Hallo,
wir bauen gerade mit einer Baufirma ein schlüsselfertiges
Massivhaus. Bestandteil unseres Vertrages ist, dass uns
zur Bauüberwachung ein Bauleiter zur Verfügung steht.
Der Hausbau läuft seit sieben Monaten und es sind schon
kleinere und größere Katastrophen passiert.
Ein Bauleiter wurde uns bis heute namentlich genannt.
Ein Ingenieur hat sich vor vier Monaten mal bei uns als
Bauleiter vorgestellt. Gesehen haben wir diesen Herren
genau zweimal.
Die Baufirma weigert sich bisher, uns schriftlich den
Namen des Bauleiters zu nennen. Es klingt zwar unwahrscheinlich,
aber es ist so.
Welches Recht haben wir nun als Bauherren, die Firma dazu
zu zwingen, uns den Nachweis zu erbringen, was der Bauleiter
bisher eigentlich getan hat und wie oft er überhaupt auf
der Baustelle war?
Können wir Einsicht in das Bautagebuch nehmen? Geht das nur
über einen Anwalt.
Für ernstgemeinte Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Werner
Wie kann man die Arbeit eines Bauleiters nachweisen lassen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wie kann man die Arbeit eines Bauleiters nachweisen lassen?
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Es ist immer günstig ...
Es ist immer günstig auch mit anzugeben, in welchem Bundesland das Drama spielt.
Wir haben leider immer noch zum Teil sehr unterschiedliche Länderbauordnungen.
Wenn's in Hessen spielt, könnte ich einen Tipp geben.
Freundliche Grüße -
Ja, es ist in Hessen ...
Ja, es ist in Hessen -
Das Bauamt ...
Das Bauamt Dein Freund und Helfer.
Es gibt ja sicher eine Baugenehmigung (Sie haben doch einen Bauantrag unterschrieben?) und mit der Baubeginnsanzeige muss ein Bauleiter benannt werden.
Man gehe zum Amt, lasse sich das zeigen (als Bauherr hat man das Recht dazu) und schildere beiläufig den Grund dieses Begehrens.
Auch ein schlüsselfertiger Bauträger ist an Recht und Gesetz gebunden.
Freundliche Grüße -
Das Bauamt 2
Und zusätzlich bedenken: nicht nur die Firma muss die Bauordnung beachten.
§ 48 Bauherrschaft
(4) Die Bauherrschaft hat zur Planung, Überwachung und Ausführung von Vorhaben, ... geeignete am Bau Beteiligte, Nachweisberechtigte und Sachverständige nach den §§ 49 bis 51 [= Bauleitung] und § 59 zu beauftragen.
§ 76 Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 48 Abs. 4 Satz 1 ... der Pflicht zur Beauftragung von am Bau Beteiligten und Sachverständigen nicht nachkommt ... -
Das verstehe ich nicht
Zitat: " (4) Die Bauherrschaft hat zur Planung, Überwachung und Ausführung von Vorhaben, ... geeignete am Bau Beteiligte, Nachweisberechtigte und Sachverständige nach den §§ 49 bis 51 [= Bauleitung] und § 59 zu beauftragen"
Wie kann es sein, dass wir als Bauherren einen Bauleiter beauftragen? Wir kennen doch gar nicht die Qualifikationen der in der Baufirma beschäftigten Mitarbeiter. Das ergibt doch keinen Sinn. -
Keine Panik,
Sie haben die Baufirma beauftragt, einen qualifizierten Bauleiter zu stellen. Wenn Sie sich nun zusätzlich darum kümmern, dass dieser auch tatsächlich namentlich existiert, kann Ihnen da kaum jemand Ärger machen, viel mehr geht nicht.
Andererseits gibt es für das Bauamt eine einfache Lösung, die keine Arbeit macht, wenn es von der Situation erfährt: Nicht einmal der Bauherr kennt seinen Bauleiter, dann Baustopp bis alles geklärt ist. Dann sitzt der Schwarze Peter beim Bauherren und man kann mit der Baufirma trefflich streiten, wer das zu verantworten hat. (Ein Laieneinwand, dem Fachleute gerne widersprechen können)
Gruß
Volker -
Bauleiter, Bauleiter und Bauleiter
Sie müssen unterscheiden:
Bauleiter nach HBO und Baugenehmigung sind Menschen die für einen Auftraggeber arbeiten und ein Werk erstellen.
Hier sind Leute gemeint die wissen was Beton ist und wie Steine gemauert werden und was statisch relevant ist, die wissen auch wie man zugunsten seines Arbeitgebers spart.
Nach dem Rohbau sind die verschwunden und haben von Fertigstellung und technischem Ausbau keine Ahnung.
Bauleiter eines Bauherren kümmern sich um Qualität, Termine und den ganzen Schriftkram wie Planung, Ausschreibung, Nachträge und Abnahmen.
Bauleiter arbeiten immer für den der bezahlt.
Hier liegt immer der Irrtum von Häuslebauern, ein Bauleiter der Baufirma würde das alles für sie erledigen.
Der Bauleiter des Bauherrn kontrolliert alle Unternehmer und geht erst mit der Schlüsselübergabe.
Wer glaubt, ein Bauleiter würde einen Bau leiten der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Also können Sie nach dem Bauleiter der Baufirma fragen, müssen aber keine Antwort bekommen, ein Name muss nur auf der Fertigmeldung an das Bauamt stehen.
Sie müssen "Ihrem" Bauleiter genau seine Aufgaben vorschreiben und das auch kontrollieren.
Gruß -
Nicht ganz so kompliziert,
denn hier geht es um schlüsselfertiges Bauen (was immer das im Einzelfall ist). Dann sollte die zugesagte Bauleitung, falls der Vertrag nicht 'nur für Maurerarbeiten' o.ä. explizit vorsieht, bis zur Schlüsselübergabe von dieser Firma gestellt werden. Faktisch und erst recht rechtlich, denn das ist ja wohl der Sinn von 'schlüsselfertig', dass Schriftkram für den Bauherrn größtenteils entfällt.
Natürlich heißt das, dass der Bauleiter hauptsächlich auf die Koordination der Baustelle seines Arbeitgebers achten wird, weniger auf eventuelle Baumängel. Dafür ist ein eigener Bauleiter/überwacher/betreuer sicher anzuraten.
Es muss einen offiziellen Bauleiter nach HBO geben, dass dieser nicht genannt wird, finde ich etwas seltsam (oder der Ärger mit der Baufirma ist schon ziemlich groß). Es schadet niemand, dessen Namen zu nennen. Wenn der Zitronenfalter inklusiv ist, sollte er zumindest gelb sein und Flügel haben, auch wenn er keine Zitronen falten kann
Gruß
Volker
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