Guten Morgen, genau die haben wir gleich, und zwar mit dem Rohbauer und unserer Architekt. Prinzipiell hat er wohl ganz ordentlich gebaut (sagen zwei Bau-Ings, die es gesehen haben). Fehler sind wohl eher Planungsmängel (z.B. Brüstungshöhen im 3. Versuch immer noch 4 cm Unterschied in einem Zimmer). Der Bauunternehmer wird sagen, es gab keine korrekte Planung, Architekt wird alles abstreiten. Sollen wir nun nur den Sachverhalt festhalten oder gleich (nutzlose) Schuldzuweisungen mit aufschreiben?
Schnelle Antwort wäre nett, Danke+Gruß
VL
Rohbauabnahme
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Rohbauabnahme
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Abnahmeprotokoll
Ihr solltet auf jeden Fall im Rahmen eines Abnahmeprotokolls alle Punkte, die euch auffallen, schriftlich dokumentieren. Ob es tatsächliche oder vermeintliche Mängel sind, spielt zunächst mal keine Rolle. Durch die Doku ist sowohl die Bauunternehmung als auch der Planer gezwungen, dazu Stellung zu nehmen. Falls es zum Supergau "Streitfall" kommt, kann sich keiner herausreden, nichts davon gewusst zu haben.
Ein Protokoll ist ein rein sachlicher Vorgang, in dem Stellungnahmen nichts zu suchen haben. Lediglich Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung (falls man sich verbal darauf einigt) sollten schon vermerkt werden. Spart Ihnen (bzw. dem Planer) den ersten Brief gem. VOBAbk. und wird allgemein anerkannt.
Wichtig: auf Bestandsdoku bestehen, d.h. Bewehrungspläne+Stahllisten, Leerrohrplanung, Produktnachweise usw. aber auch gültiger Plansatz des Planers gehört Ihnen in einem Ordner überreicht.
Gruß vom GU -
Danke,
das hätten wir auch so gesehen, aber das vorgesehene 'Protokoll'ist mehr eine Ankreuzliste, da werden wir mal von der 'vorgesehenen Form' abweichen und genug Papier mitnehmen. Bewehrungsliste und Plansatz, bzw. das Wort Ordner sind uns bisher eher selten zu Gesicht gekommen, mal sehen, ob wir heute eine große Überraschung erleben.
Gruß
VL -
Abnahme ...
Werte Leue-Bahns
sollte immer die Mängel UND die Restarbeiten "wertfrei" festhalten.
Macht euch zwei Blätter fertig, eines mit der Überschrift Mängel, eines mit Restarbeiten. Je nach zu erwartender Länge der Liste in entsprechender Anzahl. Und das ganze entweder mit Kohlepapier zum Durchschreiben oder hinterher kopieren. Und DANN alle, die bei der Abnahme dabei waren unterschreiben lassen. Fristen zur Mangelbehebung und zur Fertigstellung der Restarbeiten mit festhalten. Alle bekommen eine Kopie, ihr das Original.
Achtung: Mit der Abnahme sind auch Rechte für den Unternehmer verbunden. z.B. sind alle Mängel, die nicht im Protokoll stehen, damit keine Mängel mehr, die während der Ausführung erkannt wurden. => Beweisumkehr bei strittigen Mängeln.
Der AN kann die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung verlangen, verweigert werden kann die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln.
Klingt erstmal furchtbar, ich weiß. Sollte nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Wenn die Mängel oder Restarbeiten bestritten werden oder die Schuld auf andere geleitet werden soll, dies einfach als seine Meinung im Protokoll wertfrei festhalten, dann kann auch der Unternehmer unterschreiben. -
Ergebnis ...
Erstmal Danke, die Frage war etwas kurzfristig, tut uns leid. Zimmermann ist nicht erschienen, braucht wohl noch kein Geld
Kohlepapier und Durchschläge war nicht, aber es war wohl auch ein Termin nur auf Drängen der Architektin, die endlich ihre Arbeit beenden wollte. Als sie davon sprach, die Rohbau - Fertigstellungsanzeige zu unterschreiben, erklärte unser Statiker ihr, dass das ohne Innentreppe schwierig wird ...
Jetzt wird die Liste zum unterschreiben rumgeschickt (furchtbar kompliziert), falls etwas fehlt, werden wir's einfach ergänzen und dann erst unterschreiben. Mit dem Rohbauer gab es aber auch keine Probleme, hat immer (es war wenig) sofort Nachbesserung zugesichert, auch bei Kleinkram. Der Zimmermann wird ein anderes Thema, da haben wir dann auch Listen und Kohlepapier usw.
Gruß + schöne Feiertage
P+V -
diese statikertypen ..
... sind ja schon bekannt .. immer ein haar in der Suppe .. tztzz
wer macht eigentlich rechtlich die Abnahme?
Bauherren oder architeuse? wird nicht zweitere von ersteren für die
Abnahme (und die Haftungsübernahme) edelst bezahlt?
ein schuft, wer schlechtes dabei denkt)
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Wenn Sie schlau war ...
(?) hat Sie im Vertrag stehen, das der Bauherr die rechtsgeschäftliche Abnahme vornimmt.
Aber da war doch mal was mit einer Vollmacht, oder nicht?
Ach so, mit dem Nachsetzen wär ich vorsichtig. Ich mache mir bei sowas nach meiner Unterschrift eine Kopie, bevor ich's weiterschicke. Und alles, was danach drauf kommt, berührt mich nicht. Also lieber Einwände erheben, wenn was fehlen sollte.
Ich weiß, noch aufwendiger, aber lieber so als hinten runter fallen.
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