Bauleiter fehlender Kontakt: Mehrkosten, Baumängel & Vorgehen bei Problemen?
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Bauleiter fehlender Kontakt: Mehrkosten, Baumängel & Vorgehen bei Problemen?
Zu folgenden Sachverhalten fragen wir uns, ob wir Aufgrund des BL-Verhaltens Forderungen gegen HvH stellen können:
1. Zwischen dem Bauleiter und uns fanden während der gesamten Bauphase von Juni bis Dezember nur zwei Treffen statt. Das erste war ein zuvor von HvH auf die Schnelle arangierter, völlig überstürzter Ersttermin auf dem Baugrundstück, nachdem die Erdarbeiter bereits die Grube ausgehoben und das Gründungspolster gelegt hatten. Der Baubeginn kam für uns völlig überraschend, da uns von HvH gesagt worden war, der Ersttermin mit endgültiger Festlegung des Hauses und Einmessung würde ca. 10 Tage vor Beginn der Arbeiten stattfinden. Der BL war laut HvH zuvor im Urlaub gewesen. Der zweite und damit auch letzte Treff zwischen dem BL und uns fand nach mehreren massiven Beschwerden bei HvH und Forderung nach BL-Austausch im August statt, nachdem zuvor mehrere Kontaktversuche zum BL per Telefon oder Fax fehlgeschlagen waren und dieser Zustand der Kundenbetreuung mitgeteilt worden war.
2. Aufgrund des zuvor geschilderten Beginns der Erdarbeiten vor dem Ersttermin, bei dem wegen der topographischen Lage des Grundstücks am Hang, in der Nachbarschaft aufgetretener Wasserprobleme pp. die Höhe des Fundaments um 50 cm angehoben wurde, waren Abfuhren des Aushubs zu unseren Kosten notwendig geworden. Diese Kosten hätten sicherlich vermieden werden können, wenn bei einem zeitlich früher angesetzten Ersttermin die endgültige Höhe des Fundaments festgelegt und der Grubenaushub geringer ausgefallen bzw. eine Lagerung des Aushubs auf dem Grundstück möglich gewesen wäre.
Immerhin hatten wir nach Feststellung des Beginns der Erdarbeiten mit HvH Kontakt aufgenommen und mitgeteilt bekommen, dass ein Beginn der Erdarbeiten ohne Freigabe durch HvH nicht möglich wäre.
Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass die Höhersetzungdes Hauses um ca. 1 m die beste Lösung gegen ein mögliches Wassereindringen bei Starkregen gewesen wäre.
3. Als Bauherren waren wir für die Zuleitung der Versorger bis zum Haus zuständig. Aufgrund des uns vorliegenden Planes waren wir der Meinung, dass Gas, Wasser und Strom in einem Graben von der Straße zum Haus und dann weiter in einen kleinen Kellerraum geführt werden sollten. Dieser Raum war in unserer privaten Planung als kleines Bad für die Sauna vorgesehen. Da auf dem Plan des Hauselektrikers die Hausverteilung mit Zählerschrank in diesem Kellerraum vorgesehen war, äußerte der Elektriker massive Bedenken wegen des geplanten Bades. Wir versuchten daraufhin mehrfach, mit dem BL Kontakt aufzunehmen, was nicht gelang. Da die Außenzuführung durch die Versorger in den folgenden Tagen anstand, entschieden wir uns mangels Kontakt zum BL, die Hauseinführung und den Zählerschrank in einen nebenliegenden Kellerraum zu verlegen. Der Elektriker sagte eine Nachfrage mit dem BL zu und bestätigte in der Folge, dass der BL mit der von uns vorgesehenen Verlegung der Hauseinführungspunktes einverstanden sei. Die Verlegung führte nun dazu, dass für den Versorger neben dem Graben für Gas und Wasser ein weiterer Graben für das Hauptkabel von der Straße bis zum Übergabekasten gezogen werden musste, wofür erhebliche, von uns zu tragende Kosten anfielen.
Nachdem der Hauselektriker die Hauseinführung in den nebenliegenden Keller gezogen hatte, stellten wir verwundert fest, dass dort kein Zählerkasten montiert, sondern das Hauptkabel durch die Wand in das geplante Kellerbad und dann weiter durch die Decke in den darüber liegenden Technikraum gezogen wurde, wo auch der Zählerkasten montiert wurde. Es stellte sich (auch durch anderen Sachverhalte wie z.B. Steckdosen im Keller, die nie montiert, aber lange gesucht wurden) heraus, dass die Elektrofirma offensichtlich bei der Besprechung der Hauseinleitung einen anderen Plan bei sich hatte als bei der späteren Ausführung des Gewerkes.
Auch hier hätte sicherlich ein aufmerksamer BL (insbesndere bei der Nachfrage durch den Elektriker) merken müssen, dass in der Planung etwas nicht übereinstimmte. Leider hatten wir uns bei einem der sehr wenigen telefonischen Kontakte auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Versorgereinleitungen auf die Antwort des BL verlassen, er würde uns schon Bescheid geben, wenn es denn soweit wäre - was aber in der Folge nicht passierte.
Bedauerlicherweise war uns bei der (auch von anderen HvH-Kunden oft bemängelten) "galoppierenden" Baudurchsprache in Isernhagen kein Hinweis auf die Möglichkeit eine Kombi-Hauseinführung gegeben worden, die wir sicherlich gewählt hätten. Bei einer solchen Variante wäre vermutlich die Frage der Stromeinleitung überhaupt nicht aufgetreten.
Uns stellt sich nun die Frage, wie das Verhalten bzw. die (Nicht-) Leistung des BL zu bewerten ist. Wir sind der Auffassung - und andere Bauherren geben uns Recht -, dass die Bauüberwachung durch den BL auch regelmäßige Kontakte zwischen dem BL und dem Bauherren auf der Baustelle beinhalten muss. Uns sind in zwei Fällen Kosten entstanden, die bei einer zeitgerechten Planung bzw. einem Kontakt zum BL und einer fachgerechter Überwachung nicht angefallen wären. HvH lehnte nach ca. 6 Wochen Bauzeit trotz mehrfacher Beschwerden einen BL-Austausch kathegorisch ab, äußerte aber nach Abschluss des Bauvorhabens, der BL wäre während der Bauphase offensichtlich in seiner Aufgabe überlastet gewesen.
Im Übrigen wurde die Hausübergabe von einem anderen BL durchgeführt, Übergabeprotokolle pp. jedoch vom ursprünglichen BL gefertigt und unterzeichnet.
Vielleicht gibt es andere Bauherren oder HvH-Kunden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und uns einen Rat für die weitere Vorgehensweise geben können. Für Antworten, die uns weiterhelfen könnten, wären wir dankbar.
MfG
IZ
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Sicherheitshinweise
? Kritisch: Bei Verdacht auf Wassereintritt sollte umgehend ein Fachmann zur Ursachenforschung und Beseitigung hinzugezogen werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
? Kritisch: Fehlerhafte Elektroinstallationen sind lebensgefährlich. Lassen Sie die Installation umgehend von einem Elektriker überprüfen und beheben.
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Ein fehlender oder mangelhafter Kontakt zum Bauleiter kann während der Bauphase zu erheblichen Problemen und Mehrkosten führen. Es ist wichtig, die Ursachen und Folgen zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Mögliche Ursachen für Mehrkosten und Baumängel:
- Fehlende Koordination der Gewerke
- Mangelhafte Bauüberwachung
- Fehlerhafte Ausführung von Bauleistungen
- Verzögerungen im Bauablauf
- Kommunikationsprobleme zwischen Bauherr, Bauleiter und ausführenden Firmen
? Gefahr: Durch fehlende Bauleitung können Baumängel entstehen, die die Bausubstanz gefährden und langfristig hohe Sanierungskosten verursachen.
? Gefahr: Wassereintritt durch mangelhafte Ausführung der Hauseinführung kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.
? Gefahr: Fehlerhafte Elektroinstallationen stellen eine erhebliche Brandgefahr dar.
? Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten schriftlich und fordern Sie den Bauträger zur Beseitigung auf. Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel zu begutachten und die Ursachen festzustellen.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauleiter
- Der Bauleiter ist für die Koordination und Überwachung der Bauausführung verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Architekt, Bauträger - Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit des Bauwerks. Er kann die Nutzung oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen.
Verwandte Begriffe: Bauschaden, Gewährleistung, Sachverständiger - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die Haftung des Bauträgers für Mängel am Bauwerk. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
Verwandte Begriffe: Mängelanspruch, Verjährung, Nacherfüllung - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Übergabeprotokoll, Mängelprotokoll, Schlussrechnung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der Mängel begutachten und deren Ursachen feststellen kann. Er kann auch bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen helfen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensanalyse, Beweissicherung - Hauseinführung
- Die Hauseinführung ist die Stelle, an der die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) ins Gebäude geführt werden. Eine fachgerechte Ausführung ist wichtig, um Wassereintritt und Schäden zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Versorgungsanschluss, Dichtung, Abdichtung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Projektentwickler, Bauherr
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Aufgaben hat ein Bauleiter?
Der Bauleiter ist für die Koordination der Gewerke, die Überwachung der Bauausführung und die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für den Bauherrn und die ausführenden Firmen. - Frage: Was tun bei Baumängeln?
Baumängel müssen dem Bauträger schriftlich angezeigt werden. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt, kann der Bauherr rechtliche Schritte einleiten. - Frage: Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln?
Als Bauherr haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt. - Frage: Wann verjähren Mängelansprüche?
Mängelansprüche verjähren in der Regel fünf Jahre nach Abnahme des Bauwerks. - Frage: Was ist eine Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Frage: Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
Baumängel sollten detailliert mit Fotos und Beschreibungen dokumentiert werden. Es ist ratsam, ein Mängelprotokoll zu erstellen und dieses vom Bauträger gegenzeichnen zu lassen. - Frage: Was kostet ein Bausachverständiger?
Die Kosten für einen Bausachverständigen hängen vom Umfang der Begutachtung ab. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen. - Frage: Kann ich den Bauleiter wechseln?
Ein Wechsel des Bauleiters ist grundsätzlich möglich, sollte aber im Vorfeld mit dem Bauträger besprochen werden. Ein Wechsel kann jedoch zusätzliche Kosten verursachen.
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Bauleiter-Mangel: Billigbau – Konsequenzen & Erwartungen
Keine Rechtschreibfehler - Gratuliere!
Aber dafür Kardinalsfehler! Mönsch, Ihr habt doch freiwillig den Billigsten gewählt! Der ist auch deshalb billig, weil er sich nach der Unterschrift nicht mehr um Euch kümmert. (Zeit = Geld, das Ihr nicht bezahlen wollt).
Kein Laie muss wissen, wie man sinnvoll Versorgungsleitungen an's und in's Haus führt. Aber "bauseits" ist nun mal "bauseits" und Eure Erwartungshaltung an den Job Eures Bauleiters ist naiv.
Annahme zur Bauleiter-Arbeitswoche:
60 Stunden/Woche, davon 20 auf der Straße, 20 Einfamilienhaus gleichzeitig.
(60-20) /20 = 2 Stunden/Woche für Euer Haus.
Davon 1,5 Stunden/Woche am Telefon/Schreibtisch
Bleibt eine halbe Stunde/Woche für Eure Baustelle.
Und dieser arme Kerl soll Euch Tipps für Eure Eigenleistungen geben? Ha! Wann denn?
Ihr hättet Euch noch einen externen Fachmann holen sollen, als Ihr gemerkt habt, dass die Betreuung durch den Bauleiter nicht wunschgemäß funktioniert.
Tipp:
Hört auf zu heulen ("Andere Bauherren geben uns recht, *schluchz*"). Das hier ist die Kehrseite der gewählten Medaille. Keine Chance auf Vergütung. -
Fundamenthöhe ändern: Baugenehmigung vs. Ausführung
Ich habe einen Rechtschreibfehler gefunden ;)
Zur Sache, Punkt 2 verstehe ich nicht:
" ... Ersttermin, bei dem ... die Höhe des Fundaments um 50 cm angehoben wurde"
" ... wenn bei einem ... Ersttermin die endgültige Höhe des Fundaments festgelegt [worden wäre] ... "
Höhen werden nicht bei Baubeginn, sondern in der Eingabeplanung festgelegt und sind dort einzutragen. Die können nicht ad hoc mal schnell um einen halben Meter geändert werden (bzw. das dicke Ende behördlicherseits kommt noch).
" ... waren Abfuhren des Aushubs zu unseren Kosten notwendig geworden. "
Bei Ausführung wie geplant wäre doch noch mehr Abfuhr notwendig gewesen (Baugrube 50 cm tiefer).
"Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass die Höhersetzung des Hauses um ca. 1 m die beste Lösung gegen ein mögliches Wassereindringen bei Starkregen gewesen wäre. "
Also dringt Wasser ein? Die Gestaltung scheint auch keine Rolle zu spielen. Man setzt ein Haus nicht einfach um 1 m höher. Was das für Konsequenzen hat, kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand ausmalen. -
Baugenehmigung: Aufklärungspflicht bei Abweichungen?
Ist mir auch aufgefallen
Die Höhen über NNAbk. sind in der Baugenehmigung enthalten und Bestandteil dieser. Wenn diese (auf Ihren Wunsch und gegen Ihre Unterschrift) geändert wurden wären und sie heute die Rückbauverfügung in der Hand hätten, müssten wir heute die Frage beantworten "Muss er Bauleiter darüber aufklären, wenn ich Abweichungen von der Genehmigung fordere, das auch ein Abriss droht? " Also egal ob der BL da gewesen wäre oder nicht, eine Änderung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Unabhängig davon, wo Ihr Zähleranschlusskasten Elektro jetzt sitzt, genau bei der Zuleitung haben Sie doch aktiv in die bestehende Planung eingegriffen. Hier ist doch Ihr Wunsch ausgeführt wurden. Da können Sie doch jetzt nicht Mehrkosten für den zusätzlichen Graben bemängeln. -
Bauträgerhaus: Änderungen während Bauausführung – Risiken
Erwerber eines Bauträgerhauses, Schlüsselfertighauses
noch was! Sie sind Käufer eines Hauses, nicht Bauherr, somit sind Sie nicht weisungsbefugt irgendwelche Änderungen von der bisherigen - insbesondere auch genehmigten! - Planung während der Bauausführung durchführen zu lassen. Welche Konsequenzen bspw. ein eigenmächtiges Vorgehen nach sich ziehen kann, haben Sie ja gesehen. Bei dem Architekten und dem Bauleiter des Baunuternehmens handelt es sich auch nicht um von Ihnen beauftragte Auftragnehmer, die Ihnen verpflichtet wären, sondern es sind zumeist Angestellte oder zumindest lediglich Auftragnehmer des Bauträgers, Generalunternehmer's, die allein diesem verpflichtet sind. Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn ein, auch einem anderen verpflichteter, Architekt oder Bauleiter nicht die für die ordnungsgemäße Durchführung eines Vorhabens nötige Zeit investiert, wofür man diesen für Mängel, die aus dessen Nachlässigkeit resultieren, auch ersatzpflichtig machen kann. Besonders erfolgversprechend erscheint dies allerdings nicht, insbesondere wenn man, wie Sie, aktiv in die Ausführung eingreift. Da aber der Bau auch zu Ihrer Zufriedenheit ("im Großen und Ganzen gut gebaut") ausgeführt wurde, ist schwer nachweisbar, dass die ordnungsgemäße Durchführung, wenn auch der Bauleiter nicht oder nur selten auf der Baustelle war, nicht erfolgt sein sollte.
Hilfreich wäre in Ihrem Falle allemal eine Baubegleitung durch einen externen Baubetreuer, versierten Architekten oder Bauleiter gewesen.
MfG
R. Kaiser -
Bauleiter-Kontaktmangel: Vorgehen für unerfahrene Bauherren
Danke, trotzdem nochmal die grundsätzliche Frage
Erst einmal Danke für die Antworten.
Das mit der Anhebung, bei deren Festlegung neben uns bzw. mir und dem BL auch der Vermesser anwesend war, ist offensichtlich problemlos, die Sache wurde von HvH mit dem Amt geklärt.
Der Tipp, bei solchen Problemen jemanden von außerhalb mit ins Boot zu nehmen, ist ja gut gemeint, kommt aber für unerfahrene Bauherren, wie wir es nun mal sind, leider zu spät.
Mir ging es eingangs grundsätzlich erst mal um die Frage, wie denn eine fachliche Betreuung durch einen BL aussieht bzw. auszusehen hat. Soweit mir zwischenzeitlich bekannt wurde, gibt es (auch bei HvH) Bauleiter, die in regelmäßigem Kontakt mit dem Bauherrn stehen und sich auch mit ihm auf dem Bau treffen. Beispiel: Mein zugeteilter BL war krank, die Ersatzfrau war bei einem angefallenen Problem direkt erreichbar, nach einer Stunde auf der Baustelle und hat das Ding geklärt - und dann sofort zurückgerufen. Geht also, auch bei HvH.
Noch etwas zu dem Beitrag von Ralph Kaiser.
Grundsätzlich wurde von HvH zu den meisten Gewerken gesagt: Falls Sie Änderungswünsche haben, dann besprechen Sie das mit dem Bauleiter oder dem für das Gewerk zuständigen Handwerker. Diese Aussage bezog sich insbesondere auf Elektrik und Haustechnik sowie Fliesen und wurde schon in der Baudurchsprache gemacht bzw. auch in mehreren Schreiben angeführt.
Aber wie schon angeführt - die meisten Bauherren sind Laien und vertrauen auf das, was ihnen gesagt wird.
Also nochmal die grundsätzliche Frage: Kann man einem BL resp. seiner Firma am Zeug flicken, wenn auf dem Bau Entscheidungen zu treffen sind und nach Hinweis der Firma, man solle sich bitte an den BL wenden, dieser nicht erreichbar ist oder nicht reagiert? Das ging im Übrigen nicht nur uns als Bauherren so, sondern i.d.R. auch den Handwerkern.
Für eine kurze (und bitte nicht so heftige) Antwort auf meine o.a. "grundsätzliche Frage" würde ich mich freuen.
Gruß
IZ -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bauleiter-Probleme: Mehrkosten, Baumängel & Vorgehensweisen
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik fehlenden Bauleiter-Kontakts während der Bauphase, die zu Mehrkosten und potenziellen Baumängeln führen kann. Diskutiert werden die Verantwortlichkeiten des Bauleiters, die Bedeutung der Baugenehmigung und die Risiken eigenmächtiger Änderungen während der Bauausführung. Unerfahrene Bauherren erhalten Tipps zum Umgang mit solchen Situationen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauleiter-Mangel: Billigbau – Konsequenzen & Erwartungen wird darauf hingewiesen, dass die Wahl des billigsten Anbieters oft mit mangelnder Betreuung nach Vertragsabschluss einhergeht. Dies kann zu Problemen bei der Bauüberwachung und zu erhöhten Baukosten führen.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Bauträgerhaus: Änderungen während Bauausführung – Risiken warnt davor, als Käufer eines Bauträgerhauses eigenmächtig Änderungen an der genehmigten Planung vorzunehmen. Solche Abweichungen können zu rechtlichen Konsequenzen und im schlimmsten Fall zu einer Rückbauverfügung führen.
📊 Zusatzinfo: Die Festlegung der Fundamenthöhe ist Bestandteil der Eingabeplanung und in der Baugenehmigung dokumentiert. Eine nachträgliche Änderung um 50 cm, wie im Beitrag Fundamenthöhe ändern: Baugenehmigung vs. Ausführung thematisiert, ist nicht ohne Weiteres möglich und kann zu Problemen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit dem Bauleiter-Kontakt und drohenden Mehrkosten oder Baumängeln sollten Bauherren frühzeitig externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Der Beitrag Bauleiter-Kontaktmangel: Vorgehen für unerfahrene Bauherren gibt hierzu erste Hinweise. Es ist ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen und Baupfusch zu vermeiden.
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