Garage an Grundstücksgrenze bauen in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung, Aufschüttung & Kosten?
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Garage an Grundstücksgrenze bauen in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung, Aufschüttung & Kosten?

Hallo
ich habe eine Frage bzw. Problem. Ich habe vor 1 Jahr ein Baugrundstück in Neustadt, Rheinland-Pfalz erworben bei dem es keinen Bebauungsplan gibt. hier habe ich auch mein Haus gebaut. Jetzt wollte ich eine Garage (7 m x 4 m) auf der Grundstücksgrenze errichten. Laut LBOAbk. ist dies Baugenehmigungsfrei. Das eigentliche Problem liegt darin, dass das gesamte Gelände um ca. 1,00 m schon vor Jahren aufgeschüttet worden ist, (wurde an die Straßenhöhe angeglichen.) Die umliegenden Grundstücke liegen dementsprechend 1,00 m tiefer. Ich habe das Gelände (Böschung) mit einer Stützmauer 1,20 m hoch abgefangen. Die Stützmauer dient gleichzeitig als Fundament für die Garage. Laut LBO
darf die Garage eine Mittlere Wandhöhe von 3,20 m und an der Giebelspitze 4,00 m haben. Das Problem liegt darin ab WO wird gemessen, ab der Straße (Feste Punkt) oder ab natürlichem Boden sprich 1,00 Meter tiefer. Ich habe 2 Architekten gefragt die sagten beide dass ab der Straße gemessen wird, es wird ein Feste Punkt benötigt. Die Stadt sagt jedoch dass ab natürlichem Boden gemessen wird, dieser ist aber leicht veränderbar. Wer hat jetzt Recht?
Ich hoffe dass mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen kann.
Gruß
Viktor
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  • Viktor
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    🔴 Kritisch: Statische Probleme durch Geländeaufschüttung und Grenzbebauung möglich. Fachmännische Prüfung erforderlich.

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    Die Errichtung einer Garage an der Grundstücksgrenze in Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber bestimmten Bedingungen der Landesbauordnung (LBOAbk.). Da kein Bebauungsplan vorliegt, ist §8 der LBO relevant.

    Wichtige Punkte sind:

    • Baugenehmigung: Prüfen Sie, ob die Garage baugenehmigungspflichtig ist. Dies hängt von der Größe (bis zu 50 m³ Rauminhalt in manchen Fällen verfahrensfrei), der Lage und den Abstandsflächen ab.
    • Grenzbebauung: Garagen dürfen in der Regel an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn bestimmte Höchstmaße (mittlere Wandhöhe, Giebelhöhe) eingehalten werden.
    • Geländeaufschüttung: Die Aufschüttung des Geländes kann die Beurteilung der Wandhöhe beeinflussen. Die Straßenhöhe bzw. das ursprüngliche Gelände sind oft Bezugspunkte für die Berechnung.
    • Böschung/Stützmauer: Wenn durch die Aufschüttung eine Böschung oder Stützmauer entsteht, sind zusätzliche statische und baurechtliche Aspekte zu beachten.
    • Nachbarrecht: Klären Sie die geplante Grenzbebauung mit Ihrem Nachbarn ab, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine schriftliche Zustimmung ist empfehlenswert.

    🔴 Gefahr: Durch die Geländeaufschüttung könnten sich statische Probleme ergeben, insbesondere wenn die Garage direkt an der Grundstücksgrenze steht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik der Garage und der eventuellen Stützmauer von einem Fachmann prüfen. Klären Sie die Baugenehmigungspflicht und die Einhaltung der LBO mit der zuständigen Baubehörde ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Landesbauordnung (LBO)
    Die LBO ist das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie regelt die baurechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben, wie z.B. Baugenehmigungspflicht, Abstandsflächen und Brandschutz. Jedes Bundesland hat seine eigene LBO.
    Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde. Er legt fest, wie Grundstücke bebaut werden dürfen, z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise. Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, gelten die Regelungen des § 34 BauGBAbk. (Bauen im Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Grenzbebauung
    Grenzbebauung bedeutet, dass ein Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird, ohne Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Die Zulässigkeit der Grenzbebauung ist in der LBO geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Gebäudes und der Art der Nutzung.
    Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarrecht, Grenzabstand
    Abstandsfläche
    Abstandsflächen sind Freiflächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen liegen müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsflächen ist in der LBO geregelt und hängt von der Höhe des Gebäudes ab.
    Verwandte Begriffe: Grenzbebauung, Nachbarrecht, Grenzabstand
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Die Baugenehmigungspflicht ist in der LBO geregelt. Für bestimmte Vorhaben, wie z.B. kleine Garagen, kann eine Verfahrensfreiheit bestehen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Baubehörde
    Geländeaufschüttung
    Eine Geländeaufschüttung ist eine künstliche Erhöhung des Geländes durch Aufbringen von Erdmaterial. Die Aufschüttung kann Auswirkungen auf die baurechtliche Beurteilung eines Grundstücks haben, insbesondere hinsichtlich der Wandhöhe und der Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Geländeabtragung, Stützmauer, Böschung
    Statik
    Die Statik befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie berechnet die Kräfte und Spannungen, die auf ein Gebäude wirken, und stellt sicher, dass das Gebäude diesen Belastungen standhält. Eine statische Berechnung ist für die meisten Bauvorhaben erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Spannungen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Ist eine Garage an der Grundstücksgrenze immer genehmigungsfrei?
      Antwort: Nein, das ist sie nicht. Die Genehmigungsfreiheit hängt von der Größe der Garage (Rauminhalt), den landesrechtlichen Bestimmungen (LBO) und eventuellen Festsetzungen im Bebauungsplan ab. Auch wenn kein Bebauungsplan vorliegt, können Abstandsflächenregelungen relevant sein.
    2. Frage: Was ist, wenn das Gelände aufgeschüttet wurde?
      Antwort: Eine Geländeaufschüttung kann die maßgebliche Höhe für die Berechnung der Wandhöhe beeinflussen. Die Baubehörde legt in der Regel die ursprüngliche Geländeoberfläche oder die Straßenhöhe als Bezugspunkt fest. Dies kann Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Garage haben.
    3. Frage: Welche Rolle spielt die Landesbauordnung (LBO)?
      Antwort: Die LBO regelt die baurechtlichen Anforderungen an Garagen, insbesondere hinsichtlich der Baugenehmigungspflicht, der Grenzbebauung und der einzuhaltenden Abstandsflächen. Sie ist die Grundlage für die Beurteilung durch die Baubehörde.
    4. Frage: Was passiert, wenn die Garage zu groß ist?
      Antwort: Wenn die Garage die zulässigen Maße für eine Grenzbebauung überschreitet oder baugenehmigungspflichtig ist, muss ein Bauantrag gestellt werden. Die Baubehörde prüft dann, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist.
    5. Frage: Was muss ich beim Nachbarrecht beachten?
      Antwort: Auch wenn die Garage baurechtlich zulässig ist, sollten Sie das Vorhaben mit Ihrem Nachbarn abstimmen. Eine schriftliche Zustimmung kann spätere Streitigkeiten vermeiden. Das Nachbarrecht kann eigene Anforderungen an die Grenzbebauung stellen.
    6. Frage: Was bedeutet 'Verfahrensfrei'?
      Antwort: 'Verfahrensfrei' bedeutet, dass für die Errichtung der Garage kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Trotzdem müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. LBO, Abstandsflächen) eingehalten werden.
    7. Frage: Welche Rolle spielt ein Architekt?
      Antwort: Ein Architekt kann Sie bei der Planung der Garage beraten, die erforderlichen Bauantragsunterlagen erstellen und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sicherstellen. Er kann auch die Kommunikation mit der Baubehörde übernehmen.
    8. Frage: Was ist eine Stützmauer und wann wird sie benötigt?
      Antwort: Eine Stützmauer ist eine Konstruktion, die Erdreich abstützt, wenn ein Höhenunterschied zwischen zwei Geländeflächen besteht. Sie wird benötigt, wenn durch die Aufschüttung eine Böschung entsteht, die nicht standsicher ist.

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    • Nachbarrecht: Rechte und Pflichten bei Bauvorhaben
      Welche Rechte und Pflichten Nachbarn bei Bauvorhaben haben und wie Streitigkeiten vermieden werden können.
  2. Grenzgarage RLP: Aufschüttung beeinflusst zulässige Wandhöhe!

    In NRW
    wird z.B. auch ab vorhandener natürlicher Oberfläche gemessen. Aufschüttungen stellen keine natürliche Oberfläche dar. Bei der Festlegung der max. 3 m Höhe einer Grenzgarage geht es u.a. darum, Beeinträchtigungen des Nachbarn durch zu hohe Gebäude zu verhindern. Könnte man nach Belieben aufschütten/abfangen wäre diese Vorschrift ausgehebelt.
    Probleme bringt das immer dann, wenn eigentlich klar ist, dass auch die Nachbarn (falls sie denn mal bauen) aufschütten werden, weil die Straßenhöhe es erfordert.
    Geht also nur im Zusammenspiel mit Nachbarn/Bauamt.
    • Name:
    • M.P.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Garage an Grundstücksgrenze in Rheinland-Pfalz: Aufschüttung & Baugenehmigung

    💡 Kernaussagen: Beim Bau einer Garage an der Grundstücksgrenze in Rheinland-Pfalz ohne Bebauungsplan ist die Einhaltung der LBOAbk. (Landesbauordnung) entscheidend. Aufschüttungen beeinflussen die zulässige Wandhöhe und können die Baugenehmigungsfreiheit gefährden. Die natürliche Geländeoberfläche ist maßgeblich für die Höhenberechnung. Eine frühzeitige Klärung mit dem Bauamt ist ratsam, um Probleme mit Nachbarn und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grenzgarage RLP: Aufschüttung beeinflusst zulässige Wandhöhe! werden Aufschüttungen bei der Berechnung der maximalen Wandhöhe einer Grenzgarage in Rheinland-Pfalz nicht als natürliche Oberfläche betrachtet. Dies kann die Baugenehmigungsfreiheit beeinflussen.

    ✅ Zusatzinfo: Die LBO Rheinland-Pfalz regelt die Bedingungen für baugenehmigungsfreie Garagen an Grundstücksgrenzen. Die maximale Wandhöhe und die Giebelspitze sind wichtige Faktoren, die beachtet werden müssen. Bei Unsicherheiten sollte man sich immer an das zuständige Bauamt wenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Baubeginn die genauen Bestimmungen zur Wandhöhe und Aufschüttung mit dem Bauamt ab. Beachten Sie die Nachbarrechte und suchen Sie bei Unklarheiten rechtlichen Rat. Eine detaillierte Planung und Dokumentation sind essentiell für eine erfolgreiche Umsetzung des Garagenbaus an der Grundstücksgrenze.

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