Hallo, ist es schon ähnliches vorgekommen?
Es fand eine Rohbauabnahme statt, dabei der Bauunternehmer und die Architektin jeder ein Protokoll geführt hat. Beide Protokolle wurden von den beiden Parteien unterschrieben. Jedoch sie haben unterschiedliche Tragweite: bei der Architektin steht nicht, dass der Bau abgenommen ist, sondern die Mängel aufgezeichnet sind. Angeblich Formfehler, da noch nicht alle Mängel beseitigt sind, noch keine vollständige Abnahme. Jetzt aber es wurde weiter gebaut, Elektrik u. Sanitär.
Jetzt welches Protokoll ist gültig?
Danke Susanne
2 Abnahmeprotokolle
BAU-Forum: Architekt / Architektur
2 Abnahmeprotokolle
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Eine Abnahme ...
Eine Abnahme hat überhaupt nicht stattgefunden, denn die hätten SIE als Auftraggeber unterschreiben müssen (es sei denn, Sie hätten die Kollegin ausdrücklich dazu bevollmächtigt, wovon ich mal nicht ausgehe).
Vielleicht sollte sich der Bauunternehmer nochmal § 12 der VOBAbk. Teil B anschauen (die hoffentlich vereinbart ist).
Freundliche Grüße -
Leider doch
Ich habe doch unterschrieben beide Abnahmeprotokolle, bei einem steht nicht, dass die Leistungen erbracht wurden ..., bie dem anderem doch
Susanne -
meine persönliche Meinung ist,
dass durch "Ihren Part", also den des Architekten glaubhaft gemacht werden kann, dass Sie der Annahme waren, das andere sei identisch. Damit könnte -
Das wird den Bauunternehmer ...
Das wird den Bauunternehmer wenig interessieren, was da noch so alles an Protokollen existiert. ER hat ein vom Auftraggeber unterschriebenes Protokoll. Für die nicht in seinem Protokoll gerügten Leistungen beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Ist so.
Freundliche Grüße
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