Wir haben vor, unser Einfamilienhaus mit einem Architekten zu bauen, der gleichzeitig eine Wohnbaufirma besitzt.
Was sind die juristisch / haftungstechnisch relevanten Unterschiede einer Beauftragung der Baufirma des Architekten als Generalunternehmer im Vergleich zu dem Abschluss eines separaten Architektenvertrages und der reinen Baudurchführung durch den GUAbk.?
(Bundesland Hessen)
Danke
Mike
Architekt als GU?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt als GU?
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Interessenkonflikt
Servus,
in dieser Konstellation sehe ich einen massiven Interessenkonflikt.
Ein Architekt ist Ihnen mit seinem "Werk" verpflichtet,
ein Generalunternehmer hat seine wirstchaftlichen Interessen im Auge ... -
das geht regelmäßig schief
auch wenn das Ergebnis OK! wäre geht sowas regelmäßig alleine wegen der Konstellation Freund und feind nicht gut.
wenn dann brauchen sie einen Freund separat! das kann ein Bauingenieur oder SV oder sonstiges sein, der eine Art Oberbauleitung übernimmt.
wenn ihr gewinnorientierter Architekt nämlich aus technischen Gründen mehr will können sie das nicht beurteilen, bekommen aber Abmahnungen wegen Bauverzögerung etc.. -
Verstoß gegen die Berufsordnung
Ein Fall für die Architektenkammer! Nach der in Hessen maßgeblichen Berufsordnung dürfen freischaffende Architekten nicht zugleich gewerbliche Bauunternehmer oder Geschäftsführer einer bauunternehmerisch tätigen GmbH sein (anders wenn sie als Architekt im Baugewerbe in die Architektenliste eingetragen sind). Auch Umgehungen, z.B. durch Einschaltung von Ehegatten als Geschäfstführer, sind unzulässig. Ganz bunt wird es, wenn Ihnen der Architekt/Unternehmer auch noch das Baugrundstück verkauft hat. Dann greift u.U. das sog. Koppelungsverbot ein, mit der Folge, dass der Architektenvertragliche Teil des Geschäftes unwirksam ist (§ 3 IngAlG).
Interne Fundstellen
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- … sollten dazu lernen und von Anfang an derartige Planungsleistungen an einen Architekt und/oder Statiker abgeben, der separat abrechnet. …
- … des Generalunternehmers derartige Grundlagenermittlung übernehmen soll, kann der Generalunternehmer doch in …
- … Da müssten Sie eigentlich vorher einen Architekt beauftragen, der erstmal eine Grundlagenermittlung und Planung macht und dann eine …
- … Leider ist es zur (und-) Sitte geworden, den teuren Architekt zu umgehen und den ausführenden Firmen die Planung vor bzw. im …
- … Jeder Bau im Bestand trägt ungleich hohe Risiken, die sich der Architekt im Sinne der HOAIAbk. mit einem Aufschlag vergüten lässt. Der Unternehmer …
- … ja Fotos musste ich selber schießen weil deren Kamera nicht ging) Architekt war auch nie Vorort und ein Statiker auch nicht. Mir wurde …
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- … Dann würde die Anfrage bei der Stadt einmal bezahlt (an den Architekt) und die Angebote wären sicher kostenlos (weil der Planer weiß, dass …
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