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empfohlener Architekt nicht in der Architektenkammer
BAU-Forum: Architekt / Architektur

empfohlener Architekt nicht in der Architektenkammer

Hallo, wir haben von Nachbarne einen Architekten empfohlen bekommen, den wir allerdings nicht in der Architektenkammer finden. Wie ist das zu bewerten?
  • Name:
  • I. Kubitza
  1. Dann ist er wohl kein Architekt!

    Wer die Berufsbezeichnung "Architekt" führt muss in einer Architektenkammer sein.
    Das heißt aber natürlich nicht, dass der Mann / die Frau deshalb nichts können muss. Die von Ihnen ausfindig gemachte Person kann durchaus Architektur studiert haben und ist vielleicht ein sehr gut ausgebildeter Fachmann mit vielen Jahren Berufserfahrung, der sich aber den jährlich zu entrichtenden Kammerbeitrag spart und so nicht berechtigt ist die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.
    Speziell bei Kollegen, die z.B. angestellt sind oder bei einer Behörde arbeiten lohnt sich die Investition zumeist nicht, da es für selbige egal ist, ob sie sich nun "Architekt" nennen dürfen oder nicht. Das wird erst wirklich dann interessant, wenn man selbständig ist und (ganz wichtig!) größere Objekte plant. Hier hat der Gesetzgeber nämlich festgelegt, dass Planer, die aber keine Architekten sind, nur Bauwerke bestimmter Größe (das ist zumindest in Bayern so ...) planen dürfen. Also: Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus bauen wollen und der Planer ist kein Architekt, dann war's das. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus darf er es planen (so ist Regelung in Bayern!).
    Am besten: Anrufen, fragen "was er denn ist", Referenzobjekte anschauen, mit Bauherren sprechen. Dann sehen Sie schon, ob der Planer passt.
    Gruß
    Thomas Bock
    (Architekt!)
  2. "Architekt"

    Danke schon mal für die Info.
    Es geht um eine Altbausanierung eines Einfamilienhauses. Quasi "Full Service". Der empfohlene hat laut Aussage unserer Nachbarin (es ist ihr Exmann) Erfahrung mit Altbauten und deren Sanierung. Ich bin eben nur etwas irritiert, dass ich ihn in der Kammer nicht gefunden habe. Mein "Bauchgefühl" sagt mir eher die Finger davon zu lassen. Oder bin ich da übervorsichtig?
  3. Übervorsichtig ...

    Übervorsichtig würde ich nicht sagen.
    Frage: Welchen Beruf hat denn der empfohlenen Exmann? Oder Berufung?
    Grundsätzlich muss der Mann nicht verkehrt sein. Die Berufsbezeichnung "Architekt" sagt eben aus: Der Planer hat zumindest ein Studium erfolgreich absolviert und eine mehrjährige, fundierte Erfahrung in allen Leistungsphasen (muss man alles nachweisen, wenn man sich eintragen lassen will).
    Altbausanierung ist dann nochmal ein Spezielgebiet, das auch viel Fachwissen voraussetzt.
    Kann natürlich sein, dass Ihr Planer hier fit ist. Oder eben auch nicht. Also: Was ist er denn nun von Beruf? Diese Frage muss er beantworten können, behaupte ich mal.
    Allein die Tatsache, dass er "Erfahrung" damit hat, sagt nicht so wahnsinnig viel aus. Es gibt diverse Hobbybastler, die meinen Sie könnten hochkomplexe Bauabläufe rein intuitiv richtig planen und organisieren.
    Nun geht es bei Ihnen ja um ordentlich Knete. Also: Karten auf den Tisch! Welchen Beruf übt er aus. Referenzeobjekte! Dann: Einfach nochmal melden!
    Bis bald
    Thomas Bock
  4. Nichts gegen Architekten ...

    aber es könnte durchaus sein, dass Sie einen Entwurfsverfasser haben, der z.B. Bauingenieur für Hochbau ist. Der wäre dann wohl in der Ingenieurkammer eingtragen. Dann wäre doch alles in Ordnung. Sie wollen ein Wohnhaus sanieren, evtl. umbauen und die Statik verändern, also Bauen im Bestand. Wenn Sie jetzt einen Bauingeneiur beauftragen, der fit in der Bauphysik ist, die Statik rechnen kann, Erfahrungen als Bauleiter hat und Bauvorlageberechtigt ist, dann kommen Sie evtl. sogar besser dabei weg, als wenn Sie einen Architekten beauftragen, der seine Berufsbezeichnung führen darf, weil er Kammermitglied ist. Es könnte andersherum auch passieren, dass Sie einen in der Umbaupraxis unerfahrenen Architekten beauftragen, der Ihnen tolle Umbauentwürfe macht, dabei die Statik und den Aufwand beim Bauen im Bestand aus den Augen verliert, ohnehin für Statik, EnEVAbk.-Nachweis und Bauleitung Fachplaner braucht, und Sie müssen es dann bezahlen. Also erkundigen Sie sich erstmal. Und wenn Ihnen derjenige empfohlen wurde, umso besser. Es ist nun mal so, dass Bauvorlageberechtige Ingenieure oder auch Bautechniker im Volksmund alle als Architekten bezeichnet werden, die dürfen sich nur selbst nicht so nennen. Lassen Sie sich die Bauvorlageberechtigung und die Haftpflichtversicherung zeigen.
    Gruß
  5. Danke!

    Danke schon mal für die Antworten. Ich werde nun einfach mal dort anrufen und erfragen was Sache ist.
  6. ja ja der volksmund

    Herr lott ...
    : ---)
    @fragesteller:
    wer eine qualitativ hochwertige Sanierung durchführen möchte, nimmt sich auf jeden Fall einen  -  mit bedacht gewählten  -  Architekten (ich würde mir für die Auswahl etwas Zeit nehmen, vielleicht kann hier aus dem Forum ja sogar jemand eine Empfehlung aussprechen) und für die Statik dann einen Bauingenieur, volksmund hin oder her. ihr Architekt wird ihnen dann Firmen empfehlen, die die arbeiten fachgerecht und zu vernünftigen preisen ausführen können. nach Ausschreibung der Leistungen werden sie dann mit beauftragter Bauüberwachung auch keine Überraschungen erleben. schöne Grüße
  7. andere Landeskammer?

    moin,
    es könnte natürlich auch sein, dass ihr "Architekt" nicht in der Architektenkammer ihres Bundeslandes, sondern in der eines anderen eingetragenes Mitglied ist.
  8. Architekt  -  Hochbauingenieur

    In der Bayerischen Bauordnung steht im Artikel 68: Bauvorlageberechtigt ist wer , , , , , , die Berufsbezeichnung Architekt zu führen berechtigt ist ...
    Das heißt für mich, dass eine Eintragung in die Architektenkammer nicht zwingend notwendig ist. Die Berufsbezeichnung ist dann Hochbauingenieur und die Qualifikation gegenüber einem Architekten ist absolut gleichwertig. Die Bauvorlageberechtigung ist nach meiner Meinung indentisch mit der des Architekten.
    Viele Grüße
  9. guter Hinweis

    ... Herr Nielson, das werde ich in einem separaten Thread nun auch tun.
    Gruß Irene Kubitza
  10. Noch einfacher wäre, ...

    ohne mich hier weiter vertieft zu den Spekulationen (auch weiteren) äußern zu wollen, einfach mal beim Fraglichen nachfragen.
    MfG
    Ralph Kaiser
  11. schon erledigt

    inzwischen habe ich mit dem Betreffenden telefoniert und damit ist für mich die Angelegenheit eigentlich hier erledigt. Danke nochmals für die Ratschläge.
  12. Ich bin aber sehr neugierig!

    Gut, dass sich alles geklärt hat! Lassen Sie uns doch wissen, was dabei herauskam ...
    Gruß
    Thomas Bock
  13. Nach dem neuen Thread oben hat derjenige wohl nichts getaugt ...

    oder war zu teuer ...
    Gruß
  14. des Rätsels Lösung

    ... ist einfach: war mal angestellter Architekt, hat inzwischen das Metier bzw. sich beruflich neu orientiert.
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