Unter welchen Voraussetzungen kann ich dem Architekten den Auftrag entziehen (laut Planungsauftrag sind ja die Leistungsphasen 1-8 beauftragt)?
Der Kostenvoranschlag für das Gesamthonorar, bis zur schlüsselfertigen Übergabe, belief sich auf 28.000 € (incl MwSt) (Honorarzone III).
Erbrachte Leistungen sind:
- Unterlagen einholen/Planungsgepräche/Kontakt bzw. Fragen-Klärung mit Bauamt/
- Anfertigung der Baugesuchsunterlagen/Einreichung des Baugesuchs
Das entspricht m.E. den Bauphasen bis zur Genehmigungsplanung (1-4?)
Natürlich soll der Architekt für die bisher erbrachte Leistungen auch sein Geld bekommen. Wenn ich dem Architekten nun den Auftrag entziehe, was erhält der Architekt bis hierhin an Honorar (angenommen das Gesamhonorar ist korrekt berechnet)?
VIELEN DANK!