Hallo,
ich habe bei einem Fertighaushersteller (renommiert, keine kleine Klitsche) ein Angebot nachgefragt und dann auch relativ zügig erhalten. Allerdings war das Angebot doch etwas dürftig hinsichtlich der Genauigkeit der eingetragenen Daten (was kostet dies, was kostet das, was wird bei Eigenleistung gutgeschrieben, etc.). Also fragte ich an, ob wir das Angebot mich genauer haben könnten, was zugesagt wurde.
Es wurde ein weiteres Angebot erstellt, dass aber nicht viel genauer war und wir hatten nach einem Gespräch mit dem Berater auch keine große Hoffnung, dass sich hier noch besseres ergeben würde.
Mehrere Wochen später, heute, flattert die Rechnung eines Planunsgbüros herein, mit dem wir bisher nichts zu tun hatten, und verlangt, unter Beifügung einiger ebenfalls nicht aussagekräftigerer Daten, 0,5 % der Hauspreissumme.
Auf Nachfrage erklärt das Unternehmen, bzw. der Verkäufer, "er habe ja schließlich 10-mal den Plan geändert und wir hätten ja scheinbar kein Interesse" ...
Ist das legal?
Ist das ein übliches Vorgehen?
PS: Es wurde kein Vertrag unterzeichnet.
Planungsauftrag ohne Auftrag?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Planungsauftrag ohne Auftrag?
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definitiv nicht normal
sollte und darf meines Erachtens auch nicht sein.
MfG
jens -
Ein Vertrag kann auch
mündlich zustande kommen. Ist schon vielen so gegangen. Mal kurz zum Architekt und eine kleine Besprechung und später eine Rechnung. Ist aber meistens rechtens. Denn der macht ja auch was.
Bei Fertighausfirma ist das aber eher unüblich. Ohne Vertrag keine Leistung.
Fragen Sie doch einfach zurück auf welcher Grundlage (Vertrag) denn diese Leistung beruht. Er soll Ihnen ihre Unterschrift zeigen.
Andererseits haben Sie ja wohl einen Grundriss bekommen, auf Ihre Wünsche hin optimiert. -
Derartige
Zeichnungen/Angebote, von Fertighaus- oder anderen Bauunternehmen erbrachte Leistungen gehören zur normalen Akquisitionstätigkeit und werden nach der allg. Verkehrssitte nicht berechnet. Anders wäre es nach einem Gespräch mit einem Architekten, der daraufhin Vorentwurfsplanung etc. erstellt und natürlich einen Honoraranspruch geltend machen kann. Juristen sagen (beim Architekten) dazu: nach allgemeiner Verkehrssitte mussten Sie damit rechnen, dass die Architektenleistung nicht kostenlos zu haben ist. -
q+k
bitte tauschen: Akquisitionstätigkeit -
Ist legal!
Da gibt es eine BGH-Entscheidung, die soetwas gestattet und zwar deswegen, weil Sie Änderungswünsche hatten. Wenn man Ihnen ein Angebot macht, dann sind das nicht honorarpflichtige Akquisitionsleistungen. Wenn Sie nunmehr vom Hausanbieter erwarten, schon Änderungen vorzunehmen, dann geht das über das Maß von Akquisitionsleistungen hinaus. Wenngleich ich dies nicht verallgemeinern will, es wohl eher immer auf den Einzelfall ankommt. Über dieses Problem haben sich aber schon manche Gerichte hermachen müssen. -
@ H. Plecker
Das BGH Urteil interessiert mich sehr. Haben Sie Datum/Aktenzeichen etc.? -
weitere Konkretisierung
Hallo nochmal von Thread-Starter (oder wie sagt man?) ,
interessant ist natürlich die Aussage von Herrn Plecker. Das würde also bedeuten, dass ich ein sehr wenig aussagekräftiges Angebot eines Fertighausherstellers nicht konkretisieren darf (z.B. Gutschriften bei Eigenleistungen) ohne Gefahr zu laufen, dass dieser ein Planunsgbüro beauftragt (ohne meine Zustimmung, ohne auch nur mündliche Information, dass damit Kosten verbunden sind)? Im übrigen gab es auch kein Gespräch zwischen mir und dem Planungsbüro (das erstaunlicherweise auch noch sein Büro im Musterhaus des Herstellers hat).
Es ging hier um die Erstellung eines aussagekräftigen Angebots, wie es die Mehrzahl der Hausanbieter auch (bisher) ohne Rechnungsstellung erstellt und ohne eine solche auch nur anzusprechen.
Ist es üblich Kunden die Kostenstellung zunächst zu verschweigen um dann, wenn man merkt, dass der Kunde kein Interesse an diesem Anbieter hat, diese Kosten in Rechnung zu stellen? -
das ist der deal!
Für seinen Hersteller arbeitet er für lau, bekommt ein Büro und hat die Genehmigung von den Käufern soviel wie möglich abzuschöpfen. Die Summe und die Frechheit steigt natürlich, wenn Ihr Desinteresse am Hauskauf offensichtlich wird. -
das will ich doch mal sehen?
auf solche kosten müssten sie vorher hingewiesen werden. ist das erfolgt? kann der "Vertreter" das nachweisen? ganz locker bleiben. zurücklehnen. würde mich arg wundern wenn das weiter geht. mit seriösem auftritt hat das nichts zu tun.
MfG
jens -
Anders als H. Plecker
halte ich das vorgehen nicht für legal. Denke auch, dass bei genauer Durchsicht des BGH Urteils Fakten enthalten sein werden, die hier nicht anwendbar sind. z.B. Bauinteressent hat zwar nicht mit Fertighausanbieter gebaut, nutzt aber den erstellten Vorentwurf in dem er ihn an andere Firmen zwecks Kalkulation weitergibt. Dann ist zwar kein Planungsvertrag zustande gekommen, aber die Nutzung ist zu entschädigen. -
Also ...
Ich sehe das so:
Wenn der Bauträger für die Konkretisierung seines Angebots Planungsleistungen BRAUCHTE, wär das Urteil ja (vielleicht) zutreffend. Aber wenn er ein Angebot ala >Haus Windschief inkl. Bodenplatte und Keller schlüsselfertig 120 m² Fläche = 250.000 €< gemacht hat und die Konkretisierung im Vorlegen einer Katalog-Grundrisszeichnung, einer Baubeschreibung und der Angabe der Abschläge für selbst erbrachte Maler-, Bodenbelags-, Sonst was-Arbeiten bestand, brauchte es dafür keine Planungsleistungen.
Ist das Planungsbüro in irgendeiner Form ein Arch. oder Ing. - Büro?
Dann wären solche Pauschalabrechnungen nämlich wahrscheinlich unzulässig, weil die HOAIAbk. gelten dürfte.
Und da dürfte der Aufwand, eine prüffähige Honorarrechnung nach HOAI, der ja eine KE nach DINAbk. 276 zu Grund liegen müsste, aufzustellen größer als das Honorar. Womit das Büro wohl auf die Forderung verzichten würde.) ).
-
Konkretes Beispiel
(ist tatsächlich so abgelaufen) Bauinteressent sucht mit eigenen Handskizzen einen örtl. Bauträger auf und bittte um Angebot. Bauträger erklärt, dass er in solchen Fällen zur Angebotsbearbeitung einen Architekten wegen Planung hinzuzieht. Termin Bauherr/Bauträger beim Architekten wird vereinbart. Architekt erstellt Vorentwurf, dieser gelangt über Bauträger zusammen mit Angebot an den Bauherren. Bauherr nimmt Angebot nicht an, baut anderes Haus mit anderem Bauträger. Architekt schickt Honorarrechnung, Bauherr zahlt nicht. Architekt klagt und verliert den Prozess. Tenor: Bauherr durfte darauf vertrauen, dass Architekt nur "erfüllunsggehilfe" des Bauträger war, damit dieser ein Angebot erstellen konnte. Da nach allg. Verkehrssitte solche Angebote kostenfrei sind, hätte Bauträger ausdrücklich auf Planungskosten hinweisen müssen. -
@Thread-Starter (aka Fragesteller)
wie ist es denn nun abgelaufen? So wie von Herrn Peters beschrieben ("Hier sind meine Vorstellungen (Skizze auf Papier), was kostt das bei Ihnen? ") oder "Ihr Haus G17 gefällt mir. Was kostet das mit zuätzlichem Bad im EGAbk. und da die Wand weg und hier ein Balkon dran? "
Ich denke aber, dass sie nach allgemiener Verkehrssitte OHNE Hinweis auf Kosten, nicht mit solchen rechnen musste. Außerdem ist wenn der Hersteller ihr Vertragspartner, nicht das Planungsbüro. Da kann ja jeder kommen ... Also: zurücklehnen und lachen ... -
Ablauf
Ich hatte eine Skizze, selbst erstellt und bat um ein Angebot.
Das Angebot wurde bei einem Termin im Musterhaus "vorgelesen" und bestand aus 3 Seiten, davon 2 Seiten allgemeines Geschreibsel und war als unverbindliches Angebot gekennzeichnet. Aus dem Angebot war weder zu entnehmen, ob das Haus auf Basis meiner Angaben geplant war noch was der Wert evtl. Eigenleistungen sein könnte. Ich bat den Verkäufer dieses dohc etwas zu präzisieren. Ein Termnin wurde von unserer Seite abgesagt, dann wurde ein nicht wesentlich verändertes Angebot meiner Frau gezeigt, die im Musterhaus einige Tage später vorbeischaute. Sie wies den Verkäufer darauf hin, dass wir auf Basis eines solch unzureichenden Angebots keine Entscheidung treffen würden und er, wenn er im Rennen bleiben wolle doch bitte mal unsere Fragen genauer beantworten solle.
Was dann folgte, ca. 3 Wochen später, war die Rechnung, eine Kalkulationstabelle so nach dem Motto 17 Türen, a xy EUR, 20 Fenster a yx EUR, etc. sowie ein Plan im Maßstab 1:200, der in etwa unserer Skizze entsprach.
Das war a) nicht das was wir wollten (ich habe ja meine Skizze und weiß bis heute nicht was der Wert der Eigenleistungen wäre) und b) wurde vom Verkäufer nicht gesagt, dass dies nun aber Geld kosten würde. Er hätte ja auch sagen können, tut mir leid, mehr kann oder will ich nicht präzisieren, das tat er aber nicht. -
ich würde
an ihrer Stelle - mir ein schönes maiwochenede machen - Pfingsten genießen - und den Quatsch abhaken. wenn das alles so abgelaufen ist wie geschildert - brauchen sie sich nicht mal in Deutschland sorgen machen!
frohe Pfingsten.
jens -
Nicht ignorieren ...
und nichtg zurücklehnen, sondern mitteilen, dass die Rechnung nicht akzeptiert wird, da kein Planungsauftrag erteilt wurde oder so ähnlich.
Ignorieren könnte als stillschweigende Anerkennung gewertet werden. -
Laienfrage
Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
eine laienhafte Frage dazu: gilt das mit der "stillschweigenden Anerkennung" von Rechnungen nicht nur unter Vollkaufleuten bzw. gerade nicht bei Endverbrauchern, oder ist das im Baurecht anders?
Vielen Dank schon mal für die Info!
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried -
@ Hr. Niedernkrüger
1.) weiß ich nicht, welchen Beruf der Fragesteller ausübt) und zweitens ist Vorsicht besser als Bezahlen
).
Und der Aufwand ist gering im Vergleich zum möglichen Schaden. Bei 0,5 % der Bausumme sind das bei einem 200.000 € immerhin mal 1.000 €, über die wir hier reden. -
Uups..
Da habe ich glatt ein ganzes Haus vergessen.
200.000 € Haus natürlich. -
@Herrn Dühlmeyer
Danke - full ack!
Mit freundlichen Grüßen
Interne Fundstellen
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