wir haben im Mai 2006 mit einem "Bau-Planer" (kein Architekt) einen Vertrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen abgeschlossen. Genauer gesagt haben wir den Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen, die Ihren Leistungen (Planung/Ausschreibung/Bauleitung) an eine GbR vergibt. Ansprechpartner ist in beiden Fällen der "Bau-Planer" - nennen wir ihn mal BP. Die GmbH und der BP geben vor auf Passivhaus-Technik spezialisiert zu sein. Und ein Passivhaus wollen wir auch bauen. Das Honorar haben wir in monatliche Raten unterteilt.
In der Anfangszeit war, bis auf einige terminliche Differenzen, noch alles Friede, Freude, Eierkuchen. Doch je mehr wir in die entscheidenden Phasen zur Werkplanung, Ausschreibung und zu den technische Details beim Passivhaus kamen, häuften sich die Probleme. Mal wurden Änderungen von Besprechungen nicht in den Bauplan übernommen, dann wurden wieder Termine beim Bauamt versäumt oder die PHPP (Wärmebedarfsberechnung für Passivhäuser) hatte einige Fehler in sich - um nur einige zu nennen. Die Kompetenz in Sachen Passivhaustechnik lässt zu wünschen übrig.
Glücklicherweise steht nun der Rohbau. Die Baufirma hat super gearbeitet - genau nach Plan - sowas hat unser BP bisher selten erlebt. Doch leider ist in einigen Dingen der Werkplan falsch. Da gibt es Balkonfundamente die direkt vor den Fenstern stehen und obendrein noch zu hoch sind. Und Fensterbrüstungen die nicht mit den Ansichtsplänen übereinstimmen. Bei den Fensterbrüstungen könnten wir uns ja noch überlegen, ob wir diese nicht so lassen, meinte unser BP. Wir willigten ein, und verblieben so, dass wir uns das noch überlegen werden. Doch die Balkonfundament sind so an der richtigen Stelle, nur etwas zu hoch, sagte er uns mehrmals. "Da kommt ein Querträger drüber und dann kann man die Balkonstützen dahinstellen wo man will. " Hierzu wollten wir eine Detailplanung oder zumindest eine Skizze. Diese haben wir bis heute nicht erhalten.
Jetzt kommen ein paar rechtliche Dinge:
Ein paar Tage nach der Bauabnahme, wollten wir von der GmbH eine schriftliche Zusage der Mehrkosten durch die Umbaumaßnahmen der Fensterbrüstungen und auch für den Träger der Balkonfundamente. Weiterhin stellten wir, auf anraten unseres Anwalts, einige Fristen zur Erstellung der Ausschreibungen und Erstellung der noch ausstehenden Pläne (z.B. Garagen/Lüftung). Auf unseren Brief an die GmbH, antwortete der BP wieder an die GmbH: Er widerspreche in allen Punkten, lehnt jegliche Kostenzusagen ab und die Fristen seinen aus diversen Gründen nicht einzuhalten (eine Kopie dieses Schreibens ging an uns per Fax und E-Mail). Die GmbH hat sich bislang nicht bei uns gemeldet.
Jetzt unsere Fragen bzw. was wir wollen:
1) Wir haben bis Dez 2006 brav unsere Rechnungen bezahlt (jetzt sind 2 ausstehend). Wir wollen mit der Bezahlung warten bis er die Kostenzusagen, und ausstehenden Pläne gemacht hat. Können wir das?
2) Was passiert, wenn sich der BP bzw. die GmbH nicht an die gesetzten Fristen hält (wir haben ihm 4 Wochen für die Ausschreibungen und Pläne gegeben, 2 Wochen für die Kostenzusagen)?
3) Am liebsten würden wir das Vertragsverhältnis beenden und das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen. Ist das realistisch?
Ups - das ist ja ein halber Roman geworden. Wir sind ziemlich verzweifelt und hoffen hier auf hilfreiche Hinweise.
Schönen Dank schon mal im Voraus.
Robert & Monika aus Bayern