auch, dass die Planung so abgespeckt wird, dass Ihr Budget eingehalten werden kann.
    Viel Erfolg!
  5. das kann doch nicht sein

    Hallo an alle,
    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wir planen ein Haus mit einer Wohnfläche von 240 m² sowie den Umbau des vorhandenen Gewölbekellers hinzu kommt noch eine Doppelgarage von 45 m² sowie ein Anbau von nochmals ca. 45 m².
    Da wir ein Holzständerhaus bauen möchten, haben wir das Angebot vom Partner des Architekten verlangt und die Posten verglichen. Jetzt ist uns aufgefallen, dass der Architekt den Estrich 2x berechnet hat (ist im Angebot des Holzständerhauses berechnet und als Einzelposition in der Kalkulation des Architekten aufgefürt) sowie die Statik und Bauplanung wurde uns auch doppelt eingerechnet. Ich finde das ein Unding, wenn ich so eine Arbeit in der Firma abliefern würde, dann müsste ich mir ernsthaft Gedanken machen, ob ich diesen Job auf Dauer behalten kann. Ich habe einen Architekten der eine Menge Honorar verlangt und nicht einmal fähig ist eine ordentliche Kalkulation auf den Tisch zu legen.
    Wie kann es da sein, dass wir diesen Vertrag nicht kündigen können? Was vergisst und übersieht er denn, wenn es mal richtig an den Bau geht? Es geht ja hier nicht um ein Möbelstück, das ich jederzeit ersetzen kann, sondern um ein Haus  -  das ich hoffentlich nur einmal im Leben bauen werde.
    Viele Grüße von einer frustrierten Bauherrin.
    Daniela
    • Name:
    • Daniela
  6. Sachverständigen einschalten

    Hallo Daniela,
    Ihre ergänzende Stellungnahme macht deutlich, dass es für Sie höchste Zeit ist, einen neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden einzuschalten.
    Dessen Aufgabe muss es sein, sämtliche Vertragsunterlagen, Bauzeichnungen, Beschreibungen usw. "aufzudröseln" und dann schrittweise zu einer Lösung der Gesamtproblematik zu kommen.
    Erst nach Klärung aller Unterlagen können Sie alles so juristisch aufbereiten, dass "Köpfe rollen" können.
    Auch eine Trennung von dem "Partner" des Architekten erscheint sinnvoll.
    Sprechen Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Kündigungen aus!
    Viel Erfolg!

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