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Ist das ein Vorteil für die Bauherren?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ist das ein Vorteil für die Bauherren?

Es kommt auch so was vor:
In der Endrechnung hatte der Bauunternehmer zu wenig Mauerwerk berechnet, der Architekt übersehen ...
Nicht dass ich zu viel Geld habe, aber muss ich das dem Bauunternehmer melden?
Danke :-)
Susi Möller
  1. Also ...

    der Architekt sollte es "übersehen", Sie aber darauf hinweisen. Und Sie MÜSSEN den Bauunternehmer natürlich nicht darauf hinweisen, aber die Höflichkeit würde es gebieten.
    Und der Bauunternehmer hat die Möglichkeit, seine Vergesslichkeit "auszubügeln", in dem er nachberechnet. Also das Geld nicht in Badewanne oder Grünzeugs investieren, sondern gut aufbewahren ;-).
  2. Ich bin zwar weder Bauunternehmer noch Architekt

    noch Bauherr und schon gar kein Anwalt.
    Wie war denn das Verhältnis mit dem Bauunternehmer bis jetzt?
    Immer gut und gegenseitig fair?
    Dann dürfte die Antwort doch klar sein, oder?
    PS: um wieviel Geld geht es denn?
  3. Zwei Seelen ...

    Zwei Seelen schlummern da in solchen Fällen in meiner Brust.
    Zum Einen hat Ralf Dühlmeyer Recht: der Architekt darf eine Rechnung nicht nach oben korrigieren (so ist die Rechtsprechung), er muss die Entscheidung darüber dem Bauherrn überlassen.
    Zum Andern habe ich ein Problem damit, jemanden der seine Arbeit ordentlich (und doch wohl auch im kalkulierten Kostenrahmen?) abgeliefert hat zu bestrafen, weil er sich zu seinen Ungunsten verschusselt hat. In der Regel habe' ich dann kein Problem meinen Bauherrn zu überzeugen, doch den angemessenen Betrag zu bezahlen.
    Vielleicht brauchen wir ihn ja nochmal, den Schussel?!
    Freundliche Grüße
  4. Es geht um ca. 5000 €

    Ich würde schon gerne dem Bauunternehmer das Geld bezahlen, leider ist das Verhältnis nach der Rohbauabnahme (war nur mit Rohbau beauftragt) schlecht, da er die Mängel nicht anerkennen will und damit nicht beseitigen will,
    MfG Susi
  5. Dann würde ich als ehemaliger Bauherr sagen. Ab ...

    Dann würde ich als ehemaliger Bauherr sagen. Ab mit dem Geld auf ein Tagesgeldkonto und einfach abwarten wie sich die Dinge weiter entwickeln.
    • Name:
    • Herr Ste-297-Sün
  6. Was sagt denn der Architekt zu den Mängeln?

    Sind's wirklich welche oder eher nicht?
  7. Mein Problem ist es, dass ich leider dem ...

    Mein Problem ist es, dass ich leider dem 1. Architekten gekündigt habe. Die Mängel wurden mit dem 2. Architekten während der Bauabnahme festgestellt, und er hat auch die Rechnung geprüft.
    Schönen Tag noch
    Susi
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