Hi
Habe gemeinsam mit meiner Freundin ein Haus in Ulm/Baden-Württemberg erworben, welches auf der Wetterseite direkt auf der Grundstücksgrenze steht. Nach einem ersten kalten Winter würden wir nun gerne die komplette Außenfassade mit einem Wärmedämmverbundsystem ausstatten.
Nun stellt sich die Frage, unter welchen Umständen wir dieses Vorhaben umsetzen können. Ist die Zustimmung unseres Nachbarn in jedem Fall erforderlich? Diese Frage vor dem Hintergrund, dass angeblich die Überbauung durch eine Regenrinne genehmigungsfrei sein soll.
Die Überbauung würde vermutlich rund 10 cm betragen; bei einer Baulänge von rd. 25 Metern. Kann ich meinem Nachbarn auch anbieten, ihn für die Überbauung entsprechend finanziell zu entschädigen und würde dies im Grundbuch vollzogen werden müssen?
Wie zu sehen ist, haben wir einige Fragen und würden uns über jeglichen Rat sehr freuen. Herzlichen Dank
Joachim und Sanni
Grenzüberbauung wegen Vollwärmeschutz
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Grenzüberbauung wegen Vollwärmeschutz
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Zustimmungspflicht ...
Werter Fragesteller
des Nachbarn ist gegeben. Die Dachrinne ist ja in einer Höhe - normalerweise- wo sie die Grundstücksnutzung nicht stört. Anders die Dämmung. Die dürfte bis auf s Erdreich gehen.
Und eine Überbaurente (so nennt sich das) kann Ihr Nachbar verlangen. Dürfte bei 10 cm allerdings lächerlich klein sein.
Am besten mal mit der guten Frau/dem guten Mann sprechen. -
Grenzbebauung
Für mich hört sich das nach Grenzbebauung an, soll heißen dem Nachbarn wird das Recht eingeräumt an der gleichen Grenze ein Wohnhaus o.ä. zu errichten. Dieses Recht könnte durch den Vollwärmeschutz beschnitten werden. Fragen müssen Sie auf jeden Fall, ist schließlich sein Grundstück!
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