Architekt Schlussrechnung: Wann fällig? Restarbeiten, Gewährleistung & Einbehalt?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt Schlussrechnung: Wann fällig? Restarbeiten, Gewährleistung & Einbehalt?

Hallo,
unser Bauvorhaben ist weitestgehend fertig, jedoch bis auf die 20 "Kleinigkeiten", wie z.B. Verputzung Garagenseite, Austausch verschmutzer Dachpfannen etc., weshalb ich selber seit 8 Monaten den Handwerkern hinterherlaufe.
Mit dem Architekten haben wir einen Honorarvertrag Phase 1-9 nach HOAIAbk..
Nun stellt er die Schlussrechnung für Teile der Phase 8 und 9.
Kann der die Phase 9 (3 %) nicht erst nach Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist der einzelnen Gewerke verlangen (also nach 5 Jahren ca.)?
Wieviel sollte/kann ich einbehalten, bis diese "Kleinigkeiten" erledigt sind. Ich habe Bedenken, dass ich mit nur geringem Einbehalt gar kein "Druckmittel" mehr in der Hand habe.
Freundliche Grüße
Herbert Fritzlaf
  • Name:
  • Herbert Fritzlaf
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Schlussrechnung des Architekten wird fällig, sobald die Leistung vollständig erbracht und abgenommen wurde. Da im vorliegenden Fall noch Restarbeiten ausstehen, ist die Leistung noch nicht vollständig erbracht.

    ? Gefahr: Eine verfrühte Zahlung der Schlussrechnung ohne Beseitigung der Mängel kann Ihre Position schwächen, da Sie weniger Druckmittel haben, die Mängelbeseitigung durchzusetzen.

    Ich empfehle, die Schlussrechnung erst nach vollständiger Beseitigung aller Mängel und nach erfolgter förmlicher Bauabnahme zu begleichen. Bis dahin können Sie einen angemessenen Einbehalt (z.B. das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten) geltend machen. Dieser Einbehalt dient als Sicherheit, falls der Architekt oder die Handwerker die Mängel nicht beseitigen.

    Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Während dieser Zeit haftet der Architekt für Planungs- und Überwachungsfehler.

    ? Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Beseitigung. Kündigen Sie an, nach fruchtlosem Fristablauf die Mängel auf Kosten des Architekten durch Dritte beseitigen zu lassen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Auftragnehmers (z.B. Architekt, Handwerker) nach Erbringung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und der dafür berechneten Kosten.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Honorarvertrag, Leistungsverzeichnis
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn nach Fertigstellung. Sie dokumentiert den Zustand des Bauwerks und markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Übergabeprotokoll
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Nachbesserung
    Einbehalt
    Ein Einbehalt ist ein Betrag, den der Bauherr von der Schlussrechnung einbehält, um sich gegen eventuelle Mängelansprüche abzusichern. Er dient als Druckmittel, um den Auftragnehmer zur Beseitigung der Mängel zu bewegen.
    Verwandte Begriffe: Sicherheitseinbehalt, Bürgschaft, Mängelrüge
    Honorarvertrag
    Ein Honorarvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauherrn, der die Leistungen des Architekten und das dafür zu zahlende Honorar regelt.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsverzeichnis, HOAIAbk.
    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er Mängel an der erbrachten Leistung beanstandet und zur Beseitigung auffordert.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Orientierungshilfe für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Wann genau ist eine Architektenleistung "vollständig erbracht"?
      Die Leistung ist vollständig erbracht, wenn alle vertraglich vereinbarten Leistungen mangelfrei erbracht wurden und das Bauvorhaben im Wesentlichen fertiggestellt ist. Kleinere Restarbeiten, die die Nutzung des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigen, können die Fälligkeit der Schlussrechnung hinauszögern, berechtigen aber in der Regel nicht zur vollständigen Verweigerung der Zahlung.
    2. Frage: Wie hoch sollte der Einbehalt bei Mängeln sein?
      Ein angemessener Einbehalt beträgt in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Mängel durch Dritte beseitigen zu lassen, falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    3. Frage: Was passiert, wenn der Architekt die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Architekt die Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt, haben Sie das Recht, die Mängel auf Kosten des Architekten durch ein anderes Unternehmen beseitigen zu lassen. Die Kosten hierfür können Sie dann mit dem einbehaltenen Betrag verrechnen oder vom Architekten zurückfordern.
    4. Frage: Kann ich die Schlussrechnung kürzen, wenn ich mit der Leistung des Architekten unzufrieden bin?
      Ja, wenn die Leistung des Architekten mangelhaft ist, haben Sie das Recht, die Schlussrechnung entsprechend zu kürzen. Die Kürzung muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der mangelhaften Leistung stehen. Es ist ratsam, sich hierbei rechtlich beraten zu lassen.
    5. Frage: Welche Rolle spielt die Bauabnahme bei der Schlussrechnung?
      Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert und die Beweislast für Mängel umkehrt. Nach der Abnahme müssen Sie als Bauherr beweisen, dass die Mängel bereits bei der Abnahme vorhanden waren. Die Schlussrechnung sollte erst nach erfolgter Abnahme beglichen werden.
    6. Frage: Was ist, wenn im Honorarvertrag keine Regelungen zur Fälligkeit der Schlussrechnung getroffen wurden?
      Auch wenn im Honorarvertrag keine expliziten Regelungen zur Fälligkeit der Schlussrechnung enthalten sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGBAbk.. Demnach wird die Schlussrechnung fällig, sobald die Leistung vollständig erbracht und abgenommen wurde.
    7. Frage: Wie lange habe ich Zeit, Mängel nach der Abnahme zu rügen?
      Mängel sollten Sie so schnell wie möglich nach Entdeckung rügen, um Ihre Rechte zu wahren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, aber eine verspätete Rüge kann dazu führen, dass Ihre Ansprüche verjähren.
    8. Frage: Was bedeutet "formelle Bauabnahme"?
      Eine formelle Bauabnahme ist eine offizielle Begehung des Bauwerks, bei der alle Parteien (Bauherr, Architekt, Handwerker) anwesend sind. Dabei werden alle Leistungen geprüft und eventuelle Mängel protokolliert. Die Abnahme wird schriftlich dokumentiert und von allen Parteien unterzeichnet.

    ? Verwandte Themen

    • Fälligkeit von Architektenhonoraren
      Informationen zu den verschiedenen Leistungsphasen und deren Abrechnung.
    • Mängelansprüche gegenüber Architekten
      Welche Rechte haben Bauherren bei Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern?
    • Bauabnahme richtig durchführen
      Worauf ist bei der Abnahme zu achten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden?
    • Der Architektenvertrag: Inhalte und Fallstricke
      Was sollte im Vertrag unbedingt geregelt sein?
    • Sicherheitseinbehalte im Bauwesen
      Wann sind Einbehalte zulässig und in welcher Höhe?
  2. Architekt Schlussrechnung: Fälligkeit nach Gewährleistung!

    LP 9
    darf erst nach Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist + evtl. noch offener Mangelbehebung berechnet werden. Also komplett streichen.
    Für die Restarbeiten aus LPAbk. 8 einen Rückbehalt mit dem Architekten vereinbaren. Wenn der sich stur stellt (Wer jetzt schon LP9 abrechnet :-((), mal mit der Kammer bezüglich der Höhe sprechen.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Architekt Schlussrechnung: Fälligkeit, Gewährleistung & Einbehalt

    💡 Kernaussagen: Die Architekt Schlussrechnung für Phase 9 (Leistungsphase 9) darf erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und Behebung aller Mängel berechnet werden. Für Restarbeiten aus Leistungsphase 8 sollte ein Rückbehalt mit dem Architekten vereinbart werden. Bei Uneinigkeiten bezüglich der Höhe des Rückbehalts kann die Architektenkammer kontaktiert werden. Einbehalt dient als Druckmittel bei ausstehenden Leistungen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Architekt Schlussrechnung: Fälligkeit nach Gewährleistung! ist es wichtig, die Fälligkeit der Architekt Schlussrechnung genau zu prüfen und erst nach Erfüllung aller Leistungen zu begleichen.

    💰 Zusatzinfo: Einbehalt auf die Architekt Schlussrechnung kann als Druckmittel dienen, um die Fertigstellung von Restarbeiten und die Behebung von Mängeln zu gewährleisten. Die Höhe des Einbehalts sollte angemessen sein und im Honorarvertrag festgelegt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle offenen Punkte bezüglich Restarbeiten und Gewährleistung, bevor Sie die Architekt Schlussrechnung vollständig begleichen. Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten die Architektenkammer oder einen Baurecht-Experten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Schlussrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Schlussrechnung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Schlussrechnung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architekt Schlussrechnung: Wann fällig? Restarbeiten, Gewährleistung & Einbehalt?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt Schlussrechnung: Fälligkeit & Fristen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt Schlussrechnung, Fälligkeit, Restarbeiten, Gewährleistung, Einbehalt, Honorarvertrag, Architektenvertrag, Bauabnahme
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼