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Keller zu niedrig  -  Abweichung vom Bauplan
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Keller zu niedrig  -  Abweichung vom Bauplan

Hallo,
gleich noch eine Frage:
Unser Keller ist, abweichend zum Bauplan, knapp 7 cm zu niedrig geworden. Außerdem existieren Abweichungen innerhalb des Keller von ca. 3 cm Deckenhöhe, wenn man an verschiedenen Stellen misst.
Erklärend wurde uns gesagt, dass aus statischen Gründen unsere beiden Geschossdecken (KG-EGAbk. und EG-DGAbk.), beide aus Beton in einem Teil gegossen, jeweils 3 cm dicker geworden sind, was die 7 cm Abweichung erklärt.
Frage: Können wir für diesen ja scheinbaren Planungsfehler oder vielleicht auch einfach Baufehler einen finanziellen Ausgleich anfordern? Da unser Keller teilweise zum Wohnen ausgebaut werden soll, stören uns die fehlenden Zentimeter schon recht doll.
Und die Differenz innerhalb des Kellers  -  größer als die zulässige Toleranz  -  gibt es hier irgendwelche Vergleichswerte, wie ein Ausgleich aussehen könnte (entsprechend den Richtwertden bei Mietminderung nach Mietmängeln z.B. )?
Danke für Eure (hoffentlich) kommenden Antworten!
diabemo!
  • Name:
  • diabemo
  1. Wohnraum gefordert?

    Hallo Diabemo,

    1) Welche Raumhöhe war gefordert (laut Plan)?

    2) War die Nutzung des Kellers als Wohnraum gefordert und geschuldet (laut Vertrag).

    3) Wer macht die Bauüberwachung (Bauträger, Generalunternehmer, oder eigener Architekt)?

    4) Welches Bundesland?
    Steht im Vertrag vielleicht sowas nettes wie "Die Pläne dienen lediglich der besseren Verständlichkeit und sind nicht Vertragsbestandteil)? Dies ist gerade bei Fenstern und Außenansichten ein Stolperstein.
    Summa summarum: Erst mal klären wer was zu verantworten hat, wer kontrolliert hat usw.
    Gruß,
    Andreas

  2. Antwort

    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    1) Raumhöhe soll = 2,24 m, IST = 2,17-2,10 m

    2) Nein, ist gem. Vertrag als Keller gebaut (wegen Höhe)

    3) Bauträger

    4) Berlin
    Baupläne/Skizzen sind Vertragsbestandteil.
    Für uns wäre nur wichtig zu wissen, in welchem Rahmen eben generell ein "Ausgleich" in entsprechenden Fällen einforderbar wäre, wenn einmal hier vorausgesetzt wird, dass die Verantwortung beim Bauträger liegt.
    DANKE von Diabemo!

    • Name:
    • Diabemo
  3. Niedriger Keller

    Hi Diabemo,
    ich hoffe, die Fachleute hier werden noch was dazu sagen. Bin selbst nur Bauherr. 2,10 ist schon sehr niedrig. Wohnen wollte ich in einem solchen Loch nicht. Da der Wohnkeller aber nicht Vertragsbestandteil ist (dann gelten höhere Anforderungen, auch an die Dämmung / Abdichtung) greift das hier nicht.
    Mögliche Rechnung: Kellervolumen ist X Prozent kleiner, das wird von den Kosten des Kellers (die natürlich der Bauträger sehr niedrig ansetzen wird) abgezogen.
    Nur meine Meinung, wie gesagt bin ich selbst Baulaie!
    Gruß,
    Andreas
  4. Korrektur Raumhöhe IST

    Sorry,
    habe mich verschrieben, tatsächliche Raumhöhe beträgt 2,17  -  2,20 m!
    2,24 m war vereinbart.
    Danke, Gruß
    Astrid
  5. Ich frage mich,

    wie wohl ihre Antwort ausgefallen wäre, wenn das Bundesland statt Berlin NRW gewesen wäre, Herr Ropers? Ich überlege jetzt schon die ganz Zeit ...
    MfG
  6. Bauträger fragen

    Hi Astrid,
    die Raumhöhe ist also zwischen 4 und 7 cm niedriger als versprochen. Also rund 2,5 %. Beispiel: Kellerkosten 20 T€, dann 500 € abziehen. Ich würde allerdings verdoppeln, um noch Verhandlungsspielraum zu haben. Akzeptiert es der Bauträger, war die Summe immer noch zu niedrig, oder er hat Sie woanders noch viel mehr besch*****.
    Gruß,
    Andreas
  7. @Herr Duddeck

    Hallo Herr Duddeck,
    es sind doch bei rechtlichen Fragen immer die gleichen Nachfragen. Mich interessiert das nicht, aber die Profis hier können dann schon mehr mit der Frage anfangen. Und schaden tut die Antwort doch auch nicht oder?
    Gruß,
    Andreas
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