Architekt vernachlässigt Pflichten: Bauantrag, Felswand & Sicherheit – Was tun?
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Architekt vernachlässigt Pflichten: Bauantrag, Felswand & Sicherheit – Was tun?
Baustelle ist in Hessen Architekt aus Rheinland-Pfalz
Dazu mehrere Fragen.
1. Auf unserem Grundstück befindet sich auf der Rückseite/Nordseite eine Felswand, diese hat er um Platz für den Zugang zu unserer Eingangstür zu schaffen für den Bauantrag weggeplant und zur Sicherheit eine Stützmauer eingeplant. Es war aber immer nur die Rede davon, dass diese erst und evtl. nötig wird wenn die Wand abgegraben ist.
Der Herr Architekt hat bei uns die Grobabsteckung persönlich gemacht und daraufhin gesagt wir könnten den Tiefbauer nun beauftragen die Wand abzugraben und die Vorarbeiten für die Bodenplatte zu machen. Dies taten wir.
Danach vereinbarten wir den Termin mit dem vorgegebenen Vermesser zur Feineinmessung. Als dieser die Vermessungsbescheinigung bei unserem Bauamt einreichte fiel dem Sachbearbeiter auf das die Baubeginnsanzeige nicht da war. Er rief uns an und gab uns einen Tag Zeit diese zu beschaffen.
Ich dachte die ganze Zeit (als dummer Bauherr) der Baubeginn wäre wnn das Haus kommt, da der Architekt bei der Grobabsteckung auch nichts davon gesagt hatte, dass er diese vorher noch unterschreiben müsste.
Ich rief also bei unserem Kundenbetreuer bei der Fertighausfirma an, da direkte Anrufe bei unserem Architekten meist ins Leere laufen. Nachmittags bekam ich einen Anruf, das unsre Baugenehmigung (Kopie) nicht auffindbar wäre und wir diese erst an den Architekten schicken müssten.
Obwohl ich die Baugenehmigung am Tag des Zugangs bei uns bereits 3 mal kopiert hatte (Bank, Fertighausfirma, Architekt) und die Kopien auch am gleichen Tag losgeschickt hatte, faxte ich sie noch einmal, der Zeit wegen, an den Architekten. Es dauerte dann aber nochmal 2 Tage bis er die Baubeginnsanzeige dann an das Bauamt sandte.
Bei der Feineinmessung kam zudem heraus, dass von der Felswand noch ein ganzes Stück weg muss, da wir ja wie gesagt an unsere Haustür müssen. Wir hatten den Tiefbauer beim Abschluss siner Arbeiten mehrmals gefragt, ob das denn reicht was er abgegraben hat, er bestätigte uns dies mehrmals.
Als wir ihn nun nach der Feineinmessung aufforderten nachzubessern hatte er auf einmal Bedenken den Hang weiter abzugraben. Warum er diese Bedenken nicht wenigstens vor der Herstellung des Kiesbettes hatte kann oder will er uns nicht sagen.
Wir sollten uns auf einmal von irgendjemanden grünes Licht schriftlich grünes Licht geben lassen, sonst macht er nicht weiter. Wir wiesen ihn daraufhin, dass die Wand laut Baugenehmigung viel mehr abgegraben werden sollte als jetzt nötig, wir vereinbarten dann einen Termin an dem er auf unsere Verantwortung weitermacht.
Es gibt ein Bodengutachten das der Investor des Baugebietes in Auftrag gegeben hat dieses hat der Architekt, trotz mehrmahligem Angebot nie sehen wollen.
Einen Tag vor diesem Termin sprach er uns auf den Anrufbeantworter, dass er mit unserem Architekten telefoniert hätte und das der Termin gestorben wäre. Ich fand dies sehr interessant, da wir unseren Architekten nie erreichen schon gar nicht Freitagnachmittag.
Ich rief den Architekt an und oh Wunder er ging sofort an sein Handy, er erklärte mir, dass er schon einen seiner Mitarbeiter zur Baustelle geschickt hätte (aus dem Hunsrück nach Gießen/Hessen) der schaut sich das an, macht Fotos. Dies wird dann ausgewertet und wir würden dann am Montag telefonieren.
Am Samstag ein Schreiben des Bauamtes mit der Kopie eines Schreibens an den Architekten, das wir vor weiteren Arbeiten erst die Standsicherheit der Felswand nachweisen sollen. Das Bauamt hat lediglich gesehen, dass an der Wand gearbeitet wurde.
Ich dachte noch ist ja nicht so tragisch, da ich ja der Meinung war der Architekt kümmert sich und das Schreiben ging ja auch an ihn. Der versprochene Anruf kam nicht am Montag und nicht am Diensttag. Also telefonierte ich wieder hinter dem Herrn Architekten her.
Irgendwann hatte ich ihn am Handy als er mir gerade den Stand der Dinge erklären wollte fuhr er in ein Funkloch und war weg. Ich versuchte es noch ein paar mal und hat jedes mal die Bandansage von O2 dran die mir sagte das er nicht erreichbar wäre aber eine sms erhalten würde.
Als kein Rückruf kam rief ich nachmittags in seinem Büro an, wo ich von einer sehr "freundlichen" Dame darauf hingewiesen wurde das wir nicht die einzigen Kunden sind. Ich schrieb noch eine Email und wartete weiter.
Am Mittwochmorgen um viertel vor acht erreichte ich ihn tatsächlich und er sagte mir er habe schon einen Bericht geschrieben und der wäre heute bei mir in der Post. Dumm wie ich nun mal bin glaubte ich ihm.
Der "Bericht" kam dann erst am Donnerstag und enthielt das Schreiben des Bauamtes mit dem Hinweis das wir einen Statiker beauftragen müssten. Dies teilte ich der Fertighausfirma mit, daraufhin rief mich der Architekt an und sagte er wäre kein Statiker und das mit dem Bericht müsste ich falsch verstanden haben.
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass wir den Architekten nicht beauftragt haben, sondern nur dessen Leistungen über die Fertighausfirma. Wir wissen inzwischen von einem Arbeitskollegen meines Mannes, der auch mit Massa gebaut hat und den gleichen Architekten hatte, dass dieser dort auch Fehler gemacht hat.
Zu dem ist das Internet voll mit Beschwerden über diesen Architekten. Hätten wir das vorher gewusst hätten wir ihn bestimmt nicht genommen. Das ist Massa aber vollkommen egal. Die Firma steht hinter ihm und die Bauherren sind völlig egal. Er bekommt sein Geld egal was er fabriziert und wie er den Ruf schädigt.
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Die fehlende Standsicherheitsprüfung der Felswand stellt eine akute Gefahr dar. Unverzüglich einen Statiker beauftragen.
🔴 Kritisch: Ohne gültige Baubeginnsanzeige und Vermessungsbescheinigung ist der Baubeginn illegal und gefährdet die Baugenehmigung.
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Ich verstehe Ihre Besorgnis. Es klingt, als ob der Architekt seine Pflichten vernachlässigt. Hier sind einige Punkte, die ich in Ihrer Situation beachten würde:
1. Bauantrag und Baubeginn:
- Die Grobabsteckung und Feineinmessung durch einen Vermesser sind essenziell für den korrekten Baubeginn. Ohne diese Vermessungsbescheinigung sollte kein Baubeginn erfolgen.
- Die Baubeginnsanzeige muss dem Bauamt vorliegen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
2. Felswand und Standsicherheit:
- 🔴 Gefahr: Eine Felswand auf dem Grundstück, insbesondere auf der Rückseite/Nordseite, kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Standsicherheit muss unbedingt gewährleistet sein.
- Ein Bodengutachten ist unerlässlich, um die Beschaffenheit des Bodens und die Notwendigkeit einer Stützmauer zu beurteilen.
- 🔴 Gefahr: Ohne ein entsprechendes Gutachten und die fachgerechte Sicherung der Felswand besteht die Gefahr von Hangrutschungen oder anderen Schäden.
3. Kommunikation und Dokumentation:
- Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und -ergebnisse mit dem Architekten.
- Sichern Sie alle relevanten Dokumente, E-Mails und Nachrichten.
4. Rechtliche Schritte:
- 🔴 Gefahr: Wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, kann dies zu erheblichen Problemen und Kosten führen.
- Ich empfehle, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht und einen unabhängigen Bausachverständigen, um die Situation zu bewerten und die notwendigen Schritte einzuleiten. Lassen Sie die Standsicherheit der Felswand von einem Statiker prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grobabsteckung
- Die Grobabsteckung ist die erste Übertragung der Bauwerkskoordinaten auf das Grundstück. Sie markiert die ungefähre Position des Gebäudes und dient als Grundlage für weitere Vermessungsarbeiten.
Verwandte Begriffe: Feineinmessung, Vermessungsbescheinigung, Baugrenze - Feineinmessung
- Die Feineinmessung ist die präzise Vermessung des Bauwerks nach der Grobabsteckung. Sie legt die genauen Abmessungen und Höhen fest und dient der Erstellung der Fundamente.
Verwandte Begriffe: Grobabsteckung, Vermessungsbescheinigung, Höhenlage - Bodengutachten
- Ein Bodengutachten untersucht die Beschaffenheit des Baugrunds, um die Tragfähigkeit und Stabilität des Bodens zu beurteilen. Es ist wichtig für die Planung der Gründung und die Vermeidung von Bauschäden.
Verwandte Begriffe: Baugrund, Tragfähigkeit, Gründung - Baubeginnsanzeige
- Die Baubeginnsanzeige ist die Meldung an das Bauamt, dass mit den Bauarbeiten begonnen wird. Sie muss vor dem tatsächlichen Baubeginn erfolgen und ist eine formelle Voraussetzung für den legalen Baubeginn.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauamt, Baubeginn - Standsicherheit
- Die Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauwerks oder eines Geländes, äußeren Einwirkungen wie Wind, Schnee oder Erddruck standzuhalten, ohne einzustürzen oder sich zu verformen. Sie wird durch statische Berechnungen nachgewiesen.
Verwandte Begriffe: Statik, Tragfähigkeit, Lasten - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzung eines Bauwerks. Sie wird auf Grundlage der Baupläne und der Einhaltung der Bauvorschriften erteilt.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauamt, Bauordnung - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Baupläne, überwacht die Bauausführung und berät Bauherren in allen Fragen des Bauens.
Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Bauherr
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist eine Grobabsteckung?
Die Grobabsteckung ist die Übertragung der Lage des geplanten Gebäudes von der Baugenehmigung in die Örtlichkeit. Sie dient dazu, die Position des Gebäudes auf dem Grundstück festzulegen und sicherzustellen, dass es innerhalb der Baugrenzen liegt. Dies ist ein wichtiger Schritt vor dem Baubeginn, um Fehler zu vermeiden. - Frage: Was ist eine Feineinmessung?
Die Feineinmessung erfolgt nach der Grobabsteckung und dient der genauen Festlegung der Höhenlage und der exakten Position des Gebäudes. Sie ist notwendig für die Erstellung der Fundamente und der Bodenplatte. Die Ergebnisse der Feineinmessung werden in einer Vermessungsbescheinigung dokumentiert. - Frage: Warum ist ein Bodengutachten wichtig?
Ein Bodengutachten untersucht die Beschaffenheit des Baugrunds. Es gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Bodens, das Vorhandensein von Schadstoffen und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Baugrundverbesserung. Bei einer Felswand ist es besonders wichtig, die Stabilität des Hangs zu beurteilen. - Frage: Was ist eine Baubeginnsanzeige?
Die Baubeginnsanzeige ist eine Mitteilung an das Bauamt, dass mit den Bauarbeiten begonnen wird. Sie muss in der Regel einige Tage vor dem tatsächlichen Baubeginn erfolgen. Ohne Baubeginnsanzeige ist der Baubeginn illegal. - Frage: Was tun, wenn der Architekt seine Pflichten vernachlässigt?
Dokumentieren Sie alle Versäumnisse und Kommunikationsprobleme. Setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Erfüllung seiner Pflichten. Wenn er diese Frist nicht einhält, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. - Frage: Welche Risiken bestehen bei einer Felswand auf dem Grundstück?
Eine Felswand kann ein Risiko für die Standsicherheit des Gebäudes darstellen. Es besteht die Gefahr von Hangrutschungen oder Steinschlag. Daher ist eine sorgfältige Untersuchung und gegebenenfalls eine Sicherung der Felswand erforderlich. - Frage: Was ist eine Vermessungsbescheinigung?
Eine Vermessungsbescheinigung ist ein Dokument, das die Ergebnisse der Vermessungsarbeiten (Grob- und Feineinmessung) festhält. Sie dient als Nachweis für die korrekte Lage und Höhe des Gebäudes und ist oft eine Voraussetzung für die Baugenehmigung. - Frage: Welche Rolle spielt ein Statiker bei einer Felswand?
Ein Statiker berechnet die Standsicherheit der Felswand und plant gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung, wie z.B. eine Stützmauer. Seine Expertise ist entscheidend, um Gefahren durch die Felswand zu minimieren.
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Ähhhhmmmm ...
Und?
Sie haben einen Vertrag mit Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer XYZ - nicht mit dem Architekten.
Also ab zum Anwalt und XYZ mit allem Trari und Trara in die Mangel nehmen! -
Bauleitung: Schriftliche Vereinbarungen – Risikominimierung!
Nur noch schriftlich,
und zwar alles, wenn die Situation so ist. 'Hatte uns mündlich zugesichert' kann sehr fatal werden, außerdem lassen Sie NIE einen Handwerker 'auf meine Verantwortung' weiterarbeiten, wenn dieser Bedenken angemeldet hat. Sie können die eventuelle Tragweite nicht einschätzen, lieber Ärger und Telefonate mit denen, die für Verantwortung auch bezahlt werden als z.B. dem Bauamt erklären müssen, warum der Hang abgerutscht ist. Das nur als zusätzlicher Laienrat.
Gruß
Volker Leue -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt vernachlässigt Pflichten: Was tun bei Bauantrag & Felswand?
💡 Kernaussagen: Bei Pflichtverletzung des Architekten ist die Kommunikation schriftlich zu führen. Bei einem Vertrag mit einem Bauträger/Generalunternehmer sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, um die Verantwortlichkeiten zu klären. Die Bedenken von Handwerkern sollten ernst genommen und nicht ignoriert werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauleitung: Schriftliche Vereinbarungen – Risikominimierung! wird betont, wie wichtig es ist, alle Absprachen schriftlich festzuhalten, um spätere Probleme zu vermeiden. Mündliche Zusicherungen können sich als fatal erweisen, besonders wenn es um die Verantwortung bei Bauarbeiten geht.
✅ Zusatzinfo: Bei Problemen mit dem Architekten ist es entscheidend zu klären, ob ein direkter Vertrag mit dem Architekten besteht oder ob der Architekt im Rahmen eines Vertrags mit einem Bauträger agiert. Dies beeinflusst die rechtlichen Schritte, die unternommen werden können.
🔴 Risiko: Eigenverantwortliches Handeln, wie das Ignorieren von Bedenken von Handwerkern, kann schwerwiegende Folgen haben und zu Problemen mit dem Bauamt führen. Es ist ratsam, die Verantwortung den dafür bezahlten Fachleuten zu überlassen.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Anzeichen von Pflichtverletzungen des Architekten sollte umgehend ein Anwalt für Baurecht konsultiert werden. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. Klären Sie die Vertragsverhältnisse, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Beitrag Bauvertrag: Architekt vs. Bauträger – Anwalt einschalten!.
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