Hallo
ich habe eine Frage bzw. Problem. Ich habe vor 1 Jahr ein Baugrundstück in Neustadt, Rheinland-Pfalz erworben bei dem es keinen Bebauungsplan gibt. hier habe ich auch mein Haus gebaut. Jetzt wollte ich eine Garage (7 m x 4 m) auf der Grundstücksgrenze errichten. Laut LBOAbk. ist dies Baugenehmigungsfrei. Das eigentliche Problem liegt darin, dass das gesamte Gelände um ca. 1,00 m schon vor Jahren aufgeschüttet worden ist, (wurde an die Straßenhöhe angeglichen.) Die umliegenden Grundstücke liegen dementsprechend 1,00 m tiefer. Ich habe das Gelände (Böschung) mit einer Stützmauer 1,20 m hoch abgefangen. Die Stützmauer dient gleichzeitig als Fundament für die Garage. Laut LBO
darf die Garage eine Mittlere Wandhöhe von 3,20 m und an der Giebelspitze 4,00 m haben. Das Problem liegt darin ab WO wird gemessen, ab der Straße (Feste Punkt) oder ab natürlichem Boden sprich 1,00 Meter tiefer. Ich habe 2 Architekten gefragt die sagten beide dass ab der Straße gemessen wird, es wird ein Feste Punkt benötigt. Die Stadt sagt jedoch dass ab natürlichem Boden gemessen wird, dieser ist aber leicht veränderbar. Wer hat jetzt Recht?
Ich hoffe dass mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen kann.
Gruß
Viktor
Garage an Grenze Baugenehmigungsfrei? Gelände Aufgeschüttet.
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Garage an Grenze Baugenehmigungsfrei? Gelände Aufgeschüttet.
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In NRW
wird z.B. auch ab vorhandener natürlicher Oberfläche gemessen. Aufschüttungen stellen keine natürliche Oberfläche dar. Bei der Festlegung der max. 3 m Höhe einer Grenzgarage geht es u.a. darum, Beeinträchtigungen des Nachbarn durch zu hohe Gebäude zu verhindern. Könnte man nach Belieben aufschütten/abfangen wäre diese Vorschrift ausgehebelt.
Probleme bringt das immer dann, wenn eigentlich klar ist, dass auch die Nachbarn (falls sie denn mal bauen) aufschütten werden, weil die Straßenhöhe es erfordert.
Geht also nur im Zusammenspiel mit Nachbarn/Bauamt.
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