Hallo,
wir haben einen Architekten Vertrag unterschrieben.
wir bauen ein Fertighaus und der Architekt ist von der Fertighausfirma vorgegeben. Der Vertrag ist ein "Blanko-Vertrag", der nur ausgefüllt werden musste. Der Berater der Hausbaufirma füllte ihn dann direkt am Tag der Vertragsunterzeichnung aus und gab ihn uns zur Unterschrift. Im Vertrag sind die einzelnen Positionen wie folgt aufgeführt:
Leistungen gemäß 2.1 bis 2.3 330,00 €
(Bauherrengespräch, Bauantragsstellung)
Zusatzleistungen: 1120,00 € (kein Text für was das ist)
600,00 € Bauleitung
350,00 € Geländeschnitte und Höhenfestlegung
(macht doch eigentlich der Vermesser?)
Gesamthonorar 2400,00 €
Nachdem der Bauantrag fertig war haben wir ihm die 330,00 € nach Rücksprache mit ihm überwiesen.
Zwei Wochen später rief er an, die Zahlen seien verkehrt eingetragen und er möchte quasi das ganze Honorar.
Wir haben mit dem Hausverkäufer gesprochen, der den Vertrag ausgefüllt hat, der weiß wohl von nichts (oder möchte nichts wissen).
was nun? Sind die Zahlen bindend oder nicht? Müssen wir den Architekten überhaupt noch in Anspruch nehmen, da wir mit ihm sowie nicht zufrieden sind, da schon bei der Erstellung des Bauantrages einiges schief gelaufen ist?
Grüße kathleen
Architekten Vertrag bindend?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekten Vertrag bindend?
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was sie haben
ist vermutlich kein Architektenvertrag. Was sie haben und machen können, sollte ihnen ein Jurist sagen, denn sie haben offensichtlich von juristischen Dinge keine Ahnung, unterschreiben aber merkwürdige Verträge bei der größten Investition Ihres Lebens ohne fachkundige Beratung. Sorry Herr Raabe, wenn ich jetzt schon wieder direkt zu einem Juristen rate, aber dem Fragesteller würde es glaube ich gut tun und ohne genaue Kenntnisse des Vertrages kann man über das Forum ohne Kristallkugel gar nicht helfen ... meine finde ich leider gerade nicht wieder ... -
kathleen
ich habe es nun hier im Forum schon zum zweiten mal gehört - und - kann es noch immer nicht glauben. der "Hausverkäufer" füllt also einen Vertrag aus (was - Werk-Kaufvertrag? Bestellung?)
wo hat er den ausgefüllt und wo sie unterschrieben? Frage wohnsitz - Büro des verkäufers - musterhaus - kneipe?
haben sie eine Widerrufsbelehrung erhalten und unterschrieben?
das mit dem Architekthonorar dürfte so gar nicht gehen! entweder sie zahlen eine bestimmte Summe für das Haus und die Firma beauftragt den Architekt - oder der Vertrag ist ohne Architektenleistung und sie beauftragen den Architekt. wenn es das zweite ist hat der Architekt nach HOAIAbk. bei ihnen abzurechnen! so schnell würde ich noch nicht zum ra rennen! wenn es geht etwas mehr Details ^^^siehe oben - und ein bisschen mehr zum vertrag! was wichtig ist - gab es eine schriftliche Bestätigung des hausherstellers über die abgeschlossene Bestellung und/oder den kauf?
ich kann es einfach nicht glauben was ich immer so lese - da sträubt sich bei mir alles. bitte mehr Infos!
wenn sie aber das nicht wollen - dann wie Herr Sigge sagt - ab zum ra. zügigst!
MfG
jens -
Hallo, ich denke, man darf dem Fragesteller schon ...
Hallo,
ich denke, man darf dem Fragesteller schon glauben, dass er weiß, was er gemacht hat und hier hat Kathleen das doch ganz klar geschrieben, was passiert ist. Sie hat einen Vertrag mit einem Architekten unterschrieben. Dieser Architekt war vom Fertighausunternehmen vorgegeben.
Dieser Vertrag ist Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kathleen und ihrem Architekten und daran halten sich beide.
Da es ein Blankoformular war, stellt sich uns hier vielleicht noch die Frage, ob dieses vom Architekten überhaupt unterschrieben war. Wenn nicht, hat er ohne Vertragsgrundlage angefangen zu arbeiten.
Ob so oder so, war der Architekt bei seiner unternehmerischen Sorgfalt ziemlich nachlässig.
Über die Rechtsfolgen möchte ich mich als Nichtjurist nicht äußern.
Viele Grüße -
Waschmaschine ...
Klar weiß die Fragestellerin was sie gemacht hat "Einen Vertrag unterschrieben". Was dieser Vertrag besagt, ob sie eine Waschmaschine kauft, was ihr wer schuldet, was ihre Rechte und Pflichten (zahlen) sind, davon scheint sie aber KEINEN Schimmer zu haben. Sorry, wenn das so brutal rüberkommt, aber danach klingt es nun mal. Und wie gesagt, wer ein Haus baut/kauft sollte sich VORHER informieren, bevor er irgendwas unterschreibt. Siehe den Thread in dem man "mündlich was von einer alten Deponie" erzählt hat, dann aber einen vom Käufer aufgestezten Notarvertrag unterschreibt, in dem "Altlastenfreiheit" zugesichert wird. Und nun wollen die Erben des Käufers zehntausende € ... Himmel hilf sag ich da nur! Warum studieren Juristen (und Architekten) wohl so lange? Trotzdem glauben alle Leute, sie könnten DEREN Arbeit machen ... irgendwann fangen die Leute an nach Anleitungen aus dem Internet den Blinddarm der Frau zu entfernen ... -
zum Vertrag
Hallo, danke erstmal für eure Antworten.
Jetzt zu den Fragen: Den Werkvertrag des Hauses haben wir im Musterhaus der Firma (nicht in der Kneipe) unterschreiben.
Im Werkvertrag des Hauses steht " ... der Bauherr wird folgenden Architekten beauftragen: Name: ... Adresse: ... ".
Dies wurde dann vom Hausverkäufer ausgefüllt.
Der Architektenvertrag war schon vom Architekt unterschrieben, bevor der Hausverkäufer die Honorare eingetragen hat.
Was ist mit den angeblich falsch eingetragenen Honoraren?
sind diese nun bindend oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Kathleen -
Mit wem haben Sie den Vertrag..
Werte Fragestellerin
und von wem die Rechnung.
Anruf vom Architekt - sorry falsche Zahlen, bitte Penunse rüberschieben - ist nich. Der Architekt muss eine ordentliche Rechnung vorlegen und das nach HOAIAbk.. Alles andere ist sittenwidrig.- Wenn Sie einen Vertrag mit dem Architekt haben -
Hier hilft wohl wirklich nur der RA. Und der sollte sich auch mal den Rest ansehen. Wo gibt es denn so komisch Vertragskonstrukte?
Hilfe. -
Vertrag ist Vertrag
Hallo Kathleen,
zu erst einmal: Vertrag ist Vertrag. Natürlich stehen dem Architekten die vereinbarten Honorare zu. Ich kann doch nicht einfach sagen: sorry ich habe es mir anders überlegt. Im Gegenzug kann der Architekt natürlich auch nicht einfach die Zahlungsmodalitäten ändern und sagen, dass er jetzt doch die Summe auf einmal haben möchte. Meiner Meinung nach gilt der Grundsatz: erst die Ware, dann das Geld, d.h. nach erfolgter Leistung erfolgt die Zahlung. Dass bei der Summe von 1.120,00 € keine zu erbringende Leistung eingetragen ist und Ihr offensichtlich vor Vertragsabschluss nicht nachgefragt habt, ist schon etwas blauäugig.
Viele Grüße
Interne Fundstellen
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