Änderung Statik bei Bau von Doppelhaushälfte nach § 56 HBO
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Änderung Statik bei Bau von Doppelhaushälfte nach § 56 HBO
wir bauen zwei Doppelhaushälfte nach § 56 HBO, der Rohbau ist fertig gestellt (Hessen). Nun stellten wir fest, dass beim Dachstuhl nicht wie vorgesehen Stuhlstützen gestellt worden sind. Weiterhin wurde die Bewehrung die Bodenplatte nicht wie beschrieben geändert (Stahlsifte im Beton anstatt der Matten). Muss der Änderung eine neue statische Berechnung folgen? Ist diese dem Bauamt mitzuteilen? Die Änderung wurde uns nicht vom kaum anwesenden Bauleiter mitgeteilt! Muss er das?
-
hm
moin,
die Änderung des Standsicherheitsnachweises muss natürlich vor (!) Ausführung der entsprechenden Abweichungen berechnet und ggf. geprüft (Prüfstatiker, sofern erf.) werden.
sollte euer Statiker allerdings ein sog. Nachweisberechtigter sein, dürfte dieses entfallen ; einen Nachweis über die jeweiligen Änderungen sollte er natürlich führen und diese der guten Ordnung halber mit den jeweiligen Bescheinigungen der durch ihn erfolgten abnahmen bei der Bauaufsicht nachreichen. -
Durch die Bauleitungsfirma ist der Bauleiter und der ...
Durch die Bauleitungsfirma ist der Bauleiter und der Architekt benannt worden. Das shen wir aus dem Antrag nach § 56 der HBO.
Ist das der Nachweisberechtigte? Die Berechnung für die Bodenplatte hat nicht vor Ausführung stattgefunden. Die Berechnung Dachstuhl, soll laut Bauleitung vom Dachstuhlhersteller umberchnet worden sein. Es gibt nur eine Zeichnung des "Abbundes". Reicht das? -
Durch die Bauleitungsfirma ist der Bauleiter und der ...
Durch die Bauleitungsfirma ist der Bauleiter und der Architekt benannt worden. Das shen wir aus dem Antrag nach § 56 der HBO.
Ist das der Nachweisberechtigte? Die Berechnung für die Bodenplatte hat nicht vor Ausführung stattgefunden. Die Berechnung Dachstuhl, soll laut Bauleitung vom Dachstuhlhersteller umberchnet worden sein. Es gibt nur eine Zeichnung des "Abbundes". Reicht das? -
HBO verlangt aber anderes
Servus,
hört sich nach einem riesen Chaos an.
Was die Statik betrifft fordert die HBO entweder die Aufstellung durch einen zugelassenen Statiker der für die Berechnung verantwortlich zeichnet oder das alte Verfahren mit Statiker und Prüfer.
Also muss vor Baubeginn irgendetwas passiert sein, sonst hätten sie keine Baufreigabe erhalten. Aber was?
Irgendeiner muss eine komplette Statik erstellt haben, wenn nicht ...
Bitte etwas mehr Input. -
Hallo gerne gebe ich mehr Infos der Bauantrag ...
Hallo, gerne gebe ich mehr Infos.
der Bauantrag ist inkl. statischer Berechnung vom Architekten eingereicht worden.
Nachdem der Rohbau fertig war, haben wir festgestellt, das die Bodenplatte (Stahlstifte anstatt Matten) und der Dachstuhl (Stuhlstützen fehlen) anders als in den Unterlagen durchgeführt wurde.
Antwort vom Bauleiter auf die Frage bzgl. Stuhlstützen ist:
"Laut Statik Dachstuhlhersteller sind keine Stuhlstützen notwendig. Der Dachstuhlhersteller rechnete die Statik um, sodass bei Ihnen keine Stuhlstützen notwendig sind. ANbei die Zeichnungen des Abbundes Dachstuhl. "
zu sehen ist der Dachstuhl, keine Berechnung o.ä..
Weiterhin schreibt der Bauleiter (ist auch Bauleistungsfirma) das keine neue statische Berechnung notwendig ist.
Der Rohbau ist ja fertig. Es müsste eine Information an das Bauamt folgen. Dort müssen die Unterlagen eingereicht werden.
Was kann ich tun. Für mich sieht es so aus, dass die Firma das Geld haben möchte, jedoch die aktuellen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt. -
SFB ...
Werter Fragesteller
(Stahlfaserbeton) ist in den DINAbk.-Normen, die einem Standsicherheitsnachweis zu Grunde zu legen sind, NICHT enthalten.
Die Verwendung von SFB für tragende Bauteile ist daher zunächst ein Verstoß gegen diese Normen und somit nur nach Freigabe durch den AG und die Bauordnung zulässig.
Auch die Änderung des Standsicherheitsnachweises durch ausführende Firmen ist vom Aufsteller desselben zu prüfen und freizugeben.
Anders ist dies bei nur konstruktiv bewehrten Bauteilen.
In Niedersachsen ist es sogar so, dass eine solche Änderung (z.B. Statik) bei Durchführung mit Bauanzeige (alte Bezeichnung) zum Erlöschen der Bescheinigung führt und formal erst nach Erteilung einer neuen Bescheinigung mit den Arbeiten fortgefahren werden darf. ob's in Hessen genauso ist, mögen die Hessen mal sagen. -
so'n Mist
Was sind tragende Bauteile? Was sind konstruktiv bewehrte Bauteile? Wohin gehört die Bodenplatte?
Was können wir tun? -
nix Mist <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
die Frage ist doch eher, wer hält nach hbo den Kopf dafür hin.
irgendwer wird wohl den Kopf dafür hinhalten müssen - der , der letztlich
die Übereinstimmung bestätigt und dazu berechtigt ist?
bei Unklarheiten die bau Behörde fragen, wer wofür verantwortlich gezeichnet
hat. -
Immer noch großer Mist
Servus,
ad 1: Der Bauleiter der "Bauleistungsfirma" lässt wenig Ahnung von der HBO durchblicken.
ad 2: wer ist der vor dem Bauordnungsamt verantwortliche Bauleiter? Der muss nämlich eine Bauleitererklärung abgeben, das alles gemäß des öffentlichen Rechtes, der Baugenehmigung, etc. gebaut wurde. Dürfte bei dieser Situation etwas schwierig sein.
ad 3: wenn der Architekt eine Statik eingereicht hat, hat er diese von einem zugelassenen Ingenieur verantwortlich erstellen lassen, oder sie wurde erstellt und muss geprüft und freigegeben sein. Nachträgliche Änderungen gehen nur in Absprache mit dem verantwortlichen Ingenieur oder Ingenieur und Prüfer. In beiden Fällen wird keiner von Genannten begeistert sein über die vorgenommenen Änderungen. Außerdem muss es dann auch noch passen ...
ad 4: was ist vertraglich vereinbart? Abweichungen vom Vertrag ohne Ihr Einverständnis sind Sache der Juristerei.
ad 5: haben Sie Ihren Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt?
Das Ganze scheint zu komplex zu sein, um es hier zu lösen.
Denken Sie mal drüber nach sich eine unabhängige Unterstützung zu verpflichten, falls Ihr Architekt nicht mit der Bauüberwachung betraut ist.
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