- von Architekt Info-Stand des Bauunternehmens (Insolvenzverwalter) erfragen
- Architekt über ihre Prüfung hinausgehende Mängel mitteilen
- Architekt schreibt an Bauunternehmen abschließenden "Rg-Prüfungsbericht" (Gibt es dafür formale Anforderungen?)
Wir sind ziemlich sicher, dass unsere Architekt mit diesem Thema keine Erfahrung hat und formal korrektes Vorgehen ist nicht ihre Stärke. Ziemlich lange Vorgeschichte, aber: Wie können und sollten wir vorgehen, was muss unsere Architekt jetzt tun?
Vielen Dank