Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Baufirma

Architektenwechsel, möglich? Was muss ich bezahlen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenwechsel, möglich? Was muss ich bezahlen?

Da mein Architekt plötzlich telefonisch nicht mehr erreichbar ist und auf Emails nicht mehr reagiert, erwäge ich, die weitere Durchführung meines Bauvorhabens anderweitig zu beauftragen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich dem Architekten den Auftrag entziehen (laut Planungsauftrag sind ja die Leistungsphasen 1-8 beauftragt)?
Der Kostenvoranschlag für das Gesamthonorar, bis zur schlüsselfertigen Übergabe, belief sich auf 28.000 € (incl MwSt) (Honorarzone III).
Erbrachte Leistungen sind:
  • Unterlagen einholen/Planungsgepräche/Kontakt bzw. Fragen-Klärung mit Bauamt/
  • Anfertigung der Baugesuchsunterlagen/Einreichung des Baugesuchs

Das entspricht m.E. den Bauphasen bis zur Genehmigungsplanung (1-4?)
Natürlich soll der Architekt für die bisher erbrachte Leistungen auch sein Geld bekommen. Wenn ich dem Architekten nun den Auftrag entziehe, was erhält der Architekt bis hierhin an Honorar (angenommen das Gesamhonorar ist korrekt berechnet)?
VIELEN DANK!

  • Name:
  • gathmann
  1. Merkwürdig

    Vielleicht ist er lediglich in Urlaub ...
  2. langer Urlaub

    Ich weiß, dass dem nicht so ist. Der "verbindende" Makler hat dazu Kontakt auch derzeit regelmäßig mit ihm, und rät mir von der weiteren Zusammenarbeit ab.
    Die Familie des Architekten hat parallel die Baufirma, die auch das Haus hätte bauen sollen  -  diese hat die Handwerkerrechnungen meines "Baunachbarn" seit längerer Zeit nicht bezahlt  -  sodass die Konten inzwischen gesperrt wurden.
    • alles in Allem eine ungünstige Voraussetzung für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es geht einfach um zu viel Geld!

    Da passt das "nicht melden" zusätzlich ins Bild.

  3. Honorar

    Die 28.000 € für LPH 1-8 sind 97 % der Gesamthonorarsumme (100 % bei LPH 1-9). Das Honorar für LPH 1-4 beträgt im Normalfall 27 % (3+7+11+6). 28.000:97x27 = ca. 7.800 €.
    Aber versucht doch erst mal den Architekten zu erreichen. Fahrt mal hin!
    • Name:
    • Frau Joh-898-Fra
  4. Danke!

    Danke für die "Honorarinfo"!
    Da bisher alle "Infos" nur vom Hörensagen bekannt sind, werden wir natürlich erst klären, ob da etwas dran ist!
    Uns ist bewusst, dass wir damit Zeit und Geld kaputt machen würden ... daher kann das nur das letzte Mittel sein.
    Auf der anderen Seite möchte ich nicht unvorbereitet sein, falls wir uns umorientieren müssen ...
    • Name:
    • gathmann
  5. lassen sie sich anwaltlich beraten

    oder zumindest von der Architektenkammer ihres Bundeslandes (schriftlich). die Kündigung muss aus wichtigem Grund erfolgen und dieser muss schlüssig dargelegt werden können. wenn kein wichtiger Grund vorliegt, kann der Architekt unter Umständen das gesamthonorar abzüglich ersparter Aufwendungen (und das ist beim Architekten meist nicht viel) abrechnen. also vorsichtig sein und rechtlichen (professionellen) rat einholen!
  6. ultima ratio

    wie gesagt  -  für mich ist die Beendigung das noch immer der "letzmöglich Weg". Wenn der Architekt aber nicht mehr erreichbar ist, bleibt mir irgendwann kein anderer Weg, da ja auch die zeitliche Planung aus den Fugen gerät ...
    Dann werde ich den Tipp beherzigen, und nichts ohne rechtliche Beratung unternehmen ...
    Inwieweit muss ich dann anschließend die vorgeschlagene Umsetzung des Architekten akzeptieren? Soweit ich das nun überblicke, soll ein Werkvertrag mit einer 2. Firma des Architekten geschlossen werden (oder mit der Firma der Frau des Architekten)
    Kann ich auf Ausschreibungen bestehen und bei der Vergabe selbst Einfluss nehmen?
    • Name:
    • gathmann
  7. SIE sind der Bauherr

    der Architekt kann sie nicht zwingen, bei seiner Baufirma bazuschließen. Weigert er sich eine vernünftige Ausschreibung (da dürfen sie Einblick haben) zu machen, dann kann das schon fast ein Grund für eine Kündigung aus wichtigem Grund sein (Laienmeinung, Profi Fragen!). Setzten Sie ihm schriftlich eine (angemessene = 14 Tage) Frist für eine nächsten Termin und den Fortgang der Arbeiten. Lässt er die verstreichen, haben sie evtl. wieder einen Grund zur Kündigung. Die Beauftragung von eigenen Firmen (auch wenn's die der Frau ist) ist hart an der Grenze des standesrechtlich zulässigen (auf weclher Seite der Grenze sollten die Experten hier sagen) ... evtl. ein weiterer Grund, bzw. Grund für einen Anruf bei der Architektenkammer ...
    ALSO: SIE sind der Bauherr, beauftragen Sie keine Firma, die sie nicht wollen, erklären sie gegenüber Ihrem Architekten sicherheitshalber schriftlich, dass sie auf das letzte Wort bei der Auftragsvergabe bestehen. Sonst behauptet der noch, sie hätten ihn zur Auftragsvergabe in Ihrem Namen beauftragt ...
    Was die Kündigung angeht => Profi fragen, sonst wird's hinterher evtl. teuer ...
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenwechsel, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel während der Planungsphase
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel möglich ja oder nein?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - ad 595: Architektenwechsel in der Planung
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel in der Planung
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10589: Architektenwechsel, möglich? Was muss ich bezahlen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel/Bauträgerwechsel nach Baugesuch? /Kosten? Rückforderung?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Weitermachen mit Architekt oder doch "Generalunternehmer"?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel während Baugenehmigungsverfahren, Eigenheimzulage futsch?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektensuche
  10. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Alterung von Kunststofffenstern, insbesondere Veränderung des U-Werts

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenwechsel, Architekt" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenwechsel, Architekt" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN