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Baubeschreibung auch für Massiv-Fertighaus?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Baubeschreibung auch für Massiv-Fertighaus?

Hallo!
Wir suchen seit einiger Zeit nach einem Haus für uns. Inzwischen haben wir uns für einen Neubau eines Einfamilienhaus entschieden und wir hätten sogar schon ein konkretes ins Auge gefasst. Ein Handelsvertreter einer größeren Massiv-Fertighaus-Firma hat uns ein Haus angeboten, dass wirklich klasse ist. Er meinte dieses Haus wäre neu von einer Architektin entworfen. Das heißt wohl es wäre kein Standardhaus? Auf unsere mehrfache Frage nach einer Baubeschreibung meinte er, er faxt uns eine. Bekommen haben wir eine Seite die sich lang über Fliesen und Bodenbeläge auslässt.? .? Ist eine Baubeschreibung bei solchen Firmen nicht üblich. Machen dass nur "normale" Bauträger?
In wie weit kann ich mich auf eine Baubeschreibung verlassen? Wenn ich eine Baubeschreibung mit dem Wort "gleichwertig" ablehene, was wird der Bauunternehmer tun wenn er z.B. nicht die Wanne von V&B liefern kann, sondern "nur" eine Kaldewei?
Danke im Voraus
  • Name:
  • caro32
  1. Baubeschreibung?

    Guten Morgen! Eine Seite Baubeschreibung wäre dann doch etwas knapp ... mal ganz vorsichtig formuliert. Nun gibt es zwar keine "Vorschriften" wie lang und ausführlich Baubeschreibungen sein müssen, letztendlich müssen sie eben so ausführlich sein, dass nach Möglichkeit alles beschrieben ist. Das beginnt mit der Baustelleneinrichtung, dem Erdaushub (diesen wälzen viele Bauträger gerne als Bauherrenleistung auf den selbigen ab!), den Materialien des Kellers (Außenwände, Innenwände, Bodenplatte bzw. Fundamente) usw. usf. Ich würde mal meinen, dass da in etwa 15  -  20 Seiten zusammenkommen.
    Sie fragen: " Ist eine Baubeschreibung bei solchen Firmen nicht üblich. Machen dass nur "normale" Bauträger? "
    Gegenfrage: Was für ein Bauträger ist denn Ihrige? Nicht normal?
    Also: Eine Baubeschreibung ist unbedingt (!) notwendig. Sie müssen ja wissen was Sie kaufen.
    Nun ist aber nicht die Länge das allein seelig machende. Letztendlich kommt es natürlich darauf an "was" drin steht. Lassen Sie diese Baubeschreibung nach Möglichkeit von Jemnadem prüfen, der sich damit auskennt! (Architekt, Bauingenieur, Sachverständiger). Die Passagen mit "gleichwertigen" Sanitärgegenständen sollten sich durchaus tilgen lassen. Dies bedeutet dann aber natürlich auch, dass Sie eben den in der Beschreibung bezeichneten Gegenstand erhalten und keinen anderen, glechwertigen. Wenn die aufgelisteten San. -gegenstände genau Ihrem Gusto entsprechen ist dies kein Problem. Könnte es aber werden, wenn Ihnen später einfällt, Sie hätten nun lieber doch eine andere "gleichwertige" Badewanne.
    Gruß
    Thomas Bock
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